[Berlin] Erster Verhandlungstag gegen Alexandra

Freiheit für Alex und Christoph

Gestern, am 29. September 2009, fand der erste Prozesstag gegen Alexandra im Berliner Amtsgericht statt. Alexandra wird beschuldigt, in der Nacht zum 18. Mai 2009 in der Liebigstraße versucht zu haben, ein Auto anzuzünden. Nach der ersten Festnahme wurde sie noch am selben Tag aufgrund mangelnden Tatverdachts freigelassen und zwei Tage später wieder festgenommen. Seitdem befindet sich Alexandra in Untersuchungshaft.

 

Mehr als 40 Prozessbeobachter_nnen fanden sich ab 9 Uhr im Großgerichtssaal 700 des Kriminalgerichts Moabit ein. Zuvor mussten sie die extremen Sicherheitskontrollen über sich ergehen lassen. Die Prozessbeobachter_nnen wurden gründlich abgetastet, mussten ihre Schuhe ausziehen und nach verstecktem Inhalt überprüfen lassen. Außer der Bekleidung durfte kein_e Prozessbeobachter_in irgendwelche Gegenstände in den Gerichtssaal mitbringen. Stift und Papier waren verboten. Laut Sicherheitsverfügung waren auch (Dienst-)Waffen im Gerichtssaal verboten und die Zahl der Prozessbeobachter_innen auf 40 Personen begrenzt, "da sonst die Masse nicht mehr kontrollierbar ist", so der vorsitzende Richter. Neben den Prozessbeobachter_innen waren noch etwa 20 MedienvertreterInnen anwesend. Und auch Polizei in ziviler Kleidung befand sich auf der Bank der Medienvertreter_innen.

Zuerst wurden wegen angeblicher "Überbelegung" viele Prozessbeobachter_innen nicht in den Saal gelassen, weshalb einige schon wieder den Heimweg angetreten hatten. Als die AnwältInnen Alexandras davon hörten, baten sie den Richter darum, auch die noch wartenden hinein zu lassen. Nachdem dies mit nochmaliger zeitlicher Verzögerung geschehen war und damit noch einige geduldige Beobachter_innen Einlass bekommen hatten, wurde Alexandra zu ihren persönlichen Verhältnissen befragt. Es kam heraus, dass Alexandra aufgrund der Untersuchungshaft ihre Ausbildung abbrechen musste. Anschließend verlas die Staatsanwältin die Anklageschrift. Alexandra wurde vorgeworfen, dass sie in der Nacht vom 18. Mai 2009 in der Liebigstraße in Berlin-Friedrichshain versucht habe, einen Mazda SUV mit Grillanzündern anzuzünden. Da die Grillanzünder von einem Polizisten gelöscht worden sein, wurde nur eine versuchte Brandstiftung angeklagt.

Nach Verlesung der Anklageschrift ließ sich Alexandra auf Anraten ihrer Verteidigerinnen nicht zur Sache ein. Dafür gab eine ihrer Anwältinnen, Rechtsanwältin Martina Arndt, eine Stellungnahme ab. So prangerte die Anwältin die öffentliche Vorverurteilung an. Alexandra war schon in Vorfeld von einigen Medien als "Hass-Brennerin" und "Feuer-Chaotin" bezeichnet worden. Arndt meinte, die Saalvergabe deute schon eine Vorverurteilung an, da in diesem Hochsicherheitssaal ansonsten nur Prozesse wegen schwerer Verbrechen wie Terrorismus, Mord und Wirtschaftskriminalität verhandelt würden. Die Verteidigerin bat um Unvoreingenommenheit und deutete an, dass die Polizei wegen den anhaltenden Autobrandstiftungen in Berlin unter enormen Druck stünde und Polizeibeamt_innen deshalb auch ein persönliches Interesse daran haben, dass dieses Verfahren mit einer Verurteilung endet.

Als erste Zeugin wurde Polizeiobermeisterin Stefanie Lütz (37) aus Berlin gehört. Sie betrat mit einen Tonfa-Schlagstock den Gerichtssaal, worauf die Verteidigerinnen anmerkten, dass dies laut Sicherheitsverfügung nicht gestattet sei. Daraufhin forderte der vorsitzende Richter die Zeugin auf, den Schlagstock an einen Justizwachtmeister zu übergeben. Ihr Reizstoffsprühgerät musste sie aber nicht abgeben. Mit Lütz kam noch eine weitere bewaffnete und uniformierte Polizistin in den Saal. Ihre Schusswaffe musste sie allerdings auch nicht abgeben, da sie diese unter ihrer Uniform versteckte.

Die Polizistin sagte aus, sie wäre am 18. Mai 2009 gegen 0:15 Uhr mit ihrem Kollegen PK Schulze auf Streife gefahren. Ihrem Kollegen sei in der Liebigstraße eine verdächtige, dunkel gekleidete Person aufgefallen. Darum hätten sie ihr Polizeifahrzeug gewendet und seien wieder die Liebigstraße entlang in Richtung Frankfurter Tor gefahren. Plötzlich sei den Polizist_innen ein Feuerschein an einem Mazda aufgefallen. Sie seien daraufhin angehalten und PK Schulze hätte mit seinem Tonfa weiße Grillanzünder vom Vorderrad des Mazdas runtergeschlagen und damit ein Übergreifen des Feuers verhindert. Hier widersprach sich Lütz, denn später meinte sie, sie hätte das Löschen nur aus der Ferne gesehen, nichts genaueres erkennen können, da sie einen Funkspruch absetze und sich dann auf die Suche nach der verdächtigen Person machte. Die Personenbeschreibung (dunkel gekleidet, schwarzes Basecap) erhielt sie von ihrem Kollegen, sie selbst hatte die verdächtige Person nicht gesehen.

Von der Liebigstraße führten etliche Wege weg, doch ohne die Person zu sehen, lief Lütz zum Frankfurter Tor. Am Frankfurter Tor angekommen, bog sie in die Petersburger Strasse. Dort sah sie Alexandra ruhigen Schrittes über den Platz gehen, auf dem sich noch weitere Personen aufhielten. Erst jetzt stieß ihr Kollege PK Schulze wieder dazu. Lütz war sich nicht sicher, ob sie die richtige Person verfolgt hatte, da Schulze den Pullover zuvor anders beschrieben hatte, aber Schulze meinte, Alexandra sei die richtige Person. In einem Spätkauf wurde dann Alexandra durch POM Lütz festgenommen. Lütz hätte, laut einer vorgehaltenen zeugenschaftlichen Äußerung, Alkoholgeruch aufgrund Alkoholkonsums bei Alexandra wahrgenommen. Benzingeruch oder andere Gerüche konnte Lütz nicht wahrnehmen. Darum reichte Rechtsanwältin Undine Weyers der Zeugin Grillanzünder und fragte nach dem Geruch. Die Zeugin konstatierte dem gereichten Grillanzünder einen intensiven Geruch der auch an den Händen verbleibt. Einen solchen Geruch hätte sie damals bei Alexandra nicht wahrgenommen. Bei Alexandra wurde nichts illegales gefunden, allein ein Reizgasspray, eine Zigarettenschachtel und 2 Feuerzeuge waren der Zeugin in Erinnerung. Die Düse des Reizgassprays hatte, so die Zeugin nach ihrer Erinnerung, farbige Anhaftungen.

Die Zeugin, die seit 2004 dem Berliner Abschnitt 57 (Friedrichshain-Nord) angehört, hatte einen Funkspruch an die Funkbetriebszentrale im Columbiadamm abgesetzt. Dort sei auch der Funkspruch aufgezeichnet worden. Daraufhin seien als Verstärkung der Polizist Gärtner und ein weiterer Kollege zum Tatort gekommen um diesen abzusichern. Kurze Zeit später sei die Kriminalpolizei der Dirkektion 5 (VB 1, Kriminaldauerdienst) am Tatort eingetroffen. Was verwundert, ist, dass schon um 0:45 Uhr Kriminalhauptkommissarin Anja Rademacher vom LKA 534 (Polizeilicher Staatsschutz) am Tatort Spuren sicherte.

Durch eine Einsatzhundertschaft wurde, so die Zeugin, die nähere Umgebung um den Tatort nach weiteren Brandbeschleunigern, Handschuhen und anderen möglichen Spuren abgesucht. Hierbei wurden an einem anderen Auto drei weiße Grillanzünder gefunden. Zwei Farbsprühdosen, die die Zeugin zuvor von der Fahrbahn weggetreten haben will, seien später von der Kriminalpolizei in Tatortnähe sichergestellt worden. Die Verteidigung legte in diesem Zusammenhang ein Beschlagnahmeprotokoll vor, in dem Lütz durch ihre Unterschrift festhielt, dass Alexandra die Sprühdosen während einer Durchsuchung auf dem Gehweg bei sich getragen haben soll. Jedoch verneinte POM Lütz dies während der Befragung. Auf die Frage, ob in der Gegend um die Liebigstraße öfters SprayerInnen zu Gange seien, meinte die Zeuging sinngemäß: "Da ist doch alles vollgesprüht", außerdem hätten die Sprühdosen ihrer Wahrnehmung nach "oll" ausgesehen, so dass sie sie im ersten Moment nicht weiter mit der Tat in Zusammenhang gebracht hätte.

Sie sagte außerdem aus, sie hätte die Fahrbahn der Liebigstraße von dem Moment an, als ihr Kollege sie auf die "verdächtige Person" aufmerksam gemacht habe, bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie das Frankfurter Tor erreichte, im Blick gehabt. Niemand hätte in dieser Zeit die Straße überquert, auch seien ihr sonst keine Menschen dort aufgefallen. Das ist besonders interessant, weil damit ein möglicher Weg ausscheidet, den Alexandra der Anklage nach genommen haben könnte. Weiter sagt sie aus, dass der Abschnitt der Liebigstraße, in der ihr Kollege die verdächtige Person gesehen und anhand der Statur als Alexandra erkannt haben möchte, in diffuses Licht getaucht und der Gehweg teilweise zugewuchert war. Die Staatswanwältin ergriff hier das Wort und fuhr die Polizeiobermeisterin an, wie sie dazu käme, einen (sinngemäß)Trampelpfad als Gehweg zu bezeichnen. Lütz entgegnete, sie habe in der Vergangenheit schon öfter Personen dort entlang gehen sehen.

Alexandra soll, der Polizistin zufolge, vom Kriminaldauerdienst (Dir 5 VB 1) Tüten zur Spurensicherung um die Hände geklebt bekommen haben. Diese soll sich Alexandra in der Gefangenensammelstelle von den Händen gerissen haben. Später seien die Hände durch das GeSa-Personal nochmals in Tüten verpackt worden. Nachdem Alexandra im Laufe des 18. Mai auf freien Fuß gesetzt wurde, hätte der Polizeiliche Staatsschutz die Zeugin Lütz umgehend telefonisch kontaktiert, mit der Bitte, so schnell wie möglich am Tempelhofer Damm zu einer Vernehmung zu erscheinen.

Die Polizistin gab an, dass sie nicht der sogenannten "Feuerstreifen" angehörte, jedoch von zwei Ermittlern vom LKA 533 eine Brandmittelschulung zu brennenden Fahrzeugen erhielt. "Da haben wir erfahren, dass man nur 30 Sekunden ein Feuerzeug an das Rücklicht oder Grillanzünder auf den Reifen legen muss, um ein Fahrzeug zu entzünden", so die Zeugin. Die Schulung soll auf einer Wiese stattgefunden haben und ein Video soll gezeigt worden sein. Sie sei "sensibilisert", was das Thema Brandstiftung anginge. Die Zeugin sagte, das LKA 533 sei die "Spezialdienstelle" des Landeskriminalamts für Brandstiftungen. Was sie nicht erwähnte war, dass das LKA 533 KFZ-Brände bearbeitet, während Brandstiftungen für gewöhnlich aber in den Zuständigkeitsbereich des LKA 1 fallen. Das LKA 533 ist dem Polizeilichen Staatsschutz beigeordnet. So ermittelte beispielsweise PHK Frank Kubicke vom LKA 533 in der Vergangenheit gegen Störer_innen einer Nazi-Demonstration am 21. Oktober 2006, ohne dass dies etwas mit Brandmitteln zu tun gehabt hätte. Außergewöhnlich war auch, dass die Zeugin kurze Zeit nach der Festnahme zu einem persönlichen Gespräch mit dem Leiter der Direktion 5, Bernhard Kufka, geladen wurde. Die Zeugin bestand darauf, dass es sich hierbei um eine Einladung handelte. So etwas sei nach ihrer Aussage nicht ungewöhnlich, obwohl ihr das während ihrer gesamten Dienstzeit in der Direktion 5 erst zwei oder drei mal passiert sei. Nach etwa zwei Stunden war die Befragung abgeschlossen.

Es folgte eine etwa 15-minütige Pause, nach der ein weiterer Zeuge gehört werden sollte. Da dieser allerdings nicht zum Prozess erschienen war, wurde gegen den Verkäufer des Spätverkaufs, in dem Alexandra festgenommen wurde, ein Ordnungsgeld von 200€ verhängt. Außerdem wurde die polizeiliche Zwangsvorführung für den nächsten Prozesstermin beschlossen. Nun befragte das Gericht Alexandras Mitbewohner. Dieser hatte nur mitbekommen, dass Alexandra in der Tatnacht gegen 0 Uhr nach hause kam, kurz in ihr Zimmer ging und dann die Wohnung wieder verließ um sich ein Bier zu kaufen. Die Anwältin betonte nach dieser Zeugenvernehmung, dass der Zeuge ausgesagt hatte, dass Alexandra während des kurzen Aufenthalts in der gemeinsamen Wohnung nicht an einen Schrank oder ein Regal gegangen sei. Dies ist wichtig, da bei einer späteren Wohnungsdurchsuchung in einem Flurschrank Grillanzünder und andere Dinge, die das LKA als Brandbeschleuniger ansieht (z.B. Zweikomponentenkleber) gefunden wurden. Der Zeuge wurde durch den vorsitzenden Richter und die Staatsanwältin auch über seine Zugehörigkeit zur "linken Szene" befragt. Dies bejahte der Zeuge und gab auch an, dass Alexandra zur "linken Szene" gehöre. An dieser Stelle entließ der vorsitzende Richter den Zeugen, unterbrach die Hauptverhandlung und setzte den nächsten Verhandlungstermin für Alex auf den 13. Oktober fest.

Die nächsten Prozesstermine:

Nächste Prozesstermine für Alex
Amtsgericht Tiergarten (Raum 135)
Dienstag, 13. Oktober 2009 - 10 Uhr


Amtsgericht Tiergarten (Raum 101)
Dienstag, 23. Oktober 2009 - 9:30 Uhr


Nächste Prozesstermine für Christoph
Landgericht Berlin (Raum B129)
Dienstag, 20. Oktober 2009 - 09 Uhr


Landgericht Berlin (Raum B129)
Freitag, 23. Oktober 2009 - 09 Uhr
Infos: www.engarde.blogsport.de

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Amtsgericht Tiergarten (Raum 101) / Dienstag, 23. Oktober 2009 - 9:30 Uhr

 

Bitte prüfen.

Am Dienstag, den 13. ist der Prozess. So steht es mittlerweile auch auf der Soliseite.