Leben und Sterben im Gefängnis

Kunst im Knast

Wie schon an anderer Stelle berichtet, ist der Alltag in der Freiburger Sicherungsverwahrung (SV) von Tod und Siechtum geprägt. Über die Freiburger SV soll - mal wieder - berichtet werden.

 

Kunst im Knast

 

Herr J. ist begeisterter Zeichner und hat schon für so manchen Gefangenen und auch Beamten stilvolle Bilder gemalt. Er beschäftigt sich damit seit Jahren und es gibt ihm auch einen Sinn, denn er sitzt seit über 12 Jahren in der Sicherungsverwahrung (zu seinem Fall: https://linksunten.indymedia.org/de/node/162904) - dort beschreibe ich seine Situation und habe ihn Herr "Schulz" genannt). Kürzlich zeichnete er das als PDF-Datei diesem Beitrag angefügte Bild, eine Anklage gegen den Verwahr- und Todesstrafenvollzug in der Sicherungsverwahrung.

 

Auf der Rückseite des auf Sperrholz gezeichneten Motivs schrieb er: "Wir gedenken unseren Toten und jenen die noch im § 66 sterben werden". Der § 66 symbolisiert die gesetzliche Regelung der Sicherungsverwahrung (§ 66 Strafgesetzbuch, die SV wurde 1933 von den Nationalsozialisten eingeführt).

 

Sterben im Knast

 

In dem eingangs dieses Artikels erwähnten Beitrag über Siechtum und Tod hatte ich Herrn M. erwähnt, der 2014 ein Bein amputiert bekam. Die nächsten Monate darbte er im Gefängniskrankenhaus Hohenasperg (bei Stuttgart) vor sich hin, bevor er in die Krankenabteilung der JVA Freiburg überstellt wurde, wo er dann vor wenigen Tagen eilig in ein Krankenhaus verlegt werden musste und dort dann starb.

 

Herr M. lebte in seiner Zeit auf der sogenannten "Todesstation " (diese gewann diesen Ruf, da nur dort Sicherungsverwahrte starben) sehr zurückgezogen.

 

Jederzeit zwar ansprechbar, aber wollte im Grunde nur in Ruhe gelassen werden, hatte - nach eigenem Bekunden - mit dem Leben in Freiheit abgeschlossen. Der 56-jährige Herr M. hatte die Sicherungsverwahrung nachträglich erhalten, da man befürchtete, er könne außerhalb des Vollzugs Gewalttaten begehen.

 

Die Betroffenheit unter den Sicherungsverwahrten war groß, als sie offiziell durch Frau Dr. Schneider, der therapeutischen Leiterin der Anstalt, am 02.03.2016 von Herrn M.s Tod erfuhren. Und sofort wurden wieder die Rufe laut: "Wir werden hier alle STERBEN!".

 

Der seelsorgerische Dienst plant eine kleine Gedenkveranstaltung in der Gefängniskirche.

 

Umstrukturierung im Gefängnis

 

Besagte "Todesstation" war bislang die Station für die renitenten Vollzugsverweigerer: nach eigener Aussage von Frau Dr. Schneider habe man diese hierdurch begünstigte unerfreuliche Entwicklung mit Besorgnis verfolgt. Denn zu Anfang wurde auf den drei Therapiestationen der SV-Anstalt jenen Insassen die nicht therapeutisch "kooperieren" wollten noch damit gedroht, man werde sie auf besagte Verweigererstation verlegen, wenn sie nicht ihr Verhalten ändern würden. Bis am Ende diverse Insassen freiwillig auf diese Station verlegt werden wollten und sich auf ihren "Therapiestationen" abschotteten. Das heißt, die Perspektivlosigkeit der "Todesstation"·, sprang über auf die anderer Stationen; auch auf die Bediensteten. Es gab einige von ihnen die nur äußerst ungern dort Dienst tun wollten.

 

Zum 1.2.2016 ordnete die Anstalt das Konzept neu: nunmehr ist für jede der vier Stationen ein Psychologe/eine Psychologin (es gibt zwei Psychologinnen und drei Psychologen) fest zugeordnet. Mit der Folge, dass all jene Insassen auf eine andere Station ziehen mussten, deren psychologische Betreuung nun auf einer anderen Station erfolgen sollte. Die Stigmatisierung der "Todesstation" (nüchtern: Station 5/2) wurde, nach Aussage von Frau Dr. Schneider, beendet.

 

Künftig sollen Therapieverweigerer im ganzen Haus verteilt untergebracht sein, um so an "positiven Vorbildern" (also den kooperationswilligen Insassen die schon weitergehende Vollzugslockerungen erhalten) zu "lernen".

 

Ich selbst habe, unter Hinweis auf die genau gegenteilige Entwicklung der niedersächsischen SV-Anstalt in Roßdorf in den Raum gestellt, dass binnen 2-3 Jahren die JVA wieder eine "Therapieverweigerer-Station" einrichten werde, ja müsse.

 

Die Zwangsumzüge erzeugten viel Unmut, denn über Jahre waren feste Bindungen und Gemeinschaften entstanden, teils mit viel Elan wurden Aquarien beschafft und gepflegt, um nur ein Beispiel zu nennen. All das wurde nun vielfach zerstört. Ein Insasse klagt deshalb gegen die JVA vor Gericht; Proteste wurden nicht ernst genommen, sondern mit Konsequenzen gedroht, wenn man der Weisung zu packen und umzuziehen nicht Folge leiste.

 

Lernpsychologisch scheint das bedenklich: gerade die vielen Sexualtäter unter den Sicherungsverwahrten haben sich in der Vergangenheit über ein "Nein!" ihrer Opfer hinweggesetzt, ja und nicht wenige der Täter waren selbst einmal Opfer, d.h. ihr "Nein!" wurde übergangen. Und nun demonstrierte die Anstalt ihre absolute Macht über den Körper der Insassen und befahl ihnen dorthin zu ziehen, wo sie es befehle.

 

Wie auf diese Weise Sicherungsverwahrte lernen sollen wie wichtig es ist ein "Nein!" zu akzeptieren, das konnten die psychologischen Fachdienste nicht erklären bzw. verweigerten in manchen Fällen z.B. Diplom-Psychologe M. ganz offen jegliche Antwort.

 

Geldsegen für Insassen

 

Wie vor einigen Monaten berichtet hat die Anstalt seit Januar 2014 von den Insassen völlig überzogene Stromkostenbeteiligungen erhoben. Nach dutzenden Klagen erstattet mittlerweile die Anstalt Insassen - auch wenn sie bislang nie Gerichte eingeschaltet haben, auf Antrag die zu viel erhobenen Beiträge zurück. In Einzelfällen handelt es sich um Beträge von bis zu 50 Euro. Für Inhaftierte eine sehr erkleckliche Summe (deren monatlichen Taschengeld beträgt rund 40 Euro).

 

Ausblick

 

Gerade in der Sicherungsverwahrung ist die Perspektivlosigkeit vieler Insassen offenkundig; die JVA versucht zwar vieles um die Illusion aufrecht zu erhalten, ein jeder hätte die Chance entlassen zu werden, aber in der Praxis werden weiterhin mehr Insassen dort sterben, als entlassen. Erst recht, wo nun auch die neuen Haftbedingungen den höchsten Segen aus Strasbourg vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhalten haben. 

 

Das Motto von Herrn J., dem Künstler vom Anfang dieses Beitrags lautet deshalb, und dies völlig zurecht: "Hier wird gestorben - nicht entlassen!"

 

Thomas Meyer-Falk

z.Zt. JVA/SV

Hermann-Herder-Str. 8

D-79104 Freiburg

 

https://freedomforthomas.wordpress.com/ 

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Danke, Thomas!