Am Donnerstag, den 30. Oktober stehen sechs Klimaaktivist*innen vor Gericht, die im August 2013 die Landesparteizentrale der Grünen in Düsseldorf besetzt haben. Damit wollten sie auf die widersprüchliche Kohle- und Klimapolitik der Grünen in NRW aufmerksam machen. Die Landesvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen NRW zeigten die Klimaaktivist*innen an und ließen sie räumen. Da die Anzeigen von den Grünen nicht zurückgezogen wurden, kommt es nun zu Gerichtsprozessen. Da wir finden, dass Klimaschutz nicht kriminalisiert werden sollte, brauchen wir unbedingt eure Solidarität!
Zur Besetzung
Im Rahmen der
Aktionstage des Klimacamps im Rheinland 2013 besetzten dreizehn
Klimaaktivist_innen einen Büroraum der Parteizentrale von Bündnis 90/Die
Grünen in Düsseldorf. Die friedliche Besetzung hatte das Ziel, die
Grünen an ihre klimapolitischen Zusagen zu erinnern und die
Öffentlichkeit auf die Widersprüche zwischen diesen Versprechen und dem
tatsächlichen Handeln der Grünen in NRW hinzuweisen. Dies betraf
insbesondere die Rolle der Grünen beim Kraftwerksneubau Datteln IV. Die
Forderung der Aktivist_innen war es, eine von ihnen verfasste
Pressemitteilung mit entsprechenden Kritikpunkten über den
Presse-Verteiler der Grünen zu schicken. Die Forderung wurde abgelehnt
und nach nur knapp zwei Stunden begann die Räumung. Die Forderung zielte
nicht auf eine öffentliche Selbstanklage, wie die Grünen im Nachhinein
behaupten. Im Gegenteil wurde um eine Stellungnahme der Grünen zu den
Kritikpunkten gebeten und eine gleichzeitige Veröffentlichung beider
Texte vorgeschlagen.
Gegen die Aktivist_innen liegen nun
Strafbefehle mit Geldstrafen in der Höhe von jeweils 670 Euro vor. In
einem offenen Brief forderten die Aktivist_innen den Landesvorstand der
Grünen in Nordrhein-Westfalen auf, von den Anzeigen abzusehen und mit
dem Klimaschutz Ernst zu machen. Trotz des öffentlichen Drucks und dem
Engagement von Mitgliedern der Grünen und der Grünen Jugend wurde die
Anzeige bisher noch nicht zurückgezogen. Deswegen wurde für den
30.10.2014 (neuer Termin) die Hauptverhandlung im Amtsgericht Düsseldorf
angeordnet.
Einige unserer Kritikpunkte an der Klimapolitik der Grünen in NRW:
Datteln IV
Das Steinkohlekraftwerk Datteln IV sollte ursprünglich 2011 ans Netz
gehen. Die Grünen kündigten in ihrem Wahlkampf an, Datteln IV zu
verhindern. Das Kraftwerk verstößt laut Oberverwaltungsgericht Münster
gegen verbindliche Vorgaben der Landesplanung und ist damit ein
Schwarzbau. Der Regionalverband Ruhr beschloss allerdings, mit den
Stimmen von SPD, CDU und FDP, bei der Landesregierung ein sogenanntes
Zielabweichungsverfahren zu beantragen, um den Bebauungsplan im
Nachhinein zu legalisieren. Diesem Verfahren hat die Landesregierung im
November 2013 im Einverständnis mit dem Grünen Umweltminister Johannes
Remmel zugestimmt. Bereits der Koalitionsvertrag in dem vereinbart
wurde, keine weiteren Kohlekraftwerke zu bauen, in laufende Projekte
jedoch politisch nicht einzugreifen, sondern die Gerichte entscheiden zu
lassen, stellt einen Bruch mit dem Wahlversprechen des Klimaschutzes
dar. Erforderlich wären klare politische Vorgaben für den Ausstieg aus
der Kohlekraft. Aus unserer Sicht stellt jedoch die Zustimmung zur
nachträglichen Legalisierung von Datteln IV eine politische Entscheidung
in einem laufenden Prozess dar. Damit haben sie nicht nur ein
Wahlversprechen und ihren eigenen Koalitionsvertrag gebrochen, sondern,
da neue Kohlekraftwerke eine Mindestlaufzeit von 40 Jahren haben, auch
ihr durch den Bundesparteitag selbst gesetztes Ziel, bis 2030 aus der
Kohle auszusteigen unterwandert. Und bereits dieser Ausstiegszeitpunkt
ist aktuellen Ergebnissen der Klimaforschung entsprechend deutlich zu
spät angesetzt. Er sichert jedoch, wie der Atomausstieg, den
Großkonzernen weitere Jahre sichere Laufzeit.
Klimaschutzgesetz NRW
Die Grünen rühmen sich damit, das Klimaschutzgesetz NRW mit auf den Weg
gebracht zu haben. Und genau dieses Klimaschutzgesetz offenbart denn
auch, wie der Klimawandel dazu genutzt wird, neue Marktbereiche zu
erschließen, ohne die fossile Energieproduktion anzugehen. Während es im
Klimagesetz viel um Gebäudesanierungen und den Ausbau erneuerbarer
Energien geht, werden die Klimakiller Braun- und Steinkohle nicht einmal
erwähnt. Dabei ist NRW mit dem Rheinischen Braunkohlerevier, Europas
größtem CO2- Produzenten, und 17 Steinkohlekraftwerken das Kohleland Nr.
1. Während auf Bundesebene eine CO2-Reduktion bis 2020 (gegenüber 1990)
um 40 Prozent angestrebt wird, fällt das Gesetz in NRW mit einer
vorgesehenen Verminderung um 25 Prozent weit hinter diese Vorgaben
zurück. Dabei steht NRW besonders in der Verantwortung, da hier mehr als
ein Drittel des bundesweiten CO2freigesetzt wird.
Verkleinerung vom Braunkohletagebau Garzweiler?
Vor kurzem machte eine Nachricht viel Aufruhr in NRW: Die
Landesregierung will Garzweiler II. verkleinern. Obwohl dies bereits als
Einstieg in den Ausstieg aus der Kohle gefeiert wird, handelt es sich
dabei erst mal nur um eine Absichtserklärung. Fest steht nur, dass der
Abbau bis 2028 gesichert werden soll. Was danach passiert soll bis Mitte
2015 entschieden werden.
Die Absichtserklärung geht in die richtige
Richtung, aber entscheidend ist, was letztlich beschlossen und
umgesetzt wird. Und klimapolitisch betrachtet ist die Verkleinerung
leider nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Die Prozesse
Wir wollen die Gerichtsprozesse nutzen, um unsere inhaltliche Kritik an der Kohlepolitik der Grünen in NRW nochmals in die Öffentlichkeit zu tragen. Dabei sind wir auf Eure Unterstützung angewiesen! Kommt vorbei, wenn ihr könnt, oder teilt es über Social Media, leitet die Info an eure Netzwerke und Pressekontakte weiter. Zeigt, dass auch Ihr nicht mit der verlogenen Kohlepolitik der Grünen in NRW einverstanden seid. Je nach Ausgang der Prozesse werden wir gemeinsam feiern oder unserer Empörung über die Verurteilung von Klimaaktivist*innen, die sich für eine ökologische und gerechte Energiepolitik einsetzen, Ausdruck verleihen. Wir wollen deutlich machen, dass die Klima- und Energiebewegung sich nicht durch Repressionen – egal ob von Parteien oder von Energiekonzernen – einschüchtern lässt.
Kleinkram, aber
Mir ist es bei dem Statement des DGB zu der Räumung der Geflüchteten und Unterstützter aus dem DGB-Haus in Berlin aufgefallen,
mir fällt es auch hier auf: Strafanzeige und Strafantrag sind grundverschiedene Dinge, die von vielen Seiten immer wieder verwechselt werden.
Ich hielte es aber für sinnvoll, die korrekten Begriffe zu verwenden, um niemanden zu verwirren.
Eine Strafanzeige kann man nicht zurückziehen.
Für die Verfolgung von Hausfriedensbruch bedarf es aber noch einem Strafantrag, der zurückgezogen werden kann.
Insofern scheint mir die Aussage "Die Anzeige wurde nicht zurückgezogen" als trivial, auch wenn sie nicht so gemeint ist.
vertane Zeit
Sorry, aber 98% der LeserInnenschaft hier fehlt das juristische Know-How, um über solche Fragen überhaupt nachzudenken. Deshalb werden die eher durch genau solche Statements wie von dir verwirrt. Wenn du niemanden verwirren möchtest, solltest du auf Differenzierungen verzichten, so inhaltlich korrekt und angebracht diese auch sein mögen...