Dies ist Herbert Paffrath, der als Leiter der JVA Essen persönlich verantwortlich für die Gesundheit und das Leben von Özkan Güzel ist. Das sind die übergeordneten Minister, die über das Leben und die Gesundheit von Özkan Güzel entscheiden: Justizminister NRW Thomas Kutschaty, Bundesjustizminister Heiko Maas
Sie wissen alle bescheid über die bedrohliche Situation des Gefangenen. Trotzdem nehmen sie Özkans Tod billigend in kauf !
Ihm wurde bei der Verlegung in die Justizvollzugsanstalt Essen seine persönliche Kleidung entwendet, während Paffrath ihn dazu zwingen will, eine Gefängnisuniform zu tragen. Das wurde von Özkan Güzel strikt abgelehnt. Solche erniedrigenden Maßnahmen sind nämlich insbesondere politisch bewussten Menschen in der Türkei aus Zeiten der Militärdiktatur in Erinnerung geblieben.
Seit einer Zwangsernährung während eines Hungerstreiks, den er in der Türkei gegen die dortigen Haftbedingungen führte, leidet er an Wernicke Korsakoff. Das ist der Paffrath bekannt. Entgegen der akuten Gefährdung seiner Gesundheit und mittlerweile auch Leben, verweigert er die notwendigen Schritte zum Dialog mit dem Gefangenen. Ein Stück Stoff ist ihm offenbar mehr wert als das Leben eines Menschen! Die Anstaltskleidung ist keineswegs in allen Gefängnissen „Vorschrift!“, das ändert sich von Gefängnis zu Gefängnis…
Warum
also in Essen? Warum beharren Paffrath und die Justizministerien
darauf, dass Özkan Güzel seine persönliche Kleidung und seine Würde
aufgeben muss?
Özkans Hungerstreik voraus gingen die von Sadi Özpolat und Gülaferit Ünsal.
Beide Hungerstreiks richteten sich gegen Versuche, die politischen
Gefangenen politisch „umzuerziehen“, indem ihnen linke Bücher und
Zeitschriften verwehrt wurden und endeten kurz vor der Einleitung
von Zwangsernährung jeweils mit der Erfüllung der Forderungen der
Gefangenen.
Wenn Maas und die Regierung Merkel in diesen
Fällen vor der mit Zwangsernährung verbundenen negativen
internationalen Öffentlichkeit zurückwichen, warum wollen sie im Fall
von Özkan nun in Kauf nehmen, daß international bekannt wird, daß in
einem deutschen Gefängnis ein bereits durch Zwangsernährung schwer
gesundheitlich geschädigter politischer Gefangener erneut
zwangsernährt wird ? Nur um das Tragen von Knastuniform
durchzusetzen ?
Die
Antwort ist eine politische und ergibt sich aus den Gründen,
deretwegen Özkan verurteilt wurde. Es geht um die Unterstützung des
türkischen Erdoganregimes und die Kriminalisierung jedweder
Aktivitäten gegen selbiges.
Özkan wurde wegen legaler,
demokratischer Aktionen verhaftet. Nach deutschem Recht kann ihm
eigentlich keine Straftat nachgewiesen werden. Dennoch hat ihn das
Oberlandesgericht Düsseldorf nach §129b wegen „Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung DHKP-C“ zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und vier Monaten verurteilt.
Das Gericht ist der Meinung, daß Özkan von 1998 bis 2013 In Duisburg Finanzmittel für den bewaffneten Kampf der DHKP-C in der Türkei beschafft habe. Das Strafmaß falle relativ milde aus, weil Özkan angeblich „weitgehend geständig“ sei. Tatsächlich ergab sich in der Beweisaufnahme nicht der geringste Hinweis darauf, daß Özkan Gelder für den bewaffneten Kampf in der Türkei gesammelt hat und erst recht hat er nichts dergleichen „gestanden“.
Sein Geständnis besteht darin, daß er sich freimütig zu dem bekannt hat, was sein legales demokratisches Recht ist:
- er war aktiv in dem von ihm mit gegründeten Verein „Anatolisches Bildungs– und Kulturzentrum“. Er half beim Umzug des Vereins mit und betrieb Werbung für dessen neue Räumlichkeiten.
- er hat auf türkische Gerichtskonten jeweils zwischen 50 –100 € eingezahlt, bestimmt zur Unterstützung politischer Gefangener in der Türkei. Diese Gelder konnten auf keinen Fall dem bewaffneten Kampf der DHPP-C zufließen
- er vereilte diverse Flugblätter, Anstecker und sonstiges „Propagandamaterial“ und verkaufte dieWochenzeitschrift Yürurus (Marsch) (http://www.yuruyus.com/www/turkish/). Mit diesen Verkaufserlösen wird ein Teil der Herstellungskosten der Zeitung gedeckt.
- er verkaufte im Jahre 2013 Karten für das Konzert der Gruppe „Grup Yorum“ in Oberhausen (http://de.wikipedia.org/wiki/Grup_Yorum). Diese Gelder führte er an die Veranstalter ab und diese erwirtschafteten ein Defizit von 30000 €.
- er schrieb Briefe an politische Gefangene in Bochum
— er unterhielt Kontakt zu anderen Genossen, denen ebenfalls eine Mitgliedschaft in der DHKP-C vorgeworfen wurde
- er nahm an angemeldeten Protestveranstaltungen (u.a. an einer Gedenkveranstaltung für gestorbene Revolutionäre oder an solchen vor dem türkischen Konsulat) teil und hielt Plakate hoch
- er besaß Schulungsmaterial zum Thema, wie ein Revolutionär sich zu verhalten habe. Er bekannte sich stets zu seiner revolutionären Grundhaltung und er lehnte den bewaffneten Kampf nicht grundsätzlich ab.
- er nahm am Frauentag der Anatolischen Föderation“ teil.
- er hing Plakate zu einer Veranstaltung gegen die AKP-Gewalt auf
- er wirkte beim Interkulturellen Maifest in Essen mit bei der Organisierung des Essensverkaufs, des Bücherverkaufs etc.
- er nahm als Beobachter am §129-Prozeß gegen Faruk Ereren teil.
Nichts davon ist laut Strafgesetzbuch strafbar.
Als
„Beweismittel“ wurden im Prozeß Briefe an Freunde von Özkan aus der
Untersuchungshaft benannt in denen er sich zu seinen
antikapitalistischen politischen Positionen bekennt und von
seiner Verhaftung berichtet. Nichts davon hat das geringste mit
„Terrorismus“ zu tun, aber alles mit demokratischer legaler
Politik– und Kulturarbeit. So schrieb Özkan z.B. aus der
Isolationshaft (23 Stunden in einer 9-qm-Zelle; 1 Std. Hofgang):
„Ich bin kein Terrorist, sondern ein Revolutionär ! Ich habe
gekämpft für kostenlose Bildung, gegen die Ausbeutung des
Kapitalismus, gegen die NATO, gegen Armut und für die Volksherrschaft. Sie können mich einsperren, aber sie können nicht
verhindern, daß wir mehr werden. In meiner Familie gibt es fast
keinen, der noch nicht im Gefängnis war. Weil wir gegen den
faschistischen Staat Türkei kämpfen werden wir festgenommen“.
Özkan
offenes Einstehen für all dies wertete das Gericht als „Geständnis“.
Insbesondere als Geständnis Gelder für den bewaffneten Kampf
gesammelt zu haben. Es bediente sich einer simplen formalen
Ableitung:
Da die DHKP-C u.a. einen
bewaffneten Kampf gegen das faschistische türkische Regime führt
handelt es sich um eine „terroristische Organisation“. Jedwede
Art von Kontakt oder Unterstützung nicht nur zu dieser Organisation
oder ihren Mitgliedern sondern von jedem ihrer politischen Ziele
wird vom Gericht als Unterstützung einer terroristischen
Organisation gewertet und verfolgt.
Analog
könnten deutsche Gerichte mit der gleichen Herangehensweise gegen
jeden vorgehen, der auch nur die politischen Ziele einer
Befreiungsorganisation unterstützt oder zu einem ihrer Mitglieder
Kontakt unterhält, die aus irgendeinem Grunde auf der Liste der
„Terrororganisation“ der CIA gelandet ist.
Wegen genau der gleichen politischen Aktivitäten soll aktuell Latife Adigüzel vom OLG Düsseldorf verurteilt werden.
Lassen wir nicht zu, dass Özkan in einem deutschen Gefängnis stirbt!
Schweigen wir nicht länger zu Unrecht und solidarisieren wir uns mit
den Gefangenen, die uns draußen brauchen!
Nur durch
Herstellung genügend großen öffentlichen Drucks kann erreicht
werden, daß der Regierung die Aufgabe von „Umerziehung“ und
entwürdigenden Haftbedingungen als kleineres Übel erscheint als das
negative internationale Image als Speichellecker von Sultan
Erdogan durch Zwangsernährung von politischen Gefangenen.
Verbreitet die Informationen über den Hungerstreik maximal !
Twittert für Özkan !
#ÖzkanGüzelIstNichtAlleine
Unterschreibt die Petition:
1 Unterschrift = 1 Leben wert!
http://chn.ge/1K94YmY
Protestiert bei JVA-Chef Paffrath und den Justizministern Maas und Kutschaty !
Leiter der Justizvollzugsanstalt
Herbert Paffrath
Krawehlstraße 59
45130 Essen
Telefon: 0201 7246 – 404
Telefax: 0201 7246 – 415
Justizminister NRW Thomas Kutschaty
Justizministerium NRW
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf
Telefon: +49 211 8792 – 0
Fax: +49 211 8792 – 456
E-Mail: poststelle@jm.nrw.de
Bundesjustizminister Heiko Maas
Fax: +49 30 18 580‑9525
Bundesjustizministerium
E-Mail: presse@bmjv.bund.de
Tel: +49 201 7246 – 0
Fax: +49 201 7246 – 415
http://www.linkezeitung.de/index.php/justiz/knast/3941-oezkan-guezel-in-lebensgefahr-er-ist-seit-7-mai-2015-im-hungerstreik-das-sind-48-tage
anadolu newsblog meldet
Breaking news (23.6., 22:55): Anadolu Newsblog meldet - Özkan Güzel hat gewonnen!
Er wurde in ein Gefängnis verlegt, wo er seine eigenen Kleider tragen kann.
Das ist unser aller gemeinsamer Sieg.
Vielen Dank an alle, die unsere Kampagne unterstützt haben