[Thiazi-Prozess] 16. und 17. Verhandlungstag

Thiazi-Pressegruppe

Das Landgericht Rostock entschied wie bereits im Vorfeld angekündigt am 15. Verhandlungstag über die Abtrennung von Verfahren. So wird das Hauptverfahren gegen Ruthenberg getrennt zu den Verfahren von Wagner, Stetefeld und Schuster fortgeführt.

 

 Der 16. Verhandlungstag


Am 21. Mai 2015 beginnt um 13.30 Uhr der 16. Verhandlungstag gegen Wagner, Stetefeld und Schuster. Die Angeklagten werden getrennt voneinander zu ihren persönlichen Verhältnissen befragt. Neben den Ausführungen zu ihren chronologisch gestalteten Lebensläufe müssen die Angeklagten Angaben zur ihrer jetzigen beruflichen Tätigkeit und zu ihren Eigentumsverhältnissen tätigen.


Schuster, der derzeit bei seiner Mutter lebt und von seinen Eltern finanziell unterstützt wird, bezieht gegenwärtig Arbeitslosengeld I in Höhe von 990 Euro. Im Weiteren gibt er an, dass er seit seiner Geburt an einer Speiseröhrenverengung leide, die ihn bis heute beeinträchtige, weshalb Ärzte bei ihm einen Schwerbehinderungsgrad von 50% diagnostiziert hätten. Stetefeld bezieht derzeit ein Einkommen von ca. 1.700 Euro. Neben seiner beruflichen Tätigkeit leitet er ehrenamtlich eine Tischtennisgruppe und unterstützt einen Verein gegen „Rechtsextremismus“. Seit seiner Hausdurchsuchung besitzt Stetefeld nach freiwilliger Entscheidung keinen Computer mehr. Emotionaler fallen die Angaben von Wagner aus, als diese über ihren alkoholkranken Vater und ihre im Jahr 1994 verstorbene Schwester berichtet. In ihren Ausführungen weigert sich Wagner zudem, weitere Angaben zur Familie zu machen, zu groß sei die Angst, dass die Daten im späteren Verlauf ins Internet gelangen könnten.


Nach der Befragung der Angeklagten zieht sich das Gericht zur Beratung zurück, um einen Antrag von Rechtsanwalt Zuberbier zu prüfen, der den Zeugen Mario Bialek zum nächsten Verhandlungstag laden möchte. Das Gericht stimmt dem Antrag zu. Richter Goebels äußert einen Hinweis an Schuster, dass dieser sich neben der mitgliedschaftlichen Beteiligung einer kriminellen Vereinigung in fünf weiteren Fällen der Volksverhetzung schuldig gemacht habe, davon vier Fälle, in denen er selbst Musiktexte ins Forum einstellte, und in einem weiterem Fall, als er als damaliger Bereichsleiter zugelassen hat, dass ein weiterer Musiktext ins Forum eingestellt werden konnte. Mit diesem Hinweis wird die Sitzung geschlossen.

 


 

 Der 17. Verhandlungstag


Wie bereits angekündigt, nähert sich der «Thiazi-Prozess» einem Ende. Als letzter Zeuge im Rahmen der Beiweisaufnahme wird Mario Bialek vernommen. Auf Antrag von Rechtsanwalt Zuberbier soll Bialek die Loslösung Stetefelds aus der rechten Szene bestätigen.

 

 Mario Bialek: «Stetefeld hat offen berichtet, was die Szene in seinem Kopf bewirkt hat.»


Nachdem Stetefeld ihm Rahmen der Ermittlungen des Bundeskriminalamts für seine Aktivitäten als Betreuer in «Thiazi-Forum» in Untersuchungshaft genommen worden war, stellte er nach seiner Freilassung den Kontakt zu Bialek her, um Hilfe beim Ausstieg aus der rechten Szene zu erhalten. Bialek führte mit Stetefeld ein Erstgespräch. Entgegen Stetefelds Annahme, bereits einen Ausstieg vollzogen zu haben, zeigte Bialek ihm auf, dass zu einem Ausstieg neben dem Abbruch von Kontakten zur rechten Szene auch eine ideologische Loslösung gehöre, die nur erfolgen kann, wenn das vorherige Denken und Handeln innerhalb der extrem Rechten reflektiert und aufgearbeitet würde. Dies sei ein Prozess, der nicht von heute auf morgen vollzogen werden kann.


In regelmäßigen Abständen arbeitet Bialek mit Stetefeld nun u.a. seine Vergangenheit auf. So berichtete Bialek, dass Stetefeld vor allem in der Anfangszeit Probleme gehabt hätte, Einkäufe in Läden zu tätigen, dessen Inhaber_innen einen Migrationshintergund haben. U.a. dieses Verhalten zeige die Indoktrination der extremen Rechten auf Stetefelds Verhalten.


Betrachtet man die fortschreitende Entwicklung von Stetefelds Aufarbeitung, resümiert Bialek eine merklich positive Änderung seines Gedankengutes. Heute arbeitet Stetefeld bespielsweise u.a. Delikte der extremen Rechten auf und wertet Berichte und Medien rechter Zusammenschlüsse aus. Als „Wachrüttelmoment“ bezeichnet Bialak die Hausdurchsuchung und die Zeit in der Untersuchungshaft, die auf Stetefeld einen prägenden Eindruck ausgeübt hätte. Diese Erlebnisse führten seiner Meinung nach zu einer Reflexion, indem Stetefeld u.a. erkannte, dass ihm als Nazi keine Zukunft bevorstünde. Bialek betont in seinen Ausführungen, dass ein zentrales Kriterium in der Zusammenarbeit mit Stetefeld darin bestehe, dass dieser eine kritische Aufarbeitung vollzieht und sich den Weg zur extrem Rechten nachhaltig verbaut. Diese Bedingungen wurden von Stetefeld akzeptiert.


Nach Beenden der Zeugenvernehmung zieht Rechtsanwalt Zuberbier einen Beweisantrag zurück, dessen Inhalt ein Videobericht des MDR ist, das ebenfalls Stetefelds Bestrebungen zeigt, sich von der rechten Szene zu lösen. Die Ausführungen von Herrn Bialek wären in diesen Zusammenhang aussagekräftig genug gewesen, das Zeigen des Videoberichtes dementsprechend unnötig, so Rechtsanwalt Zuberbier.


Anschließend verliest der vorsitzende Richter Goebels einen Beitrag vom Angeklagten Ruthenberg, der diesen unter dem Username „WPMP3“ am 24.10.2009 unter dem Titel „Welch Glück“ verfasste. Der Beitrag schildert die Intention, warum sich im Rahmen von «Thiazi» dazu entschlossen wurde, Musik zum Download bereitzustellen, und nach welchen Kriterien diese heruntergeladen werden konnten. „Aktive Spender“ mit einem Beitrag von fünf Euro im Monat hatten die Möglichkeit, sich pro Tag ein Album herunterzuladen. „Inaktive Spender“, die einmalig fünf Euro überwiesen haben, stand dagegen der Downlad eines Albums pro Woche zur Verfügung. Des Weiteren bestand die Möglichkeit, durch Aktivität und „positives“ Einbringen ins Forum die Rechte zu erhalten, sich Musik herunterzuladen. Weiter heißt es in den Beitrag, dass der Bereich neben dem Musik-Archiv u.a. um die Inhalte Video und Bücher erweitert werden sollte.

 

Richter Goebels weist im Hinblick auf den möglichen Straftatbestand der „mitgliedschaftlichen kriminellen Vereinigung“ (§129) darauf hin, dass sich die Angeklagten Wagner, Stetefeld und Schuster in mindestens drei Fällen der Volksverhetzung schuldig gemacht hätten. Sie hätten von ihren Betreuerrechten keinen Gebrauch gemacht, um entsprechende volksverhetzende Beiträge, Songtexte und digitale Musikspeicher zu löschen oder zumindest zu sperren; vielmehr sei es ihnen sogar darum gegangen, diese zugänglich zu machen. Wagner wird zusätzlich Rädelsführerschaft vorgeworfen. Sie habe die technische Umsetzung als Administratorin vollzogen und so u.a. die Plattform geschaffen, extrem rechte Inhalte zum Download bereitzustellen.


Der vorsitzende Richter schließt daraufhin die Beweisweisaufnahme. Es folgt des Verlesen der Auszüge aus dem Bundeszentralregister, in dem keiner der drei Angeklagten Einträge führt. Die Staatsanwaltschaft beginnt mit dem Verlesen ihres Abschluss-Plädoyers.

 

 Plädoyer der Staatsanwaltschaft

 

Neben der Bildung einer kriminellen Vereinigung hätten sich die Angeklagten insgesamt in mindestens zwölf Fällen der Volksverhetzung schuldig gemacht. Wagner und Stetefeld in mindestens drei Fällen, Schuster in mindestens fünf Fällen. In einem weiteren Fall wird ihnen Unterlassung vorgeworfen. In den weiteren Ausführungen der Staatsanwaltschaft resümiert diese den bisherigen Prozess, so heißt es u.a., dass das «Thiazi-Forum» mit knapp 120.000 Themen, die insgesamt 1.500.000 Beiträge beinhalteten und von mehr als 30.000 Nutzer_innen genutzt wurde, zu einem der bedeutsamsten Foren der rechten Szene zu zählen war. Da eine Registrierung im Forum nicht zwingend notwendig war, ist von einer noch größeren Reichweite auszugehen. Als strafrechtlich relevanten Teil des Forums nennt die Staatsanwaltschaft den Bereich „Holocaust – Betrug des 20. Jh.“ mit ca. 17.000 Beiträgen und den Bereich des Nationalsozialisten Privatforum (NSPF). Zu diesem konnten nur registrierte Nutzer mit Freischaltung einen Zugang erhalten, Voraussetzung war die Anerkennung des Parteiprogramms des NSDAP, erkennbar waren die Mitglieder an einem Hakenkreuz unter dem User-Namen. Der Musikbereich zählte zu den am stärksten frequentierten Bereichen des Forums. Er verfügte über ca. 190.000 Beiträge. Im Musikarchiv standen über 1.380 Alben mit strafbaren, u.a. volksverhetzenden, Inhalten zum Download bereit.


Ab dem 23. Januar 2010 stand im Forum ein auf Grundlage der von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) herausgegeben Indexlisten entwickeltes Register zur Verfügung, das ausschließlich indizierte und/oder nicht mehr verfügbare oder erhältliche Musik beinhaltete. Die Einträge des Registers waren mit einen Link zur Diskografie und in den meisten Fällen mit einem rar-Archiv verknüpft. Bis zum Abschaltung des Forums am 14. September 2012 beinhaltete der Bereich über 999 Einträge.


Weiter heißt es, dass die Angeklagten in einem einheitlichen Verbund gehandelt hätten. So hätten diese maßgeblich daran gearbeitet, sich nach außen hin abzuschotten. Aus Sicherheitsgründen wurden später sogar „Nicknames“ in „Betreuer 1 bis 12“ geändert, um sonstige Aktivitäten nach außen hin zu verschleiern. Das Handeln im einheitlichen Verbund wird u.a. auch durch dem sogenannten „Betreuerleitfaden“ deutlich. Der Text umfasst ein Regelwerk, nach dem sich die Betreuer zu verhalten hatten, so war beispielsweise in strittigen Fragen die Entscheidung von Ruthenberg  zu befolgen. Der Leitfaden regelt u.a. auch dem Umgang mit Spenden, das Aussehen der einzelnen Texte und Formatierungsfragen wie z.B. die der Banddiskografie. Die Staatsanwaltschaft betont, dass die Angeklagten selbstständig gehandelt hätten. Unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit und in der Annahme, frei von Kontrolle der deutschen Behörden handeln zu können, haben sie maßgeblich mitgewirkt, das Forum in dessen Umfang mitzugestalten und zu prägen. Es bestehe kein Zweifel daran, dass das Forum nicht der rechten Szene zuzuordnen ist. Das «Thiazi-Forum» sei auf diversen rechten Seiten verlinkt und beworben worden. Selbst der Zeuge Marian Rohde räumte in seiner Ausage ein, dass für jeden auf den ersten Bick erkennbar war, auf welcher Plattform er sich befand. Dies geht u.a. auch aus den Beiträgen hervor. Er selbst hätte sich wie viele andere auch rassistisch geäußert.

 

Anschließend resümiert die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer die Entwicklung des damaligen WPMP3-Forum bis hin zum «Thiazi-Forum». Wagner habe für das «Thiazi-Forum» als technische Administratorin die Hardware besorgt und den Betrieb gewährleistet. Vorsätzlich habe sie u.a. in den USA Server angemietet, um auf diesen Inhalte zu stellen, die nach deutscher Rechtsauffassung illegal sind, um diese mit anderen zu teilen. Schuster sah im Forum u.a. die Möglichkeit, durch rechte Musik gezielt jüngere Menschen für die rechte Szene zu gewinnen. Stetefeld war ebenfalls u.a. durch Eigenrecherchen sein rechtswidriges Handeln bewusst, was ihn jedoch nicht davon abhielt, seine Aktivitäten vorwiegend im Aufbau der sogenannten „Indexliste“ zu unterlassen. Alle handelten nach dem Vorsatz §129 mit dem Zweck, volksverhetzende Inhalte und Beiträge im Forum bereitzustellen.

 

Laut Staatsanwaltschaft sind die Angeklagten wie folgt zu bestrafen:

 

Daniela Wagner

  • Zwei Jahre Haft auf drei Jahre Bewährung und eine Geldstrafe von 5.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation
  • strafmildernd wirkt sich u.a. aus, dass sie geständig gewesen ist und ihr Handeln bereut, negativ ist zu bewerten ist, dass Wagner seit Beginn des Forums dieses mitgestaltete und ausschließlich sie es als technische Administratorin am Leben erhalten hat.

Denny Stetefeld

  • Ein Jahr und neun Monate Haft auf drei Jahre Bewährung und eine Geldstrafe von 3.500 Euro an eine gemeinnützige Organisation
  • Strafmildernd wirkt sich u.a. aus, dass er geständig war und sich glaubhaft von der rechten Szene gelöst hat, als negativ dagegen ist seine erhelbliche Mitarbeit im Forum zu bewerten.

Dominik Schuster

  • Ein Jahr und neun Monate Haft auf drei Jahre Bewährung und 290 Stunden gemeinnützige Arbeit
  • Strafmildernd wirkt sich aus, dass sich Schuster von der rechten Szene getrennt hat und auch vor Abschalten des Forums aus eigenen Stücken und eigener Motivation heraus das Forum verlassen hat. Negativ dagegen ist seine Tatintention zu bewerten, durch das Bereitstellen von Musik neue Menschen für die rechte Szene gewinnen zu wollen.

 

 Plädoyers der Verteidigung

 

 Rechtsanwalt Melsheimer: «Sie liebte das „Katz und Maus“-Spiel mit der Antifa»


Melsheimer beginnt sein Plädoyer mit der Feststellung, dass sich immer die Frage stelle, wie zu bestrafen ist und welche Zweck eine Strafe verfolge. Seine Mandantin Wagner habe bereits in ihrer Einlassung ausgesagt, dass sie durch ihren damaligen Freund Kontakt zur rechten Szene gehabt habe. Daraus resultierend sei es ihr schon immer ein besonders Verlangen gewesen, ein „Katz und Maus“-Spiel mit der Antifa zu spielen, das sie in ihrer Tätigkeit als Administratorin im «Thiazi-Forum» fortführte. Melsheimer betont, dass Wagner keine oder nur sehr wenige Beiträge verfasst habe, es sei ihr ausschließlich um die Technik gegangen, bei dessen Ausführung sie ihre Erfüllung gefunden habe. Strafmildernd sei zu berücksichtigen, dass seine Mandantin umfangreich ausgesagt und von Anfang an mit den Repressionssorganen kooperiert habe, nach Aufforderung des BKA die Passwörter nannte, die für die Abschaltung des «Thiazi-Forums» notwendig waren. Auch in der Folgezeit habe sie der Polizei immer wieder ihre Hilfe angeboten, um sie in den Ermittlungen gegen «Thiazi» zu unterstützen. „Mehr kann man von einem reuigen Täter nicht erwarten“, so Melsheimer weiter. Durch ihr Geständnis hätte sie außerdem zu einer Verkürzung der Hauptverhandlung beigetragen. Als weiterer Grund für eine Strafmilderung ist ihre positive Sozialprognose zu berücksichtigen. Man könne zukünftig davon ausgehen, dass seine Mandantin sich von weiteren Straftaten fernhält, gerade weil sie Verantwortung für ihre siebenjährige Tochter zu tragen hat. Im September 2015 fängt Wagner eine neue Tätigkeit im sozialen Bereich an, es wäre ihr unter anderem ein Verlangen, Menschen von rechten Tätigkeiten abzuhalten. Melsheimer hält eine Freiheitsstrafe, die auf Bewährung auszusetzen ist, für angebracht.

 Rechtsanwalt Zuberbier: «Es ist niemand zu Schaden gekommen.»


Ähnlich wie Melsheimer geht auch Rechtsanwalt Zuberbier auf das geständige Verhalten seines Mandanten Stetefeld ein. „Hätte dieser sich auf die Hinterfüße gestellt“, wäre die Hauptverhandlung um ein Wesentliches länger gegangen. Zuberbier merkt kritisch an, das Entgegen der Auffassung des Gerichts Stetefeld die möglichen Rechte als Betreuer besaß, um entsprechende volksverhetzende Beiträge, Songtexte und digitale Musikspeicher dauerhaft zu löschen. Dies sei u.a. von der Staatsanwaltschaft falsch dargestellt worden. Zuberbier räumt ein, dass das «Thiazi-Forum» innerhalb der rechten Szene bekannt war, jedoch für außenstehende Menschen ohne Bezug zur Szene bedeutungslos und außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung blieb, so kenne er beispielsweise niemanden aus seinen Bekanntenkreis, der von dem Forum schon mal gehört habe oder was mit den Namen «Thiazi» anfangen könne. So ist das Ziel, ein politisches Forum zu schaffen, das außerhalb der rechten Szene Bedeutung hat, nicht erreicht worden.


Der Straftatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung §129 sei zudem nicht unbedingt zutreffend, weil es nicht bekannt sei, dass Menschen durch die Inhalte, die im Forum publiziert worden sind, zu Schaden gekommen seien. Sein Mandat hätte zu keiner Zeit innerhalb seiner Tätigkeit als Betreuer im «Thiazi-Forum» zu Straftaten aufgerufen. Heute bekämpft sein Mandat, was er damals aufgebaut habe, dies wurde auch durch die Ausage von Herrn Bialek deutlich. Sein Mandant hätte durchaus mehr verstanden als beispielsweise ein Mario Eberhardt oder ein Marian Rodhe, dessen Verfahren vergleichsweise im Zusammenhang mit «Thiazi» gegen eine Geldauflage von 20.000 Euro eingestellt wurde.

 

 Rechtsanwalt Schroth: «Das „bösartige“ Bild, das gezielt Antifa-Gruppen von meinen Mandaten zeichnen, ist falsch»


Schusters Rechtsanwalt Schroth schließt sich den Inhalten seiner Vorredner an, es sei bereits viel gesagt worden und zweifelsfrei sei die publizierte Musik absolut geschmacklos und volksverhetzend gewesen. Sein Mandant stehe dazu, was er damals gemacht habe, allerdings hätte er ehrlich vermittelt, dass er Verantwortung für sein Handeln trage und sich von seinem damaligen Handeln distanziere. So ist besonders hervorzuheben und zu berücksichtigen, dass sein Mandant bereits ein halbes Jahr vor der Abschaltung des Forums aus freien Stücken seine Tätigkeit im Forum eingestellt habe. Auch vorher habe er schon einmal das „Handtuch geschmissen“, was eindeutig sein distanziertes Verhältnis zum Forum verdeutlichen würde. Aufgrund seiner kritischen Haltung zur rechten Szene hätte er von der Karlsruher Naziszene auch schon mal was „auf die Mütze“ bekommen und das sei noch human ausgedrückt, so Schroth in seinen Ausführungen weiter.  Das „bösartige“ Bild, das antifaschistische Gruppierungen wie die „Autonomen Antifa Freiburg“ gezielt von seinem Mandaten zeichnen, wäre nicht immer richtig und angebracht. Schuster sei bereit, ein neues Kapitel in seinem Leben zu schreiben. Die vier Wochen Untersuchungshaft hätten sein Mandaten geprägt, so sei anzumerken, dass die Haftbedingungen kritisch zu bewerten sind. Sein Mandant wurde von Haftanstalt zu Haftanstalt verlegt, zum Teil lagen zwischen der Verlegung nicht einmal 24 Stunden, in denen sein Mandat zum Teil in aufrechter Haltung schlafen musste. Noch heute ist er mit Meldeauflagen belegt, dieses Vorgehen ist kritisch im Vergleich zu anderen Angeklagten zu bewerten.

 

 Letztes Wort


Unter Tränen ergreift Daniela Wagner das Wort: Ihr hätte niemand zu keiner Zeit gesagt, was richtig und was falsches Handeln sei. Die Zeit in der Untersuchungshaft hätte sie als absolut „ekelhaft“ empfunden. Sie verspricht, nie wieder straffällig aufzufallen. Als besondere Belastung, gerade auch in Hinblick darauf, dass sie Mutter einer siebenjährigen Tocher ist, habe sie die Strapazen der zum Teil über dreizehnstündigen Abreise zum Gericht nach Rostock empfunden. Sie sei froh, dass sich das Verfahren dem Ende neige. Sie beendet ihr Rede mit den Worten: „So etwas werde ich nie wieder tun.“ Deutlich gefasster als in den Verhandlungstagen zuvor entschuldigt sich Denny Stetefeld für seine Tat. Er zeige deutliche Reue gegenüber dem, wofür er jahrelang einstand. Heute sei er ein anderer Mensch, für ihn sei das Verfahren eine Lehre gewesen und hätte ihn und seinen Charakter nachhaltig geprägt. Kurz und knapp fallen die Ausführungen von Dominik Schuster aus. Ihm sei bewusst, dass er „Mist gebaut“ habe. Er habe sich geändert, zudem hätte er gute Chancen auf ein neues Arbeitsverhältnis, er werde „solch einen Scheiß“ nie wieder machen.


Der vorsitzende Richter Goebels schließt daraufhin die Verhandlung, bis zum 12. Juni 2015 wird das Gericht sich beraten und ein Urteil verkünden.

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01. Verhandlungstag, 28. November 2014

02. Verhandlungstag, 18. Dezember 2014

03. Verhandlungstag, 07. Januar 2015

04. Verhandlungstag, 08. Januar 2015

05. Verhandlungstag, 27. Januar 2015

06. Verhandlungstag, 28. Januar 2015

07. Verhandlungstag, 17. Februar 2015

08. Verhandlungstag, 24. Februar 2015

09. Verhandlungstag, 25. Februar 2015

10. Verhandlungstag, 10. März 2015

11. Verhandlungstag, 11. März 2015
12. Verhandlungstag, 31. März 2015
13. Verhandlungstag, 16. April 2015
14. Verhandlungstag, 29. April 2015
15. Verhandlungstag, 07. Mai 2015


Abspaltung des Hauptverfahrens gegen Wagner, Stetefeld und Schuster

16. Verhandlungstag, 21. Mai 2015

17. Verhandlungstag, 02. Juni 2015