Erklärung des AK Spitzelklage zum öffentlichen Leben Simon Brommas und zur eingelegten Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Simon Bromma auf bergbiken.de

Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen des Ar­beits­krei­ses Spit­zel­kla­ge Hei­del­berg: Der Po­li­zei­spit­zel Simon Brom­ma führt wie­der ein ganz nor­ma­les Leben
Am 08.​02.​2014 haben die Klä­ger*innen im Ver­fah­ren zur Auf­klä­rung des Hei­del­ber­ger Spit­zelskan­dals eine Be­schwer­de beim Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leip­zig ein­ge­reicht, nach­dem die Klage da­ge­gen, dass Akten und Be­weis­mit­tel vor­ent­hal­ten wer­den, dort seit einem Jahr auf Eis liegt. Wäh­rend­des­sen wurde be­kannt, dass der ehe­ma­li­ge Spit­zel, Simon Brom­ma, mitt­ler­wei­le öf­fent­lich als Scout für Fahr­rad­berg­tou­ren auf­tritt.

 

Im De­zember 2010 ist in Hei­del­berg der ver­deckt er­mit­teln­de Po­li­zei­be­am­te Simon Brom­ma ent­tarnt wor­den. Er hatte – über einen Zeit­raum von fast 13 Mo­na­ten – ver­sucht, die kom­plet­te Po­lit-​Sze­ne des Rhein-​​Ne­ckar-​Krei­ses und deren ver­meint­li­ches „links­al­ter­na­ti­ves“ Um­feld unter An­wen­dung ge­heim­dienst­li­cher Me­tho­den „auf­zu­hel­len“ (Ein­satzan­ord­nung). Au­ßer­dem soll­te er mit­tel-​ oder lang­fris­tig den kon­kre­ten Ein­satz-​Ziel­per­so­nen aus der An­ti­fa­schis­ti­schen In­itia­ti­ve Hei­del­berg (AIHD) po­li­tisch links mo­ti­vier­te Straf­ta­ten nach­wei­sen, die diese lo­gisch-​kon­se­quent in der Zu­kunft selbst be­ge­hen oder von an­de­ren aus­füh­ren las­sen wür­den. Neben die­sen for­mal und me­tho­disch vom äu­ßerst re­strik­ti­ven ba­den-​würt­tem­ber­gi­schen Po­li­zei­ge­setz (PolG BW) ge­deck­ten Auf­ga­ben soll­ten Brom­mas auf meh­re­re Jahre an­ge­leg­ten In­fil­tra­ti­ons­be­mü­hun­gen laut Ein­satzan­ord­nungs-​Ak­te dazu füh­ren, gegen sich in Hei­del­berg bil­den­de „ter­ro­ris­ti­sche Ver­ei­ni­gun­gen“ (ebd.) recht­zei­tig ein­schrei­ten zu kön­nen.

Die vor­nehm­lich be­trof­fe­ne Hei­del­ber­ger Po­lit-​Sze­ne hatte es dem­nach groß­teils mit pro­ak­ti­ver Po­li­zei­tä­tig­keit zu tun; es gab weder kon­kre­te po­li­tisch links mo­ti­vier­te Straf­ta­ten (in der Ver­gan­gen­heit), die nach­träg­lich hät­ten auf­ge­klärt wer­den müs­sen, noch war ab­zu­se­hen, dass sich die Hei­del­ber­ger An­ti­fa, um deren „Füh­rungs­per­so­nen“ (ebd.) es ging, zu einer „ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung“ (ebd.) ent­wi­ckeln würde, die „Straf­ta­ten mit er­heb­li­cher Bedeu­tung“ (§ 20 PolG BW) be­geht (in der Zu­kunft). In Hei­del­berg be­weg­ten wir uns also die meis­te Zeit im spe­ku­la­ti­ven, abs­trak­ten Be­reich – mit der will­kom­me­nen Ne­ben­er­schei­nung, kom­plet­te Po­lit­sze­nen im In- und Aus­land „aus­zu­leuch­ten“ (Brom­ma hatte bei­spiels­wei­se auch einen Aus­lands­ein­satz in Bel­gi­en). Hier war nur davon aus­zu­ge­hen, dass es aus der An­ti­fa her­aus, unter maß­geb­li­cher Be­tei­li­gung der „Ziel­per­so­nen“ und deren „Kon­takt­per­so­nen“ (ebd.), zu At­ta­cken auf die po­li­ti­schen Geg­ner*innen kom­men könn­te – in der Zu­kunft.

Um struk­tu­rier­ter, ver­bind­li­cher und ef­fek­ti­ver Öf­fent­lich­keits­ar­beit leis­ten zu kön­nen, hat sich dann aus dem Kreis der mit die­ser weit rei­chen­den Re­pres­si­ons­maß­nah­me aus­ge­leuch­te­ten lin­ken Struk­tu­ren ei­ni­ge Mo­na­te nach der Ent­tar­nung des Ver­deck­ten Er­mitt­lers der Ar­beits­kreis Spit­zel­kla­ge (AKS) ge­bil­det. Aus sei­nen Rei­hen her­aus haben sich dann wie­der­um ei­ni­ge Zeit spä­ter sie­ben Be­trof­fe­ne dazu ent­schlos­sen, am 05.​08.​2011 eine Forst­set­zungs­fest­stel­lungs­kla­ge beim Ver­wal­tungs­ge­richt Karls­ru­he ein­zu­rei­chen. Mit ihr soll es nicht nur ge­lin­gen, alle Fa­cet­ten die­ser Maß­nah­me einer ver­selbst­stän­dig­ten Exe­ku­tiv­ge­walt um­fas­send auf­zu­klä­ren, son­dern auch, sie nach­träg­lich für un­recht­mä­ßig er­klä­ren zu las­sen. Der durch die ver­wal­tungs­recht­li­che Ein­satz-​Delegitimie­rung ent­ste­hen­de Ab­schre­ckungs­cha­rak­ter soll im bes­ten Falle dazu füh­ren, dass die ver­ant­wort­lich zeich­nen­den Staats­schutz­ab­tei­lun­gen der Kri­mi­nal­po­li­zei­en zu­künf­tig prin­zi­pi­ell dar­auf ver­zich­ten, mensch­li­che Quel­len in miss­lie­bi­ge po­li­ti­sche Zu­sam­men­hän­ge ein­schleu­sen zu las­sen, um deren Ak­ti­vist*innen rei­hen­wei­se ans Mes­ser der Er­mitt­lungs­be­hör­den und Staats­an­walt­schaf­ten lie­fern zu kön­nen.

Um die­sem wün­schens­wer­ten Ab­schre­ckungs-​Ef­fekt im Vor­feld eines ein­leit­ba­ren Haupt­ver­fah­rens den Wind aus den Se­geln neh­men zu kön­nen, hat die ein­satzan­ord­nen­de Hei­del­ber­ger Po­li­zei­dienst­stel­le unter ihrem Lei­ten­den Kri­mi­nal­di­rek­tor Bernd Fuchs bei ihrer Obers­ten Dienst­auf­sichts­be­hör­de – dem In­nen­mi­nis­te­ri­um unter Rein­hold Gall (SPD) – eine Sper­rer­klä­rung nach § 99 der Ver­wal­tungs­ge­richts­ord­nung (VwGO) be­an­tragt, der un­ver­züg­lich statt­ge­ge­ben wurde. In die­sem Falle heißt dies kon­kret für die Klä­ger*innen, aber letz­ten Endes auch für die an voll­stän­di­ger Auf­klä­rung in­ter­es­sier­te kri­ti­sche Öf­fent­lich­keit, dass dem An­walt von dem aus ins­ge­samt drei Tei­len be­ste­hen­den Ak­ten­satz aus­schließ­lich die groß­teils ge­schwärz­te und damit un­brauch­bar ge­mach­te Fuchs­sche Ein­satzan­ord­nungs-​Ak­te vor­ge­legt wird, wäh­rend die Ein­satz­be­richts-​Ak­te Brom­mas und die Kor­re­spon­denz-​Ak­te der am Ein­satz be­tei­lig­ten Be­hör­den voll­kom­men unter Ver­schluss blei­ben.

Um diese Sper­rer­klä­rung, die ja in ihrer Kon­se­quenz be­deu­tet, dass das für ge­richts­fes­te Ur­tei­le er­for­der­li­che Maß an ver­dicht­ba­rer Ak­ten­fül­le nie­mals er­reicht wer­den soll, wie­der­um für un­recht­mä­ßig er­klä­ren zu las­sen, muss­ten die Klä­ger*innen – par­al­lel zum auf die lange Bank ge­scho­be­nen Haupt­ver­fah­ren – ins so ge­nann­te In-​ca­me­ra-​Ver­fah­ren (lat. in ca­me­ra für in der Kam­mer, also „ge­heim“) gehen, mit dem sie zur­zeit vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt Leip­zig an­hän­gig sind. Solch ein selbst unter bür­ger­li­chen Ver­fas­sungs­rechts­a­po­lo­get*innen um­strit­te­nes In-​ca­me­ra-​Ver­fah­ren stellt nach der­zeit gül­ti­gem bun­des­deut­schen Recht ein be­son­de­res Zwi­schen­ver­fah­ren im Ver­wal­tungs­pro­zess dar, in dem die Ge­heim­hal­tungs­be­dürf­tig­keit „er­heb­li­cher In­for­ma­tio­nen“ (§ 99 VwGO) über­prüft wird. Dabei lässt sich das je­weils an­ge­ru­fe­ne Ver­wal­tungs­ge­richt diese „er­heb­li­chen In­for­ma­tio­nen“ – in der Causa Bren­ner die kom­plet­ten, un­ge­schwärz­ten Akten – vor­le­gen, die weder der Öf­fent­lich­keit noch den Be­tei­lig­ten der Streit­sa­che be­kannt ge­ge­ben oder zu­gäng­lich ge­macht wer­den. Die ent­schei­dungs­er­heb­li­chen In­for­ma­tio­nen sind dann nur für die Augen der je­wei­li­gen Ver­wal­tungs­ge­rich­te be­stimmt und ver­blei­ben also in der Kam­mer. Im Er­geb­nis des In-​ca­me­ra-​Ver­fah­rens wird fest­ge­stellt, ob die Be­hör­de – in der Causa Bren­ner die Obers­te Dienst­auf­sichts­be­hör­de aller Po­li­zei­dienst­stel­len, das (vom Landespo­li­zei­prä­si­den­ten ver­tre­te­ne) In­nen­mi­nis­te­ri­um – die Un­ter­la­gen zu Recht ge­heim hal­ten darf. Der erst­in­stanz­lich damit be­auf­trag­te Ver­wal­tungs­ge­richts­hof Mann­heim hat im Ja­nu­ar 2013 im Gro­ßen und Gan­zen die Recht­mä­ßig­keit der Sper­rung der Akten be­stä­tigt, weil er ana­log zur Ein­schät­zung des ba­den-​würt­tem­ber­gi­schen Lan­des­po­li­zei­prä­si­den­ten Wolf-​Die­t­er Ham­mann von deren Ge­heim­hal­tungs­be­dürf­tig­keit über­zeugt ist.

Jener mitt­ler­wei­le ab­ge­lös­te Lan­des­po­li­zei­prä­si­dent hat den Klä­ger*innen eine neun­zehn­sei­ti­ge Sper­rer­klä­rungs­be­grün­dung zu­kom­men las­sen, in der er aus­führ­lich dar­legt, wes­halb sich eine Frei­ga­be aller Akten nach­tei­lig „für das Wohl des Bun­des oder des Lan­des Ba­den-​Würt­tem­berg“ (Sper­rer­klä­rungsbegründung) aus­wir­ken würde. Darin heißt es unter an­de­rem, dass „die not­wen­di­ge Ge­heim­hal­tung ver­deckt er­wor­be­ner In­for­ma­tio­nen, der Schutz von Informa­ti­ons­quel­len und ihrer Ar­beits­wei­se … zur Ver­wei­ge­rung der Ak­ten­vor­la­ge [be­rech­ti­gen], so­fern den Si­cher­heits­be­hör­den durch eine Of­fen­le­gung die Er­fül­lung ihrer Auf­ga­ben ein­schließ­lich der Zu­sam­men­ar­beit mit an­de­ren Be­hör­den er­schwert wird oder Leben, Ge­sund­heit oder Frei­heit von Per­so­nen ge­fähr­den wür­den“ (ebd.).

 

Mit den „In­for­ma­ti­ons­quel­len“ meint Ham­mann selbst­ver­ständ­lich die mensch­li­chen Quel­len (und der Po­li­zei­be­am­te Brom­ma ist solch eine mensch­li­che Quel­le), die nach dem be­wuss­ten Durch­lau­fen einer in­ten­si­ven, mi­lieu­an­pas­sen­den LKA-​Schu­lung in die auf­zu­hel­len­den Sze­ne-​Zu­sam­men­hän­ge ein­ge­schleust wer­den und dabei auf ein hohes Maß an Lo­gis­tik, In­fra­struk­tur und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gie zu­rück­grei­fen müs­sen. Und deren Leben oder deren Ge­sund­heit könn­ten durch eine Of­fen­le­gung der Akten ge­fähr­det wer­den.

Au­ßer­dem seien Ham­mann zu­fol­ge nach der Ent­tar­nung Brom­mas „der VE [Ver­deck­te Er­mitt­ler → Brom­ma] und seine Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­gen in den ein­schlä­gi­gen In­ter­net­fo­ren per­sön­lich dif­fa­miert und kör­per­lich be­droht [wor­den], so dass po­li­zei­li­che Schutz­maß­nah­men durch­ge­führt wer­den muss­ten. Im fa­mi­liä­ren Um­feld [Brom­mas] tra­ten au­ßer­dem ernst­zu­neh­men­de ge­sund­heit­li­che Be­ein­träch­ti­gun­gen auf“. Es sei also nahe lie­gend, dass die Ver­öf­fent­li­chung der VE-​Be­rich­te [Brom­mas] eine er­neu­te Emo­tio­na­li­sie­rung der Szene her­vor­ru­fen würde und diese ihren per­sön­li­chen Ra­che­feld­zug gegen den VE und sein so­zia­les Um­feld wie­der auf­le­ben ließe“. (Sper­rer­klä­rungsbegründung)

Nun scheint es seit ge­rau­mer Zeit kei­nen Grund mehr zu geben für die Durch­füh­rung „po­li­zei­li­cher Schutz­maß­nah­men“; auch das im „fa­mi­liä­ren Um­feld“ Brom­mas zu kon­sta­tie­ren­de Auf­tre­ten „ernst­zu­neh­men­der ge­sund­heit­li­cher Be­ein­träch­ti­gun­gen“ scheint sich – nach in­ten­si­ver psy­cho­lo­gi­scher Be­treu­ung – in Luft auf­ge­löst zu haben, denn: Der Po­li­zei­be­am­te Simon Brom­ma führt wie­der ein ganz nor­ma­les, auch öf­fent­lich wahr­nehm­ba­res und pro­blem­los mit ihm teil­ba­res Leben!

Nicht nur, dass er an der ba­den-​würt­tem­ber­gi­schen Po­li­zei­hoch­schu­le in Vil­lin­gen-​Schwen­nin­gen an sei­ner Kar­rie­re für den Hö­he­ren Po­li­zei­dienst ar­bei­tet, nein, er prä­sen­tiert sich mitt­ler­wei­le mit vol­lem Re­al­na­men auch ganz offen bei­spiels­wei­se auf der Berg­Biken Moun­tain­Bi­ke-​Rei­se­sei­te ​berg­biken.​de/​index.​asp?​id=57 – als ins Berg­Biken-​Team in­vol­vier­ter Guide (mit ak­tu­el­lem Por­trät­fo­to), für den „Biken Span­nung, Spiel und Scho­ko­la­de [isst]. Ob auf Al­pen­tou­ren, im Schwarz­wald oder am Bo­den­see: [Simon Brom­ma] geht es nicht um neue Stre­cken­re­kor­de, son­dern im Vor­der­grund ste­hen ver­spiel­te Tech­ni­ken für tech­nisch span­nen­de Ab­fahr­ten“ (Zitat von der Home­page).

 

Au­ßer­dem kann mensch auf ​hbtg.​de/​ter­mi­ne/​kampf­rich­ter­lehr­gang-​gau-​d-​li­zenz-​ma­enn­lich er­fah­ren, dass Simon Brom­ma am 8. März 2014 Re­fe­rent beim in Bo­d­man-​Lud­wigs­ha­fen statt­fin­den­den Kampf­rich­ter­lehr­gang für den Er­werb der so ge­nann­ten Gau-​D-​Li­zenz sein wird; dabei geht es um das ge­schul­te Wer­ten männ­li­chen Ge­rä­te­tur­nens. Trä­ger die­ses Kampf­rich­ter­lehr­gangs ist der Hegau-​​Bo­den­see-​Turn­gau (HBTG), der ei­ge­nen An­ga­ben zu­fol­ge 1871 (!) ge­grün­det wurde. Er zählt 91 Mit­glieds­ver­ei­ne mit etwa 36.​000 Tur­ne­rin­nen und Tur­nern aus dem Land­kreis Kon­stanz und Tei­len des Land­krei­ses Sig­ma­rin­gen und des Bo­den­see­krei­ses. Auf su­ed­ku­rier.​de erfährt die in­ter­es­sier­te Öf­fent­lich­keit, dass Brom­ma Ju­gend­wart in eben die­sem HBTG sei (hier ist er auf einem neue­ren Pres­se­fo­to neben der Stell­ver­tre­ten­den Ju­gend­lei­te­rin und einem Mit­glied des Ge­samt­vor­stands zu sehen). Am Ende des Ar­ti­kels ist sogar Brom­mas pri­va­te Te­le­fon­num­mer zu fin­den, um In­ter­es­sier­ten eine Kon­takt­mög­lich­keit zu geben. Da be­reits be­kannt war, dass Simon Brom­ma als Turn­gau­ver­ant­wort­li­cher für den HBTG ein Jahr vor Be­ginn sei­ner VE-​Le­gen­den­bil­dung (er hat sich be­reits im Som­mer 2009 damit ge­brüs­tet, bald in Hei­del­berg stu­die­ren zu wer­den, ob­wohl er keine Hoch­schul­rei­fe be­sitzt) am 40. In­ter­na­tio­na­len Ju­gend­zelt­la­ger der Ba­di­schen Tur­ner*in­nen­ju­gend in Brei­sach am Rhein teil­ge­nom­men hat (vom 28.​07. bis 07.​08.​2008), kann davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass er bruch­los, also über die Zeit als VE hin­weg aktiv war für den HBTG.

Mit die­sen In­for­ma­tio­nen im Hin­ter­kopf dürf­te of­fen­sicht­lich sein, dass Simon Brom­ma als real exis­tie­ren­der, bis heute in sei­nem Beruf auf­ge­hen­der Po­li­zei­be­am­ter, der zeit­wei­se zum gut be­zahl­ten und in­ner­halb des Po­li­zei­ap­pa­rats gut be­leu­mun­de­ten Ver­deck­ten Er­mitt­ler ge­wor­den war, nach dem vor­zei­ti­gen Ab­bruch sei­nes span­nen­den Ein­sat­zes im „ter­ro­ris­mus­af­fi­nen, mi­li­tan­ten, links­ra­di­ka­len Mi­lieu“ weder eine pro­fes­sio­nel­le psy­cho­lo­gi­sche Be­treu­ung brauch­te (weil bei ihm „ernst­zu­neh­men­de ge­sund­heit­li­che Be­ein­träch­ti­gun­gen“ [Sper­rer­klä­rungsbegründung] auf­tra­ten) noch po­li­zei­li­chen Per­so­nen­schutz ge­nie­ßen muss­te (weil er und seine Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­gen „in ein­schlä­gi­gen In­ter­net­fo­ren per­sön­lich dif­fa­miert und kör­per­lich be­droht wur­den“ [ebd.]). In solch einem Falle hätte er von sei­nen Vor­ge­setz­ten beim LKA Stutt­gart schließ­lich eine neue Iden­ti­tät be­kom­men müs­sen, um un­er­kannt zu blei­ben und ein vor phy­si­schen At­ta­cken si­che­res Leben füh­ren zu kön­nen.

Aber mit genau die­ser nun als kon­stru­iert an­zu­se­hen­den Ge­fähr­dungs­si­tua­ti­on oder Ge­fah­ren­la­ge für die ver­sieg­te In­for­ma­ti­ons­quel­le Brom­ma hatte der da­ma­li­ge Lan­des­po­li­zei­prä­si­dent Ham­mann die Ge­heim­hal­tungs­be­dürf­tig­keit der VE-​Ak­ten be­grün­det (siehe oben); und er ging sogar noch wei­ter und sprach in sei­ner Sper­rer­klä­rungs­be­grün­dung schluss­end­lich davon, dass bei einer Of­fen­le­gung „die Ge­fähr­dung für in der Folge ent­tarn­te VE min­des­tens mit den Ge­fah­ren für den in Ba­den-​Würt­tem­berg ent­tarn­ten VE gleich­zu­set­zen“ (ebd.) wäre. Wenn nun aber deut­lich ge­wor­den ist, dass sich Brom­ma zu kei­nem Zeit­punkt in einer von ra­di­ka­len lin­ken Kräf­ten her­auf­be­schwo­re­nen Ge­fah­ren­la­ge be­fun­den hat, dann kracht das Haupt­ar­gu­ment der landespo­li­zei­prä­si­dia­len Ak­ten­sper­rer*innen wie ein Kar­ten­haus in sich zu­sam­men.

Simon Brom­ma, der seine ei­ge­ne maß­geb­li­che Rolle bei der ver­such­ten Kri­mi­na­li­sie­rung po­li­tisch miss­lie­bi­ger Zu­sam­men­hän­ge weder re­flek­tiert noch die rich­ti­gen Kon­se­quen­zen dar­aus ge­zo­gen hat (das so­for­ti­ge Quit­tie­ren sei­nes Diens­tes und die Zur­ver­fü­gung­stel­lung aller In­for­ma­tio­nen, die er über die ver­selbst­stän­dig­te Exe­ku­ti­vgewalt sam­meln konn­te), ist nach wie vor über­zeug­ter Po­li­zei­be­am­ter mit Am­bi­tio­nen auf den Hö­he­ren Dienst; er hat wei­ter­hin das beim Ein­satz er­wor­be­ne und in Per­so­nal­ak­ten an­ge­leg­te Wis­sen über einen gro­ßen Per­so­nen­kreis ver­meint­lich lin­ker Ak­ti­vist*innen ab­ge­spei­chert; er kann nach wie vor – auch beim so­zia­len Agie­ren in zu­fäl­lig zu­sam­men­kom­men­den Men­schen­grup­pen – zu einer le­ben­den Über­wa­chungs­ka­me­ra wer­den, die straf­recht­lich Re­le­van­tes an die nächst­ge­le­ge­ne Po­li­zei­dienst­stel­le wei­ter­gibt.

Und viel­leicht ist sein VE-​Ein­satz ja doch noch nicht für be­en­det er­klärt oder zwi­schen­zeit­lich an­ders kon­fi­gu­riert wor­den. Ein (ehe­ma­li­ger) Ver­deck­ter Er­mitt­ler, der so offen agiert wie Brom­ma, kann mit einem un­er­schüt­ter­li­chen Selbst­be­wusst­sein zu einem Ak­teur jeden so­zia­len Ge­fü­ges wer­den, ohne dass die davon be­trof­fe­ne Struk­tur je­mals auf die Idee käme, am ge­mein­sa­men Tisch sitze ein Po­li­zist mit hohem er­mitt­lungs­be­hörd­li­chen Spür­sinn, un­glaub­lich gut aus­ge­bil­de­tem Per­so­nen-​ und Na­mens­ge­dächt­nis und einem tief sit­zen­den, ex­tre­mis­mus­theo­re­tisch grun­dier­ten Miss­trau­en allen Men­schen ge­gen­über, die in ir­gend­ei­ner Form po­li­tisch aktiv sind – und das kann auch ein Berg­Biken-​MTB-​Gui­de sein.

Des­halb raten wir wei­ter­hin allen Men­schen davon ab, so­zia­le Kon­tak­te zu Simon zu pfle­gen; viel wich­ti­ger ist, ihn di­rekt mit sei­ner po­li­zei­li­chen Rolle als Ver­deck­ter Er­mitt­ler zu kon­fron­tie­ren. Es darf sich für Si­mons Kar­rie­re als Po­li­zei­be­am­ter, als MTB-​Gui­de oder als Turn­rich­ter nicht auch noch ge­lohnt haben, vie­len Men­schen die Fä­hig­keit zum Auf­bau tie­fen ge­gen­sei­ti­gen Ver­trau­ens ge­nom­men und dabei Gren­zen über­schrit­ten zu haben, von denen die Be­trof­fe­nen noch nicht ein­mal wuss­ten, dass diese Grenz­über­schrei­tun­gen so­eben statt­fin­den (wenn er bei­spiels­wei­se al­lein in ihren Pri­vat­räu­men saß und sich dabei ge­nau­er ihre Schreib­tisch­schub­la­den, ihre Han­dys oder ihre PCs an­ge­schaut hat). All diese Ver­hal­tens­wei­sen hat er ja eben nicht ab­ge­legt, im Ge­gen­teil: Jetzt nutzt er sie, um po­li­zei­aus­bil­dungs­tech­nisch noch wei­ter zu kom­men.

Der AKS hat nun die Mög­lich­keit, Simon Brom­ma, der eine Per­son des öf­fent­li­chen Le­bens und des­sen An­schrift nun als la­dungs­fest ein­stuf­bar ist, bei einer Fort­set­zungs­kla­ge-​Haupt­ver­hand­lung als Zeuge vor­la­den zu las­sen, der in die­sem Rah­men bei­spiels­wei­se seine VE-​Be­rich­te münd­lich zu­sam­men­fasst. Au­ßer­dem for­dern wir er­neut und mit deut­li­chem Nach­druck die Frei­ga­be aller Akten. Es ist wei­ter­hin nicht hin­nehm­bar, dass das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt Leip­zig schon seit einem Jahr nicht die ge­rings­te Re­ak­ti­on zum Stand der Prü­fung des In-​Ca­me­ra-​Ver­fah­rens zeig­te. Mit der Be­schwer­de, die am 08.​02.​2014 durch den An­walt der Klä­ger*innen, Mar­tin Hei­ming, ein­ge­reicht wurde, for­dern wir die Ge­rich­te und Be­hör­den auf, end­lich diese Ver­schlep­pungs­po­li­tik ein­zu­stel­len.

Weder das In­nen­mi­nis­te­ri­um noch die ein­satzan­ord­nen­de Po­li­zei­dienst­stel­le kön­nen die Ge­heim­hal­tungs­be­dürf­tig­keit die­ser Akten nun­mehr schlüs­sig be­grün­den; das nach wie vor un­ge­bro­che­ne öf­fent­li­che In­ter­es­se an der Auf­klä­rung einer wi­der­recht­li­chen po­li­zei­li­chen Maß­nah­me über­wiegt nun ein­deu­tig die Per­sön­lich­keits­rech­te des da­mals ein­ge­setz­ten Ver­deck­ten Er­mitt­lers. Auch das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt Leip­zig kann das bei ihr an­hän­gi­ge In-​ca­me­ra-​Ver­fah­ren nicht län­ger hin­aus­zö­gern, um Zeit zu schin­den. Es gibt kei­nen Grund mehr, der Öf­fent­lich­keit die Mög­lich­keit zu neh­men, Ein­blick in wi­der­recht­li­che po­li­zei­li­che Maß­nah­men zu neh­men, gegen die sich Be­trof­fe­ne recht­mä­ßig zur Wehr set­zen, auch wenn ihnen – wie der Braun­schwei­ger V-​Mann-​Fall neu­er­dings wie­der ge­zeigt hat – viel­leicht klar ist, dass die staat­li­chen Re­pres­si­ons­or­ga­ne im Kampf gegen linke Struk­tu­ren auch wei­ter­hin auf den Ein­satz lan­des­kri­mi­nal­amt­lich ge­führ­ter mensch­li­cher Quel­len set­zen wer­den wol­len. Wir müs­sen ver­su­chen, dafür zu sor­gen, dass sie dies nicht mehr tun. Die Forst­set­zungs­fest­stel­lungs­kla­ge ist ein Weg dort­hin.

Der Ar­beits­kreis Spit­zel­kla­ge am 11.​02.​2014

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Krass wie schnell die ihn von der seite  (​berg­biken.​de/​index.​asp?​id=57)  genommen haben der artikel ist ja erstmal 15 minuten draußen!

k

die bikerseite hat auch einen fb-auftritt, den kann man ja mit inhalten füllen

Der Artikel ist vom 11. Februar.

die fr schreibt sie habe das ministerium angefragt und dort jemanden "aufgescheucht". daraufhin sei das bikebild gelöscht worden.

 

www.fr-online.de/politik/fall-simon-brenner-entdeckter-ermittler,1472596...

 

aufmerksame indyleser*innen konnten den link zu "bergbiken" übrigens schon vor wochen in den comments finden.....

ist ja in den Romanen von Wolf Haas ein ganz sympathischer. Und in den Verfilmungen, gespielt von dem genialen Josef Hader, noch etwas mehr.

 

Ich hoffe wenn Wolf Haas nochmal einen Roman mit dem Brenner schreibt, dass darin ein Polizeispitzel, der unter falscher Flagge segelt, tausend Tode stirbt (IM ROMAN DARF DAS!). Häckselmaschine, von Schweinen gefressen, die Knochen zermahlen und zu Futtermittel pelletiert.

 

Rache, gewissermaßen Hilfsbegriff ...

Wer ihn mal anrufen will:

0 77 32/97 16 00

 

Da steht se:

http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/meersburg/Ehr...

 

Er hat jetzt bestimmt viel Redebedarf. Schließlich ist die psychologische Betreuung gerade erst vorbei.

 

Aber machts nicht von Smartphones. Dafür gibts doch noch Telefonzellen

Die Nummer ist uralt. Andererseits...

Hm, um mal eine Beruhigung in den Raum zu werfen:

 

Verdeckte Ermittler schauen nur aufs politische, nicht auf persönliche Dinge wie Klopapiermarke, Bettgeschichten, intime Details. Das hat die Stasi gemacht.

Und bei V-Leuten ist es teilweise so, dass wenn zuvor ein Vertrauensbruch statt findet, die Person sich psychologisch darin so verfängt dass viele Handlungen des Führungsoffizieres aus misstrauischer Sicht beäugt werden, dass die Zusammenarbeit dann abgebrochen wird um verlorenes Vertrauen wieder erfolgreich herzustellen.

Das glaubst du doch selbst nicht. Natürlich schauen die auch aufs Private, sie sind ja schließlich neugierig. Und vermeintliche Freundschaften sind ja wohl auch alles andere als nur politisch. Der Vertrauensbruch ist da, deine Beschönigungen ändern daran überhaupt nichts.

Das hast du wohl aus denem Polizeihandbuch. Das Ist genau der Quatsch den die Führungsoffiziere ihern "Spitzleln" eintrichtern, damit sie ihr menschlich niederträchtiges und politisch unterdrückendes Schandwerk überhaupt moralisch aushalten!

Wenn der Herr eine psychologische Betreuung gebraucht hätte, dann eher um sich und sein Selbstwertgefühl wieder aufzubauen, weil er sich sonst seiner menschlichen Erbärmilchkeit zweifellos gewahr werden würde.

Ich bin mir eher sicher das diese moralische Last nicht dauerhaft von solchen "Erklärungsmustern" geblockt werden kann. Sie wird immer da sein! Und sie wird sich durchsetzen!

Da kann er noch so viele Turnübeungen bewerten oder Berg Touren machen um sich un d andern zu suggerieren was er doch für ein "wertvoller sozialer Mensch! ist.

 

Dieses Dilemma hat er sich auch selbst zuzuschreiben. Mein menschliche Anteilnahme daran ist allerdings weitestgehend begrenzt!

 

Zwei Allgemein- Weissheiten fassen das, was ich dem Herrn Bromma und Andern Menschen die ähnlich agieren und/oder agieren wollen, zu sagen habe , zusammen.

 

Das grösste Schwein im ganzen Land - ist immer noch der Denunziant!

 

Und - darüber sollte er besonders nachdenken -

 

In Deutschland liebt man den Verrat - aber niemals den Verräter!

(...nicht mal die die den Verrat anorneten...)

Zum Thema das sich Spitzel nicht f Bettgeschichten interessieren: Mark Stone/Mark Kennedy (in England, Freiburg, usw. aktiv) hat sich direkt durch die Szene geschlafen, Videobericht von einer Betroffenen findet man im neuen Film: spiedupon.com

Die Führungsoffiziere brauchen kein schlechtes Gewissen haben. Diekönnen ja nichts dafür, wenn die Spitzel ihnen das alles erzählen.