[D] Vertei­di­ger von Lat­ife Adigüzel: Türkei ist es, die aus­ländis­che ter­ror­is­tis­che Organ­i­sa­tio­nen unter­stützt !

Turkey supports islamic state

Der 2. Ver­hand­lungstag im 129b- ​Prozeß gegen Lat­ife Adigüzel begann am ver­gan­genen Don­ner­stag mit einem Pauken­schlag. In einer per­sön­lichen Erk­lärung wies Lat­ife die Verdäch­ti­gun­gen der Bun­de­san­waltschaft zurück. Ihr Vertei­di­ger RA Meis­ter beantragte die sofor­tige Ein­stel­lung des Ver­fahrens, da die BA mit keinem Wort auf den Charak­ter des türkischen Staates einge­gan­gen sei.

Nicht Lat­ife unter­stütze mit ihrer antifaschis­tis­chen poli­tis­chen Aktiv­ität eine aus­ländis­che ter­ror­is­tis­che Organ­i­sa­tion son­dern vielmehr der Killer­staat Türkei, der aktuell die fundamentalistisch-​faschistische Organ­i­sa­tion „Islamis­cher Staat“ mil­itärisch aus­rüste und finanziere.

„Ich fordere die Ein­stel­lung des Ver­fahrens gegen mich. Für das Recht auf freie Organ­isierung — Frei­heit für alle demokratis­chen und antifaschis­tis­chen poli­tis­chen Gefangenen !“

Zu Beginn der Ver­hand­lung ver­li­est Lat­ife eine Erk­lärung. In dieser schilderte sie zunächst ihren per­sön­lichen Werde­gang. Groß gewor­den in einer demokratisch eingestell­ten alevitisch-​kurdischen Fam­i­lie sei diese vielfälti­gen Ver­fol­gun­gen aus­ge­setzt gewe­sen. 1938 habe ein Völk­er­mord durch die türkische Regierung mit Unter­stützung Deutsch­lands an den alevi­tis­chen Kur­den stattgefunden.

 

Selbst die „Frank­furter Rund­schau“ habe dazu geschrieben, daß 70.000 Ale­viten umka­men und weit­ere 50000 deportiert wur­den. In ihrem Heimat­dorf sei kür­zlich ein Mas­sen­grab aus dieser Zeit gefun­den wor­den u.a. mit den Gebeinen ihres Urgroß­vaters. Auch in den fol­gen­den Jahrzehn­ten set­zte der türkische Staat die blutige Unter­drück­ung der kur­dis­chen Ale­viten fort. Tausende Men­schen wur­den getötet, einges­perrt, ver­bannt und gefoltert. Als Jugendliche habe sie nach dem Mil­itär­putsch 1980 erlebt, daß viele Ver­wandte wegen ihrer fortschrit­tlichen und linken Gesin­nung einges­perrt und gefoltert wur­den. Die Ver­ant­wortlichen seien bis heute nicht bestraft wor­den und ihre Nach­fol­ger stell­ten heute die Führung von Mil­itär, Jus­tiz und Polizei. Sie sei in ihrer Kind­heit und Jugend so von einem Klima der Angst, Unter­drück­ung, Verge­wal­ti­gung und Folter geprägt wor­den.

In Deutsch­land habe sie Kon­takt zu antifaschis­tis­chen Men­schen und Grup­pen bekom­men und habe heute Fre­undin­nen und Fre­unde aus sozialen Bewe­gun­gen, Gew­erkschaften, Frauenor­gan­i­sa­tio­nen und linken Grup­pen. Viele waren aus der Türkei vor der Mil­itär­junta geflo­hen. Ihnen habe sie durch Dol­metschen bei der Woh­nungs– und Arbeitssuche geholfen. So lernte sie auch Mit­glieder der Men­schen­recht­sor­gan­i­sa­tion TAYAD ken­nen. Die „Junge Welt“ schrieb dazu, daß TAYAD eine lange Tra­di­tion habe. Beim Mil­itär­putsch seinen in der Türkei 260000 Men­schen ver­haftet wor­den. Täglich seien Men­schen auf der Straße ermordet wor­den. Folter und Demü­ti­gun­gen seien in den Gefäng­nis­sen an der Tage­sor­d­nung gewe­sen. Die Ange­höri­gen der poli­tis­chen Gefan­genen, die diesen Angrif­fen am stärk­sten aus­ge­setzt gewe­sen seien, hät­ten sich in TAYAD zusam­mengeschlossen, um gegen die unmen­schlichen Haftbe­din­gun­gen zu protestieren.

Lat­ife führte weiter aus, sie habe sich in Deutsch­land für human­is­tis­che, poli­tis­che und soziale Ziele engagiert und ins­beson­dere gegen die Unter­drück­ung der Frauen. Sie sei nicht Mit­glied einer poli­tis­chen Partei; das gelte auch für die DHKP-​C. Es sei nicht richtig, wenn dies in der Anklageschrift behauptet würde. Sie habe sich für die Rechte der Migranten und antifaschis­tisch engagiert. Dazu habe sie sich an der Grün­dung von Vere­inen beteiligt, in denen sich Migranten zusam­men­schließen kon­nten. Die Ana­tolis­che Föder­a­tion sei 2004 als deren Dachver­band gebildet wor­den. Ziel der AF sei es, Frei­heit und demokratis­che Rechte von Migranten aus der Türkei zu vertei­di­gen und den Bezug zur ana­tolis­chen Kul­tur bei der jun­gen Gen­er­a­tion wieder herzustellen. Kon­fron­tiert mit vie­len wirtschaftlichen und poli­tis­chen Prob­le­men in Deutsch­land büßten diese Men­schen den gewohn­ten kollek­tivis­tis­chen Lebensstil, ihre Iden­tität und Lebens­freude ein.

Migranten hät­ten selb­stver­ständlich das Recht, sich als Gruppe poli­tisch zu äußern, wenn man bedenke, wie häu­fig Migranten Opfer ras­sis­tis­cher Über­griffe und Brand­s­tiftun­gen seien. Die AF sei beson­ders auch gegen die NSU aktiv und fordere die Aufdeck­ung der Zusam­me­nar­beit mit dem Ver­fas­sungss­chutz und der deutschen Polizei. Dies sei die poli­tis­che Basis, auf der sich die AF bewege. Die Grün­dung der AF sei über einen demokratis­chen Prozeß erfolgt. 2009 sei sie von ver­schiede­nen Städten und Län­dern zur Vor­sitzen­den den demokratis­chen Prinzip­ien entsprechend gewählt worden.

Die AF kämpfe gegen Ras­sis­mus und Faschis­mus jeglicher Art und setze sich für soziale, poli­tis­che und kul­turelle Rechte der Migranten in Deutsch­land ein. Nach den zahlre­ichen Mor­den der NSU und dessen Unter­stützung durch den Ver­fas­sungss­chutz habe man ins­beson­dere Ras­sis­mus und Faschis­mus bekämpft. In diesem Rah­men hät­ten auch Demos stattge­fun­den unter dem Motto „Der Ver­fas­sungss­chutz soll aufgelöst wer­den, kein Platz für Nazis“. Die Kam­pagne gegen die NSU und den Ver­fas­sungss­chutz laufe weiter.

Die AF habe Demos, Infos­tände und Ver­anstal­tun­gen organ­isiert sowie Flug­blät­ter verteilt. Dabei habe es sich stets um recht­mäßig angemeldete und legal geführte Aktiv­itäten gehan­delt. Als Vor­sitzende habe sie mit Men­schen aus ver­schiede­nen Rich­tun­gen Kon­takte geknüpft.

Die AF setze sich gegen jede Art von Ungerechtigkeit ein und auch für die Rechte der poli­tis­chen Gefan­genen in Deutsch­land und weltweit. Hierzu habe man viele Aktio­nen durchge­führt, die alle recht­mäßig bei den Behör­den angemeldet wor­den seien.

Viele Migranten kämen aus Län­dern, in denen Dik­tatur und Armut herrschten. Sie seien nach Deutsch­land geflo­hen in ein Land, von dem sie mein­ten, es werde demokratisch regiert. Sie selbst als Vor­sitzende käme auch aus so einem Land, in dem es weder Men­schrechte gäbe noch Men­schen­würde und die Men­schen gefoltert und hin­gerichtet wür­den. Das passiere auch durch die heutige Regierung.

Sehr viele Fam­i­lien seien aus diesen Grün­den nach Deutsch­land gekom­men, um Zuflucht und Schutz zu suchen und in einem demokratis­chen Land friedlich zu leben. Sie hät­ten ver­sucht sich in Deutsch­land zu inte­gri­eren, doch hät­ten sie dabei große Schwierigkeiten. Ein großes Prob­lem der Migranten seien Arbeit­slosigkeit, Ras­sis­mus, Krim­i­nal­ität, Dro­gen und Glücksspiel. Die AF wolle diese Prob­leme zusam­men mit den Migranten­fam­i­lien lösen.

Organ­isierung sei ein demokratis­ches Grun­drecht der Demokratie. Die Föder­a­tion habe von diesem Grun­drecht Gebrauch gemacht. Sie als Vor­sitzende der AF betra­chte die §129a und b als Gesin­nungsstrafrecht und als men­schen­ver­ach­t­end. Poli­tisch aktive Men­schen, die sich gegen Faschis­mus und die Zusam­me­nar­beit des Ver­fas­sungss­chutzes mit faschis­tis­chen Kräften wen­de­ten, wür­den nach Belieben ver­haftet, einges­perrt und isoliert.

Es han­dele sich let­ztlich um eine gegen die deutsche Ver­fas­sung und die Men­schen­rechte ver­stoßene Hand­lung, daß sie auf der Grund­lage von Behaup­tun­gen und Mut­maßun­gen als Mit­glied einer ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung hingestellt werde, als jemand, der eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen solle. Ein Ver­dacht werde gestreut, um einen Men­schen, der seit Jahrzehn­ten öffentlich poli­tisch gear­beitet habe und dessen Tätigkeit auch immer öffentlich bekannt gewe­sen sei, zu ver­haften und mit Aufla­gen an einen Ort zu binden und seine Bewe­gungs­frei­heit einzuschränken.

Das betra­chte sie als ungerecht, unmen­schlich und rechtlich unzuläs­sig. Die AF habe nicht gegen die Gesetze der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land ver­stoßen.

Lat­ife schließt mit den Worten:
„Deshalb fordere ich die Ein­stel­lung des Ver­fahrens gegen mich. Für das Recht auf freie Organ­isierung — Frei­heit für alle demokratis­chen und antifaschis­tis­chen poli­tis­chen Gefangenen !“

Angesichts dessen, daß die Bun­de­san­waltschaft Lat­ife kein­er­lei konkrete Geset­zesver­stöße vor­w­er­fen kann, müsste das Ver­fahren umge­hend eingestellt wer­den. Die Argu­men­ta­tion der Bun­de­san­wälte läßt sich so zusam­men­fassen:
Behaup­tung 1: Die DHKP-​C ist eine ter­ror­is­tis­che Organ­i­sa­tion, weil sie auch mil­i­tant gegen den türkischen Faschis­mus kämpft. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Charak­ter der türkische Staat hat.

Behaup­tung 2: Die Ana­tolis­che Föder­a­tion ist eine Tarnor­gan­i­sa­tion der DHKP-​C, deren Zweck darin besteht, Gelder für den bewaffneten Kampf zu sam­meln und Kämpfer zu rekru­tieren. Als Beweis wird allein der Umgang mit Geldern als solcher aufge­führt, also z.B. der Verkauf von Ein­trittskarten für Musikkonzerte.

Behaup­tung 3: Lat­ife muss als Vor­sitzende lei­t­ende Funk­tionärin der DHKP-​C sein, weil für die Leitung einer Tarnor­gan­i­sa­tion nur Funk­tionäre in Betra­cht kom­men. Eine konkrete Bewe­is­führung ist darum nicht erforder­lich.

Sollte es zu einer Beweisauf­nahme kom­men, entsteht eine groteske Sit­u­a­tion: Mit­tels Mate­ri­alien polizeilicher Überwachung wird die demokratis­che legale poli­tis­che Arbeit von Lat­ife und der AF „bewiesen“ wer­den, also angemeldete Demon­stra­tio­nen, Ver­anstal­tun­gen, Konz­erte etc. „Bewiesen wer­den soll damit das, wozu sich Lat­ife öffentlich bekennt, bewiesen wer­den soll, was öffentlich und legal stat­tfand und wozu Lat­ife sich aus­drück­lich bekennt. Dies wird ihr dann sicher­lich als „Geständ­nis“ aus­gelegt wer­den.
Gle­ichzeitig soll mit dieser Art „Beweisauf­nahme“ die Unter­stützung einer „aus­ländis­chen ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung“ bewiesen wer­den und damit anti­ras­sis­tis­che und antifaschis­tis­che Arbeit krim­i­nal­isiert wer­den. Der Zusam­men­hang mit „Ter­ror“ wird allein durch die nicht weiter hin­ter­frag­baren Behaup­tun­gen hergestellt, die DHKP-​C sei eine ter­ror­is­tis­che Organ­i­sa­tion, die AF ihre Tarnor­gan­i­sa­tion und Lat­ife könne als Vor­sitzende einer solchen nur Funk­tionärin der DHKP-​C sein.

Eine solche Kon­struk­tion und eine solche Beweisauf­nahme sind offen­sichtlich ebenso über­flüs­sig wie bizarr.

„Nach der Logik der Staat­san­waltschaft war Man­dela ein Ter­ror­ist, weil er den bewaffneten Kampf gegen das südafrikanis­che Regime unterstützte“

Nach der Ver­lesung der Erk­lärung von Lat­ife stellt ihr Vertei­di­ger, RA Meis­ter, den Antrag, das Ver­fahren wegen „nicht beheb­barer Ver­fahren­shin­dernisse und Ver­stößen gegen das Rechtsstaats– und Ver­hält­nis­mäßigkeit­sprinzip“ einzustellen sowie den Haft­be­fehl gegen Lat­ife aufzuheben.


Die Begrün­dung dieses Antrags erfolgt erfreulich poli­tisch. Er befasst sich mit der Frage der Bew­er­tung des bewaffneten Kampfes. Seinen Aus­führun­gen zufolge ist allein das türkische Regime anzuk­la­gen wegen „Unter­stützung einer aus­ländis­chen ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung“ (§129b). Somit gehöre nicht Lat­ife, son­dern die Türkei angeklagt. Mit der Beant­wor­tung der Frage des Charak­ters des türkischen Regimes steht und fällt die Anklage der Bun­de­san­waltschaft. Han­delt es sich bei der Türkei um ein dik­ta­torisches Regime, welches aus­ländis­che Ter­ro­ror­gan­i­sa­tio­nen wie den „Islamis­chen Staat“ unter­stützt, ist ein bewaffneter Kampf gegen ein solches Regime kein Ter­ror­is­mus son­dern legit­imer Widerstand.


Zunächst stellt RA Meis­ter fest, daß die Bun­de­san­wälte nicht, wie geset­zlich vorgeschrieben, auch zugun­sten eines Beschuldigten ermit­telt hät­ten. Aus der Anklageschrift gehe her­vor, daß dies unter­lassen wor­den sei und auch seit­ens des Gerichts keine entsprechen­den Schritte ein­geleitet wur­den. Weder in der Anklageschrift, noch in den Ermit­tlung­sun­ter­la­gen sei eine Bew­er­tung des Charak­ters des in der Türkei beste­hen­den Regimes vorgenom­men wor­den. Recht­spos­i­tivis­tisch seien Vorgänge in der Türkei los­gelöst von den dort beste­hen­den gesellschaftlichen Ver­hält­nis­sen aufgezählt wor­den. Die soge­nan­nte Bewe­is­führung stütze sich allein auf Infor­ma­tio­nen des türkischen Geheim­di­en­stes und der türkischen Polizei.

Auch die Bew­er­tung der DHKP-​C könne nicht los­gelöst von den beste­hen­den Ver­hält­nis­sen und der Geschichte der Türkei vorgenom­men wer­den. Entsprechend der Logik der Anklageschrift hät­ten auch die Wider­stand­skämpfer als „Ter­ror­is­ten“ ver­folgt wer­den müssen, die 1942 Hey­drich, den Mann Hitlers für die Endlö­sung der Juden­frage, töteten. Ein anderes Beispiel sei Man­dela. Auch hier bedeute die Logik der Staat­san­waltschaft, dem Urteil des ras­sis­tis­chen südafrikanis­chen Gerichts zu fol­gen, welches Man­dela wegen „Ter­ror­is­mus“ zu lebenslanger Haft verurteilte. In seinem Schluss­wort habe Man­dela aus­führlich die Notwendigkeit des bewaffneten Kampfes begrün­det.

Auch der Europäis­che Gericht­shof sei in einem Ver­fahren mit Bezug zu PKK und DHKP-​C auf die Frage der Bew­er­tung von Reg­i­men einge­gan­gen. Dort heißt es zur Frage der Bew­er­tung von Organ­i­sa­tio­nen, bzw. deren Unter­stützung als „terroristisch“:

„Es ist nicht zu leug­nen, daß diese Prü­fung eher noch als in rechtlicher in ethis­cher — zumal die Vorstel­lung einer inner­halb bes­timmter Gren­zen legit­i­men Gewal­tan­wen­dung mitschwingt — und poli­tis­cher Hin­sicht kom­plex und heikel ist. Bei dieser Prü­fung wird kaum von einem Wer­turteil über die Beweg­gründe für die Hand­lung abge­se­hen wer­den können….Eine bes­timmte Tat kann z.B. anders zu begrün­den sein, wenn sie im Rah­men des Wider­stands gegen ein Regime began­gen wird, das total­itär, kolo­nial­is­tisch, ras­sis­tisch oder für schwere Men­schen­rechtsver­let­zun­gen ver­ant­wortlich ist….“ (Az. C-​57/​09 und C-​101/​09).
Weiter heißt es in dem Text:

„Erstens sind die Natur, der Auf­bau, die Organ­i­sa­tion, die Aktiv­itäten und die Meth­o­den der betr­e­f­fenden Vere­ini­gung sowie der poli­tis­che, wirtschaftliche und soziale Kon­text zu unter­suchen, in dem diese Vere­ini­gung in dem Zeitraum operierte, in dem der Betrof­fene ihr Mit­glied war“.

Eine solche Prü­fung finde man an keiner Stelle der Anklageschrift, obwohl es eine Vielzahl von Infor­ma­tio­nen gäbe, die sich direkt auf die DHKP-​C beziehen. So habe der „Tagesspiegel“ am 25.10.2008 geschrieben:
„Killer im Dienst des türkischen Staates. Ein Expolizist sagt, er habe in den 80ern und 90ern im Kur­denge­biet etwa 1000 Men­schen getötet. Ayhan Carkin ist stolz auf seine Aus­bil­dung bei einer Spezialein­heit der türkischen Polizei….“Es kann sein, daß ich im Kampf gegen den Ter­ror etwa 1000 Men­schen getötet habe“. Alle Morde seien im Auf­trag des Staates verübt wor­den.“

Auch unter der gegen­wär­ti­gen Regierung werde diese Praxis unge­hin­dert fort­ge­setzt. Im Som­mer 2012 sei Sedat Selim Ay zum stel­lvertre­tenden Polizeipräsi­den­ten von Istan­bul ernannt wor­den. Er sei jahre­lang Leiter der Abteilung ´Ter­ror­bekämp­fung‚ gewe­sen und gelte als einer der gefürcht­esten Folterer des Landes.

Weiter führte RA Meis­ter aus, daß immer wieder die Türkei durch den Europäis­chen Gericht­shof für Men­schen­rechte wegen schw­erer Ver­stöße gegen rechtsstaatliche Grund­sätze mit Bezug zu Men­schen, die der DHKP-​C ange­hören sollen, verurteilt wor­den sei. Nach dem Mil­itär­putsch 1980 seien zehn­tausende von Angehörigen/​Sympathisanten der DHKP-​C festgenom­men, gefoltert und ermordet wor­den. Die Tageszeitung Mil­liyet habe kür­zlich eine „Offizielle Bilanz der Junta vom 12. Sep­tem­ber“ veröf­fentlicht, aus der nach­fol­gend zitiert werde:
„Das TBMM (türkisches Par­la­ment) sowie die poli­tis­chen Parteien wur­den geschlossen und enteignet, –das Grundge­setz wurde aufgehoben,

- 650.000 Per­so­nen wur­den verhaftet,

- 1.683.000 wur­den polizeilich festgenommen

- In 210.000 Ver­fahren wur­den 230.000 Per­so­nen verurteilt

- Für 7000 Per­so­nen wurde das Todesurteil vor Gericht gefordert

- 517 Per­so­nen wur­den zum Tode verurteilt

- Die Todesurteile von 50 Per­so­nen wur­den vollstreckt

- 71.000 Per­so­nen wur­den nach dem TCK (türkisches Strafge­setz) §141,142 und 163 verurteilt

- 98.404 Per­so­nen kamen nach­weis­lich bei der Folter ums Leben

- 388.000 Per­so­nen erhiel­ten ein Passverbot

- 300 Per­so­nen kamen bei einem verdächti­gen Tod um

- 171 Per­so­nen kamen nach­weis­lich bei der Folter ums Leben

- 937 Filme wur­den ver­boten, weil sie für „beden­klich gehal­ten wurden

- 23.677 Vere­ine wur­den geschlossen

- 39 Ton­nen Zeitun­gen und Zeitschriften wur­den vernichtet

- In den Gefäng­nis­sen kamen 299 Per­so­nen ums Leben

- 144 Per­so­nen kamen bei „verdächti­gen Umstän­den“ ums Leben“


RA Meis­ter: Das findet in der Anklageschrift nicht ein­mal Erwäh­nung !

Über spätere Ereignisse berichte die Zeitschrift „2000´e Dogru“, daß ein staatliches Exeku­tion­skom­mando unter Leitung der für die großen Städte zuständi­gen Ibrahim Sahin und Mehmet Agar gebildet wurde. In Kur­dis­tan habe der Polizist Mah­mut Yildirim Dorf­be­wohner gezwun­gen Exkre­mente zu essen und auf dem Dorf­platz Men­schen hin­gerichtet. 1987 sei die Kon­tra­guerilla JITEM neu gegrün­det wor­den. Diese Organ­i­sa­tion dürfte Men­schen töten, foltern, ver­schwinden lassen und eigene Unter­grun­dor­gan­i­sa­tio­nen grün­den. Gezielt sei man so gegen die DHKP-​C vorge­gan­gen.

In Kur­dis­tan sei vom Staat die Ter­ror­gruppe His­bol­lah gebildet wor­den, die ange­blich aus religiösen Grün­den fortschrit­tliche Men­schen aus der kur­dis­chen Bewe­gung exeku­tiert habe. Weit­er­hin hät­ten Polizei und Geheim­di­enst ihre Morde unter dem Namen His­bol­lah aus­ge­führt, Bomben gezün­det und diese Taten dann der DHKP-​C untergeschoben.

Mit auf die His­bol­lah gehe auch die faschis­tis­che Organ­i­sa­tion „Islamis­cher Staat“ zurück, die mit Hilfe der west­lichen Staaten groß gewor­den sei und aktuell mit klarer Unter­stützung und Hilfe durch die Türkei bluti­gen Ter­ror im nahen Osten ausübe.

Die voll­ständige Igno­ranz der Men­schen­rechtssi­t­u­a­tion in der Türkei durch die Staat­san­waltschaft sei ein schw­er­wiegen­der Ver­stoß gegen die Grund­sätze eines fairen Ver­fahrens, der nicht wieder gut gemacht wer­den könne. Wegen dieses Ver­fahren­shin­dernisses sei der Prozeß einzustellen.

Poli­tis­ches Ziel des Prozesses

Der vor­sitzende Richter machte sofort nach Ver­lesung des Antrages deut­lich wie er zu entschei­den gedenkt. Die Ignorierung des gesellschaftlichen Hin­ter­grun­des und der Bew­er­tung des Charak­ters des türkischen Staates und der Tätigkeit der DHKP-​C in schriftlicher Form der Anklageschrift müsse nicht bedeuten, daß dies in der weit­eren mündlichen Ver­hand­lung nicht nachge­holt wer­den könne. Damit beschönigte er den offen­sichtlichen Ver­stoß der Staat­san­waltschaft gegen die geset­zliche Vorschrift, auch zum Vorteil des Beschuldigten zu ermit­teln.

Durch den poli­tis­chen Vorstoß von RA Meis­ter steht das Gericht vor der Sit­u­a­tion, daß die Bew­er­tung des Charak­ters des türkischen Regimes prozeßentschei­dend wird. Wenn es sich um einen „Killer­staat“ han­delt ist der bewaffnete Kampf legitim. Andern­falls steht das Gericht vor der Auf­gabe, inhaltlich zu bele­gen und auszuführen, was an den vor­ge­tra­ge­nen his­torischen und poli­tis­chen Fak­ten unrichtig ist und die Türkei als demokratis­chen Rechtsstaat hinzustellen. Auf diese Weise ist nicht mehr Lat­ife die Angeklagte son­dern das türkische Regime.

Ganz sicher wird das Gericht den bewaffneten Kampf in der Türkei nicht als legitim ein­stufen; die Fol­gen für die deutsche Außen– und Mil­itär­poli­tik wären unab­se­hbar. Inter­es­sant wird aber die Art und Weise sein, in der das Gericht ver­suchen wird aus einem Killer­staat einen demokratis­chen Rechtsstaat zu machen.

Davon gän­zlich unab­hängig ist die Beant­wor­tung der Frage, was Lat­ifes legale antifaschis­tis­che und anti­ras­sis­tis­che Tätigkeit mit der DHKP-​C zu tun hat. Nach Stand der Dinge läuft es darauf hin­aus, poli­tis­che Kri­tik am türkischen Sys­tem nur deshalb als „Unter­stützung einer aus­ländis­chen ter­ror­is­tis­chen Organ­i­sa­tion“ anzuse­hen, weil eine ähn­liche oder gle­iche Kri­tik auch von der DHKP-​C geäußert wird.

So entsteht ein direk­ter Zusam­men­hang zur Bew­er­tung des Charak­ters der Türkei: Ziel des Prozesses seit­ens des Staates und seines poli­tis­chen Oberg­erichts ist die Unter­stützung des aus­ländis­che klerikalfaschis­tis­che Ter­ror­grup­pen anlei­t­en­den Staates Türkei und die Krim­i­nal­isierung nicht nur von türkischen Wider­stand­skämpfern son­dern von allen Men­schen, die das türkische Regime als das beze­ich­nen was es ist, einen Unrechtsstaat, der nach innen dik­ta­torisch und men­schen­rechtsver­ach­t­end und nach außen ter­ror­is­tisch agiert.

 

http://www.linkezeitung.de/index.php/justiz/129-prozesse/3984-verteidiger-von-lat-ife-adiguezel-tuerkei-ist-es-die-auslaendische-terroristische-organisationen-unterstuetzt

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Klein Anmerkung: Das eingebundene Bild hat ein "CIA" in der einen IS-Fahne. Da es hier nicht um Verschwörungstheorien geht, ist das bestimmt ein versehen.

 

Ansonsten: Danke für den informativen Artikel!

Operation Hornets Nest: Alleged Snowden document says US/UK/Israel are behind ISIS
From Gulf Daily News…
     "The former employee at US National Security Agency (NSA), Edward Snowden, has revealed that the British and American intelligence and the Mossad worked together to create the Islamic State of Iraq and Syria (ISIS).
    Snowden said intelligence services of three countries created a terrorist organisation that is able to attract all extremists of the world to one place, using a strategy called “the hornet’s nest”.
    NSA documents refer to recent implementation of the hornet’s nest to protect the Zionist entity by creating religious and Islamic slogans.
    According to documents released by Snowden, “The only solution for the protection of the Jewish state “is to create an enemy near its borders”.
    Leaks revealed that ISIS leader and cleric Abu Bakr Al Baghdadi took intensive military training for a whole year in the hands of Mossad, besides courses in theology and the art of speech..

Facts:

1) ISIS leader Al-Baghdadi was once a super-high level prisoner of the US government. Despite the fact that the US had offered a ten million dollar reward for him, the Obama regime ordered his release in 2009.
2) The Obama regime, with major support from Senate neo-cons John McCain and Lindsey Graham, gave hundreds of millions in military aid to Sunni Jihadists in Syria. Thousands of individuals receiving US aid are now members of ISIS. In fact, ISIS has even posted pictures of ISIS fighters with US Senator John McCain on the internet.
3) Israel has directly aided Sunni Jihadists in Syria by bombing Syrian military assets during Jihadist attacks.
4) The Israeli Prime Minister has reacted to the ISIS spearheaded Sunni/Shia Civil War in Iraq with borderline glee. The president of Israel has also suggested that a Sunni/Shia war is beneficial to the future of Israel.
5) The US and Britiain provided Sunni Jihadists with Toyota trucks in Syria. When, an army of ISIS fighters rolled over the Syria/Iraq border it looked like a commercial for Toyota.

http://conservative-headlines.com/2014/07/operation-hornets-nest-alleged...

 

Chomsky: The US-UK has traditionally supported the most extreme fundamentalist Islamic movements against the "threat" of secular nationalism

"He said former CIA officer Graham Fuller hit the nail on the head when he called the United States one of the “key creators” of the Islamic State, because of the U.S. aggression with Iraq in 2003, Raw Story reported."

http://www.washingtontimes.com/news/2014/oct/8/noam-chomsky-blames-us-fo...

 

Iran's Former Intel Minister: Mossad, MI6, And CIA Created Islamic State
http://www.rferl.org/content/iran-accusations-isis-islamic-state-us-uk-i...

 

Saudi and CIA Terror Army: The Islamic State of Iraq and al-Sham (ISIS) Declares “Global Caliphate” on Ramadan

"The Islamic State of Iraq and al-Sham (ISIS), the terror army supported by Saudi Arabia, the CIA and trained by the Pentagon, has declared a caliphate in the Middle East. "
http://www.globalresearch.ca/saudi-and-cia-terror-army-the-islamic-state...

 

Sudan President: CIA, Mossad behind Boko Haram, Islamic State

“I said CIA and the Mossad stand behind these organisations. There is no Muslim who would carry out such acts.”

http://www.jihadwatch.org/2015/02/sudan-president-cia-mossad-behind-boko...