Nach einer Party steigt ein Polizist betrunken ins Auto – und fährt auf der A5 bei Freiburg einen Motorradfahrer tot. Der Polizist flüchtet. Jetzt wurde er vom Amtsgericht zu 2 Jahren verurteilt.
Äußerlich gefasst nimmt der Polizist des Mobilen Einsatzkommandos
Freiburg (MEK) hinter der Anklagebank des Amtsgerichts Freiburg das
Urteil und die über einstündige Urteilsbegründung entgegen. Am Dienstag
wurde das Urteil gegen den 32-Jährigen gesprochen, der im August 2014
einen Motorradfahrer auf der A5 bei Freiburg tot gefahren hat. Zwei
Jahre Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit
vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und anschließender Unfallflucht –
so lautet das Urteil des Schöffengerichts. Der Oberstaatsanwalt hatte
zwei Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert.
Da die Strafe mehr als ein Jahr beträgt, wird er aus dem Polizeidienst
entlassen. Zusätzlich bleibt der Führerschein eingezogen und wird für
insgesamt drei Jahre und sechs Monate gesperrt. Das Gericht lehnte eine
Bewährungsstrafe ab. "Jedem Bürger muss klar sein, dass es keine
lässliche Sünde ist, sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen. Wer
alkoholisiert einen tödlichen Unfall verursacht, muss damit rechnen,
dass er zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wird." Das ist
eine der Botschaften, die der Vorsitzende Richter Lars Petersen in der
Urteilsbegründung im vollbesetzten Gerichtssaal weitergab.
Der 32-jährige Polizeibeamte hatte auf einem MEK-Sommerfest zu viel
getrunken und war kurz vor zwei Uhr morgens auf die A5 gefahren. Laut
eines Sachverständigen hatte er an der Unfallstelle mindestens 300 Meter
freie Sicht auf das mit Tempo 90 fahrende Motorrad mit seinen zwei
Rückleuchten. Er habe mindestens zehn Sekunden Zeit gehabt, um auf die
Überholspur zu wechseln. Doch der Polizist habe nicht reagiert und sei
mit 148 km/h auf das Motorrad aufgefahren. Dessen 55 Jahre alter Fahrer
wurde auf der Stelle getötet. Nach dem Unfall flüchtete der Polizist
über die Felder und ließ seinen Wagen zurück. Erst Stunden später
stellte er sich seinen Kollegen.
Roland Beckert, der Anwalt des Angeklagten hat Berufung angekündigt. Er
hat Angst um das leibliche Wohl seines Mandanten. Einen Polizisten, der
verdeckt gegen Rauschgiftdealer und andere Kriminelle ermittelt und sie
festgenommen habe, ins Gefängnis zu schicken, sei nicht ratsam. Der
Anwalt bezog sich dabei eigenen Angaben zufolge auf eine Aussage des
Gefängnisdirektors, dass nach 22 Uhr niemand so genau wisse, was in den
Zellen passiere.
Die Nebenkläger – darunter auch der Bruder des Opfers – sind mit dem
Urteilsspruch zufrieden. Doch Richter Petersen widersprach darin dem
Anwalt der Familie. Der hatte vergeblich versucht, den Fall als
versuchten Mord durch Unterlassen vom Amtsgericht an das Landgericht
verweisen zu lassen. Schon bei den Ermittlungen, so Petersen, habe die
Staatsanwaltschaft geprüft, ob der 32-Jährige einen versuchten Mord
durch Unterlassen begangen haben könnte. Hier habe, so zitierte Petersen
die Rechtsprechung, der Angeklagte auf rasche Hilfe für das Opfer durch
Dritte auf der viel befahrenen Autobahn vertrauen dürfen.
Zu Gunsten des Angeklagten habe sein frühes Geständnis, seine Bitte um
Verzeihung bei den Hinterbliebenen und die sichere Entlassung aus dem
Polizeidienst gesprochen. Zu seinen Lasten wirkte sich aus, dass er Auto
fuhr, obwohl er wusste, dass Kollegen ihn an dem Abend bereits als
fahruntüchtig eingestuft hatten. Einer hatte ihm sogar den Autoschlüssel
abgenommen. Es war der Falsche gewesen.
" Gefängnisdirektors, dass nach 22 Uhr niemand so genau wisse,"