Pressemitteilung (Burg, 04. März 2014): Kriminalisierung von Antifaschist_innen hält an - Bewährungsstrafe gegen einen Nazigegner aus Burg! Am Dienstag, dem 04. März 2014, wurde vor dem Amtsgericht Magdeburg ein weiterer Prozess gegen einen Burger Antifaschisten geführt, der während den Protesten gegen einen Großaufmarsch von über 1.000 Nazis am 14. Januar 2012 in Magdeburg festgenommen worden war. Der Betroffene wurde zwei Stunden vor Prozessbeginn von zwei Polizisten in seiner Wohnung in Burg aufgesucht und zum Amtsgericht begleitet. Vorgeworfen wurde dem Angeklagten, dass er versucht habe, Polizisten, die einen Naziaufmarsch schützten und mit brutaler Gewalt gegen den antifaschistischen Protest vorgingen, anzugreifen.
Obwohl niemand verletzt worden war und es weder
Foto- noch Videoaufzeichnungen gab, wurde der Angeklagte zu einer
zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht ging mit diesem
Urteil über die geforderte Strafe der Staatsanwaltschaft hinaus und
begründete dies damit, dass der Angeklagte in den letzten Jahren immer
wieder der Polizei aufgefallen sei und davon auszugehen ist, dass er
dies auch in Zukunft wird.
In den letzten Monaten kam es zu
ähnlichen Verurteilungen gegen Antifaschist_innen aus Burg, die in
Magdeburg festgenommen und später zu Bewährungs- und Haftstrafen
verurteilt wurden. Auch hier waren die Aussagen der als Zeugen
eingesetzten Polizisten der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE)
aus Leipzig für die Verurteilungen ausschlaggebend. Es wurde deutlich,
dass die Justiz gewillt ist eine höchstmögliche Strafe zu erzielen, um
somit den Menschen zu schaden, die sich seit Jahren in Sachsen-Anhalt
den Nazis und deren Gewalt in den Weg stellen.
Mia Sommer,
Pressesprecherin der Antifaschistischen Aktion Burg [AAB], erklärt dazu
folgendes: „Polizei und Justiz haben sich seit Januar 2012 in eine
regelrechte Kampagne zur Kriminalisierung von Antifaschist_innen aus
Burg gestürzt. Was mit mehreren Festnahmen begann und zu
Ermittlungsverfahren führte, geht über in Observationen,
Hausdurchsuchungen und andere Repressionsmaßnahmen. Das skandalöse
Urteil von heute ist somit nicht das Ende der anhaltenden
Kriminalisierung. Bereits in den letzten Tagen wurden weitere
Ermittlungsverfahren gegen Antifaschist_innen aus Burg eingeleitet.“
Gegen
das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt. Nach wie vor heißt es
Solidarität zu organisieren und die Betroffenen finanziell zu
unterstützen, denn allein die bereits geführten Verfahren haben Kosten
verursacht, die nicht mehr von Einzelpersonen getragen werden können.
Spendenkonto:
Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Magdeburg
IBAN: DE12430609674007238315
BIC: GENODEM1GLS
GLS Gemeinschaftsbank
Verwendungszweck: Solidarität Burg
Hintergründe: Aufruf zur Prozessbegleitung und Solidarität (Antifa Aktion Burg) | Interview zur anhaltenden Repression in Sachsen-Anhalt (leipzig.antifa.de) | Andauernde Kriminalisierung in Sachsen-Anhalt (Junge Welt)