Solidarität, Liebe und Kraft

Hafenstraße Hamburg

Mitte Januar ist der Fahndungsdruck auf ehemalige Kämpfer*innen der RAF deutlich gestiegen. Für Burkhard, Dani und Volker bedeutet das, fast 20 Jahre nach Auflösung der RAF und nach über 25 Jahren in der Illegalität eine massive und konkrete Bedrohung ihrer sowieso schon schwer aufrecht zu erhaltenden Freiheit, ihrer Gesundheit, und nach allen Erfahrungen mit bei der Festnahme getöteten RAF-Kämpfer*innen auch ihres Lebens.

 

Der Hauptvorwurf gegen sie ist die Sprengung des Hochsicherheits- und Abschiebeknasts in Weiterstadt.


Dieser erfolgreiche Angriff auf ein im Bau befindliches Gebäude, in dem die BRD ihre menschenverachtende Straf- und Abschiebepolitik durchsetzen wollte, wäre unter normalen Umständen wahrscheinlich verjährt.


Für Dani, Burkhard und Volker gilt das nicht, gegen sie werden die Sonderparagrafen 129 und 129a angewandt. Das bedeutet für sie ein dauerhaftes Leben in der Illegalität oder die Gefahr einer lebenslangen Inhaftierung.

 

Wir haben Respekt für ihre Entscheidung für die Freiheit und gegen die Bullen.

 

Wir wünschen unseren ehemaligen Mitbewohner*innen Freiheit, Glück und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel.

 

Liebe und Kraft!

Für die Einstellung aller Verfahren und das Ende der Fahndung.

 

Februar 2016

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In ihrem Text zu den Razzien am 13. Januar hat die 94 auch grüße an die drei ausrichten lassen . http://rigaer94.squat.net/2016/01/20/zu-den-razzien-letzte-woche/ Liebe, Kraft, Hoffnung!

Könnt ihr mal bitte erklären, warum Taten, die nach den §129 und §129a verfolgt werden nicht verjähren sollen? Dachte immer, nur Mord verjährt nie.

Dieser kann natürlich im Rahmen des §129a mitverfolgt werden, aber zumindest in eurem Text steht dazu nix, so dass sich mir nicht erschließt, warum hier keine Verjährung greifen sollte. Würde mich über Aufklärung freuen.

theoretisch verjähren auch die Straftaten nach § 129 / 129a StGB, doch hat das System 1000 Möglichkeiten die Verjährung zu unterbrechen (womit sie quasi  neu zu laufen beginnt). Ganz gut erklärt ist das hier in dem Beitrag Zur Verjährung von "Straftaten"

:) Damit bestätigt sich meine Vermutung. Die Taten gegen die Drei werden nicht wegen §129(a) nicht verjähren noch haben sie deshalb lebenslänglich zu erwarten. Sondern wegen Taschenspielertricks im formellen Recht. Klassenjustiz... Ich denke, dass sollte man so auch kommunizieren.

Alles Gute!

gestern war die zeit der kleingruppen guerilla
heute ist die zeit des befreiungskampfes
und retour
das ist das gesetz der revolutionären dialektik
mit dem ziel das autoritäre und aggressive projekt
der selbstsüchtig angebibelten und angebebelten
bürgerlichen national-demokratischen
kriegs- und kasernenhof-herrschaft
unter der regie einer kleinen privilegierten minderheit zu beenden
um die existenziellen bedürfnisse der menschen
zu befriedigen
damit der von ihnen erarbeitet gesellschaftliche reichtum
dorthin zurückkehrt und bleibt wo er ist.

freunde aus hamburg
17.02.2016