Marburg. Gestern war der Schlusspunkt unter ein Verfahren zu einem spektakulären Todesfall, der sich am frühen Morgen des 12. Oktober 2014 in der Marburger Oberstadt ereignet hatte. Ein 20-jähriger Student war im Anschluss an einen eskalierenden Streit zwischen zwei rivalisierenden Gruppen junger Männer durch einen Messerstich ins Herz gestorben.
Die Beweisaufnahme sei dadurch erschwert worden, dass eine Vielzahl der am Tatmorgen größtenteils stark alkoholisierten Zeugen eine Mehrzahl von Versionen des Tathergangs erzählt habe, sagte Richter Dr. Carsten Paul, Vorsitzender der Schwurgerichtskammer in der Urteilsbegründung. Entscheidend für den Freispruch sei gewesen, dass eine Notwehr-Lage des Angeklagten und eine daraus folgende Notwehr-Handlung nicht auszuschließen sei.
So sah es die Kammer als erwiesen an, dass das spätere Opfer in aggressiver Weise nach dem Angeklagten getreten habe und dann – die Eisenstange eines mobilen Verkehrsschilds quer vor der Brust haltend – auf diesen zugegangen sei. Dass der Angeklagte dann die Tatwaffe, ein Taschenmesser, aus seiner Jackentasche geholt habe, sei eine Augenblicksentscheidung gewesen.Auch die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Totschlags in minderschwerem Fall eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert. Der Angeklagte habe mit seinem gezielten Messerstich eine tödliche Verletzung seines Kontrahenten zumindest billigend in auf genommen, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.
von Manfred Hitzeroth
Get your facts straight
Ne, ist der Freigesprochene nicht.
get your life queer
oh, welche wichtiger unterschied: er ist im coburger convent bzw. der örtlichen verbindung nibelungia.
Von wegen blinde Justiz
Der Freigesprochene ist immer noch der Täter: Ein korporierter Totschläger, dem die Justiz wohlgesonnen war.
Verteidiger
Als ich von der Tat erfahren habe, war mir (wie vielen anderen auch) sofort klar das der Taeter da ohne weitere konsequenzen rauskommt.
Ohne Bewaehrung ist natuerlich schon krass, aber so hat der kleine Nazizoegling eine Bluetenweisse Weste. Moerder.
Vielleicht finden sich genug erfahrene Leute um eine Demonstration zu Organisieren. Ich werde dranbleiben.
Die Verteidiger haben beide in Marburg studiert. Vielleicht kann jemand naeheres ueber Burschenschaftzugehoerigkeit, etc in Erfahrung bringen:
Dr. Axel Woeller studierte Rechtswissenschaften und Politik in Marburg, Windhoek sowie Oxford und promovierte an der Universität Leipzig über politisch-ökonomische Fragestellungen in Bezug auf das südliche Afrika. Bereits während seines Studiums beschäftigte er sich intensiv mit Fragen des europäischen und internationalen Rechts sowie internationaler Sicherheitspolitik und Terrorismus. Seit 2007 arbeitet er für Abgeordnete des Deutschen Bundestages im Verteidigungs- und Haushaltsausschuss. Am BIGS beschäftigte er sich von Januar bis August 2013 als Senior Research Fellow mit rechtlichen und haushalterischen Themen rund um zivile Sicherheit.
Der Rechtsanwalt Sascha Marks hat sein Studium und sein Referendariat in Marburg und in Washington D. C. absolviert.
Er ist Fachanwalt für Strafrecht und führt bundesweit Strafverteidigungen durch.
Seine Schwerpunkte liegen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts sowie des Kapitalstrafrechts.
Bitte um Konstruktivität...
"[...] war mir (wie vielen anderen auch) sofort klar [...]"
Die Weisheit unserer Genoss_innen frapiert insofern, als dass sie diese nicht auch in anderen Beritten konstruktiv einbringen.
"[...] um eine Demonstration zu Organisieren. Ich werde dranbleiben."
Das Anliegen ist mir nicht sofort ersichtlich. Demonstration zu welchem Anliegen? Dem Nazitum im Allgemeinen, dem (auch seitens Schwurgerichtskammer bestätigten) Täter oder das Urteil?
"[...] Vielleicht kann jemand naeheres ueber Burschenschaftzugehoerigkeit, etc in Erfahrung bringen:"
Dr. Axel Wöller ist Mitglied der (pflichtschlagenden) Landsmannschaft Rhenania-Jena zu Marburg. Was sagt das nun aus? Das Urteil wurde durch die Kammer gesprochen, wobei weder die Richter noch die Schöffen Mitglied einer Studentenverbindung sind. Inwiefern wurde dadurch die Urteilsfindung beeinflusst? Besteht ein Vorwurf gegenüber dem Rechtsstaat? Die Staatsanwaltschaft hat jedenfalls Revision eingelegt, wodurch ggf. ein abweichendes Urteil gefunden wird. Vielleicht sind unsere Genoss_innen (leider) doch nicht mit dem Blick in die Glaskugel gesegnet...