M: Paul bleibt in Haft – Sponti gegen Repression

Unsere Solidarität gegen ihre Repression

Am heutigen Mittwoch, dem 5.8.2015, hatte der Antifaschist Paul seinen Haftprüfungstermin am Amtsgericht München. Unser Freund und Genosse sitzt seit dem 20. Juli in U-Haft. Vorgeworfen wird ihm, bei den Protesten gegen den Auftritt von Lutz Bachmann bei Pegida-München, eine „zu kurze Fahne“ dabei gehabt zu haben. Polizei und Staatsanwaltschaft interpretieren dies als Bewaffnung. Um Paul zu unterstützen und Solidarität mit ihm zu zeigen, fand heute von 9:00 Uhr an eine Kundgebung mit ca. 50 Teilnehmenden vor dem Justizgebäude in der Nymphenburgerstraße statt.

 

Trotz der abstrusen Vorwürfe wurde Pauls Untersuchungshaft nicht aufgehoben, sondern verlängert. Er muss nun mindestens bis zu seiner Hauptverhandlung, die frühestens Mitte September stattfindet, im Gefängnis sitzen. In der heutigen, nicht-öffentlichen Verhandlung machte die für ihre repressive Gangart bekannte Münchner Staatsanwaltschaft ihren unbedingten Willen klar, Paul zu verknacken. Das Gericht folgte der Argumentation, die sich auf eine angeblich bestehende Fluchtgefahr berief, weil Paul zum Zeitpunkt seiner Festnahme keine Meldeadresse gehabt haben soll.

Pauls Fall soll alsbald in einem Hauptverfahren verhandelt werden. Aber anstatt ihn bis dahin auf freien Fuß zu setzen, soll Paul weiterhin in München-Stadelheim im Knast schmoren – trotz des Verweises auf eine aktuelle Meldeadresse. Die Art und Weise, wie von Seiten der Repressionsorgane mit Paul umgegangen wird, ist ein Skandal, der selbst für Münchner Verhältnisse äußerst drastisch ist.

Dieses Vorgehen der Behörden reiht sich allerdings in eine Reihe von Repressionsschlägen ein, mit der  in München seit Winter, seit den Protesten gegen Bagida/Pegida-München, Antirassist_innen und Antifaschist_innen überzogen werden. Woche für Woche überhäuft die Polizei Linke mit Verfahren, während Nazis, Hools und verurteilte Rechtsterroristen Angriffe auf Antifaschist_innen und Journalist_innen begehen können – ohne dabei Konsequenzen seitens der Polizei fürchten zu müssen. Die ersten Verfahren gegen Anti-Pegida-Protestierende haben bereits stattgefunden und endeten mit heftigen Urteilen u.a. mehreren Bewährungsstrafen. Es sind allerdings noch dutzende Verfahren anhängig.

Zwar ist diese Stadt seit jeher für ihre repressive Gangart gegen links bekannt. Allerdings muss die Strategie, Linke mit heftigen Vorwürfen vor Gericht zu zerren, und damit auch durch zu kommen, und gleichzeitig Nazis zu verhätscheln, als Motivationschub für die extreme Rechte verstanden werden, Gewalttaten und Übergriffe zu begehen.

Nachdem Pauls Anwalt auf der Kundgebung über den negativen Ausgang des heutigen Verfahren berichtet hatte, entschlossen sich die Anwesenden mit einer Spontandemo in Richtung Innenstadt, ihre Wut auf die Straße zu tragen. Lautstark und schnellen Schrittes ging es ungestört über die Nyphenburgerstraße und durch die Paul-Heyse-Unterführung ins belebte Bahnhofsviertel. Kurz vor dem Altstadtring wurde die Demonstration von mehreren Polizeibussen gestoppt und löste sich bald darauf auf.

Am Samstag findet eine Demonstration in Solidarität mit Paul und allen Betroffenen staatlicher Repression in München statt. Beginn ist 13 Uhr am Hauptbahnhof (Goethestr. Ecke Bayerstraße)

Dabei wird es nicht bleiben. Achtet auf Ankündigungen! Freiheit für Paul - Freiheit für Valentin - Freiheit für alle politischen Gefangenen!

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Welcher Straftatbestand wird ihm denn genau vorgeworfen? Eine (vermeintliche) "Waffe" auf einer Demo müsste doch unter einem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz fallen und damit nur eine Ordnungswidrigkeit darstellen?

Echt unglaublich, was die Schweine da wieder abziehen. 

Ja genau. Es wurde ihm auch "Diebstahl mit einer Waffe" vorgeworfen, weil "er mit einem Pfefferspray containert haben soll". Anscheinend war aber das auch  zu abstrus und findet wohl auch keinen Vermerk mehr in der Anklage....

Für das mitführen einer Waffe ruft Bayern bis zu 2 Jahre Haft oder Geldstrafe auf. Da ist nix mit Ordnungswidrigkeit.

Es war ein Pfefferspray (und in Bayern ist das Mitführen übrigens legal, wenn du damit keine Menschen , ausser zur Selbstverteidigung, verletzt hast) und laut altem Vorwurf haben das die Bullen bei ihm gefunden , als "containern gewesen sein" soll. Das war nicht auf der Demonstration sondern irgendwann nachts. Richtig lesen wäre dir angeraten.

Na dann lass mal hören, was das Spray alles ausweisen muss, damit es legal ist.

"Hundeabwehrspray" z.B. Damit belangt dich kein Bulle.

Ich verstehe den Begriff "zu kurze Fahne" nicht, das ist schliesslich nicht strafbahr. Soll das heissen "eine lange Stange mit ein bisschen Stoff dran, sodass man es auch fuer eine primaere Schlagwaffe halten kann? Warum war er erst nicht mit einer Adresse gemeldet und jetzt ist er es? Hat das jemand waehrend der Haft fuer ihn nachgeholt? Sollte man da nicht frueher dran denken, wenn man schon nach Muenchen zieht mit Gegenstaenden in der Hand, die andere fuer Schlagwaffen halten koennten,  allen voraus Staatsanwaelte, die IMMER alles tun, damit ein Verdaechtiger verurteilt wird, das ist schlichtweg ihr Beruf.

Ne, es geht wohl um ein kurzes Stöckchen mit einer entsprechend großen Fahne dran.