Fahrerflucht nach tödlichem Unfall: Polizist muss 2 Jahre in Haft

Erstveröffentlicht: 
07.07.2015

Nach einer Party steigt ein Polizist betrunken ins Auto – und fährt auf der A5 bei Freiburg einen Motorradfahrer tot. Der Polizist flüchtet. Jetzt wurde er vom Amtsgericht zu 2 Jahren verurteilt.

 

Äußerlich gefasst nimmt der Polizist des Mobilen Einsatzkommandos Freiburg (MEK) hinter der Anklagebank des Amtsgerichts Freiburg das Urteil und die über einstündige Urteilsbegründung entgegen. Am Dienstag wurde das Urteil gegen den 32-Jährigen gesprochen, der im August 2014 einen Motorradfahrer auf der A5 bei Freiburg tot gefahren hat. Zwei Jahre Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und anschließender Unfallflucht – so lautet das Urteil des Schöffengerichts. Der Oberstaatsanwalt hatte zwei Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert.

Da die Strafe mehr als ein Jahr beträgt, wird er aus dem Polizeidienst entlassen. Zusätzlich bleibt der Führerschein eingezogen und wird für insgesamt drei Jahre und sechs Monate gesperrt. Das Gericht lehnte eine Bewährungsstrafe ab. "Jedem Bürger muss klar sein, dass es keine lässliche Sünde ist, sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen. Wer alkoholisiert einen tödlichen Unfall verursacht, muss damit rechnen, dass er zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wird." Das ist eine der Botschaften, die der Vorsitzende Richter Lars Petersen in der Urteilsbegründung im vollbesetzten Gerichtssaal weitergab.

 

Der 32-jährige Polizeibeamte hatte auf einem MEK-Sommerfest zu viel getrunken und war kurz vor zwei Uhr morgens auf die A5 gefahren. Laut eines Sachverständigen hatte er an der Unfallstelle mindestens 300 Meter freie Sicht auf das mit Tempo 90 fahrende Motorrad mit seinen zwei Rückleuchten. Er habe mindestens zehn Sekunden Zeit gehabt, um auf die Überholspur zu wechseln. Doch der Polizist habe nicht reagiert und sei mit 148 km/h auf das Motorrad aufgefahren. Dessen 55 Jahre alter Fahrer wurde auf der Stelle getötet. Nach dem Unfall flüchtete der Polizist über die Felder und ließ seinen Wagen zurück. Erst Stunden später stellte er sich seinen Kollegen.

Ist der Polizist im Gefängnis gefährdet?


Roland Beckert, der Anwalt des Angeklagten hat Berufung angekündigt. Er hat Angst um das leibliche Wohl seines Mandanten. Einen Polizisten, der verdeckt gegen Rauschgiftdealer und andere Kriminelle ermittelt und sie festgenommen habe, ins Gefängnis zu schicken, sei nicht ratsam. Der Anwalt bezog sich dabei eigenen Angaben zufolge auf eine Aussage des Gefängnisdirektors, dass nach 22 Uhr niemand so genau wisse, was in den Zellen passiere.

Geständnis sprach für den Angeklagten


Die Nebenkläger – darunter auch der Bruder des Opfers – sind mit dem Urteilsspruch zufrieden. Doch Richter Petersen widersprach darin dem Anwalt der Familie. Der hatte vergeblich versucht, den Fall als versuchten Mord durch Unterlassen vom Amtsgericht an das Landgericht verweisen zu lassen. Schon bei den Ermittlungen, so Petersen, habe die Staatsanwaltschaft geprüft, ob der 32-Jährige einen versuchten Mord durch Unterlassen begangen haben könnte. Hier habe, so zitierte Petersen die Rechtsprechung, der Angeklagte auf rasche Hilfe für das Opfer durch Dritte auf der viel befahrenen Autobahn vertrauen dürfen.

Zu Gunsten des Angeklagten habe sein frühes Geständnis, seine Bitte um Verzeihung bei den Hinterbliebenen und die sichere Entlassung aus dem Polizeidienst gesprochen. Zu seinen Lasten wirkte sich aus, dass er Auto fuhr, obwohl er wusste, dass Kollegen ihn an dem Abend bereits als fahruntüchtig eingestuft hatten. Einer hatte ihm sogar den Autoschlüssel abgenommen. Es war der Falsche gewesen.

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da sind die leute in den zellen du trottel, meine fresse der typ lässt ja aussehen, als ob da nachts der knast übernommen wird