Verfassungsgericht ordnet Freilassung an

Micha im Knast

Gentechnikgegner und Bioimker Michael Grolm wird morgen früh nach 28 Tagen Haft auf Anordung des Bundesverfassungsgerichts freigelassen. Die Vollziehung des Haftbefehls wird ausgesetzt.

 

Interview auf Radio Dreyeckland | Videoclip

 

Michael Grolm hatte im Juli 2007 im Rahmen einer öffentliche angekündigten "freiwilligen Feldbefreiung" eine einstweilige Verfügung missachtet, ein Genmais-Feld nicht betreten zu dürfen. Stattdessen zerstörte er zusammen mit hunderten weiteren Menschen einige Hektar des Genmaises Mon810, dessen Anbau mittlerweile im April 2009 von Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner verboten wurde. Michael Grolm wurde zu einem Ordnungsgeld von 1000 Euro oder 2 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Er weigerte sich jedoch, dies zu bezahlen. Da er auch nicht bereit war, einen Offenbarungseid zu leisten, musste er am 27. August eine Erzwingungshaft in der Jusizvollzugsanstalt Suhl antreten. Eine Erzwingungshaft kann bis zu 6 Monaten dauern, muss jedoch verhältnismässig zur begangenen Tat sein. Eine solche Verhältnismässigkeit sahen seine Anwälte nach knapp einem Monat Haft schon längst nicht mehr gegeben und riefen zuletzt das Bundesverfassungsgericht an. Dieses entschied nun, die sofortige Freilassung anzuordnen.

Michael Grolms Haftantritt und die freiwillige Feldbefreiung sind in einem Videoclip von Cine Rebelde zu sehen.

 

Interview mit Michael Grolm auf Radio Dreyeckland

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