Als verfrühtes Weihnachtsgeschenk verschickt (in alter Tradition) die Bundesanwaltschaft und der Verfassungsschutz momentan Briefe im Zusammenhang mit dem RAZ-Verfahren. In den Briefen werden die Adressaten darüber benachrichtigt, dass sie in einem bestimmten Zeitraum (meist 2010-2011) überwacht worden sind. Neben Telefonaten mit einem oder einer der Beschuldigten wird auch teilweise über die Beteiligung an Personenobservationen benachrichtigt, sowie über die Öffnung von Briefen und E-Mails.
Darüber hinaus wird den Adressaten die Möglichkeit eröffnet die Rechtmäßigkeit der Überwachung überprüfen zu lassen – was nicht schaden kann, sondern die Behörden eventuell auch zwingen kann ihre Ermittlungen mehr offen zu legen. Dazu genügt ein formloser Brief, der am besten per Einschreiben geschickt werden sollte, an die angegebene Adresse mit Verweis auf das angegebene Aktenzeichen.
Was tun?
Diese Briefe zeigen einmal mehr den Umfang der Überwachungs- und Repressionsmaßnahmen die in dem Fall aufgefahren worden sind und werden. Mit den Briefen soll versucht werden die Betroffenen individuell unter Druck zu setzen. Dennoch ist es kein Grund sich verrückt machen zu lassen. Letztlich beweisen die Briefe nur das was eigentlich ein offenes Geheimnis ist: Überwachung ist alltäglich bei linken AktivistInnen. Umso notwendiger sich mit der Thematik auseinanderzusetzen, gemeinsam dagegen vorzugehen und dem unsere geschlossene Solidarität entgegenzustellen.
In den nächsten Wochen wird es auch einzelne Treffen zu diesen Benachrichtigungen geben, um offene Fragen und Diskussionsbedarf klären zu können, sowie um weitere Schritte gemeinsam zu planen. Da die Frist zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit jedoch zwei Wochen beträgt sollte diese davor beantragen.
Falls ihr auch einen solchen Brief bekommen habt, dann meldet euch am besten verschlüsselt bei der Soligruppe (www.soligruppe.blogsport.eu) oder der Roten Hilfe Ortsgruppe mit der Bitte diese Information an uns weiterzuleiten.
Soligruppe zum §129 Verfahren in Berlin, Magdeburg und Stuttgart
www.soligruppe.blogsport.eu
Schreiben
ABSENDER
Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof
Postfach 2720
76014 Karlsruhe
DATUM
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX beantrage ich gemäß §101 Abs.7 S.2 StPO die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Kommunikationsüberwachung (und der Observation) mit dem Aktenzeichen XXXX, sowie die Art und Weise ihres Vollzuges.
NAME
Treffen in Berlin
Nähe U8/U1 Kottbusser Tor)