Dateien behördensicher verteilen

sendfile 1

Es gibt Situationen in denen man eine Datei (z.B. mit einer Bau- / Bedinungsanleitung usw.) verteilen will, die deutschen Behörden missfallen würde. Da die Behörden in solchen Fällen dazu neigen würden, so eine Datei einfach aus dem Netz nehmen zu lassen, braucht man einen Speicherort, an den deutsche Behörden nicht, bzw. nicht schnell genug heran kommen.

 

Unter diesen Bedingungen scheiden all die Anbieter innerhalb der EU, sowie der USA aus. Hier bietet sich ein russischer Anbieter an, denn die russischen Behörden sind auf Deutschland nicht allzu gut zu sprechen und man müsste dort schon etwas ablegen, was eine Gefahr für die Russen sein müsste, um sie zu schnellem Handeln zu bewegen (wenn man sie überhaupt dazu bekommt). So einen Anbieter von Speicherplatz ist sendfile.su zu dem man nur folgende Informationen bei einer Whois Abfage erhält

Gefundener whois-Eintrag von sendfile.su:
Using server whois.tcinet.ru.
Query string: "sendfile.su"

% By submitting a query to RIPN's Whois Service
% you agree to abide by the following terms of use:
% http://www.ripn.net/about/servpol.html#3.2 (in Russian)
% http://www.ripn.net/about/en/servpol.html#3.2 (in English).

domain:        SENDFILE.SU
nserver:       ns1.r01.ru.
nserver:       ns2.r01.ru.
state:         REGISTERED, DELEGATED
person:        Private Person
e-mail:        sendfile.su@gmail.com
registrar:     R01-REG-FID
created:       2009.04.16
paid-till:     2016.04.16
free-date:     2016.05.19
source:        TCI

Last updated on 2015.07.17 11:51:33 MSK

 

Die Dateien die man dort ablegt halten nach dem letzten Zugriff bis zu einer Dateigröße von

Bis 50 MB    =    55 Tage
Bis 200 MB    =    40 Tage
Mehr als 200 MB        25 Tage

Wenn es um Dateien geht die den Unmut irgend eines deutschen Dienstes erregen könnte, darf man trotz des sicheren Speicherortes nicht vergessen (insbessondere bei Bildern / PDF / Word Dateien) die so genannten Exif Daten vor dem Upload zu entfernen, denn gerade wenn man das Missfallen eines  Dienstes erregt hat (z.B. mit einer Bauanleitung für einen nicht zu löschenden Molli) wäre es hochgradig dumm, wenn man in der Datei Hinweise auf den Uploader findet.

Da die Seite nur in kyrillischer Schrift ihren Service anbietet, habe ich das Wichtigste per translate.google.com übersetzt und davon die angehängten Fotos gemacht. So sollte es auch jedem, der diesen Dienst nur selten in Anspruch nimmt möglich sein ihn zu nutzen.

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Solche halben Artikel sind gefährlich, komplett fehlt die Warnung vor der größten (einzigen?) Gefahr. Wenn es wodrauf ankommt dann dadrauf nicht zurrückverfolgbar zu sein. Ob irgend eine Behörde den Link löschen lässt kann einem doch herzlich egal sein, machen sie eh nicht. Im Radikal/RAZ Prozess haben sie es Trotz Bauanlaeitungen nicht hinbekommen den Wordpressblog der Radikal abzuschalten. Und wenn sie es doch löschen lassen kann man die entsprechende Datei immer noch wo anders hochladen. Die größere Gefahr ist, dass die Datei automatisch gelöscht wird weil sie nicht oftgenug geladen wird. Eigentlich fast ein ausschlusskriterium für einen guten Dateihoster des vertrauens.

Die hier beworbene Seite bietet nichtmal HTTPS!

Also alle Achtung: Betreiber solcher Seiten können nicht nur sehen wer was hochläd (der Inhalt wird auch unverschlüsselt gespeichert) sondern geben oftmals auch sehr freizügig heraus wer die entsprechenden Dateien hochgeladen hat. (Wenn Polizei und nicht nur Copirightinhaber z.B. Filmfirmen nachfragen). Eine verschleierung der IP ist das mindeste. Nutzt TOR & Co!

Ja, der hier beworbene Hoster ist beim Löschen nicht der schnellste und in den Kreisen der Internetkriminalität stößt man vielleicht öfter mal auf ihn, aber  besondere Vorzüge sind mir da nun auch nicht ersichtlich.

 

Einige weitere Anregungen:

Dateien: https://maxfile.ro/

Medien: https://imgrush.com/

Bilder: https://img.bi/ (verschlüsselt)

Texte: https://ncry.pt/ (verschlüsselt)

Wenn eine gewisse Nachfrage nach Dateien besteht sollte man Dateien gleich per P2P(z.B. Bittorrent) bzw. noch besser anonymes P2P(z.B. Retroshare) verbreiten. Dann macht man sich komplett unabhängig von Regierungen & dubiosen Filehostern. Wenn man will dass die Datei nicht von jedermann gesehen werden kann vorher noch verschlüssen(glaube z.B. 7zip bietet ne sichere Verschlüsselung) und den Schlüssel sicher austauschen(z.B. über PGP-Mail oder Retroshare).

Solche Anleitungen sind nach US-Recht, wo der Hoster sitzt, eben legal und warum sollten sie die Anleitungen für diese vergleichsweise harmlosen und benutzerunfreundlichen Spielzeuge löschen. Die Bullen sind doch froh, wenn die Leute sich hier mit Gasaki, NBK oder Schrott aus dem Anarchist cook book begnügen.

wordpress.com ist mir dafür bekannt bei den kleinsten beschwerden ganze blogs zu löschen - zumindest bei links zu "urheberrechtsverletzenden" downloads. er ist mir als ein anbieter der schnell löschen bekannt, deshalb dieses fazit.

Warum einem kommerziellen Filehoster (egal ob russisch oder nicht) mehr kein Vertrauen schenken als unseren eigenen Strukturen? Wenn es um kleinere Dateien geht, z.B. PDFs der radikal oder sonst welche Sachen die ihr sowieso breitmöglichst veröffentlichen wollt, nutzt doch einfach die Medienupload-Funktion bei Linksunten. Seit Jahren zensurresistent und mit Tor ist es dann auch noch wirklich schwer nachzuvollziehen wer was hochgeladen hat.

(Disclaimer: Dies soll nicht als Aufruf verstanden werden, Linksunten mit Müll zuzuspammen. Aber gerade wo es um Eingangs erwähnte "Anleitungen" geht - also vermutlich eher verhältnismäßig kleine Dateien - ist Linksunten ideal. Im Gegensatz zum Filehoster sind diese dann übrigens auch noch in Jahren auffindbar und für Aktivist*innen leicht auffindbar und von Nutzen).

 

Für den Austausch privater Dateien eignen sich auch Filehoster nur sehr begrenzt. Als Notlösung können Dateien z.B. PGP-verschlüsselt dort abgelegt werden und der Link dann an den/die Kommunikationspartner_in geschickt werden. Aber nur eine Notlösung.

Die Öffentliche Aufforderung zu Straftaten ist in Deutschland gemäß § 111Strafgesetzbuch (StGB) ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft wird

 

Tatbestand

Eine Aufforderung im Sinne des § 111 Abs. 1 StGB erfordert eine – zumindest konkludente – Kundgebung, die den Willen des Täters zu erkennen gibt, von dem oder den Aufgeforderten ein bestimmtes kriminelles Tun oder Unterlassen zu verlangen.[1] Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reichen hierzu bloße politische Unmutsäußerungen oder Provokationen ebenso wenig aus wie das einfache Befürworten von Straftaten oder diesbezügliche Meinungsäußerungen, selbst wenn sie bei einigen in Frage kommenden Personen Pläne für eine Straftat auslösen. Erforderlich ist vielmehr eine darüber hinausgehende bewusst finale Einwirkung auf andere mit dem Ziel, in ihnen den Entschluss zu bestimmten strafbaren Handlungen hervorzurufen.[2]

Es reicht nicht aus, dass durch befürwortende Erklärungen oder sogar berechnende Stimmungsmache ein psychisches Klima geschaffen wird, in dem Straftaten gedeihen können; erforderlich ist darüber hinaus das einer Aufforderung wesenseigene Element einer offenen und gezielten Einflussnahme auf die Willensentschließung Dritter.[3][4]

 

Es wäre also nicht besonders klug, die Medienupload Funktion für die Herstellungsanleitung eine kaum zu löschenden Molli zu verwenden.

!

Solche "Anleitungen" braucht auch kein Mensch!

 

Es reicht die Angabe der Literaurstellen in der "offiziellen" Fachliteratur, davon liegt genug frei zugänglich im Netz.

Geht auf kickass.to oder irgend einen anderen Torrent-Service, und sucht nach "paladin press"... Am besten die Collection mit über 50 Büchern :-) Aja, Tor würde ich dabei sehr empfehlen ;-)

Und wäre so klug das ganze nur auf nem Stick zu Speichern, nicht auf der Festplatte