Anfrage auf Akteneinsicht beim Sozialpsychiatrischen Dienstes Berlin wird man zum Fall für die Psychiatrie!

Jetzt neuerdings wird man bei Akteneisicht beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf für Gesundheit und Soziales Sozialpsychiatrischer Dienst zum Fall für die Psychiatrie! Es ist unglaublich aber wahr. 

 

Wie sich aus einem Schreiben des Leiters des Sozialpsychiatrischen Dienstes Berlin Charlottenburg, Herrn Hopp, vom 6.2.2014 ergibt, behandelt Herr Hopp schon einen Antrag auf Akteneinsicht einer Person , bzw. eine Nachfrage, ob dessen Akte entsprechend der Absprache mit dem Landesdatenschutzbeauftragten Berlins gelöscht wurde, als einen Inanspruchnahme seiner Person als Psychiater, die eine von ihm – wörtlich – „wenigstens 10 jährige Aufbewahrungsfrist“ auslöst. Und  Herr Hopp diese Person im Auge behalten muss, natürlich zum Wohle der Person.

 

Soll das jetzt das normale behördliche Verfahren sein, dass man für jeden  verwaltungstechnischen Kontakt mit einer Behörde einen kostenpflichtigen Anwalt beauftragen muss, um nicht in einer ungewollten Zwangsbehandlung des Sozialpsychiatrischen Dienstes und angeblich ein Fall für die Psychiatrie ist.“

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