Hintergrundinformationen des Arbeitskreises Spitzelklage Heidelberg: Der Polizeispitzel Simon Bromma führt wieder ein ganz normales Leben
Am 08.02.2014 haben die Kläger*innen im Verfahren zur Aufklärung des Heidelberger Spitzelskandals eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht, nachdem die Klage dagegen, dass Akten und Beweismittel vorenthalten werden, dort seit einem Jahr auf Eis liegt. Währenddessen wurde bekannt, dass der ehemalige Spitzel, Simon Bromma, mittlerweile öffentlich als Scout für Fahrradbergtouren auftritt.
Im Dezember 2010 ist in Heidelberg der verdeckt ermittelnde Polizeibeamte Simon Bromma enttarnt worden. Er hatte – über einen Zeitraum von fast 13 Monaten – versucht, die komplette Polit-Szene des Rhein-Neckar-Kreises und deren vermeintliches „linksalternatives“ Umfeld unter Anwendung geheimdienstlicher Methoden „aufzuhellen“ (Einsatzanordnung). Außerdem sollte er mittel- oder langfristig den konkreten Einsatz-Zielpersonen aus der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) politisch links motivierte Straftaten nachweisen, die diese logisch-konsequent in der Zukunft selbst begehen oder von anderen ausführen lassen würden. Neben diesen formal und methodisch vom äußerst restriktiven baden-württembergischen Polizeigesetz (PolG BW) gedeckten Aufgaben sollten Brommas auf mehrere Jahre angelegten Infiltrationsbemühungen laut Einsatzanordnungs-Akte dazu führen, gegen sich in Heidelberg bildende „terroristische Vereinigungen“ (ebd.) rechtzeitig einschreiten zu können.
Die vornehmlich betroffene Heidelberger Polit-Szene hatte es demnach großteils mit proaktiver Polizeitätigkeit zu tun; es gab weder konkrete politisch links motivierte Straftaten (in der Vergangenheit), die nachträglich hätten aufgeklärt werden müssen, noch war abzusehen, dass sich die Heidelberger Antifa, um deren „Führungspersonen“ (ebd.) es ging, zu einer „terroristischen Vereinigung“ (ebd.) entwickeln würde, die „Straftaten mit erheblicher Bedeutung“ (§ 20 PolG BW) begeht (in der Zukunft). In Heidelberg bewegten wir uns also die meiste Zeit im spekulativen, abstrakten Bereich – mit der willkommenen Nebenerscheinung, komplette Politszenen im In- und Ausland „auszuleuchten“ (Bromma hatte beispielsweise auch einen Auslandseinsatz in Belgien). Hier war nur davon auszugehen, dass es aus der Antifa heraus, unter maßgeblicher Beteiligung der „Zielpersonen“ und deren „Kontaktpersonen“ (ebd.), zu Attacken auf die politischen Gegner*innen kommen könnte – in der Zukunft.
Um strukturierter, verbindlicher und effektiver Öffentlichkeitsarbeit leisten zu können, hat sich dann aus dem Kreis der mit dieser weit reichenden Repressionsmaßnahme ausgeleuchteten linken Strukturen einige Monate nach der Enttarnung des Verdeckten Ermittlers der Arbeitskreis Spitzelklage (AKS) gebildet. Aus seinen Reihen heraus haben sich dann wiederum einige Zeit später sieben Betroffene dazu entschlossen, am 05.08.2011 eine Forstsetzungsfeststellungsklage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe einzureichen. Mit ihr soll es nicht nur gelingen, alle Facetten dieser Maßnahme einer verselbstständigten Exekutivgewalt umfassend aufzuklären, sondern auch, sie nachträglich für unrechtmäßig erklären zu lassen. Der durch die verwaltungsrechtliche Einsatz-Delegitimierung entstehende Abschreckungscharakter soll im besten Falle dazu führen, dass die verantwortlich zeichnenden Staatsschutzabteilungen der Kriminalpolizeien zukünftig prinzipiell darauf verzichten, menschliche Quellen in missliebige politische Zusammenhänge einschleusen zu lassen, um deren Aktivist*innen reihenweise ans Messer der Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften liefern zu können.
Um diesem wünschenswerten Abschreckungs-Effekt im Vorfeld eines einleitbaren Hauptverfahrens den Wind aus den Segeln nehmen zu können, hat die einsatzanordnende Heidelberger Polizeidienststelle unter ihrem Leitenden Kriminaldirektor Bernd Fuchs bei ihrer Obersten Dienstaufsichtsbehörde – dem Innenministerium unter Reinhold Gall (SPD) – eine Sperrerklärung nach § 99 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) beantragt, der unverzüglich stattgegeben wurde. In diesem Falle heißt dies konkret für die Kläger*innen, aber letzten Endes auch für die an vollständiger Aufklärung interessierte kritische Öffentlichkeit, dass dem Anwalt von dem aus insgesamt drei Teilen bestehenden Aktensatz ausschließlich die großteils geschwärzte und damit unbrauchbar gemachte Fuchssche Einsatzanordnungs-Akte vorgelegt wird, während die Einsatzberichts-Akte Brommas und die Korrespondenz-Akte der am Einsatz beteiligten Behörden vollkommen unter Verschluss bleiben.
Um diese Sperrerklärung, die ja in ihrer Konsequenz bedeutet, dass das für gerichtsfeste Urteile erforderliche Maß an verdichtbarer Aktenfülle niemals erreicht werden soll, wiederum für unrechtmäßig erklären zu lassen, mussten die Kläger*innen – parallel zum auf die lange Bank geschobenen Hauptverfahren – ins so genannte In-camera-Verfahren (lat. in camera für in der Kammer, also „geheim“) gehen, mit dem sie zurzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig anhängig sind. Solch ein selbst unter bürgerlichen Verfassungsrechtsapologet*innen umstrittenes In-camera-Verfahren stellt nach derzeit gültigem bundesdeutschen Recht ein besonderes Zwischenverfahren im Verwaltungsprozess dar, in dem die Geheimhaltungsbedürftigkeit „erheblicher Informationen“ (§ 99 VwGO) überprüft wird. Dabei lässt sich das jeweils angerufene Verwaltungsgericht diese „erheblichen Informationen“ – in der Causa Brenner die kompletten, ungeschwärzten Akten – vorlegen, die weder der Öffentlichkeit noch den Beteiligten der Streitsache bekannt gegeben oder zugänglich gemacht werden. Die entscheidungserheblichen Informationen sind dann nur für die Augen der jeweiligen Verwaltungsgerichte bestimmt und verbleiben also in der Kammer. Im Ergebnis des In-camera-Verfahrens wird festgestellt, ob die Behörde – in der Causa Brenner die Oberste Dienstaufsichtsbehörde aller Polizeidienststellen, das (vom Landespolizeipräsidenten vertretene) Innenministerium – die Unterlagen zu Recht geheim halten darf. Der erstinstanzlich damit beauftragte Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat im Januar 2013 im Großen und Ganzen die Rechtmäßigkeit der Sperrung der Akten bestätigt, weil er analog zur Einschätzung des baden-württembergischen Landespolizeipräsidenten Wolf-Dieter Hammann von deren Geheimhaltungsbedürftigkeit überzeugt ist.
Jener mittlerweile abgelöste Landespolizeipräsident hat den Kläger*innen eine neunzehnseitige Sperrerklärungsbegründung zukommen lassen, in der er ausführlich darlegt, weshalb sich eine Freigabe aller Akten nachteilig „für das Wohl des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg“ (Sperrerklärungsbegründung) auswirken würde. Darin heißt es unter anderem, dass „die notwendige Geheimhaltung verdeckt erworbener Informationen, der Schutz von Informationsquellen und ihrer Arbeitsweise … zur Verweigerung der Aktenvorlage [berechtigen], sofern den Sicherheitsbehörden durch eine Offenlegung die Erfüllung ihrer Aufgaben einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschwert wird oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würden“ (ebd.).
Mit den „Informationsquellen“ meint Hammann selbstverständlich die menschlichen Quellen (und der Polizeibeamte Bromma ist solch eine menschliche Quelle), die nach dem bewussten Durchlaufen einer intensiven, milieuanpassenden LKA-Schulung in die aufzuhellenden Szene-Zusammenhänge eingeschleust werden und dabei auf ein hohes Maß an Logistik, Infrastruktur und Kommunikationstechnologie zurückgreifen müssen. Und deren Leben oder deren Gesundheit könnten durch eine Offenlegung der Akten gefährdet werden.
Außerdem seien Hammann zufolge nach der Enttarnung Brommas „der VE [Verdeckte Ermittler → Bromma] und seine Familienangehörigen in den einschlägigen Internetforen persönlich diffamiert und körperlich bedroht [worden], so dass polizeiliche Schutzmaßnahmen durchgeführt werden mussten. Im familiären Umfeld [Brommas] traten außerdem ernstzunehmende gesundheitliche Beeinträchtigungen auf“. Es sei also nahe liegend, dass die Veröffentlichung der VE-Berichte [Brommas] eine erneute Emotionalisierung der Szene hervorrufen würde und diese ihren persönlichen Rachefeldzug gegen den VE und sein soziales Umfeld wieder aufleben ließe“. (Sperrerklärungsbegründung)
Nun scheint es seit geraumer Zeit keinen Grund mehr zu geben für die Durchführung „polizeilicher Schutzmaßnahmen“; auch das im „familiären Umfeld“ Brommas zu konstatierende Auftreten „ernstzunehmender gesundheitlicher Beeinträchtigungen“ scheint sich – nach intensiver psychologischer Betreuung – in Luft aufgelöst zu haben, denn: Der Polizeibeamte Simon Bromma führt wieder ein ganz normales, auch öffentlich wahrnehmbares und problemlos mit ihm teilbares Leben!
Nicht nur, dass er an der baden-württembergischen Polizeihochschule in Villingen-Schwenningen an seiner Karriere für den Höheren Polizeidienst arbeitet, nein, er präsentiert sich mittlerweile mit vollem Realnamen auch ganz offen beispielsweise auf der BergBiken MountainBike-Reiseseite bergbiken.de/index.asp?id=57 – als ins BergBiken-Team involvierter Guide (mit aktuellem Porträtfoto), für den „Biken Spannung, Spiel und Schokolade [isst]. Ob auf Alpentouren, im Schwarzwald oder am Bodensee: [Simon Bromma] geht es nicht um neue Streckenrekorde, sondern im Vordergrund stehen verspielte Techniken für technisch spannende Abfahrten“ (Zitat von der Homepage).
Außerdem kann mensch auf hbtg.de/termine/kampfrichterlehrgang-gau-d-lizenz-maennlich erfahren, dass Simon Bromma am 8. März 2014 Referent beim in Bodman-Ludwigshafen stattfindenden Kampfrichterlehrgang für den Erwerb der so genannten Gau-D-Lizenz sein wird; dabei geht es um das geschulte Werten männlichen Geräteturnens. Träger dieses Kampfrichterlehrgangs ist der Hegau-Bodensee-Turngau (HBTG), der eigenen Angaben zufolge 1871 (!) gegründet wurde. Er zählt 91 Mitgliedsvereine mit etwa 36.000 Turnerinnen und Turnern aus dem Landkreis Konstanz und Teilen des Landkreises Sigmaringen und des Bodenseekreises. Auf suedkurier.de erfährt die interessierte Öffentlichkeit, dass Bromma Jugendwart in eben diesem HBTG sei (hier ist er auf einem neueren Pressefoto neben der Stellvertretenden Jugendleiterin und einem Mitglied des Gesamtvorstands zu sehen). Am Ende des Artikels ist sogar Brommas private Telefonnummer zu finden, um Interessierten eine Kontaktmöglichkeit zu geben. Da bereits bekannt war, dass Simon Bromma als Turngauverantwortlicher für den HBTG ein Jahr vor Beginn seiner VE-Legendenbildung (er hat sich bereits im Sommer 2009 damit gebrüstet, bald in Heidelberg studieren zu werden, obwohl er keine Hochschulreife besitzt) am 40. Internationalen Jugendzeltlager der Badischen Turner*innenjugend in Breisach am Rhein teilgenommen hat (vom 28.07. bis 07.08.2008), kann davon ausgegangen werden, dass er bruchlos, also über die Zeit als VE hinweg aktiv war für den HBTG.
Mit diesen Informationen im Hinterkopf dürfte offensichtlich sein, dass Simon Bromma als real existierender, bis heute in seinem Beruf aufgehender Polizeibeamter, der zeitweise zum gut bezahlten und innerhalb des Polizeiapparats gut beleumundeten Verdeckten Ermittler geworden war, nach dem vorzeitigen Abbruch seines spannenden Einsatzes im „terrorismusaffinen, militanten, linksradikalen Milieu“ weder eine professionelle psychologische Betreuung brauchte (weil bei ihm „ernstzunehmende gesundheitliche Beeinträchtigungen“ [Sperrerklärungsbegründung] auftraten) noch polizeilichen Personenschutz genießen musste (weil er und seine Familienangehörigen „in einschlägigen Internetforen persönlich diffamiert und körperlich bedroht wurden“ [ebd.]). In solch einem Falle hätte er von seinen Vorgesetzten beim LKA Stuttgart schließlich eine neue Identität bekommen müssen, um unerkannt zu bleiben und ein vor physischen Attacken sicheres Leben führen zu können.
Aber mit genau dieser nun als konstruiert anzusehenden Gefährdungssituation oder Gefahrenlage für die versiegte Informationsquelle Bromma hatte der damalige Landespolizeipräsident Hammann die Geheimhaltungsbedürftigkeit der VE-Akten begründet (siehe oben); und er ging sogar noch weiter und sprach in seiner Sperrerklärungsbegründung schlussendlich davon, dass bei einer Offenlegung „die Gefährdung für in der Folge enttarnte VE mindestens mit den Gefahren für den in Baden-Württemberg enttarnten VE gleichzusetzen“ (ebd.) wäre. Wenn nun aber deutlich geworden ist, dass sich Bromma zu keinem Zeitpunkt in einer von radikalen linken Kräften heraufbeschworenen Gefahrenlage befunden hat, dann kracht das Hauptargument der landespolizeipräsidialen Aktensperrer*innen wie ein Kartenhaus in sich zusammen.
Simon Bromma, der seine eigene maßgebliche Rolle bei der versuchten Kriminalisierung politisch missliebiger Zusammenhänge weder reflektiert noch die richtigen Konsequenzen daraus gezogen hat (das sofortige Quittieren seines Dienstes und die Zurverfügungstellung aller Informationen, die er über die verselbstständigte Exekutivgewalt sammeln konnte), ist nach wie vor überzeugter Polizeibeamter mit Ambitionen auf den Höheren Dienst; er hat weiterhin das beim Einsatz erworbene und in Personalakten angelegte Wissen über einen großen Personenkreis vermeintlich linker Aktivist*innen abgespeichert; er kann nach wie vor – auch beim sozialen Agieren in zufällig zusammenkommenden Menschengruppen – zu einer lebenden Überwachungskamera werden, die strafrechtlich Relevantes an die nächstgelegene Polizeidienststelle weitergibt.
Und vielleicht ist sein VE-Einsatz ja doch noch nicht für beendet erklärt oder zwischenzeitlich anders konfiguriert worden. Ein (ehemaliger) Verdeckter Ermittler, der so offen agiert wie Bromma, kann mit einem unerschütterlichen Selbstbewusstsein zu einem Akteur jeden sozialen Gefüges werden, ohne dass die davon betroffene Struktur jemals auf die Idee käme, am gemeinsamen Tisch sitze ein Polizist mit hohem ermittlungsbehördlichen Spürsinn, unglaublich gut ausgebildetem Personen- und Namensgedächtnis und einem tief sitzenden, extremismustheoretisch grundierten Misstrauen allen Menschen gegenüber, die in irgendeiner Form politisch aktiv sind – und das kann auch ein BergBiken-MTB-Guide sein.
Deshalb raten wir weiterhin allen Menschen davon ab, soziale Kontakte zu Simon zu pflegen; viel wichtiger ist, ihn direkt mit seiner polizeilichen Rolle als Verdeckter Ermittler zu konfrontieren. Es darf sich für Simons Karriere als Polizeibeamter, als MTB-Guide oder als Turnrichter nicht auch noch gelohnt haben, vielen Menschen die Fähigkeit zum Aufbau tiefen gegenseitigen Vertrauens genommen und dabei Grenzen überschritten zu haben, von denen die Betroffenen noch nicht einmal wussten, dass diese Grenzüberschreitungen soeben stattfinden (wenn er beispielsweise allein in ihren Privaträumen saß und sich dabei genauer ihre Schreibtischschubladen, ihre Handys oder ihre PCs angeschaut hat). All diese Verhaltensweisen hat er ja eben nicht abgelegt, im Gegenteil: Jetzt nutzt er sie, um polizeiausbildungstechnisch noch weiter zu kommen.
Der AKS hat nun die Möglichkeit, Simon Bromma, der eine Person des öffentlichen Lebens und dessen Anschrift nun als ladungsfest einstufbar ist, bei einer Fortsetzungsklage-Hauptverhandlung als Zeuge vorladen zu lassen, der in diesem Rahmen beispielsweise seine VE-Berichte mündlich zusammenfasst. Außerdem fordern wir erneut und mit deutlichem Nachdruck die Freigabe aller Akten. Es ist weiterhin nicht hinnehmbar, dass das Bundesverwaltungsgericht Leipzig schon seit einem Jahr nicht die geringste Reaktion zum Stand der Prüfung des In-Camera-Verfahrens zeigte. Mit der Beschwerde, die am 08.02.2014 durch den Anwalt der Kläger*innen, Martin Heiming, eingereicht wurde, fordern wir die Gerichte und Behörden auf, endlich diese Verschleppungspolitik einzustellen.
Weder das Innenministerium noch die einsatzanordnende Polizeidienststelle können die Geheimhaltungsbedürftigkeit dieser Akten nunmehr schlüssig begründen; das nach wie vor ungebrochene öffentliche Interesse an der Aufklärung einer widerrechtlichen polizeilichen Maßnahme überwiegt nun eindeutig die Persönlichkeitsrechte des damals eingesetzten Verdeckten Ermittlers. Auch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig kann das bei ihr anhängige In-camera-Verfahren nicht länger hinauszögern, um Zeit zu schinden. Es gibt keinen Grund mehr, der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu nehmen, Einblick in widerrechtliche polizeiliche Maßnahmen zu nehmen, gegen die sich Betroffene rechtmäßig zur Wehr setzen, auch wenn ihnen – wie der Braunschweiger V-Mann-Fall neuerdings wieder gezeigt hat – vielleicht klar ist, dass die staatlichen Repressionsorgane im Kampf gegen linke Strukturen auch weiterhin auf den Einsatz landeskriminalamtlich geführter menschlicher Quellen setzen werden wollen. Wir müssen versuchen, dafür zu sorgen, dass sie dies nicht mehr tun. Die Forstsetzungsfeststellungsklage ist ein Weg dorthin.
Der Arbeitskreis Spitzelklage am 11.02.2014
Beeindruckend
Krass wie schnell die ihn von der seite (bergbiken.de/index.asp?id=57) genommen haben der artikel ist ja erstmal 15 minuten draußen!
k
die bikerseite hat auch einen fb-auftritt, den kann man ja mit inhalten füllen
nicht ganz
Der Artikel ist vom 11. Februar.
fr
die fr schreibt sie habe das ministerium angefragt und dort jemanden "aufgescheucht". daraufhin sei das bikebild gelöscht worden.
www.fr-online.de/politik/fall-simon-brenner-entdeckter-ermittler,1472596...
aufmerksame indyleser*innen konnten den link zu "bergbiken" übrigens schon vor wochen in den comments finden.....
Der Brenner
ist ja in den Romanen von Wolf Haas ein ganz sympathischer. Und in den Verfilmungen, gespielt von dem genialen Josef Hader, noch etwas mehr.
Ich hoffe wenn Wolf Haas nochmal einen Roman mit dem Brenner schreibt, dass darin ein Polizeispitzel, der unter falscher Flagge segelt, tausend Tode stirbt (IM ROMAN DARF DAS!). Häckselmaschine, von Schweinen gefressen, die Knochen zermahlen und zu Futtermittel pelletiert.
Rache, gewissermaßen Hilfsbegriff ...
RDL Interview zum Thema
Brommas Telefonnummer
Wer ihn mal anrufen will:
0 77 32/97 16 00
Da steht se:
http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/meersburg/Ehr...
Er hat jetzt bestimmt viel Redebedarf. Schließlich ist die psychologische Betreuung gerade erst vorbei.
Aber machts nicht von Smartphones. Dafür gibts doch noch Telefonzellen
26.01.2010
Die Nummer ist uralt. Andererseits...
Titel
Hm, um mal eine Beruhigung in den Raum zu werfen:
Verdeckte Ermittler schauen nur aufs politische, nicht auf persönliche Dinge wie Klopapiermarke, Bettgeschichten, intime Details. Das hat die Stasi gemacht.
Und bei V-Leuten ist es teilweise so, dass wenn zuvor ein Vertrauensbruch statt findet, die Person sich psychologisch darin so verfängt dass viele Handlungen des Führungsoffizieres aus misstrauischer Sicht beäugt werden, dass die Zusammenarbeit dann abgebrochen wird um verlorenes Vertrauen wieder erfolgreich herzustellen.
Quatsch
Das glaubst du doch selbst nicht. Natürlich schauen die auch aufs Private, sie sind ja schließlich neugierig. Und vermeintliche Freundschaften sind ja wohl auch alles andere als nur politisch. Der Vertrauensbruch ist da, deine Beschönigungen ändern daran überhaupt nichts.
Schutzbehauptungen...
Das hast du wohl aus denem Polizeihandbuch. Das Ist genau der Quatsch den die Führungsoffiziere ihern "Spitzleln" eintrichtern, damit sie ihr menschlich niederträchtiges und politisch unterdrückendes Schandwerk überhaupt moralisch aushalten!
Wenn der Herr eine psychologische Betreuung gebraucht hätte, dann eher um sich und sein Selbstwertgefühl wieder aufzubauen, weil er sich sonst seiner menschlichen Erbärmilchkeit zweifellos gewahr werden würde.
Ich bin mir eher sicher das diese moralische Last nicht dauerhaft von solchen "Erklärungsmustern" geblockt werden kann. Sie wird immer da sein! Und sie wird sich durchsetzen!
Da kann er noch so viele Turnübeungen bewerten oder Berg Touren machen um sich un d andern zu suggerieren was er doch für ein "wertvoller sozialer Mensch! ist.
Dieses Dilemma hat er sich auch selbst zuzuschreiben. Mein menschliche Anteilnahme daran ist allerdings weitestgehend begrenzt!
Zwei Allgemein- Weissheiten fassen das, was ich dem Herrn Bromma und Andern Menschen die ähnlich agieren und/oder agieren wollen, zu sagen habe , zusammen.
Das grösste Schwein im ganzen Land - ist immer noch der Denunziant!
Und - darüber sollte er besonders nachdenken -
In Deutschland liebt man den Verrat - aber niemals den Verräter!
(...nicht mal die die den Verrat anorneten...)
Bettgeschichten
Zum Thema das sich Spitzel nicht f Bettgeschichten interessieren: Mark Stone/Mark Kennedy (in England, Freiburg, usw. aktiv) hat sich direkt durch die Szene geschlafen, Videobericht von einer Betroffenen findet man im neuen Film: spiedupon.com
Blubb
Die Führungsoffiziere brauchen kein schlechtes Gewissen haben. Diekönnen ja nichts dafür, wenn die Spitzel ihnen das alles erzählen.