Nazi-Verein Sturm 18 verboten

Erstveröffentlicht: 
29.10.2015

Mehr als 10 Jahre konnte die militante Nazigruppe agieren. Jetzt wurde Sturm 18 aus Kassel vom hessischen Innenminister verboten. Knapp 300 Straftaten werden den Mitgliedern vorgeworfen. Ein Mitglied arbeitete ausgerechnet beim Sicherheitsdienst in einer Flüchtlingsunterkunft.

 

“Der Verein Sturm 18 e.V. richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Wir geben Rechtsextremisten keinen Raum”, begründete am Donnerstag der hessische Innenminister Peter Beuth das Verbot. Dies gelte insbesondere, wenn sich Vereinigungen zusammenschließen, um die Werte der freiheitlichen Gesellschaft zu bedrohen. Die Verbotsverfügung wurde den Vorstandsmitgliedern des Vereins am Morgen durch das LKA zugestellt.

 

Kopf und Gründer der Gruppe ist der Neonazi Bernd Tödter, der derzeit in U-Haft sitzt. Er hat eine lange Karriere in der Szene und ein ebenso langes Vorstrafenregister vorzuweisen. Bereits 1993 prügelte er in seiner Heimatsstadt Bad Segeberg einen Obdachlosen zu Tode. Mehrfach saß er im Gefängnis. Unter anderem wurde gegen ihn wegen Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung und versuchten Schwangerschaftsabbruchs ermittelt. Im Januar 2015 hatte Tödter gestanden seine schwangere Freundin geschlagen und mehrfach in den Bauch getreten zu haben. Anfang 2013 sorgte der Rechtsextremist für Schlagzeilen, als seine AD Jail Crew (14er) hochgenommen wurde. Die Jail-Crew war ein Neonazi-Netzwerk, das in Gefängnissen agierte. Die Staatsanwaltschaft lies bundesweit Gefängniszellen durchsuchen und beschlagnahmte rechtsextreme Propaganda.

 

Im Jahr 2014, genau am 125. Geburtstag Adolf Hitlers, meldete Tödter seine Nazigruppierung beim Amtsgericht Kassel als Verein an. Dass das Vereinsregister die Anmeldung akzeptierte, überrascht. Das offizielle Vereinssymbol ist eine abgeänderte Gürtelschnalle der Wehrmacht mit der Parole “Gott mit uns”. Nur das Hakenkreuz wurde durch ein eisernes Kreuz ersetzt.

 

Schon im Vereinsnamen wird der Bezug zum Nationalsozialismus und die Verherrlichung Adolf Hitlers deutlich: Die Zahl “18” steht für den ersten und achten Buchstaben im Alphabet und damit für die Initialen Adolf Hitlers. Auch der Begriff “Sturm” wird verwendet, um über die NSDAP und ihre Sturmabteilung die Nähe zum Nationalsozialismus herzustellen, heißt es in der Verbotsverfügung.

 

Dem Verbot gingen lange Ermittlungen voraus. Bereits am 12. August 2015 wurden zeitgleich Durchsuchungen bei acht Vereinsmitgliedern einschließlich des Vorstands durchgeführt. “Bei den Durchsuchungen wurden mehrere PCs, Notebooks und Handys sichergestellt, die umfangreiches nationalsozialistisches, antisemitisches und fremdenfeindliches Datenmaterial, wie Musik, Bilder und Texte, enthielten. Wir haben außerdem Vereinssymbole, Sturm-18-Bekleidung und verschiedene Flaggen mit Bezug zum Nationalsozialismus gefunden”, erklärte Beuth. Darüber hinaus wurden ein Teleskopschlagstock, ein Luftgewehr, eine Schreckschusswaffe, eine Langwaffe, eine Stielhandgranate mit Übungskopf und Betäubungsmittel sichergestellt.

 

Anfang September sorgte Sturm-18-Mitglied Rene S. für Aufsehen. Antifagruppen hatten öffentlich gemacht, dass er beim Sicherheitsdienst einer Flüchtlingsunterkunft in Kirchheim bei Heidelberg arbeitete. Im Gründungspapier des Vereins wird er als Stellvertreter von Tödter genannt. S. ist  mehrfach vorbestraft. Sein Bekenntnis zu Adolf Hitler trägt er als 88-Tätowierung gut sichtbar im Nacken. Die Firma entließ ihn daraufhin und erteilte ihm Hausverbot.

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Innenminister verbietet rechtsextremistischen Verein „Sturm 18 e.V.“
29.10.2015

Pressestelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat mit Verfügung vom 27. Oktober 2015 den Verein „Sturm 18 e.V.“ verboten. Der Verein „Sturm 18 e.V.“ und seine Mitglieder sind der rechtsextremistischen Szene in Kassel zuzurechnen.

„Der Verein „Sturm 18 e.V.“ richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Wir geben Rechtsextremisten keinen Raum. Dies gilt insbesondere, wenn sie sich in Vereinigungen zusammenschließen, um die Werte unserer freiheitlichen Gesellschaft zu bedrohen. Das zeigt das heutige Verbot“, erklärte der Hessische Innenminister Peter Beuth. Die Verbotsverfügung wurde den Vorstandsmitgliedern des Vereins am heutigen Tage durch Beamte des Hessischen Landeskriminalamts und des Polizeipräsidiums Nordhessen zugestellt.

„Schon im Vereinsnamen „Sturm 18“ wird der Bezug zum Nationalsozialismus und die Verherrlichung Adolf Hitlers deutlich: Die Zahl „18“ steht für den ersten und achten Buchstaben im Alphabet, namentlich für die Buchstaben „A“ und „H“ und damit die Initialen Adolf Hitlers. Auch der Begriff „Sturm“ wird verwendet, um über die NSDAP und ihre Sturmabteilung die Nähe zum Nationalsozialismus herzustellen“, sagte der Minister.

Der Verbotsverfügung gingen weitreichende Ermittlungen voran.

Im Rahmen des vereinsrechtlichen Verfahrens wurde das Innenministerium durch das Landesamt für Verfassungsschutz und das Landeskriminalamt umfassend unterstützt. „Der Verbotsverfügung liegen umfangreiche Erkenntnisse des Landesamts für Verfassungsschutz und der hessischen Polizei zugrunde. Es wurden beinahe 300 Straftaten der aktiven und ehemaligen Mitglieder auf eine Verbotsrelevanz geprüft“, so der Innenminister.

Bereits am 12. August 2015 wurden zeitgleich Durchsuchungen der Räumlichkeiten von acht Vereinsmitgliedern einschließlich des Vorstands durchgeführt. Diese haben weiteres umfangreiches Beweismaterial zu Tage gefördert.

„Bei den Durchsuchungen am 12. August wurden mehrere PCs, Notebooks und Handys sichergestellt, die umfangreiches nationalsozialistisches, antisemitisches und fremdenfeindliches Datenmaterial, wie Musik, Bilder und Texte, enthielten. Wir haben außerdem Vereinssymbole, „Sturm 18“-Bekleidung und verschiedene Flaggen mit Bezug zum Nationalsozialismus gefunden“, erklärte Beuth.

„Darüber hinaus wurden ein Teleskopschlagstock, ein Luftgewehr, eine Schreckschusswaffe, eine Langwaffe, eine Stielhandgranate mit Übungskopf und eine geringe Menge Betäubungsmittel sichergestellt, die als Zufallsfunde beim Polizeipräsidium Nordhessen in gesonderten Verfahren bearbeitet werden“, sagte der Minister.

„Dem organisierten Vorgehen von Rechtsextremisten haben wir hiermit einen weiteren Riegel vorgeschoben. Selbstverständlich ist die Bekämpfung des Rechtsextremismus eine Daueraufgabe, der sich die hessischen Sicherheitsbehörden weiterhin mit Nachdruck stellen“, machte der Hessische Innenminister deutlich.