Knast als Shopping-Mall - Vorreiterrolle übernimmt NRW
Stolz präsentiert der Landesjustizminister, Thomas Kutschaty (SPD), der Presse gegenüber ein Projekt aus der schönen neuen Welt von "Gefängnis 2.0": Im "Knastladen" von 28 angeschlossenen Haftanstalten in NRW können interessierte Kund_innen seit Anfang August per App ihre Einkaufstüten füllen.
Dieser innovative Schritt, die gefertigten Produkte der inhaftierten Beschäftigten über das Netz zu vertreiben, "zeigt, dass NRW im Strafvollzug auf der Höhe der Zeit ist“, so der Ressort-Chef Kutschaty in "Bild".
Und wie sieht es hinter der glitzernden Fassade aus, Herr Minister?
Unsere arbeitenden Gefangenen und Mitglieder der GG/BO in NRW-Knästen
geben gerne zu Protokoll: Billiglohn knapp oberhalb der Gratismarke für
Akkordarbeit, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keine
Beitragsabführung in die Rentenkassen. Manchester-Kapitalismus pur.
Herr Minister, hinter Gittern besteht weiterhin akuter Handlungsbedarf!
bild.de/regional/ruhrgebiet/gefaengnis/einkaufen-per-app-im-knastladen-42073256.bild.html
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Gefangenenarbeit
Abführung von Rentenbeiträgen ist keine Ländersache, sondern eine Angelegenheit des Bundes.
An sonsten sind die Gefangenen - wie der Vorkommentator richtig beschreibt - in Obhut des Staates mit der entsprechend freien Komplettverpflegung und Unterbringung. Die Tagessätze belaufen sich bei freier Komplettverpflegung von 8,96 Euro (Vergütungsstufe 1) bis 14,93 Euro (Vergütungsstufe 5). Vom Verdienst gehen noch 1,5 Prozent in die Arbeitslosenversicherung, der Rest ist Taschengeld der Gefangenen für Tabak, Süßigkeiten usw. Gefangene im offenen Vollzug schließen mit den Arbeitgebern ausserhalb der JVA einen eigenen privatwirtschaftlichen Vertrag zu normalen, üblichen Konditionen ab. Arbeitsentgelte für Gefangene werden im Paragraf 49 des Justizvollzugsgesetzes geregelt. Grundsätzlich besteht eine Arbeitspflicht für Gefangene.