Brandstiftung: Polizei ermittelt Verdächtigen

Erstveröffentlicht: 
02.01.2016

Für die Brandstiftung, bei der in der Nacht zum 24. November sechs Fahrzeuge der Polizei zerstört worden sind, gibt es einen Tatverdächtigen. Im Fokus der Staatsanwaltschaft befindet sich laut deren Sprecher Frank Passade ein Mann, der als psychisch auffällig gilt.


Die Wohnung des Mannes wurde durchsucht, ein dringender Tatverdacht habe sich aber nicht ergeben. Der Mann wurde deshalb nach seiner Vernehmung wieder auf freien Fuß gesetzt. Nach Informationen des WESER-KURIER befindet er sich derzeit zur Behandlung im Klinikum Bremen-Ost. Dem Vernehmen nach allerdings auf freiwilliger Basis.

Am frühen Morgen des 24. November brannten auf dem Gelände des nachts unbesetzten Polizeireviers Schwachhausen sechs Polizeitransporter vollständig aus. Schon am nächsten Vormittag stand fest, dass es sich um einen Fall von vorsätzlicher Brandstiftung handelte. Entsprechende Spuren hatten die Brandermittler der Kriminalpolizei am Tatort gefunden, hieß es in einer Pressemeldung der Polizei.

Ambulante Betreuung

Was die Polizei nicht mitteilte, war, dass sie schon in der Tatnacht in der Nähe des Brandes einen Mann gestellt hatte, den sie verdächtigte, das Feuer gelegt zu haben. Kurz darauf wurde dessen Wohnung durchsucht, was aber offensichtlich keine neuen Verdachtsmomente gegen ihn zu Tage förderte. Da der Mann laut Frank Passade außerdem bislang nie wegen Brandstiftung aufgefallen ist, blieb er auf freiem Fuß.

Eine Verbindung zu den beiden Feuern in Horn, bei denen Ende Oktober und Anfang November insgesamt 18 Autos und mehrere Häuser zerstört worden waren, zog der Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht. „Die Ermittlungen laufen“, hielt sich Passade in dieser Frage bedeckt.

Nach Recherchen unserer Zeitung lebt der verdächtigte Mann in einer Wohngemeinschaft, die von der Gesellschaft für Seelische Gesundheit des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) betreut wird. Deren Geschäftsführer Wolfgang Rust bestätigt dies auf Anfrage, äußert sich ansonsten aber nicht zum konkreten Fall.

Generell gelte, dass der ASB Wohnungen an psychisch kranke Menschen untervermiete und sie dort auch ambulant betreue. Die Betonung liege hierbei auf „ambulant“, sagt Rust. „Es handelt sich keineswegs um eine Betreuung rund um die Uhr.“ Letztlich regele den Umfang der Betreuung der entsprechende Auftrag des Sozialhilfeträgers Stadt Bremen.

Man stehe zwar in regelmäßigem Kontakt zum Auftraggeber und würde diesen sofort darüber informieren, wenn ein ASB-Mitarbeiter den Verdacht hat, dass bei einer der betreuten Person Eigen- oder auch Fremdgefährdung vorliegt. „Aber wir haben keinerlei hoheitliche Funktionen. Wir können nicht beeinflussen, was dann mit den Menschen geschieht.“ Diese Entscheidung liege allein bei den staatlichen Instanzen, also etwa einer behandelnden Klinik im Zusammenspiel mit der Justiz. „Über Eigen- oder Fremdgefährdung und eine eventuelle Unterbringung entscheidet letztlich nur der Arzt.“

Parallelen zu Tötungsfall

Spätestens an dieser Stelle erinnert der Fall an einen anderen, der im Sommer vergangenen Jahres mit dem tragischen Tod einer Frau in der Vahr endete. Mit großer Wahrscheinlichkeit wurde sie von ihrem Sohn erwürgt. Der 23-Jährige muss sich dafür derzeit vor dem Landgericht verantworten. Auch er ist psychisch krank, auch er war bei einer ganzen Reihe von Behörden und im Klinikum-Ost bekannt. Mehr noch, es hatte mehrfach Hinweise darauf gegeben, dass der Mann für sich selbst und für andere eine Gefahr darstelle. Dennoch wurde er nicht in eine geschlossene Anstalt eingewiesen. Dies geschah erst nach der Tötung seiner Mutter.

Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung dieses Falles wurde deutlich, wie hoch die Schwelle für die Zwangseinweisung eines Menschen ist. Ähnliches deutet sich nun erneut an: Für eine Untersuchungshaft reichen die Verdachtsmomente gegen den mutmaßlichen Brandstifter nicht aus, die ihn betreuende Gesellschaft des ASB ist nicht zuständig, und die Klinik hüllt sich in Schweigen.

Wie verlautete, befindet sich der Mann „basierend auf seiner eigenen Einsicht“ im Behandlungszentrum Ost. Die Frage, was geschieht, wenn er seine Meinung ändert, bleibt seitens der Behörden unbeantwortet.

Sollte sich der Verdacht gegen den psychisch kranken Mann erhärten, wären zwei Thesen vom Tisch, die unmittelbar nach dem Brand der Einsatzwagen aus Kreisen der Polizei zu vernehmen waren: Dass es sich um politisch motivierte Taten aus der linken Szene handelte oder um Straftaten unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.

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