Fünf Stunden der Gerechtigkeit - Dügida-Organisatorin wegen Volksverhetzung verurteilt

Dittmer vor Gericht
Erstveröffentlicht: 
29.04.2016

Die Rechtsextremistin Melanie Dittmer hatte um 09:40 beim Amtsgericht Düsseldorf im Saal E. 1. 115 mit dem Aktenzeichen 412Ds6/16 ihre Hauptverhandlung.

 

Die Tatvorwürfe lauteten Störung des Gottesdienstes, Beleidigung, Volksverhetzung und Verstoss gegen das Kunsturheberrecht.

Der Anwalt Markus Beisicht - mit seiner Mandantin sicher aus der Zusammenarbeit bei Pro-NRW bestens vertraut - hat Melanie Dittmer vor Gericht mehr vertreten als verteidigt. Es gibt offenbar bessere Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger.

Der Vertreter der Anklage verlass die Anklageschrift.

Die Beschuldigte Rechtsextremistin, Melanie Dittmer machte Einlassungen. Einige Straftaten wie der Beleidigung von Beamten des Staatsschutz im Internet mittels GSM Telefon wurde sofort eingeräumt.

Es waren sowohl Polizeibeamte als auch Geschädigte als Zeugen geladen. Als erstes wurden Polizistinnen und Polizisten aus NRW vernommen, welche bei den durch Melanie Dittmer angemeldeten Demonstrationen Dienst hatten. Allein zwei Polizisten als Zeugen waren über dreißig Jahre alt. Alle anderen Zeugen der Polizei waren von jung und zwischen Anfang bis neunundzwanzig Jahr alt und jugendlich gekleidet. Die Beweislage war eindeutig. Besonders der Polizist, Herr Moll war in seiner Eigenschaft als Zeuge stark. Audiovisuelles Material der Polizei wurde dem Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme gezeigt.

Die Mitglieder der marokkanische Moschee in Düsseldorf wurden danach vernommen. Ihre Aussagen waren produktiv und aussagekräftig. Die Details der Schmähungen der Melanie Dittmer auf Demonstrationen werde ich den Leserinnen und Leser nicht wiederholen. Die tätlichen Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten durch die TeilnehmerInnen der von Melanie Dittmer angemeldeten Veranstaltungen wurden lediglich erwähnt und nicht weiter behandelt.

Die Beschuldigte, Melanie Dittmer stand dem Gericht Frage und Antwort. Dabei kam auch zur Sprache, dass  Seitens der Sozialbehörde gegen sie  der Verdacht besteht, sie betreibe einen Handel ohne dies der Sozialbehörde mitgeteilt zu haben. Demzufolge bezieht Melanie Dittmer seit drei Monaten keine Leistungen durch die Sozialbehörde mehr. Der Sachverhalt ist noch nicht abgeschlossen.

Jedes Plädoyer des Vertreter der Anklage, des Anwaltes, Frau Dittmer als auch die Begründung des Urteils dauerten fünfzehn Minuten.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte eine Strafe von einem Jahr, noch auf Bewährung auszusetzen.

Der Vorsitzende verurteilte Melanie Dittmer in allen Punkten der Anklage zu acht Monaten Haft. Diese ist für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Melanie Dittmer ist somit vorbestraft, was ihr politische Arbeit behindern wird.

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