2.-5. März: Schwarzfahr-Prozesse: Gerichte blocken, Aktivist_innen mobilisieren!

Solidarity

Einige Medien haben mit der Berichterstattung begonnen, ein Mobilisierungsfilm ist online - und das Gießener Gericht zeigt Zähne: Keine Pflichtverteidigung, weil die Rechtslage ja einfach wäre ... lächerlich, denn jedes Gericht entscheidet bislang völlig anders und es gibt überhaupt keine Klarheit über das Schwarzfahren mit Kennzeichnung.

 

Interviews und Berichte

 

Dirk J., Angeklagter am Montag in München, hat bei Radio Lora ein längeres Interview gegeben. Daraus ist ein Film entstanden, der zur Mobilisierung dienen kann. Hier der Link auf das verfilmte Interview: http://youtu.be/p-oFe3xMMqs - zum Weiterverbreiten! Zudem sind einige kleinere Presseberichte entstanden - bis Montag gibt es noch ein paar weitere Möglichkeiten. Die Prozesstermine ziehen sich ja über die gesamte nächste Woche:

  • Montag, 2. März um 14 Uhr vor dem Landgericht II in München (Nymphenburger Str.16, Situngsaal B 264 / 2. Stock): Berufungsprozess gegen Dirk J. wegen Schwarzfahren mit Schild (die erste Instanz war fett in den Medien, siehe Berichte auf de.indymedia und linksunten.indymedia) ++ Interview mit dem Angeklagten Dirk J. auf Radio Lora924 (Ausschnitt aus deren Sendung vom 26.2.2015)
  • Dienstag, 3. März ab 9.30 Uhr im Amtsgericht Gießen (Gutfleischstr. 1, 35390 Gießen): Saal 204 im Gebäude A): Verhandlung gegen Jörg B. wegen Schwarzfahrens mit Hinweisschild - eine rechtlich komplett frei konstruierte Straftat (gibt es gar nicht) ++ zweite Anklage wegen "Leistungserschleichung" gegen den Aktivisten Jörg B. innerhalb kurzer Zeit mit Anklageschrift (Haftstrafe droht) ++ gleichzeitig die prickelne Konstellation und ein faszinierendes Theaterder Gießener Justiz (die schon mal - gerichtlich festgestellt - mit Methoden aus dem Dritten Reich gegen den auch jetzt wieder Angeklagten vorging) ++ Vorgeschmack: www.fiese-tricks.de.vu (auf Youtube) ++ Interview mit dem Angeklagten Jörg B. in Junge Welt, 20.2.2015 (S. 2)
  • Donnerstag, 5. März ab 8.30 Uhr im Landgericht Gießen (Ostanlage/Ecke Gutfleischstraße, Raum 015): Berufungsverhandlung wegen Schwarzfahrens mit Hinweisschild ++ zweite Instanz im ersten Verfahren - also ein anderer "Fall" als der zwei Tage vorher verhandelte)

 

Neue Aktionsplanung: Aktionsserie vom 2. bis 5. März

  • 1.3.: Aktionsanfahrt von Berlin nach München (Kontakt: über Rabi, 015782556885 und rabi@riseup.net)
  • 2.3.: Aktionsanfahrt von Kempten nach München am 2.3. ++ Zeiten: 10:32 Uhr ab Kempten (Gleis 4), 10:56 Kaufbeuren (Gl. 2), 11:07/11:18 Buchloe (Gl. 2 Umstieg), 11:28 Kaufering (Gl. 3), 11:37 Geltendorf (Gl. 2) über Pasing nach 12:05 München Hbf (Gl. 28) ++ Kontakt über 0151-22853006 und bacuh@riseup.net
  • 2.3. nach Ankunft: Aktionsmarsch vom Münchener Hauptbahnhof zum Gericht (ab Gleis 28, angemeldete Demo mit Start dann auf dem Bahnhofsplatz/Südostecke/Kreuzung zur Bayerstraße/U-Bahn)
  • 2.3. nach dem Prozess gegen Dirk Jessen: Aktionsfahrt von München nach Gießen am 2.3.
  • 3.3.: Aktionsanfahrt zum Prozess nach Gießen am 3.3. ++ voraussichtliche Abfahrt in Saasen 8.24 Uhr ++ Kontakt und Infos über die Projektwerkstatt, 06401-903283 und 01522-8728353 sowie kobra@projektwerkstatt.de
  • 3.3. nach dem Prozess gegen Jörg Bergstedt: Demo und Aktionsrückfahrt per Zug nach Saasen
  • 3.3. gegen 19 Uhr: Aktionszugfahrt von Göttingen nach Kassel ++ Kontakt: 0152-1779055 ... wo noch???

Für all das gibt es ein Flugblatt, welches auch für Eure Aktionen nutzbar ist. Mehr: de.indymedia ... linksunten.indymedia

 

Keine Pflichtverteidigung

Für den Prozess am 3.3. wurde die Pflichtverteidigung abgelehnt, weil der Sachverhalt total einfach sei - und außerdem der Angeklagte genügend Rechtskenntnisse hätte (ersteres ist gelogen, zweiteres formal egal - aber was interessierten sich Richter_innen fürs Recht).
Der Text im Wortlaut:

In der Strafsache gegen
Jörg B ...
wegen Verdachts des Erschleichens von Leistungen
wird der Antrag des Angeklagten auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers zurückgewiesen
Gründe:
Die Voraussetzungen des 5 140 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) liegen nicht vor.
Weder die Schwere der Tat noch die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage lassen die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheinen.
Die Ausführungen des Angeklagten in seinem Antrag auf Beiordnung eines Verteidigers zeigen, dass er intellektuell durchaus in der Lage ist, schwierige oder vermeintlich schwierige Sachverhalte zu erfassen und zu würdigen.
Seichter
Richter am Amtsgericht

Das wird also spannend am 3.3. Wer Interesse hat, offensive Prozessführung live zu erleben - hier ist einiges zu erwarten!

 


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