Klagt auf Schmerzensgeld, empfiehlt Wendland-Gruppe

Kessel unzulaessig

Das Landgericht Lüneburg hat Polizeikessel bei Castor-Protesten im Wendland in 2010 und 2011 für rechtswidrig erklärt. Daher steht allen Betroffenen Schadensersatz für die erlittene Ungemach zu. Die wendländische Gruppe WiderSetzen ruft alle Betroffenen dazu auf, Schadensersatz zu fordern. „Auch wenn ihr bisher nicht an irgendeinem Verfahren beteiligt wart, bzw. 2010 ja gar niemand namentlich erfasst wurde, habt ihr unter der Einkesselung gelitten und es steht euch dafür Schadensersatz zu“, heisst es auf der Webseite der Gruppe. „Ihr müßt nur für den Fall einer Klage Zeugen nachweisen können, könnt aber auch gegenseitig eure Anwesenheit bezeugen.“ Mehr dazu in den Anleitungen zur Schadensersatzforderung auf www.widersetzen.de unter Aktionsbegleitung. „Wir gehen nach wie vor davon aus, dass wir beim Bundesgerichtshof oder bei einem noch höheren Gericht Recht bekommen werden“, heisst es in dem neuesten Rundbrief der Gruppe. 

 

 

 

Rundbrief vom 17.1.15

 

Liebe Leute von Widersetzen, nun sind wir Aktionisten wieder in Bewegung gekommen. Unsere Anwältinnen waren es die ganze Zeit.  Großen Dank an die Unermüdlichen!!!!

Wir wollen euch eine Zusammenfassung des Erreichten und einen Ausblick auf die weitere Vorgehensweise geben. Vielleicht hilft das einigen, wieder auf dem Laufenden zu sein.

Wie ihr wisst, hatten wir die Feststellungsverfahren gegen die Ingewahrsamnahme im Kessel 2011 gewonnen. Letztlich ohne Zeitbeschränkung.

Nach Angaben des Landgerichts Lüneburg gibt es rund 350 Menschen, die geklagt hatten. Vertreten durch Ulrike Donat, Johanna Siemssen und von anderen Anwälten, von denen wir eher wenig wissen.

Um dieser Rechtsprechung Nachhaltigkeit zu verleihen, haben wir allen dazu geraten, Schmerzensgeld zu fordern. Wir gehen davon aus, dass über 200 Menschen diesem Aufruf gefolgt sind. Die meisten von uns sind jetzt sozusagen in einer Warteschleife, während einzelne mit Anwaltlicher Vertretung versuchen, ein Schmerzensgeld einzuklagen.
Fünf Musterklagen wurden inzwischen geführt und in erster Instanz abgewiesen, außerdem wurde für diese Verfahren auch die Prozesskostenhilfe nicht zuerkannt. Wir haben in Absprache mit den Anwältinnen entschieden, nur für eines dieser Verfahren in Berufung zu gehen. Das spart in den weiteren Instanzen Prozesskosten. Es reicht aber für alle in der Warteschleife aus, um später ihre Forderungen durchsetzen zu können

Die nächste Instanz ist das Oberlandesgericht in Celle und auch dort wird unsere Klage wahrscheinlich gegen uns entschieden werden, aber wir gehen nach wie vor davon aus, dass wir beim Bundesgerichtshof oder bei einem noch höheren Gericht Recht bekommen werden.
                                                                       

                                                 !!!!!!!!!

!!!Achtung !!! An alle, die eine Schmerzensgeldforderung gestellt haben
und sich nicht anwaltlich vertreten lassen!!!!

Ihr müsst bis spätestens Ende März einen Brief an die Polizeidirektion schreiben, um sicher zu stellen, dass ihr euch auf das richtige Aktenzeichen der einen weiter geführten Musterklage bezieht. Musterbrief siehe unten.

                                                                        !!!!!!!!!

 

Wir gehen davon aus, dass das ganze Verfahren noch Jahre dauern kann, aber dass unsere Chancen, am Ende Recht zu bekommen, und wenn erst vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, groß sind. Wer den Musterbrief an die Polizeidirektion geschrieben hat, dessen Verfahren wird über diesen Zeitraum zurückgestellt. Wenn die Polizeidirektion euch das nicht schriftlich bestätigt meldet euch bitte bei uns.

Ob uns die Gerichtsentscheidungen jemals vor Ort helfen werden, sei dahin gestellt.  Aber sie sind wichtige Meilensteine in der Rechtsprechung dieses Landes.

Die Kosten, die mit den in erster Instanz verlorenen fünf Klagen und der  zukünftigen  weiteren Musterklage verbunden sind, können wir vermutlich zunächst aus unserer Spendenkasse tragen.

Wir werden euch über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten und wünschen euch und uns allen einen langen Atem!

 

 

Musterbrief

 

Polizeidirektion Lüneburg
Herr Trenker
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg

 

Meyer, Otto / Schadenersatz Harlingen 2010 bzw. 2011

Ihr Zeichen XXXXXX

Sehr geehrter Herr Trenker,
bezüglich meines Schadenersatzanspruchs haben Sie für das Land Niedersachsen den Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis drei Monate nach rechtskräftigem Abschluss der Musterverfahren erklärt.
Einige Verfahren werden wegen Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe nicht weiter betrieben.
Ich bitte Sie daher mir bis zum (zwei Wochen )die Erklärung abzugeben, dass in dieser Sache auf die Einrede der Verjährung bis drei Monate nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens vor dem Landgericht Lüneburg, Aktenzeichen 2 O 7/14, verzichtet wird.

Sollte ich bis zum genannten Datum eine entsprechende Erklärung nicht vorliegen haben, werde ich fristwahrend Klage erheben müssen.

Mit freundlichen Grüßen

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Castorhalle GorlebenIn Gorleben wird der hochradioaktive Müll für wenigstens 40 Jahre in einer Lagerhalle im Wald abgestellt. Die Halle des Zwischenlagers umfasst auf einer Fläche von 5.200 Quadratmetern 420 Stellplätze für die Transport- und Lagerbehälter mit Atommüll. Gemäß der derzeitigen Sicherheitsphilosophie hat die Lagerhalle selbst keinerlei Barrierefunktion. Die Atombehälter sollen daher sowohl für den Transport als auch für eine Langzeitlagerung geeignet sein. Es können verschiedene Behältertypen zum Einsatz kommen, deren Hauptunterscheidungsmerkmale Art und Menge des Atommülls sowie der Werkstoff des Behälterkörpers sind. Das Zwischenlagerkonzept sieht vor, dass die Atomabfälle während der gesamten Lagerzeit in den Transportbehältern bleiben.