Schwarzfahren? Aber Richtig! Öffentliche Schwarzfahraktion im ICE von Göttingen nach Kassel

Den ICE zum öffentlichen Raum machen !

Eigentlich könnte alles so einfach sein: nach höchstrichterlicher Rechtssprechung kann "nicht jede unbefugte Entgegennahme einer Leistung als Erschleichen bezeichnet" und damit verurteilt werden. Verschiedene Oberlandesgerichte greifen dies auf. Dies wird von auf Aburteilen konditionierten Richter*innen ignoriert, indem diese kreativ immer neue Schlupflöcher erfinden um doch verurteilen zu können. Bei dieser Aktion wurden alle Bedingungen erfüllt, die -weil angeblich unerfüllt- bei anderen öffentlichen Schwarzfahrten zu einer Verurteilung führten. Wir sind auf das Gerichtsverfahren gespannt.

 

Der § 265a (Erschleichen von Leistungen) ist recht eindeutig Formuliert: "(1) Wer die [...] die Beförderung durch ein Verkehrsmittel [...] in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird [...] bestraft [...]".

 

Neben dem zitierten Bundesverfassungsgerichturteil (BVerfG, 2 BvR 1907/97 vom 9.2.1998) urteilte der Bundesgerichtshof in ähnlicher Weise: "Eine Beförderungsleistung wird bereits dann im Sinne des § 265 a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen." Verschiedene Oberlandesgerichte greifen die Bedingung der Erweckung eines "Anscheines der Ordnungsmäßigkeit" gegenüber einem "Anscheinsempfänger" auf. Bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht und dem Amtsgericht Eschwege kam es daher zu Freisprüchen von öffentlichen Schwarzfahrer*innen.

 

Das sich freche Menschen diese Gesetzeslücke nun zu Nutze machen passt vorhersehbar einigen Richter*innen nicht. Die Wahrheit konstruierenden Richter*innen legen sich immer wieder neue Gründe zurecht, warum der konkrete Schwarzfahrfall doch den Straftatsbestand erfüllt und daher verurteilt werden muß.

 

Daher wurde vor dem Betreten des ICEs das Zugbegleitpersonal auf die beabsichtigte Schwarzfahrt hingewiesen (5 RVs 1/11 OLG Hamm), es wurden auf eindeutige Weise der "Anschein der Ordnungsmäßigkeit" gegenüber "Anscheinsempfänger*innen" erschüttert (LG Hannover Kleine Jugendkammer 62 c 30/08 - Urteil vom 12.08.2008) und auch mögliche "Anscheinsempfänger*innen", welche die schwarz fahrende Person von hinten betrachteten, konnten davon ausgehen, daß schwarz gefahren wird (KG Berlin- 1 Ss 32/11, Urteil vom 02.03.2011). Mitfahrende wurden mit Flugblättern versorgt (BayObLG - RReg 3a St 16/69, Beschluß vom 21.02.1969).

Wegen des besonderen öffentlichen Interesses hoffen wir auf ein Gerichtsverfahren.

 

Weitere Informationen auf http://www.schwarzstrafen.de.vu/ .

Informationen zum Nulltarif unter anderem auf www.solimob.de .

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Gegen das erhöhte Beförderungsentgelt hilft übrigens eine Vermögensauskunft:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensauskunft

... soll mit dieser Aktion vermittelt oder erreicht werden? Willst du damit kritisieren, dass die Gesetze eine Lücke haben und darauf hinweisen, dass die dringend geändert werden müssen? Oder forderst du damit auf, dass man Lücken in Gesetzen ausnutze soll und sich darauf berufen sollte, anstatt zu kritiseren, dass es solchE gesetze gibt und Bahn faeren überhaupt Geld kostet? 

Schau Dir doch das Flugblatt an.

Es gab verschiedene Motive und auch verschiedene Ziele. Ich führe hier die für mich wichtigsten auf, die Reihenfolge ist beliebig, Ziele und Motive sind nicht unterschieden:

  • mit dervergangenen, gegenwärtigen und erwarteten Repression einen Umgang finden. Dabei weder in die Privatnische fliehen noch auf eine Weise sich entwickeln, in der ich als Aktivist völlig den Bezug zu meiner Umwelt verliere.
  • einen Musterprozeß provozieren, der zur Stärkung der Lücke führt. Wenn in dessen Folge das Gesetz geändert, also die Lücke gestopft, wird ist das auch in Ordnung. Weil dann Veruteilte ihre Geldstrafen nicht mehr als Ersatzfreiheitstrafe absitzen und AsylbewerberInnen nicht wegen StGB-Verurteilungen abgeschoben werden.
  • auf die laufenden Verfahren wegen offen-erkennbarem schwarzfahren hinweisen
  • die Gesetzeslücke bekannt machen und gleichzeitig auf die Schwirigkeiten bei der Argumentation vor Gericht hinweisen.

Beim dritten Punkt versagten wir völlig. Bei den Anderen Punkten ist es schwierig bzw. noch nicht zu beurteilen.

Gruß,

...aber toll das Veganer jetzt diktieren wer wo was darf.

Die Deutsche Bahn AG gestatt den ausschließlichen Verzehr von veganen Lebensmitteln nur für dieses Abteil.

Mit freundlichen Grüßen,