Neuer Gesetzesentwurf des PsychKG's Berlin durch den Berliner Senat

Neuer Gesetzesentwurf des PsychKG's Berlin durch den Berliner Senat

Es wird nun Realität werden durch einen Gesetzesentwurf des PsychKG´s Berlin durch den Berliner Senat, das jeder den der Sozialpsychiatrischen  Dienst im Auge hat zwangsbehandelt  wird.

 

Es wurde schon eine Petition ähnlich wie dieser Entwurf durch eine  Psychiaterin des Gesundheitsamtes Berlin im Deutschen Bundestag gestellt, aber das hier ist noch viel schlimmer:

 

Mit diesem neuen Gesetzentwurf des Berliner SPD-CDU-Senats werden die Sozialpsychiatrischen Dienste (SpD's) in den Bezirken Berlins jederzeit OHNE einen Gerichtsbeschluss  nach eigenem Ermessen einen Betroffenen gewaltsam  in der eigenen Wohnung, einen Hausbesuch abstatten, um die so verdächtigte Person zwangsweise psychiatrisch zu untersuchen wegen angeblichen  „sozialen Auffälligkeiten“. Damit fällt die Polizei in ihren Hocheitaufgaben weg, das erledigt dann die Gesundheitspolizei (SpD) selber!

(" ...befugt, die Wohnung der betreffenden Person auch ohne deren Einwilligung oder gegen deren Willen zu betreten und eine ärztliche Untersuchung durchzuführen"; Aus: § 6 Abs. 4 Satz 2 des Entwurfs).


Damit wird die Unversehrtheit der Wohnung, die im Grundgesetz ganz klar verankert ist, ausgehebelt und die Patientenverfügung, die dem Patientenverfügungsgesetz unterliegt, außer Kraft gesetzt. Zudem werden noch die Akten über die Betroffenen angehäuft, es wird jede Kleinigkeit (Trennung, Trauer, Arbeitslosigkeit, Rente, Streitigkeiten etc.) lokalisiert und dokomentiert,  Datenschutz wird von der Behörde  komplett ignoriert, sondern die jeweiligen Akten werden als Beweis des Krankheitsbildes gegen den oder die Betroffene verwand und zusätzlich an Dritte und Vierte weitergegeben z.B: Sachverständigen Gutachter, der nach Lage der superdicken Akte entscheidet. Was das heißt hat man am Fall Gustl Mollath gesehen. Nach der Zwangsuntersuchung sollen die Betroffenen, nun angeblich „gefährlich psychisch Kranken“, mit Gewalt in die Psychiatrien der Hauptstadt Berlin eingewiesen werden und nach einem entsprechender Behandlungsplan zwangsbehandelt werden.


Die Unterbringung nach §63 StPO wird so aussehen, dass die Betroffen auch außerhalb des Landes Berlin in ein anderes Bundesland verlegt werden können. Damit wird der Kontakt zu Angehörigen und eigenen Anwälten unterbinden und eine Betreuung durch die bevollmächtigten Personen des Vertrauens unmöglich gemacht, die etwas dagegen unternehmen und weil das sonst die Einsicht in die Krankheit des oder der Betroffenen verhindert.


Das geht  an die Substanz und verstößt gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik, die Menschenrechte und  demnach ist dieser Entwurf  verfassungswidrig!

Da die große Koalition in Berlin sich einig ist, wird dieser Entwurf schnell Realität werden.


Nachzulesen bei:

http://www.die-bpe.de/Entwurf_PsychKG-Berlin_2014.pdf

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Das gibt's doch nicht! Das können wir doch nicht so hinnehmen diese Scheiße. Sind schon etwaige Kundgebungen o.ä. in Planung?

Kommt zum diesjährigen Mad & Disability Pride in Berlin am 12. Juli 2014 um 15h am Herrmannplatz!

 

Infos: http://www.pride-parade.de/

 

Angesichts der Tatsache, dass die befristete Invaliditätspension in Österreich kürzlich bereits ganz abgeschafft wurde und Menschen dort jetzt zwangsrehabilitiert und zwangspsychiatrisiert werden – selbstredend nicht anhand der Einschätzung ihrer fachkompetenten Behandler_innen, sondern nach Einschätzung ihrer Fallmanager_innen (!) –, ist jede Sorge bezüglich eines solchen Gesetzentwurfes mehr als berechtigt! Auch in der Schweiz ist eine entsprechende Gesetzesnovelle im Gange.

 

Es geht bei diesen Gesetzesinitiativen ganz klar um die moderne krankheitsindustrielle Verwertung der UNverWERTbarEN undum die Möglichkeit des bequemen Ausschaltens "unbequemer" / nicht systemkonformer Menschen. Und das kann – siehe eben z.B. Mollath und zwei zwangspsychiatrisierte Linke-Politiker_innen – jede_n politisch Aktive_n ohne Weiteres treffen! … noch dazu in einer Zeit, wo eine ganze ("Wohlfahrts- / Betreuungs-" und eben Krankheits) Industrie darauf aufbaut, "Hilfebedürftige" auszumachen und in ihre ach so "wohlwollenden", "hilfreichen" Finger zu bekommen (von der boomenden Psychopharmakaindustrie ganz zu schweigen). Auch T4 fand unter dem Deckmantel der "Hilfe" statt – wehret den Anfängen!

 

Sagt, sofern Ihr Kontakt zu guten, humanistischen Fachleuten habt, auch diesen Bescheid – wir brauchen hier Solidarisierung von Fachleuten aus den Verbänden ebenso nötig wie die Solidarisierung (noch) nicht betroffener Aktivist_innen!

Was für ein irreführender Text. Jeder, der sich das PDF durchliest, wird feststellen, dass wir hier nicht von "normalen" "Kranken" reden, sondern von schweren Straftätern, die einen Paragraph 63 erhielten.

lies das Gesetz mal richtig durch. lesen bildet,

Der berliner Gesetzentwurf bezieht zwar auch den sog "63er" mit ein, wo es um Straffälligkeit geht. (vgl. § 63 StGB)

Der kommentierte Artikel setzt jedoch einen Schwerpunkt auf die Kompetenzen, die § 6 Abs. 4 des berliner Gesetzentwurfs zum Umgang mit "psychisch Kranken" dem sozialpsychiatrischen Dienst zuerkennt.

Dabei geht es gerade NICHT um den Verdacht einer (geschehenen) Straftat.

Es geht um präventive Grundrechtseingriffe, die weit über etwaige Kriminalprävention (Verhütung von illegalisierten Handlungen) hinausgehen.

Es reicht, sich nicht verwertbar in den Arbeitsmarkt einzufügen. (Möglicher Informationsweg Jobcenter - sozialpsychiatrischer Dienst; bzw. Zuständigkeit des sozialpsychiatrischen Dienstes für Menschen, die auf Grundlage psychiatrischer Gutachten verrentet wurden)

Es reicht der VERDACHT aus, "psychisch" auffällig zu sein + VERDACHT der Selbst- oder Fremdgefährdung oder Gefährdung andrerer Rechtsgüter, die als ausreichend wichtig beurteilt werden.

Es reicht beispielsweise der VERDACHT aus, dass sich jemand selbst "ritzt", damit die Unverletzlichkeit der Wohnung auch ohne Gerichtsbeschluss nicht mehr gilt.

 

Am Rande noch ein Hinweis zum 63er: Auch für den sind keine schweren Straftaten erforderlich: Betrug (z.B. Schwarzfahren, Bestellung trotz Schulden) reicht bereits aus. Vielmehr geht es beim 63er um die "Schuldfähigkeit" (auf deren Beurteilung "Sucht" und "psychische Krankheiten" Einfluss haben können).

Ein Hausbesuch ohne Einwilligung des Patienten ist aber nur bei Gefgahr im Vollzug gegeben. Zu Recht. Denn was du als "illegalisierte Handlung" beschreibst kann eben Schwarzfahen sein, aber eben auch schwerer Kindesmissbrauch, Mord, etc. pp.

Ich finde es ja gut, dass sich Betroffene einmischen, aber eine solch subjektive Betrachtung bringt nicht viel, außer Fehlinformation für die Indymedia-Leserschaft.

"dass die Betroffen auch außerhalb des Landes Berlin in ein anderes Bundesland verlegt werden können."

 

Allgemeinpsychiatrien sind an Stadtbezirke gebunden, woran sich nichts geändert hat. Selbst eine Unterbringung im Rahmen der Möglichkeiten des SpD setzt eine genaue Prüfung des Falls, sowohl von ärztlicher als auch juristischer Seite nicht außer Kraft.


Den Fall Mollath als Beispiel anzuführen, lässt hingegen auf einen Mangel an Kompetenz der Autoren schließen, um diesen Gesetzentwurf beurteilen zu können. Mollath wurde in einer forensischen Psychiatrie untergebracht. Eine forensische Psychiatrie unterscheidet sich nicht nur von den Umständen, sondern auch von der Ausrichtung von allgemeinpsychiatrischen Einrichtungen.


Zwangsmaßnahmen sind immer kritisch zu betrachten, nur frage ich mich, ob die generelle Argumentation dagegen auch bei Menschen einsetzt, die im Rahmen ihrer Störung eine oder mehrere Vergewaltigungen gegangen haben. Den Opfern zu erklären, dass hier keine Maßnahmen ergriffen werden müssten, ist sicher eine spannende Herausforderung für Indymedia.

Es gibt sehr viele Menschenwesen für die das PsychKG mit sehr heftigen Gewalterfahrungen verbunden ist. Es ist nicht cool auf linksunten lesen zu müssen, dass unsere Fälle ja ärztlich und juristisch genau geprüft wurden und dass wir darüber hinaus ja sowieso mit Vergewaltigern zusammengedacht werden sollten (während über 99% der Vergewaltigungen von scheißnormalen Scheißtypen wie dem Scheißautor obigen Scheißkommentars begangen werden).

Das Zusammendenken von forensisch untergebrachten Straftätern und allgemeinpsychiatrisch behandelten Patienten wurde im ursprünglichen Artikel gemacht. Beschwerden gegen derartigen Populismus bitte dort einreichen.