Am 30. Mai 2016 standen drei junge Erwachsene eines rassistischen 4er-Clique vor dem Bochumer Amtsgericht. Angeklagt waren die Bochumer Julia Krane und Sascha Pitsch, sowie der Duisburger Marvin Krispin. (29 Ls 33 Js 103/15 -212/15)
Zusammen mit dem Mitangeklagten Christian Schemm waren sie am 23. Mai 2015 unterwegs zum Festival „Kemnade in Flammen“. Angetrunken und mit HoGeSa-Shirt versehen wurde dem Skinhead Marvin Krispin der Zugang verwehrt. Darauf randalierten er und Schemm. Er beschimpfte den migrantischen Sicherheitsmann als „Scheiß Kanacke“, man solle ihn vergasen und gröhlte mehrmals „Sieg Heil“. Bei der anschließenden Busfahrt in die Stadt beschimpfte die 4er-Clique eine 17 jährige schwarze Schülerin als „Affen“, „Nigger“, „Baumwollplückerin“, wünschten sie auf die Plantage zurück, schubsten, bespuckten und schlugen sie und eine ihr zur Hilfe eilenden Freundin.
So stellten sich die zwei Tathergänge laut der Anklageschrift dar. Die Beschuldigten relativierten, bestritten und stellten die Umstände vor Gericht anders dar. Dass sie dies so unbeschwert machen konnten, es keine Tataufklärung gab und sie so milde belangt wurden lag an den Umständen, dass
a) die Anklageschrift schon weich gespült war und der Paragraph auf Volksverhetzung nicht berücksichtigt wurde und
b) keine ZeugInnen oder Geschädigten zur Aussage geladen waren, um die Vorwürfe zu belegen. Denn dann wären zu den genannten Tatvorwürfen noch der Tatumstand der gemeinsamen Körperverletzung zum Tragen gekommen.
So baute die Justiz der Clique goldene Brücken und wollte lediglich ein Eingeständnis der Schuld erwirken – um dann zu niedrigen Geldstrafen zu schreiten. Aber auch dabei zierten sich die Angeklagten Krane und Pitsch, wurden teilweise „pampig“. So meinte Julia Krane sie hätte die schwarze Schülerin nicht als Affen tituliert. Sie sei ja schließlich Tierschützerin und tierische Beleidigungen würde sie nicht benutzen. Außerdem hätte es das Verfahren ja nur gegeben, weil die Geschädigte dunkler Hautfarbe sei. Ansonsten würden solche Streitigkeiten auf Festivals ja nicht ins Gewicht fallen und geahndet werden. Pitsch reagierte auf Fragen aggressiv mit Gegenfragen. Und alle drei Angeklagten mussten ermahnt, belehrt, schließlich mit Strafen bedroht werden, bis sie endlich Tatumstände (begrenzt) zugaben und sich Krane und Pitsch auf Aufforderung emotionslos entschuldigten. Darauf wurde das Verfahren gegen die Bochumer Krankenschwester Julia Krane für 750 Euro und ihren arbeitslosen Lebensgefährten Sascha Pitsch für 100 Sozialstunden eingestellt. Sie konnten gehen.
Gegen Marvin Krispin, der sich u.a. auch an der Bochumer 1. Mai Demonstration der NPD 2016 beteiligt hatte, wurde weiter verhandelt. Er gab alle Beleidigungen zu. Zu dem „Scheiss Kanacken“ stehe er. Auch wäre der Spruch „Deutschland den Deutschen“ ja nicht verboten. Von Einsicht war bei ihm keine Spur. Von einer richterlichen Ahndung dieser wiederholten rassistischen Äußerung auch nicht. Wohl in Kenntnis der Strafparagraphen bestritt Krispin aber, dass er zur Vergasung des Security-Mannes aufgerufen hätte. Gegen den 23jährigen Aushilfs-Sicherheitsmann aus Duisburg-Walsum laufen derzeit noch zwei Verfahren. Eines wegen Leistungserschleichung in Duisburg. Ein weiteres wegen Vermummung auf einer Demonstration der Partei „Die Rechte“ am 28. März 2015 in Dortmund. Das Gericht sanktionierte so nur die Taten von Mai letzten Jahres in Bochum und verurteilte ihn zu 1600 Euro Geldstrafe.
Angesichts der Straftaten haben die Staatsanwälte und der Richter den drei Angeklagten „einen Gefallen getan“. Ob sie der Demokratie und der in ihr verbrieften Grundrechte einen „Gefallen getan“ haben kann zu Recht bezweifelt werden.
Zu Christian Schemm:
Prozess des Nazis Christian Schemm in Bochum
https://linksunten.indymedia.org/node/133975
Zu Julia Krane:
Nach Tumulten bei Bürgerversammlung in Eving, Hetze auf Facebook
https://linksunten.indymedia.org/de/node/131531
und
facebook.com/srddorf/posts/792586560795347
Fotos vom 1. Mai 2016 in Bochum:
Der Westen schreibt:
Gericht verurteilt 23-Jährigen wegen Zeigen des Hitlergrußes
https://linksunten.indymedia.org/de/node/180682
Die RuhrNachrichten schreiben:
1600 Euro Geldstrafe für Neonazi
https://linksunten.indymedia.org/de/node/180818
Adresse:
Azzoncao, ein Polit-Cafè
c/o Bahnhof Langendreer
Wallbaumweg 108
44894 Bochum
p.s.:
Auf Grund diverser Ereignisse werden personenbezogene Daten nur noch an seriös arbeitende antifaschistische Gruppen und Einzelpersonen unseres Vertrauens weitergegeben.
Krankenschwester Julia Krane
Die Krankenschwester Julia Krane arbeitet auf Probe in der Augusta Kranken- Anstalt an der Bochumer Bergstraße 26.
Schemm
Was hat der Oberspinner bekommen??
Ist vor Ort geplant das "merkwürdige" Vorgehen der Justiz zu thematisieren? Das dürfte im Zuge mit NSU usw. auch Menschen ohne Bezug zu Antifastrukturen zum Nachdenken bringen.
Rote Grüße in den Pott
Schemm?
Sein Prozess war aus unbekannten Gründen abgetrennt worden.
HAHAHA köstlich.........
"Sein Prozess war aus unbekannten Gründen abgetrennt worden."
Rafft ihr nicht was da geht? Volksverhetzung besonders bei vorbestraften , nicht Reue zeigenden Faschisten wird mit minimum 2 Jahren Haft geahndet im Normalfall. Und grade Bochum hat da oft vorbildlich gegen Angehörige von NPD und Kameradschaften geurteilt. Ich war von 1987 bis 2005 oft Prozessbeobachter bevor ich nach Schleswig-Holstein gezogen bin.
Wenn die SO davon kommen ist MINDESTENS dieser Schremm ein V-Mann des Verfassungschutzes.
Der hat de facto GARNICHTS gekriegt, da der Staat einfach 1600Euro aus dem V-Mann Fond des Innenministeriums in die Gerichtskasse umlagert. OMG, der eigentliche Skandal ist das der nicht mit ner Geldstrafe davon kam, sondern mit GARNICHTS und vom Staat und allen Steuerzahlern gegen den Willen von 99,9% der Bevölkerung die Bürger bedrohende Schlägernazis finanziert werden.
kein V-Mann Schemm
ich kann nur sagen du bist da aufm holzweg -- ( in bezug auf V-Mann Schemm)
Wei kommt ihr darauf?
Wieso kannst du dir sicher sein, dass er kein V-Mann ist? Nur weil er komplett gestört ist?
Mir ist nichts vorbildliches der Bochumer Justiz bekannt. Siehe Andre Zimmer, Kahlin... auf der anderen Seite dann ein Verfahren aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Anmeldung einer Kranzniederlegung zum Gedenken an Opfer des Holocaustes oder der "Tortenprozess"...
Wie kann man da also auf die Idee kommen die Bochumer Justiz würde vorbildlich gegen Faschisten vorgehen??
kein V-Mann Schemm
weil ich eventuell gute infos aus dem sein umfeld hab und da durch auch weiß wo er sich aufhält .
ihr macht mehr aus dem Schemm als er ist ... ;-)
Infos aus Umfeld
Aus seinem Naziumfeld? Schonmal darüber nachgedacht, dass er es da nicht unbedingt rausposaunen würde??
Oder bist du es etwa selber kleiner Chrissi? ;)
kein V-Mann Schemm
quatsch ,vom Familienumfeld , Werl
Informationen
Informationen sehen wir hier gerne - am besten nachprüfbare.
Eine Tätigkeit als V-Mann wird aber auch nicht unbedingt mit der Familie besprochen...
kein V-Mann Schemm
Achso , deswegen unterterstellt man ihm einfach erstmal das er ein V-Mann ist oder hast du es nachgeprüft ... ;-)
Unterstellung
Ich habe es ihm nicht unterstellt. Jemand hat das ffür sehr gut möglich gehalten weil so eine milde Strafe erteilt wurde. Ob sie oder er zudem noch weitere Indizien hat weiß ich nicht.
Urteile
Ich finde die ,,höhe,, der Strafen mehr als lächerlich , bei so einer Vorgeschichte der Angeklagten ..
Augusta Kliniken
Danke für den Hinweis!!
Folgende Nachricht ging gestern an alle Mail-Adressen der Kliniken:
Die heutige Antwort:
Lieber anonym bleiben
Sehr gut. Allerdings sollte die Anonymität gewahrt bleiben. Die Informationen sind ja nachprüfbar die können auch selbst hier recherchieren...
???
Sorry, die werden hier nicht mehr von uns veröffentlicht
Wir hatten vergessen den Zusatz "Auf Grund diverser Ereignisse werden personenbezogene Daten nur noch an seriös arbeitende antifaschistische Gruppen und Einzelpersonen unseres Vertrauens weitergegeben." anzugeben und haben ihn noch mal angefügt.
adressen schicken
Krispin
Marvin Krispin, der Bonehead aus Duisburg, wohnt wohl Friedrich Ebert Straße 175.
Abschrift der RuhrNachrichten vom 31.05.2016
Wegen dunkler Hautfarbe bedroht und beleidigt
1600 Euro Geldstrafe für Neonazi
BOCHUM Nur wegen ihrer dunklen Hautfarbe ist eine 17-jährige Schülerin in einem Bochumer Linienbus rassistisch beleidigt, bespuckt und geschlagen worden. Gestern standen drei der Täter vor Gericht. Ihre Geständnisse kamen nur zögerlich.
Es passierte im Mai 2015, spät abends, am Rande von „Kemnade in Flammen“. Die drei Angeklagten – eine Krankenschwester, ein Lagerist und ein Neonazi – hatten sich zuvor schon mit den Ordnern der Veranstaltung angelegt. Ihnen war der Zutritt verwehrt worden – auch, weil einer ein T-Shirt mit der Aufschrift „Hooligans gegen Salafisten“ trug. Dabei ging es so turbulent zu, dass sogar die Polizei gerufen werden musste. Einer der Angeklagten brüllte Nazi-Parolen, schrie den Ordnern angeblich sogar zu, dass sie vergast werden sollten.
Als sie später einen Bus der Linie CE31 in Richtung Hauptbahnhof bestiegen, ging es gleich weiter. Diesmal hatte es die Gruppe auf ein dunkelhäutiges Mädchen abgesehen. Die Sprüche, die dabei fielen, wurden in der Anklage eindeutig als Volksverhetzung bezeichnet. Eine Freundin, die sich helfend vor die 17-jährige gestellt hatte, wurde bedroht.
Im Prozess vor dem Bochumer Schöffengericht hatten die Angeklagten zunächst versucht, die Schuld auf ihr Opfer zu schieben. Die Schülerin habe provoziert, erklärten sie den Richtern. Später zeigten sie dann aber doch noch Reue. „Das hätte nicht so eskalieren dürfen“, sagte die Krankenschwester. Und ihr mitangeklagter Freund ergänzte: „So bin ich normalerweise nicht.“
Keine formalen Urteile
Die Richter verzichteten am Ende auf formale Urteile. Die 27-jährige Krankenschwester muss allerdings 750 Euro zahlen – eine Hälfte an das Opfer, die andere an den Staat.
Ihr zurzeit arbeitsloser Freund kam mit 100 Sozialstunden davon. Der vorbestrafte Neonazi, der mit Tarnhose, Springerstiefeln und kahlrasierten Kopf zum Prozess erschienen war, ist dagegen zu 1600 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
jh