Genau 10 Jahre nach den für die globalisierungskritische Bewegung sehr erfolgreichen Protesten gegen die WTO- Konferenz in Seattle findet nun vom 30. November bis zum 2. Dezember 2009 die WTO-Ministerkonferenz in Genf statt. Die Vorzeichen und die Lage sind natürlich nicht zu vergleichen mit denen vor 10 Jahren. Doch auch die WTO-Konferenz in Genf enthält einiges an Potenzial für erfolgreiche Proteste seitens der globalisierungskritischen Strömungen.
Antirep-Nummern: 0041 (0) 77 414 99 60 (deutsch) ǀ 0041 (0) 78 862 75 10 (français)
Dieser Artikel hat zum Ziel, die Mobilisierung der verschiedenen Bündnisse zusammen zu fassen und wird laufend aktualisiert in punkto geplanten Aktionen vor Ort. Auch ein kleiner Rückblick auf die vergangen WTO- Ministerkonferenz Treffen soll hier seinen Platz finden (dieser Rückblick nimmt sich jedoch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit).
Vergangene WTO- Ministeronferenzen & die Proteste dagegen:
Seattle 1999
Massenproteste und Blockaden in der ganzen Stadt führen dazu, dass etliche WTO- Minister nicht zum Konferenzzentrum anreisen können. Kurze Zeit später wird gar der Ausnahmezustand in Seattle ausgerufen. Die Ministerkonferenz wird ohne Ergebnisse abgebrochen.
Siehe dazu:
http://www.linksruck.de/artikel_1193.html
(die VerfasserInnen dieses Artikels distanzieren sich hiermit von
„linksruck“, der Text wurde ausschliesslich wegen seiner Inhaltlichkeit
verlinkt).
Doha/ Katar 2001
An diesem Treffen wurde,
die nach dem Veranstaltungsort genannte, „Doha- Runde“ gegründet.
Ursprünglich war es das Ziel, dass diese bis 2005 abgeschlossen ist.
Hierzu ein Bericht vom Juli 2008:
http://ch.indymedia.org/demix//2008/07/62178.shtml
Die Doha- Runde wird auch an der nun stattfindenden Ministerkonferenz in Genf ein Thema sein...
Cancún 2003
In
Cancun kam es erneut zu grossen Protesten seitens einer breiten
Antiglobalisierungsbewegung. Es wurde einmal mehr eindrücklich
aufgezeigt, was alles möglich ist, wenn die Leute auch wirklich
entschlossen sind...
Auch hier kann von einer „gescheiterten“ Konferenz gesprochen werden.
Die WTO entgleist:
http://ch.indymedia.org/demix//2003/09/13883.shtml
Auch in liberalen Kreisen wird von einem scheitern gesprochen:
http://ch.indymedia.org/demix//2003/09/13899.shtml
Hong Kong 2005
Bereits
im Vorfeld der Ministerkonferenz in Hong Kong kam es zu mehreren
Treffen des WTO- Generalrats in Genf. Es scheint, als wollte mensch
damit um jeden Preis bewerkstelligen, dass die anstehende
Ministerkonferenz nicht schon wieder ohne jegliche „Erfolge“ beendet
werden muss.
Diese Generalrats- Treffen in Genf stossen auf Protest:
http://ch.indymedia.org/demix//2005/10/35624.shtml
Die direkten Aktionen in Hong Kong wurden von einem riesen Repressionsapparat nieder geprügelt und unterdrückt/ eingesperrt:
http://ch.indymedia.org/demix//2005/12/37080.shtml
Allgemeine Infos zu Hong Kong 2005:
http://ch.indymedia.org/demix//2005/12/36981.shtml
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Genf 2009
Wie
weiter oben bereits erwähnt, findet nun vom 30. November bis 02.
Dezember09 die 7. WTO- Ministerkonferenz in Genf statt. Mehrere
Bündnisse, aus verschiedensten Bereichen, rufen zu einer
Grossdemonstration am Samstag, 28. November 09, um 14.00 Uhr auf dem
Platz Neuve und zu den anschliessenden Aktionstagen vom 30.November
bis 02. Dezember auf.
An dieser Stelle folgen die einzelnen Communiques und Aufrufe:
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Die Studentinnenbewegung:
StudentInnen: Heraus zur Grossdemonstration gegen die WTO
Vom 30.11.-2.12.09 findet in Genf die Minister-Konferenz der WTO statt. Gegen diesen Gipfel mobilisieren verschiedene Bündnisse international zur Grossdemo am Samstag 28.11.09 – 14Uhr, Place de Neuve, Genf. Gründe, als StudentInnen an diesem Protest teilzunehmen gibt es genug.
Was hat die freie Bildung, für welche wir kämpfen, gemeinsam mit der Trinkwasserversorgung in Ägypten? Was mit der Schliessung des Gemeinde-Spitals Riehen? Wie hängt Unsere Uni zusammen mit der Swisscom, der Post oder dem S-Bahn-Chaos in Berlin?
Gemeinsam ist diesen zufälligen Beispielen aus verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens, dass sie im Fokus der PrivatisiererInnen stehen oder diesen bereits zum Opfer fielen.
Gegen die WTO...
Liberalisieren – dies bedeutet, den öffentlichen Sektor für den Markt öffnen.
Ökonomisieren – Effizienzsteigerung auf Kosten der Angestellten und KonsumentInnen.
Privatisieren – Auslagerung der Gewinne an Private.
Resozialisieren – Abwälzung der Kosten auf die Allgemeinheit, sobald die Gewinne stagnieren.
Das Konzept ist ebenso verbrecherisch wie einfach. Allerdings gestaltet sich die Umsetzung auf globaler Ebene etwas komplizierter. Die oft an nationale Interessen gebundenen Unternehmen kämpfen um Gewinnmaximierung auf Kosten der anderen, um die begrenzten Geldtöpfe und Einflusssphären. Diese sich konkurrierenden Ansprüche möglichst einvernehmlich zu regeln, ist die wesentliche Aufgabe der Welthandels-Organisation WTO mit ihrem Sitz in Genf. Dass die WTO an dieser Aufgabe scheitert und scheitern muss, zeigt sich am Stagnieren der Doha-Runde seit acht Jahren und nicht zuletzt auch an der weltweit zunehmenden Kriegstendenz.
...und ihr GATS...
Wenn auch die WTO in vielen ihrer Kernbereiche ziemlich handlungsunfähig ist, so dürfen wir sie doch nicht unterschätzen. Gerade im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen und darin der Bildung, ist die Wirkung der ständigen WTO-Appelle nach mehr Liberalisierung und Privatinvestitionen nicht zu übersehen. Zur Durchsetzung und Absicherung dieser Marktöffnung wurde 1993 ein eigenes Vertragswerk geschaffen, das GATS (General Agreement on Trade in Services), dessen Zweck nach Eigenangaben die „fortschreitende Liberalisierung“ sämtlicher Servicebereiche ist.
Zwar gilt dieses auch von der Schweiz unterzeichnete Abkommen hier noch nicht für die öffentliche Bildung. Zahlreiche Reformen der letzten zehn Jahre – so der Bologna-Vertrag – sind jedoch als Vorbereitungsschritte dahin zu verstehen. Und wem dies nützen soll, stellt die EU-Kommission unmissverständlich klar: "Das GATS ist nicht einfach etwas, was zwischen den Regierungen existiert. Es ist vor allem ein Instrument zum Wohle der Unternehmen." Zu holen gibt es einiges: Allein der Weltmarkt für Bildung wird auf zwei Billionen US-Dollar geschätzt.
...unser Widerstand!
Schliessen wir uns also am Samstag dem Widerstand gegen die WTO an. Verbinden wir unseren Kampf mit den ArbeiterInnen, die dort gegen die Angriffe der WTO auf die Arbeitsgesetze protestieren. Und mit dem Kampf der BäuerInnen gegen die Agrar-Freihandelsabkommen der WTO. Und mit jenem der MigrantInnen aus dem Trikont gegen die gezielte Verarmung ihrer Herkunftsländer durch die WTO.
Setzen wir uns gemeinsam mit allen Menschen, die genug haben von Konkurrenz und Verwertungslogik, für eine Welt ein, die sich an Solidarität und unseren Bedürfnissen orientiert!
Auf nach Genf!
Für Bildung nach unseren Interessen!
Revolutionäres Bündnis:
Link zum Aufruf:
http://www.revolutionnaire.ch/Elemente-fur-einen-kampferischen
(http://www.revolutionnaire.ch/)
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Bündnis aus dem landwirtschaftlichen Umfeld:
Vom
30. November bis 2. Dezember 2009 findet in Genf die Ministerkonferenz
der World Trade Organisation (WTO) statt. Diese Konferenz verfolgt das
Ziel den Doha-Zyklus bis Ende 2010 abzuschliessen.
80% der
Verträge betreffen die Landwirtschaft, darin eingeschlossen den
Nahrungsmittelhandel und zielen dazu ab die Hürden des freien Marktes
zu reduzieren und den Produzenten zu „helfeng, den Export- wie
Importeuren ihre Aktivitäten zu erleichtern.
Eigentlich ist das
Projekt der WTO eines des totalen weltweiten Marktes, der alle
Lebensbereiche abdeckt, für eine schrankenlose Vermehrung des Kapitals.
Es ist ein profitorientiertes Projekt das die Industrialisierung der
Welt vorantreibt, die Ressourcen verschwendet und es ist ein
Herrschaftsinstrument im Dienste der Mächtigsten. Wir leben auf einem
begrenzten Planeten.„Nachhaltige“ Entwicklung oder nicht, beides ist
ein Ausverkauf der Ressourcen, verschlingt Boden, vertreibt Menschen...
Sabotieren wir das System das uns versklavt, beginnen wir bei seiner Ideologie und befreien wir uns im Widerstand!
Überall
auf der Welt, sind die BäuerInnen und Bauern einem enormen Druck
unterworfen. Viele sind zur Aufgabe verurteilt um Platz zu machen für
immer grösser werdende, mechanisierte und industrielle Produzenten.
Aber überall auf der Welt, beginnen die bäuerlichen Gemeinschaften zu
kämpfen. So Anfangs September in Indien, wo über 50'000 BäuerInnen sich
gegen die WTO versammelt und protestiert haben zum Missfallen der
herrschenden Klasse oder aktuell bei uns der Milchstreik.
Vereinigen
wir uns mit den BäuerInnen, unsere Autonomie entsteht durch den Aufbau
eines reichen sozialen Netzes wo sich Stadt und Land nicht mehr spalten
lassen. Bauen wir wieder die Bauernschaft auf um Autonomie wieder zu
verwirklichen!
Aufruf zur Demonstration: 28. November – 14 Uhr Place Neuve – Aktionstage: 30.11. – 02-12.09
(http://www.anti-wto.ch/)
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Bündnis von Attac, lokalen Parteien, Gewerkschaften& NGO's:
Link zum Aufruf:
http://www.anti-omc2009.org/spip.php?article4
(http://www.anti-omc2009.org/)
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Grossdemo -bewilligt-
Es wird in etwa mit folgener Route gerechnet (rot eingezeichnet):
Die WTO- Ministerkonferenz findet nicht im WTO- Gebäude statt, sondern im "CICG"- Gebäude. Die rote Stelle in Fom eines "L" mit gelber Umrahmung, ist die "rote Zone". Laut Aussagen der Polizei, werden in dieser Strasse keinerlei Protest toleriert . Wie mensch aber auch gut erkennen kann, ist diese rote Zone sehr klein und besteht legendlich aus einer Strasse.
Des weiteren sind auf dieser Karte der "Salle communale" eingezeichnet, in dem es jeweils Abends VoKü geben wird und die Usine. Die Usine wird der Infopoint über die ganzen Tage sein. Das heisst, sie ist rund um die Uhr geöffnet und hier gibts die aktuellsten News. In der Usine finden auch eine Vielzahl von Veranstaltungen statt.
Hier noch eine genauere Karte für die Lage rund um das Konferenzgebäude
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Aktionstage
Wie bereits weiter oben erwähnt, wird es über die ganzen Tage VoKü's& diverse Veranstaltungen geben (siehe Kalender). Unterkunftsmöglichkeiten sind zur Zeit eher noch rar. Am besten ist es, wenn mensch sich direkt beim Infopoint in der Usine meldet. Dort gibts mehr Infos und auch die Übernachtungsmöglichkeiten werden koordiniert.
Die AktivistInnen aus dem Süden werden über die ganzen 3 Aktionstage hinweg, vor dem Konferenzgebäude ein Zelt haben. Von diesem aus, werden dann auch Aktionen starten.
Es ist klar, dass die Aktionstage nur zu einem positivem Ergebnis kommen können, wenn viele (auch kleine) Gruppen, autonom Aktionen planen und durchführen in dieser Zeit! Do it yourself!
Die Polizei hat angekündigt, während den Aktionstagen keine Störungen des Ministertreffens zu dulden. Kommt also organisiert und vorbereitet (Bezugsgruppen ) und nutzt die Möglichkeiten des Austausches vor Ort (Infopoint@ Usine). Passt auf euch auf!
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ANTI WTO – Kalender
Anti-WTO Action Days / 30. Nov. – 2. Dez. 09, Genf
Vom 30. November bis 2. Dezember 2009 findet in Genf die Ministerkonferenz der World Trade Organisation (WTO) statt. Das Projekt der WTO ist eines des totalen weltweiten Marktes, der alle Lebensbereiche abdeckt, für eine schrankenlose Vermehrung des Kapitals. Es ist ein profitorientiertes Projekt, das die Industrialisierung der Welt vorantreibt, die Ressourcen verschwendet und es ist ein Herrschaftsinstrument im Dienste der Mächtigsten.
Sabotieren wir das System, das uns versklavt, beginnen wir bei seiner Ideologie und befreien wir uns im Widerstand!
Gross-Demo-Stop-WTO - bewilligt-
28. Nov. 09, Genf 14 Uhr Place neuve
Traktorblock während der Demo: Schliesst euch mit oder ohne Traktor an!
28. Nov. 09, Samstag-Abend: «Anti-WTO-Night»
• Usine (Moloko und Zoo): Musik, Filme, Bier.
• Salle Communale de Plainpalais: Musik und festliche Begrüssung der Aktivist_innen aus dem Süden.
• Ecurie, Ilôt 13 (Rue de Montbrillant): Musik und Ausstellung zu «Urban Gardening»
Hier noch der Flyer für den Abend in der Usine:
28.-29. Nov. 2009, ilot 13, Genève
Kultivierung der Stadt: Urbane Gärten in Barcelona
Soziale Bewegungen und Gemeinschaftsgärten in der katalanischen Metropole. Mit Fotos und Texten, die auf Interviews mit den NutzerInnen der Gärten basieren. Mehr zur Ausstellung
http://stefaniefock.wordpress.com
29. Nov. 2009, Sonntag, Workshoptag
ganz Tags, Salle Communale de Plainpalais, Rue de Carouge 52: Workshops mit Aktivist_innen aus dem Süden. Dabei wird der Freihandel im Kontext von Klima, Landwirtschaft und Finanzkrise thematisiert.
30. Nov -2. Dez. 2009, Aktionstage
An den drei offiziellen Tagen des WTO-Meeting sind alle aufgerufen, mit Aktionen und Blockaden gegen die WTO zu protestieren.
Montag, Aktionstag: Wirtschaftskrise
Dienstag, Aktionstag: Landwirtschaft
Mittwoch, Aktionstag: Klima
Montag 30. November 2009, Blockadetag
Morgen: Das WTO Ministertreffen blockieren! ->Nähere Infos vor Ort
20 Uhr: Landwirtschaftsworkshop von Uniterre
Dienstag 1. Dez. 2009
Treffen Karawane nach Kopenhagen:
Dienstagabend, Maison des Associations (Rue des Savoises).
Während dem Ganzen Protest:
• Infopunkt in der Usine
• Offener Raum im Salle Communale de Plainpalais
• Konzerte / Veranstaltungen / Volksküchen
• Anti- Rep Strukturen
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Anti- Rep Informationen
Der folgende Text ist eine deutsche
Übersetzung der Antirepbroschüre der OPP. Da die Verhöre im
kantonalen Gesetz geregelt sind, kann es unter Umständen
Unterschiede zu anderen Schweizer Kantonen geben.
Diese kleine Broschüre
erklärt Euch einige Eurer grundlegenden Rechte. Das Observatorium
der Polizeipraktiken (Observatoire des Pratiques Policières – OPP)
musste während den Sprechstunden feststellen, dass sehr viele Leute
ihre Rechte nicht kennen und dass es prioritär ist, diese Kenntnisse
unter die Leute zu bringen, was auch der Grund ist für diese
Broschüre
A: DIE IDENTITÄTSKONTROLLE
Muss
die Polizei sich legitimieren?
Die Uniform gilt als
Legitimation. EinE ZivilbeamteR muss sich mit seiner Polizeikarte
ausweisen. In Genf verlangt die Polizeihierarchie von den
PolizistInnen in Uniform auch, dass sie den Überprüften, auf
Nachfrage, ihre Kennnummer mitteilen. In der Realität tun sie das
nur, wenn es sie nicht stört.
Wo und wann finden Kontrollen
statt?
In jeglichem offenen öffentlichen Ort hat die Polizei
das Recht, von jeder überprüften Person einen Identitätsnachweis
zu verlangen, wenn sie irgendwelche – seien es noch so vage –
Gründe hat zum Verdacht, dass diese eine Straftat begangen hat. Die
Polizei ist nicht berechtigt, jegliche in der Öffentlichkeit
flanierende Person zu überprüfen. Andererseits jedoch ist sie nicht
verpflichtet, die Gründe der Kontrolle zu erklären. Wir empfehlen,
höflich nach dem Grund der Kontrolle zu fragen, sich aber nicht
durch die Tatsache beeindrucken zu lassen, dass die Antwort ausbleibt
oder gar unangenehm ausfällt (in der Art: „Sie wissen sehr genau,
wieso wir Sie kontrollieren“). Eure einfache Teilnahme an einer
Demonstration, während welcher Gewaltakte begangen wurden,
berechtigt die Polizei dazu, Eure Identität zu verifizieren.
Im
Allgemeinen, wenn ihr das Gefühl habt, die Polizei behandle Euch in
widerrechtlicher Art und Weise, müsst Ihr dies anmerken, den
widerrechtlichen Anordnungen jedoch Folgen leisten und erst klagen,
wenn Ihr wieder frei seid. Jeglicher Widerstand Eurerseits wird den
Einsatz von Zwangsmitteln rechtfertigen – ein Einsatz der häufig
unverhältnismässig sein wird.
Wie laufen die Kontrollen ab?
Man bezeugt seine Identität mittels einer ID oder eines
Passes, aber auch mittels eines Fahrausweises, einer Studenten- oder
Firmenkarte mit Foto, eines Abonnements öffentlicher Verkehrsmittel
oder anderer Dokumente mit eindeutigem Charakter.
In der
Schweiz ist niemand verpflichtet, solche Dokumente bei sich zu haben,
ausser er/sie brauche sie aus einem anderen Grund (zum Beispiel das
Busabo zum Busfahren oder den Fahrausweis zum Fahren...). Allerdings
müsst Ihr es akzeptieren, der Polizei zwecks einer Überprüfung auf
den Posten zu folgen, falls Ihr gar keine solche Dokumente bei Euch
habt oder Eure Identität nicht per Funk überprüft werden kann.
Die Polizei kann Euch auch zwecks Identitätskontrolle auf
den Posten mitnehmen, sogar wenn Ihr Eure ID dabei habt, falls die
Situation am Ort der Kontrolle unübersichtlich ist und die Kontrolle
davon gestört oder verhindert werden könnte.
Wenn die
Polizei Euch auf den Posten mitnimmt, seid Ihr nur verpflichtet, Eure
Identität und Eure (legale) Wohnadresse anzugeben. Die Polizei muss
Euch so bald als möglich freilassen, d.h. sobald Eure Identität
überprüft oder ausfindig gemacht werden konnte. Ihr müsst
verlangen, nach dem Ende dieser Formalität sofort entlassen zu
werden.
Es gibt keine präzisen Regeln bezüglich der Dauer
der Identitätskontrolle auf dem Posten. Im Prinzip sollte die
Polizei nicht mehr als eine Stunde brauchen, um Eure Identität
ausfindig zu machen. Allerdings könnte, falls ihr Euch weigert,
dafür zu kollaborieren oder falls die Polizei viele Leute auf einmal
überprüft, die Kontrolle bis zu vier Stunden, oder gar noch etwas
länger dauern.
AusländerInnen müssen auch zeigen, dass sie
in einer regulären Situation sind, genügende Existenzmittel zur
Verfügung haben und eine Bezugsadresse angeben.
Wenn die
Polizei Euch verdächtigt, gefährliche Objekte auf Euch zu tragen,
hat sie das Recht Euch zu durchsuchen, entweder durch Abtasten oder
gar indem sie verlangt, Euch auszuziehen. Dies sogar, wenn ihr nicht
des geringsten Verbrechens oder Deliktes verdächtigt werdet (siehe
Abschnitt übers Durchsuchen).
B: DIE UNTERSUCHUNGSHAFT
Haftmotive:
Die Polizei kann Euch gegen Euren
Willen in Haft halten, falls ein Polizeioffizier einen Haftbefehl
gegen Euch ausstellt oder wenn irgendeinE PolizistIn Euch in
flagranti erwischt, während Ihr ein Verbrechen oder ein Delikt
begeht. Im Prinzip ist der Gebrauch der Handschellen nur erlaubt,
falls Ihr Widerstand leistet, die Flucht vorbereitet, Drohungen
ausstösst oder mit anderen Verhafteten transportiert werdet. In der
Praxis benutzen die PolizistInnen systematisch die Handschellen, um
ihre Autorität gegenüber den Verhafteten zu unterstreichen, auch
ohne legale Grundlage.
Die Dauer der Haft:
Die
Untersuchungshaft dauert höchstens 24 Stunden. Die Polizei muss Euch
nach diesen 24 Stunden, falls sie Euch nicht freilässt, einem
Richter zukommen lassen, der dann auch 24 Stunden hat, um Euch
anzuhören. Ihr könnt also höchstens 48 Stunden in Haft gehalten
werden, falls keine Anklage gegen Euch erhoben wird.
Die
Modalitäten der Haft :
Es muss gesagt werden, dass die
Polizeihaft extrem unangenehm ist. In Genf kommt man meistens ins
alte Polizeizentrum, 17-19 Boulevard Carl-Vogt, in Räume ohne
Sonnenlicht, häufig schmutzig, zudem ist das Essen sehr schlecht.
Die PolizistInnen haben Euch komplett in ihrer Hand, sie werden die
kurze Zeitspanne dazu nützen, erhöhten Druck auf Euch auszuüben,
zum Beispiel indem sie Euch daran hindern, zu schlafen, mit Gewalt
oder einer Anklageschrift aus dem Nichts heraus bedrohen. Die
PolizistInnen werden Euch vielleicht anlügen und so tun als hätten
sie Beweise gegen Euch.
Die Polizei versucht gewöhnlich, ein
Geständnis zu erhalten mit dem Versprechen einer Freilassung, geht nicht darauf ein.
Ihr habt das Recht, jederzeit zu verlangen,
einen Arzt zu sehen während der Zeitspanne Eurer Haft. Ihr müsst
unbedingt einen Arzt verlangen, falls Ihr während Eurer Verhaftung
oder des Verhörs Opfer von Gewaltakten wurdet.
Ihr habt das
Recht, eine nahestehende Person, ein Familienmitglied oder EureN
ArbeitgeberIn über Eure Haft zu informieren, ausser es besteht eine
Kollusionsgefahr oder eine Gefahr für den Verlauf der Untersuchung.
Ihr könnt auch EureN AnwältIn informieren – das ist wichtig, denn
das erlaubt ihm/ihr, Euch schon bei der ersten richterlichen Audienz
beizustehen. Falls Ihr keineN AnwätIn kennt, könnt Ihr Euch einen
zuteilen lassen – was jedoch mehrere Tage in Anspruch nimmt –
oder Euch nahestehende Personen bitten, für Euch einen zu suchen,
was verlangt, dass Ihr sie über Eure Festnahme informiert. Es ist
besser, nicht einfach zufällig einen Namen aus einer Liste
auszuwählen, viele AnwältInnen praktizieren nämlich nicht das
Strafrecht.
Die Durchsuchung auf dem Polizeiposten :
Die
Durchsuchung darf nur durchgeführt werden, wenn ein begründeter
Verdacht auf den Besitz von gefährlichen Objekten oder
Betäubungsmittel besteht. In der Realität wird sie häufig einfach
durchgeführt, um die Verhafteten zu erniedrigen.
Der/Die
PolizistIn, welcheR die Durchsuchung einer entkleideten Person
durchführt muss zwingend das gleiche Geschlecht haben wie die
durchsuchte Person. Die Durchsuchung muss in zwei Etappen
durchgeführt werden, zuerst oben, dann unten, Ihr dürft nie
vollständig nackt sein. Ausserdem muss eine anale oder vaginale
Durchsuchung zwingend von einem Arzt durchgeführt werden.
Das
Verhör durch die Polizei :
In Genf muss Euch die Polizei
zu Beginn des Verhörs ein Exemplar des Artikels 107a der
Strafprozessordnung übergeben (siehe Anhang). Im folgenden die
zentralen Elemente:
- Die Polizei muss Euch, auf Anfrage,
über die gegen Euch gerichteten Anklagepunkte und die Euch
vorgeworfenen Straftaten informieren. Sie ist nicht verpflichtet,
Euch alle Details des Euch vorgeworfenen zu unterbreiten, Euch davon
aber genug zu sagen, damit Ihr Euch verteidigen könnt. Ihr solltet
dies also zu Beginn des Verhörs verlangen.
- Ihr könnt
nicht dazu gezwungen werden, Euch selbst zu belasten. Ihr habt also
das Recht zu schweigen, oder auch das Recht zu lügen (was wiederum
nicht der Fall ist, wenn ihr von einem Richter unter Eid verhört
werdet). Verweigert die Aussage, sprecht nicht mit den PolizistInnen, auch nicht über vermeintlich belanglose Themen.
Allein durchs Reden werdet Ihr nicht freigesprochen
und es ist besser, etwas länger in Untersuchungshaft zu bleiben als
eine schwerere Strafe zu riskieren wegen Euren Aussagen. Es muss
zudem gesagt werden, dass es kein Amnestiegesetz für Denunzianten
gibt und dass es ausserhalb des polizeilichen Machtbereichs steht,
Euch freizusprechen.
In vielen Fällen werden Verdächtigte
nur aufgrund von in Verhören gemachten Aussagen verurteilt. Vertraut
den netten PolizistInnen nicht mehr als den bösen. Ihr habt das
Recht zu schweigen, macht davon so häufig wie möglich Gebrauch,
auch wenn die Polizei versucht, Euch unter Druck zu setzen. Sie wird
Euch nicht länger als 24 Stunden auf dem Posten behalten können.
- Die Polizei erstellt ein Protokoll des Verhörs, der/die
PolizistIn, der/die Euch verhört tippt es selbst oder diktiert es
einem/-r anderen Polizisten/-in; in letzterem Fall müsst Ihr
intervenieren, wenn das diktierte nicht Euren Aussagen entspricht.
Wenn Ihr nicht einverstanden seid mit dem Inhalt des
Verhörprotokolls, habt Ihr das Recht, die Unterschrift zu
verweigern. Nützt diese Gelegenheit, um die Kennnummer der/des
Polizisten/-in zu erfahren, der/die Euer Verhör geleitet hat –
diese steht häufig unter dem Protokoll.
Achtung, die
Protokolle beginnen manchmal mit dem Satz „J'accepte de demeurer
librement en vos locaux“ („Ich akzeptiere, freiwillig in ihren
Räumlichkeiten zu bleiben“). Wenn dieser gegen Euren Willen dort
steht, müsst Ihr darauf bestehen, dass er entfernt wird.
Die
DNA-Entnahme :
Die Entnahme der DNA erfolgt durch einen
Schleimhautabstrich aus dem Mund mittels eines kleinen
Wattestäbchens. Ihr könnt Euch gegen die DNA-Entnahme wehren, aber
die Polizei erhält gewöhnlich dafür vom Staatsanwalt auch gegen
Euren Willen eine Erlaubnis. Ein Rekurs gegen diesen Entscheid ist
zwar möglich, hat aber keine aufschiebende Wirkung, was bedeutet,
dass die Polizei das Recht hat, die DNA trotz des Rekurses zu
entnehmen.
Die Identifizierungsmassnahmen :
Man
versteht unter Identifizierungsmassnahmen die Aufnahme von
Fotographien oder Fingerabdrücken, oder andere Massnahmen, die Eure
Identität oder Schuld ermitteln können. Diese Massnahmen dürfen
nur gegenüber folgenden Personen angewendet werden: eines
Verbrechens oder Delikts beschuldigte oder verdächtigte; Personen,
deren Identität zweifelhaft ist und nicht anders ermittelt werden
kann, speziell wenn diese Personen verdächtigt werden, ungenaue
Angaben zu machen.
C: DIE VORLADUNG AUF DEN
POLIZEIPOSTEN
Es ist wichtig, die Vorladung gut vom
Haftbefehl zu unterscheiden: wenn letzterer gegen Euch vorliegt, seid
ihr verpflichtet, zu erscheinen. Wenn die Polizei Euch hingegen für
eine „Sie betreffende Affäre“ („affaire vous concernant“)
oder zur „Befragung“ („enquête“) vorlädt, seid Ihr nicht
verpflichtet, zu erscheinen. Wenn Ihr hingeht, wird davon ausgegangen
werden, dass Ihr Euch ihnen spontan zur Verfügung stellt. Verlangt
zumindest eine schriftliche Vorladung, die Euch erlauben wird,
wenigstens den Namen des/-r betreffenden PolizistIn zu erfahren.
Übergebt diese Vorladung einem/-r FreundIn bevor Ihr auf den Posten
geht, damit er/sie eingreift, solltet Ihr nach der Befragung nicht
freigelassen werden.
D: DER STRAFPROZESS
Wenn
die Polizei Euch einem Untersuchungsrichter übergibt, hat dieser
ebenfalls 24 Stunden, um Euch anzuhören, danach muss er Euch
freilassen. Wenn der Richter Euch anhört, wird er Euch fragen, ob
Ihr wünscht, von einem Anwalt assistiert zu werden, und ob Ihr es
akzeptiert, ohne Anwalt Fragen zu beantworten.
Wie auch bei
der Polizei habt ihr vor einem Untersuchungsrichter das Recht zu
schweigen. Macht davon Gebrauch.
Ihr könnt dem Richter auch sagen, dass ihr
juristischen Beistand verlangt.
Es ist sehr zu empfehlen, auf
den juristischen Beistand eines Anwalts zurückzugreifen. Es ist naiv zu glauben, Ihr
werdet nicht verurteilt, nur weil Ihr Euch nichts vorzuwerfen habt.
Es ist nutzlos, der Justiz zu stark zu vertrauen.
E: DIE
KLAGE GEGEN DIE POLIZEI
Wenn Ihr denkt, dass die Polizei
Eure Rechte nicht respektierte (Machtmissbrauch, einfache
Körperverletzung oder ähnliches), könnt Ihr gegen sie klagen,
indem Ihr direkt (für den Kanton Genf) dem Staatsanwalt und/oder der
Polizeivorsteherin schreibt.
Es ist besser, sich nicht
alleine in dieses Unternehmen zu stürzen. Sucht zuerst einmal
Unterstützung bei der LAVI (Adresse im Anhang) und konsultiert dann
einen Anwalt. Im Falle von Körperverletzung ist es erforderlich,
Euch ärztlich untersuchen zu lassen und dem Arzt/der Ärztin alles,
was Euch geschah, zu erzählen, damit er oder sie ein Arztzeugnis
ausstellen kann. Macht regelmässig Fotos von Euren Verletzungen.
Und schliesslich ist es erforderlich, die Namen und Adressen
von Leuten zu erwähnen, die bezeugen könnten, was sie gesehen
haben.
Die Klagefrist ist drei Monate. Sobald Ihr
freigelassen werdet solltet Ihr Gedankenprotokolle erstellen, damit
Ihr danach keine Details vergesst (v.a. das Datum, die Zeit, der Ort,
die Umstände, die Anzahl der beteiligten PolizistInnen, ihre
Kennnummer, die Namen der Zeugen).
Es ist erforderlich, gegen
die Polizei sowohl eine strafrechtliche als auch eine
verwaltungsrechtliche Klage einzureichen. In Genf genügt ein
Dokument für beide, aber ihr müsst in der Kopfzeile explizit
anmerken: Strafklage und Klage gegen die Polizei im Sinne von Art.
114a des Strafprozessrechts ( „plainte pénale et plainte contre la
police au sens de l'art. 114A du Code de procédure pénale“).
F: DAS DELIKT LANDFRIEDENSBRUCH
Das Delikt
Landfriedensbruch (Art. 260 des Schweizer Strafgesetzbuches) kann mit
bis zu dreijährigem Freiheitsentzug bestraft werden.
Landfriedensbruch begeht wer „an einer öffentlichen
Zusammenrottung teilnimmt, bei der mit vereinten Kräften gegen
Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden“. Die
Gewaltakte müssen zwingend von der Gruppe, und nicht nur von einem
Individuum ausgehen.
G: QUELLEN UND NÜTZLICHE ADRESSEN
Ob
es sich nun um isolierte Gewaltakte, gezielte Repression gegenüber
bestimmten Gruppen (wie die BesetzerInnen, politische Bewegungen)
oder Infiltrierung sozialer Bewegungen handeln möge, wir denken,
dass es nützlich ist zu erzählen, was wir sehen und/oder erdulden.
Polizeimissbräuche sind keine „privaten Geschichten“. Jede
Polizeiaggression oder -drohung hat die Freiheit aller zum Ziel.
Seien wir solidarisch, um die Repression zu zerschlagen!
Nützliche
Adressen
OPP Genève, Observatoire des Pratiques
Policières, Rue des Savoises 15,
078 862 75 10 (Permanence le
lundi de 18h à 19h, bureau LSDH, Maison des Associations, 4ème
étage) www.opp-ge.ch
Centre LAVI Genève, 72 Bd
Saint-Georges, 1205 Genève, 022 320 01 02
(LAVI = Loi sur l’Aide
aux Victimes d’infractions)
Quellen
Vos
droits face à la police et au Juge d’instruction, Jean-Pierre
Garbade, 1995, Editions d’En Bas
Manifester : vos droits,
MM. Dolivo et Tafelmacher, 2003, Editions d’En Bas
Face à la
police, GAR Lausanne, 2003
Guide juridique et pratique pour les
manifestantEs et les citoyenNEs, Permanence Juridique G8, 2003
Editions OPP Genève 2007
www.opp-ge.ch
Anmerkung d. Übersetzers:
Achtung: Dieser Artikel wurde
nicht von einer juristisch gebildeten Person übersetzt.
Rechtskräftig bleibt die französische Version, für die
vollständige Richtigkeit (im juristischen Sinn) der Übersetzung
kann ich nicht garantieren. Wie im Artikel erwähnt, habt Ihr aber
das Recht, den Artikel in einer Sprache zu konsultieren, die Ihr
versteht (es ist wohl auch der falsche Moment, seine
Französischkenntnisse zu testen!)
H Annexe: Article
107 A CPP (Genève): droits de la personne entendue par la police
H
Anhang: Artikel 107a der SPO (Genf): Rechte der von der Polizei
verhörten Personen
1 Dans le cadre de ses auditions, la
police indique à la personne entendue qu'elle doit se soumettre aux
mesures nécessaires au contrôle de son identité. Elle doit porter
à sa connaissance sans délai si elle est entendue à titre de
renseignements ou d'auteur présumé de l'infraction.
1 Im Rahmen
ihrer Verhöre signalisiert die Polizei der angehörten Person, dass
sie sich den zur Identitätskontrolle erforderlichen Massnahmen
unterziehen muss. Sie muss diese ihm ohne Verzögerung bekanntgeben,
wenn sie als Zeuge oder verdächtigter Täter eines Straftatbestandes
angehört wird.
2 Lorsqu'une personne est entendue à titre
de renseignements, les articles 46 à 49 sont applicables par
analogie.
2 Wird die Person als Zeuge angehört, kommen analog
dazu die Artikel 46 bis 49 zur Anwendung.
3 Lorsqu'une
personne est entendue comme auteur présumé d'une infraction elle
est rendue attentive, sans délai, par la remise d'une copie du
présent article dans une langue comprise par elle, à ce :
3
Wird die Person als verdächtigter Täter eines Straftatbestandes
angehört, wird sie, ohne Verzögerung, durch die Aushändigung einer
Kopie dieses Artikels in einer von ihr verstandenen Sprache, darauf
aufmerksam gemacht, dass:
a) qu'elle doit, dans les 24 heures
au plus, si elle n'est pas relaxée, être mise à la disposition du
juge d'instruction et que celui-ci dispose de 24 heures au plus pour
l'interroger et la relaxer ou décerner contre elle un mandat
d'arrêt;
a) sie, in maximal 24 Stunden, sollte sie nicht
entlassen werden, dem Untersuchungsrichter zur Verfügung gestellt
werden muss und diesem maximal 24 Stunden zur Verfügung stehen, um
sie zu befragen und sie zu entlassen oder gegen sie einen Haftbefehl
auszusprechen;
b) qu'elle peut demander à tout moment
pendant la durée de son interrogatoire et au moment de quitter les
locaux de police à faire l'objet d'un examen médical et qu'un tel
examen a également lieu sur demande de la police;
b) sie zu
jedem Zeitpunkt während der Dauer des Verhörs und im Moment des
Verlassens der polizeilichen Räumlichkeiten von der Polizei
verlangen kann, medizinisch untersucht zu werden und eine solche
Untersuchung auch auf Anforderung der Polizei stattfindet.
c)
qu'elle peut prendre connaissance des charges dirigées contre elle
et des faits qui lui sont reprochés;
c) sie das Recht hat zu
erfahren, welche Anklagepunkte gegen sie gerichtet sind und welche
Straftatbestände ihr vorgeworfen werden;
d) qu'elle ne peut
être forcée de déposer contre elle-même ou de s'avouer coupable;
d) sie nicht gezwungen werden kann, sich selber zu belasten oder
sich schuldig zu bekennen;
e) qu'elle peut informer de sa
détention un proche, un familier ou son employeur, sauf risque de
collusion ou de danger pour le cours de l'enquête, ainsi que faire
prévenir son avocat;
e) sie eine nahestehende Person über ihre
Haft infomieren kann, ein Familienmitglied oder den Arbeitgeber,
ausser bei Kollusionsgefahr oder Gefahr für den Verlauf der
Ermittlung, sowie auch ihren Anwalt unterrichten;
f) qu'elle
peut informer de sa détention son consulat, si elle est étrangère;
f) sie über ihre Haft ihr Konsulat infomieren kann, sollte sie
ausländisch sein;
g) qu'elle a le droit d'obtenir la visite
d'un avocat et de conférer librement avec lui, dès la fin de son
interrogatoire par l'officier de police, mais au plus tard à la
première heure ouvrable à l'issue des 24 heures suivant le début
de son audition par la police, sauf risque de collusion ou de danger
pour le cours de l'enquête, les horaires de visites des avocats à
la prison pouvant toutefois être limités à deux heures le samedi,
le dimanche et les jours fériés;
g) sie das Recht hat, von
einem Anwalt besucht zu werden und frei mit ihm zu konferieren, vom
Abschluss ihres Verhörs durch den Polizeioffizier an, aber
spätestens zur ersten Stunde unter Berücksichtigung der üblichen
Öffnungszeiten am Ende der 24 dem Beginn ihres Verhörs folgenden
Stunden, ausser bei Kollusionsgefahr oder Gefahr für den Verlauf der
Ermittlungen, wobei die Besuchszeiten der Anwälte im Gefängnis
nichtsdestotrotz beschränkt werden können auf zwei Stunden am
Samstag, am Sonntag und an Feiertagen;
h) qu'elle peut, si
elle ne connaît pas d'avocat, s'en faire désigner un;
h) sie,
sollte sie keinen Anwalt kennen, sich einen zuweisen lassen kann;
i) qu'elle peut, le cas échéant, faire appel à
l'assistance juridique, aux conditions prévues par la loi.
i)
sie, gegebenenfalls, an den juristischen Beistand appellieren kann,
unter den im Gesetz vorgesehenen Bedingungen.
4 Mention est
faite de ces communications au rapport de police.
4 Ein
Aktenvermerk dieser Mitteilungen geht zuhanden des Polizeiprotokolls.
http://www.opp-ge.ch/ |
Anti- Rep Tel. Nr.:
0041 (0) 77 414 99 60 (deutsch)
0041 (0) 78 862 75 10 (français)
und nochmal die wichtigsten Infos in Sachen Anti- Rep: http://linksunten.indymedia.org/de/node/13871 oder http://ch.indymedia.org/de/2009/11/72397.shtml
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Links:
Gruppen die gegen den WTO Gipfel Mobilisieren:
http://www.anti-wto.ch/
http://www.revolutionnaire.ch/
http://www.anti-omc2009.org/
http://www.nevertrustacop.org/
Homepage des Gipfels:
Zur Rechtshilfebroschüre der
Zur Rechtshilfebroschüre der OPP ist anzumerken, dass ihre Ansichten zum Thema Aussageverweigerung grob fahrlässig und sehr staatsgläubig sind. Auch in Genf gilt: kein Wort zu den Bullen oder dem Untersuchungsrichter, ausser was gesagt werden muss (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Heimatort [gibt es nur in der Schweiz, ist also für Ausländer_innen vollkommen irrelevant], Name der Eltern, Beruf [aber weder Arbeitsort noch Arbeitgeber]). Und auch keine Dokumente unterschreiben.
Aussageverweigerung
Die kritisierten Stellen wurden mittlerweile geändert. Danke an die Mods für die Arbeit.