„Verdacht des Landesverrats“: Generalbundesanwalt ermittelt doch auch gegen uns, nicht nur unsere Quellen

Generalbundesanwalt: Ermittlungsverfahren Landesverrat gegen Netzpolitik.org
Erstveröffentlicht: 
30.07.2015

Wenn es nach Verfassungsschutz-Chef Maaßen und Generalbundesanwalt Range geht, sitzen Markus und ich bald zwei Jahre lang im Gefängnis. Heute wurden wir offiziell über Ermittlungen gegen uns und Unbekannt informiert. Der Vorwurf: Landesverrat.


Wir haben Post vom Generalbundesanwalt erhalten. Darin bestätigt er die Ermittlungen gegen Markus, mich und Unbekannt „wegen Verdachts des Landesverrats“ nach § 94 Strafgesetzbuch:

 

Wer ein Staatsgeheimnis […] an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

 

 

Wir sind keine Zeugen, sondern sollen als Mittäter ebenso haftbar gemacht werden wie unsere unbekannte(n) Quelle(n). Wir sehen das als einen Angriff auf die Pressefreiheit! Es ist lange her, dass in Deutschland so gegen Journalisten und ihre Quellen vorgegangen wurde.

Über die Hintergründe berichtete unter anderem 3sat Kulturzeit: Geheime Straftäter – Whistleblower unter Anklage?

Wir lassen uns nicht einschüchtern und finanzieren uns übrigens über freiwillige Spenden. Mit Eurer Unterstützung können wir noch viel mehr aufdecken und uns rechtlich besser wappnen.

Nächsten Mittwoch bekommen wir übrigens eine Auszeichnung als „Ausgezeichneter Ort“ von Deutschland – Land der Ideen, einer „gemeinsamen Standortinitiative der Bundesregierung und der deutschen Industrie“ – Schirmherr ist Bundespräsident Joachim Gauck.

 

 


 

 

 

Hier der Brief in Volltext:

 

Der Generalbundesanwalt


24. Juli 2015

Aktenzeichen: 3 BJs 13/15-1

Bearbeiter/in: OStA b. BGH Greven

Betrifft: Ermittlungsverfahren gegen

    Andre Meister
    Markus Beckedahl
    Unbekannt

wegen Verdachts des Landesverrats;

hier: Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens

Sehr geehrter Herr Beckedahl,

im Hinblick auf die Bestimmung des § 78c Abs. 1 Nr. 1 Variante 2 StGB in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Alt. 2 Berliner Pressegesetz gebe ich Ihnen Kenntnis davon, dass ich aufgrund von Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Landesverrats gemäß §§ 94 Abs. 1 Nr. 2, 25 Abs. 2, 53 StGB eingeleitet habe. Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist die Veröffentlichung der beiden nachgenannten Artikel im Internetblog „Netzpolitik.org“. Sie sind Verantwortlicher des Blogs. Am 25. Februar 2015 um 10:40 Uhr wurde der Artikel mit der Überschrift „Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an ‚Massenauswertung von Internetinhalten‘ (Updates)“ veröffentlicht. Anschließend erschien am 15. April 2015 um 9:05 Uhr ein Beitrag mit dem Titel „Geheime Referatsgruppe: Wir präsentieren die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung„, der seit dem 15. April 2015 um 20:10 Uhr auch in englischer Sprache abrufbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

(Georg)
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Eine Kopie der betreffenden Artikel gibts bei:

http://landesverrat.org/ (Kopie der Seite)