Diskussion: Anna und Arthur streiten sich: Aussageverweigerung oder Schweigepflicht?

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"Anna und Arthur streiten sich: Aussageverweigerung oder Schweigepflicht?"

Aussageverweigerung zieht sich ab der Revolte '68 als klares Prinzip durch die Geschichte der linksradikalen Bewegungen. Vor 25 Jahren, nach den Schüssen an der Startbahn-West im November 1987 machten einige Genossinnen angesichts des Mordvorwurfs umfangreiche Aussagen vor den Staatsschutzbehörden. Gegenseitige Belastungen, Aufdeckung von politischen Strukturen und illegalen Aktionen gehörten dazu.
Daraus zog der Rest der Bewegung im Rhein-Main-Gebiet eine Lehre, die "Anna und Arthur halten's Maul"-Kampagne: Keine Aussage vor der Polizei und Staatsanwaltschaft!
Anders kann sich die Situation im Prozess, vor Gericht darstellen. Hier kam und kommt es des öfteren zu Einlassungen bzw. Aussagen, im besten Falle in Absprache mit der Verteidigung und dem politischen wie dem sozialen Umfeld der Angeklagten.


Über das Wie und Warum von solchen Einlassungen gibt es seit Jahren Streit, aber selten öffentliche Diskussionen. Wir laden euch ein zu einer Veranstaltung, in der wir über zwei Punkte mit euch diskutieren wollen:


1. Aussageverweigerung in Ermittlungsverfahren ist nach wie vor das Gebot der Stunde. Anna & Arthur halten's Maul immer noch das Prinzip. Aber kein Dogma. (Wo) sollten neue Koordinaten gesetzt werden?
2. Was ist eine Einlassung vor Gericht, was ist dabei zu beachten und welche Gefahren sind damit verbunden? Unter welchen Umständen ist gar ein Deal mit dem Gericht denkbar? Welche Rückschlüsse lassen sich in diesem Zusammenhang aus einigen RZ-Verfahren von Rückkehrerinnen aus dem Exil ziehen?


Wir wollen darüber mit euch und Michael Dandl vom Bundesvorstand der Roten Hilfe sowie Sven Lindemann, Strafverteidiger in Berlin diskutieren. Veranstaltet von: Einige Genossinnen, die schon etwas älter sind.

 

Diskussionsveranstaltung - Berlin - 29.1.2014 im Größenwahn in der K9 (Kinzigstraße 9) - 19 Uhr

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Es gibt zu dem Thema einen guten Text, der eine Aussage eines RZlers problematisiert. Er hat 

versehentlich verraten, dass es treffen der RZ mit etwa 22 Leuten gab. Aber lest selbst:

 

http://www.libertad.de/blogs/7/595

Jetzt hat die aufweichende Wirkung der sog. "kreativen Antirepression" selbst schon den BuVo der RH erreicht.

Fürchterlich!

Anna&Artur haltens Maul!

Aber, oh ja, man muss intern die Strafverteidiger kritisieren, die sich an solchen Diskussionen beteiligen, die Grundsätze der radikalen Linken in Frage stellen.

Anna und Arthur streiten sich
Aussageverweigerung oder Schweigepflicht?

 

In der Geschichte der politischen Verfolgung der Linken ist das Verhalten der Verdächtigten und Verhafteten vor Polizei und Justiz sehr häufig eine Frage auf Leben und Tod gewesen. In der Weimarer Zeit und später im Nazifaschismus konnten Tausende ihr Leben nur retten weil ihre inhaftierten Genossinnen keine Namen und keine Strukturen preisgaben. Auch in manchen gut organisierten kriminellen Organisationen wie z.B. dem 'Berliner Ringverein' herrschte ein Ehrenkodex: Keine/r sagt was. Wir alle wissen, dass längst nicht alle der körperlichen oder psychischen Folter standhielten. Und doch blieb die Parole 'Klappe halten' immer die Richtschnur.

 

Aussageverweigerung zieht sich auch ab der Revolte '68 als klares Prinzip durch die Geschichte der linksradikalen Bewegungen. Vor 25 Jahren, nach den Schüssen an der Startbahn-West im November 1987 machten einige Genossinnen angesichts des Mordvorwurfs umfangreiche Aussagen vor den Staatsschutzbehörden. Gegenseitige Belastungen, Aufdeckung von politischen Strukturen und illegalen Aktionen gehörten dazu.

Daraus zog der Rest der Bewegung im Rhein-Main-Gebiet eine Lehre, die 'Anna

und Arthur halten's Maul' - Kampagne: Keine Aussage vor der Polizei und Staatsanwaltschaft!

 

Dies galt dann förderhin als Richtschnur für die linksradikale Szene bei Hausdurchsuchungen, Festnahmen und in allen politischen Straf- und Ermittlungsverfahren. Nach wie vor gilt: Klappe halten!

 

Anders kann sich die Situation im Prozess, vor Gericht darstellen. Hier kam und kommt es des öfteren zu Einlassungen bzw. Aussagen, im besten Falle in Absprache mit der Verteidigung und dem politischen wie dem sozialen Umfeld der Angeklagten.

 

Über das Wie und Warum von solchen Einlassungen, die sowohl politische Erklärungen wie Aussagen zur angeschuldigten Tat sind, gibt es seit Jahren Streit und viel Gerede, aber selten öffentliche Diskussionen.

 

Diese Kontroverse macht auch vor der Roten Hilfe nicht halt: Die RH-Kampagne heißt seit Jahr und Tag 'Keine Aussagen bei Polizei und Staatsanwaltschaft!' Allerdings: „Von 'Keine Aussagen, keinerlei Einlassungen vor Gericht!' ist nirgends die Rede. Auch hier aus gutem Grunde: Die Unterschiede und die Verschiedenheit der Umstände lassen an genau diesem Punkt keine kampagnentauglichen Verallgemeinerungen mehr zu“ (aus einem Interview mit einem Vorstandsmitglied der RH, indymedia 11.09.13)

 

Vor ein paar Monaten setzte sich diese Kontroverse bei einer Soliveranstaltung für die Beschuldigten im RAZ-Verfahren hier in Berlin fort. Eine Erklärung des politischen Gefangenen Olli R. durfte seitens der Veranstalterinnen nicht vorgetragen werden, weil der von Olli benannte Vorleser aus dem Solikomitee vor ein paar Jahren als ehemaliges RZ-Mitglied eine Einlassung vor Gericht gemacht hatte. Auf der Veranstaltung wurde dieser Umgang nur knapp begründet, eine Diskussion fand nicht statt, die Hintergründe wurden somit mehr verschwiegen als transparent gemacht.

 

Dieses Schweigen wollen wir durchbrechen!

 

Wir laden euch ein zu einer Veranstaltung, in der wir über zwei Punkte mit euch diskutieren wollen:

  1. Aussageverweigerung in Ermittlungsverfahren ist nach wie vor das Gebot der Stunde. Anna& Arthur halten's Maul immer noch das Prinzip. Aber kein Dogma. (Wo) sollten neue Koordinaten gesetzt werden?

  2. Was ist eine Einlassung vor Gericht, was ist dabei zu beachten und welche Gefahren sind damit verbunden? Unter welchen Umständen ist gar ein Deal mit dem Gericht denkbar? Welche Rückschlüsse lassen sich in diesem Zusammenhang aus einigen RZ-Verfahren von Rückkehrerinnen aus dem Exil ziehen?

 

Wir wollen darüber mit euch und Michael Dandl vom Bundesvorstand der Roten Hilfe sowie Sven Lindemann, Strafverteidiger in Berlin diskutieren.

 

Wo und wann?

Im Groessenwahn, Kinzigstr. 9, am 29. Januar 2014 um 19 Uhr

Einige GenossInnen, die schon etwas älter sind

 

Interview mit Mitglied der RH: http://de.indymedia.org/2013/09/348392.shtml

Einlassung Th. Kram: http://www.freilassung.de/prozess/thomas/einlass_tk_220109.htm

Das Thema ist, in den vergangenen Jahren, in verschiedensten Antirepressionsgruppen umfassend diskutiert worden.

Das Ergebnis war (außer in sogannten kreativen Antirepressionsgruppen, welche in ihrer Kreativität auch schon mal mit dem VS plaudern)

aus guten Gründen, überall der Beschluss einer konsequenten „Anna und Arthur haltens Maul!“ Kampagne.

Warum sollte Mensch nun darüber diskutieren wollen ob „ neue Koordinaten gesetzt werden sollten“

oder „Was bei einer Einlassung vor Gericht, zu beachten ist"

Oder noch viel gruseliger „Unter welchen Umständen gar ein Deal mit dem Gericht denkbar“ ist?

 

Das sich dafür auch noch jemand vom RH-BUVO hergibt ist eine Schande.

Hier, da es oben thematisiert wurde, nochmal der Bericht eines/r Besucher/in zur damaligen Veranstaltung auf der Th. Kram unbedingt sprechen wollte

Teilnehmerin 12.09.2013 - 22:00
Ich bin den Veranstalter*innen dafür dankbar, keine Rede von jemandem vorgelesen zu bekommen, der selbst einmal mit den Bullen über linke Politik im speziellen gequatscht hat, um sich selbst später Straferleichterung zu verschaffen. Denn genau darum ging es. Hätte diese Person geredet, wäre ich gegangen und vermutlich wäre ich nicht die einzige gewesen.
Die Veranstalter*innen hätten Olli Rs Beitrag gerne verlesen, aber das war ihnen nach eigener Aussage untersagt worden. Es ging nicht um Beitrag des Gefangenen, sondern um die Person, die das vortragen wollte. Es hätte genug Menschen gegeben, die das Grußwort des Gefangenen vorlesen hätten können. Ich hätte das freiwillig und spontan gemacht, andere sicher auch. Aber es sollte anscheinend diese umstrittene Person durchgeboxt werden. So erklärt sich mir das Verbot für die Veranstalter*innen. Warum ausgerechnet dieser Vorleser so wichtig zu sein scheint, müssten eigentlich die beantworten, die diese Geschichte bis hier aufgebaut haben.
Es gab den Beitrag von Olli R. glücklicherweise schriftlich zum mitnehmen. Es hätten vermutlich mehr Exemplare sein können, da der Raum war sehr gut gefüllt war.
Nach der ganzen Geschichte jetzt zu unterstellen, die Veranstalter*innen hätten einen Gefangenen nicht zu Wort lassen kommen wollen, wie es dieser und der Artikel im nd suggerieren, ist eine Frechheit. Die angebliche "Debatte" oder den "Streit" um Aussageverweigerung ziehen hier einige hoch, die offensichtlich nichts zum Thema an sich zu sagen haben. Ihre Motive sind mir dabei unklar, besonders nach diesem Artikel.

Das Thema scheint ein Wespennest zu sein. Ist ja auch gut so, eben weil es um wichtige Grundsätze linken Handelns geht. Schade allerdings, dass Auseinandersetzungen mit dem Thema, die ja auch Ausformulierungen oder Präszisierungen werden können, hier so schnell gebrandmarkt werden. Den Leitsatz zu wiederholen und darauf zu beharren ist einfacher (vor allem, wenn man ihn nicht selbst umsetzen muss, sondern dies von anderen einfordern darf...). 

 

Es könnte andersherum ja auch sein, dass manch Eine* nach der Veranstaltung um so genauer weiß, warum er/sie/* hinter "Anna und Arthur"-steht.

 

Und ein bißchen mehr Mut, auch mal 'ne Diskussion auszuprobieren, steht uns doch auch besser zu Gesicht als Maulheldentum...

auch wenn ich selber für eine konsequente aussageverweigerung bin, find ich es wichtig  das  thema  regelmäßig, auch öffentlich!, aufzugreifen - es kann hier nicht um eine einmalige grundsatzdiskussion in der die politische radikalität samt uneingeschränkter ablehnung der  staatlichen repressionsorgane  mit bestätigenden Erfahrungen  dafür in der sogenannten Kampagne "anna und arthur halten's maul" und der fortschreibung dessen in den Richtlinien der rh zum ausdruck kommt und alles festlegt, gehen, sonder muß stets von allen (potenziell) betroffenen - also "uns" allen - neu verhandelt werden.


Hier finde ich es wichtig, dass in den entsprechenden Räumen – also nicht hier! – ein bewussterer Austausch gemeinsam stattfindet, wie ein sicherer Rahmen, der auch alle betroffenen Lebensrealitäten berücksichtigt,  für Polit-Kram  unter ständiger staatlicher Repression geschaffen werden kann, besonders im Hinblick auf den praktischen und solidarischen Umgang mit allen denkbaren Kriminialisirungen und auch kritisch-solidarischen Handlungsmöglichkeiten, wenn’s mal nicht nach Plan laufen sollt. Das schafft Vertrauen, Sicherheit und verleiht dem Ausspruch „Ich halt die Fresse“ eine ganz andere Qualität.

 

Also hier für eine konsequente Dekonstruktion des verbreiteten Dogmas und für einen anderen Umgang mit dieser Frage, wo die Antwort schon feststehen sollte, nur der Lösungsweg hart erarbeitet werden muss und es vielleicht am Ende  kein pauschalisierendes „ich halt die fresse“  für alle Lebensrealitäten und kriminalisierenden Konstruktionen vor Gericht gibt.


Die Rolle, die der rh in dem Ganzen zukommt ist eine besondere - allseits bekannt -  gut, dass hier eine konfrontative diskussion angestoßen wird und anhand von aktuellem kram sich erneut der frage nach dem ausmaß der aussageverweigerung gestellt wird.


adorno sagt  solidarität ist ein karrussel,  die Zuckerwatte  vom Staat verklebt die verdrehte Aussicht.

 

Und noch so ne randbermerkung zur parole „anna und arther…“ ist wohl auch ein anhaltender ausdruck der mehrheitlich weißen bewegungslinken. Wär zeit für eine 2.0 version welche ohne rassistische (es  gibt auch „linke“ kanak_innen, ja hier in deutschland,  unter euch im doppeldeutigem sinne, gemeint sich hiermit Schwarze )  und homophobie (geschlechtsspezifische namen sind doch mal scheiße – weder mann, noch frau, ich entscheide: einhorn!) sprachlich produzierte ausschlüße daherkommt.

Die Veranstaltung am heutigen Abend hat ein erneutes mal verdeutlicht, dass dem RZ-Aussteiger Thomas Kram kein Forum gegeben werden darf und dass es besser wäre, wenn man dessen Maul stopfen würde. Er hat in einer zähen Vorlesung mit viel Gejammere versucht, sein Verhalten - Gespräche und Deals mit der Bundesanwaltschaft (also der Staatsanwaltschaft) vor seinem Prozess - zu rechtfertigen. Auf der Veranstaltung gab es Einigkeit, dass Aussagen und Gespräche bei Polizei und Staatsanwaltschaft abzulehnen sind.

 

Auch die Rechtsanwälte, die sich auf dieser Veranstaltung zu Wort gemeldet haben, sind für Freunde der Aussageverweigungskampagne nicht zu empfehlen. Allen voran Sven Lindemann, der mit der verkürzten Darstellung von Einlassungen, mit Aussagen und Erklärungen aus den vergangenen 40 Jahren diesen auch für die Zukunft das Tor öffnen wollte. Die von ihm vorgestellten Fälle waren gar nicht so viele, was zeigt, dass Einlassungen und Aussagen eher die Ausnahme sind. Und alle diese Fälle waren jeweils auch umstritten. Es gibt also keine einfache, richtige Einlassung. Wer soetwas propagiert, macht sich mitschuldig am Justiz- und Knastsystem.

 

Richtigerweise wurde aus dem Publikum auch darauf hingewiesen, dass Thomas Kram einer Organisation des bewaffneten Kampfes angehörte, für die ohnehin andere Regeln gelten: §129a, Verfolgung bis der letzte Militante der Organisation tot ist. Deshalb ist Krams Deal etwas anderes als eine Aussage in einem Gerichtsverfahren wg. individueller Brandstiftung z.B. an einem PKW. Gerade im Fall der RZ gibt es noch den Mordfall Karry, in dem noch immer (gegen unbekannt) ermittelt wird, wie Thomas Kram nach einer Konfrontation kleinlaut eingestehen musste. Denn, so wurde Kram kritisiert, sollte nur der kleinste Hinweis kommen, wird in Sachen RZ weiter ermittelt und es wird (wie nach dem Fall des Kronzeugen T. Mousli) natürlich auch wieder zu Prozessen kommen. Kram meinte zu Zeiten seiner Absprache mit der Bundesanwaltschaft, dass es keine Prozesse mehr geben wird. Und auch da täuschte er sich: In Frankfurt wurden Sonja und Christian angeklagt, die vorbildlich handelten: Sie haben jede Koopperation mit den staatlichen Stellen verweigert. Sonja ist nach zwei Jahren aufrecht aus dem Knast in Frankfurt gekommen. Thomas Kram dagegen saß gebeugt im Publikum, als er seinen Text vorgelesen hat.

 

Fazit: Es ist nach wie vor richtig, Thomas Kram öffentlich scharf dafür zu kritisieren, was er mit der Bundesanwaltschaft alles gedealt hat. Es ist nach wie vor richtig, ihn auf linken Veranstaltungen nicht sprechen zu lassen, um ein Signal an alle zu senden: Es gibt kein Vertrauen mehr für Menschen, die mit der Staatsanwaltschaft Erleichterungen wie z.B. Haftfreiheit aushandeln. Es ist sogar Misstrauen angebracht, weil man nicht weiss, was dieser Mensch alles der Bundesanwaltschaft verraten hat.

Ich stimme dem Fazit zu. Hier geht die Debatte weiter:

http://de.indymedia.org/2014/01/351984.shtml

*Der Regisseur*
Spiritus rector der Veranstaltung war der Gastgeber und Moderator. Er hatte seine Freunde -ja es waren Owunder! ausschliesslich Maenner- gebeten, auf der Veranstaltung zu der Frage zu sprechen, wo neue Koordinaten im Feld der Aussageverweigerung gesetzt werden sollten! Da es deshalb schon im Vorfeld zu Kritik und Ablehnung kam, musste der Moderator zu Veranstaltungsbeginn zurueckrudern, und sich von wesentlichen Teilen des Ankuendigungstexts ausdruecklich distanzieren! Das eigentliche Anliegen der Veranstaltung war damit schon im Vorfeld unerreichbar geworden! So konnten viele der Anwesenden, die gekommen waren, um ihren Widerspruch zu aeussern, aufatmen! Die Parteilichkeit des Moderatoren wurde nicht nur durch die Konzeption der Veranstaltung deutlich, sie blitze bis zuletzt immer mal wieder auf beispielsweise aIs er den Redebeitrag einer Frau, die nicht seine Meinung vertrat, mit den Worten abwatschte, die Frau sei spaeter gekommen und habe gar nichts verstanden! Sie hatte jedoch zu einem aktuellen Punkt gesprochen und dies zuvor auch transparent gemacht!

*Der Hauptdarsteller*
T.K., sein Fall und sein Verhalten stehen stellvertretend fuer viele! T.K. lieferte keine so gute Show ab! Er hing wohl der Illusion an, dass er mit der Verlesung eines langen Textes alle Bedenken inluftaufloesen kann! Ein Mitglied des Bundesvorstands der rote Hilfe widersprach sehr fundiert seinen Ausfuehrungen! Damit ist schon fast alles gesagt! Die einzige Frage, die T.K. gestellt wurde: welches Signal die rote Hilfe mit der Befuerwortung seines Unterstuetzungsantrags aussenden solle, blieb an diesem Abend leider unbeantwortet!

*Die Nebenrolle*
Dass auch noch ein Exgefangener aus der Mottenkiste geholt wurde, gehoerte zu den Tiefpunkten der Veranstaltung! L.T. "Ohne Einlassung wuerde ich noch heute im Celler Knast sitzen" diskreditierte sich selbst, indem er 1. seine voellige Unkenntnis ueber vergangene und aktuelle militante Kaempfe in der BRD zugab 2. waehrend der laufenden Veranstaltung einen Anruf auf seinem Handy annahm 3. keinen einzigen analytischen Gedanken formulierte 4. er eine Gruppe aus Sueddeutschland, die fuer ihn und andere jahrelang Soliarbeit gemacht hat, diskreditierte und ihr vorwarf, ihr einziger Inhalt sei die Existenz der Gefangenen im Knast gewesen! Es war nur noch peinlich! Selten gab es einen Beitrag einer Veranstaltung, in der sich das Fremdschaemen in so vielen Gesichtern ausgedrueckt hat! So ist es kein Wunder, dass die L.T. inzwischen auch mit oeffentlichrechtlichen Fernsehsendern den Dialog sucht! Diese Besetzung war ein Eigentor ein missglueckter Wellenritt seiner selbst!

*Der Rechtsberater*
Der Anwalt auf dem Podium sagte, dass es in der Vergangenheit viele Formen von Einlassungen gab! Dass diese aber 1. nicht selbstverstaendlich waren 2. in einem bestimmten Kontext standen und 3. bis heute umstritten sind und aIs falsch kritisiert werden, war ihm keine Erwaehnung wert! Er war sich auch nicht zu schade, Gruppen aIs Beleg fuer Aussageverweigerung anzufuehren, denen Verhalten er andernorts kritisiert! Seine Worte waren eine Fuersprache fuer die Einlassung und den Deal des T.K. Es spricht fuer ein fehlendes Problembewusstsein des Anwalts, wenn er die Kritik an dessen Einlassung nicht versteht und nicht erwaehnt! Was bedeutet dies fuer moegliche kuenftige Einlassungen seiner Mandanten, die nach einem Organisationsdelikt verfolgt werden? Duerfen die, ebenso wie T.K., auch ueber interne Strukturen sprechen? Ist eine Einlassung in der Art etwas ganz alltaegliches? Nein! Es ist immer falsch, wenn man der Meinung und Einschaetzung von Anwaelten einen hohen Stellenwert einraeumt und sie aIs Massstab fuer die eigene Politik nimmt!

Für den 29. Januar 2014 hatten einige Berliner Autonome, die nach Selbstauskunft „schon etwas älter sind“, zu einer Veranstaltung unter dem Titel „Anna und Arthur streiten sich: Aussageverweigerung oder Schweigepflicht?“ ins Cafe Größenwahn der K9 nach Berlin-Friedrichshain geladen. Im Ankündigungstext führten sie aus, dass die Aussageverweigerungskampagne „Anna und Arthur halten’s Maul “ für sie „kein Dogma“ sei und fragten: „(Wo) sollten neue Koordinaten gesetzt werden?“ und „(...) unter welchen Umständen ist gar ein Deal mit dem Gericht denkbar?“ und weiter „Welche Rückschlüsse lassen sich in diesem Zusammenhang aus einigen RZ-Verfahren von RückkehrerInnen aus dem Exil ziehen?“

 

Auf dem Podium waren der Moderator, ein Vertreter des Bundesvorstandes der Roten Hilfe und ein Berliner Rechtsanwalt und im Publikum der Rückkehrer aus dem Exil T. Kram und der Ex-Gefangene aus der RAF L. Taufer platziert.

 

Nach den einleitenden Worten des Moderators sprach der zur Veranstaltung eingeladene Genosse der Roten Hilfe, er formulierte u.a. Kritik an dem tendenziösen Veranstaltungstitel und begründete die Bedeutung des Prinzips der Aussageverweigerung. Anschließend sprach der Berliner Rechtsanwalt. Er zählte Beispiele verschiedener Einlassungen von Beschuldigten aus naher und ferner Vergangenheit auf. Er stellte die Einlassungen als strafmildernde Prozessstrategie im Interesse der Beschuldigten dar, die vor Gericht mit hohen Strafen zu rechnen hatten. Konsequent unerwähnt ließ der Anwalt, dass die Einlassungen zuweilen auf Kosten Dritter gingen. So z.B. in dem von ihm angeführten Beispiel aus dem Kaindl-Prozess (Antifa Gençlik): die Einlassungen der Angeklagten belasteten einen abgetauchten Genossen, dem damit eine Rückkehr in die BRD unmöglich gemacht wurde. Der Genosse wurde später in Kurdistan von dem türkischen Militär erschossen. Der Rechtsanwalt verschwieg auch für die Debatte aufschlussreiche Erfahrungen mit Einlassungen: z.B. als die Anwältin der Angeklagten Ingrid Strobl 1989 in einem Verfahren gegen die RZ einen engen Freund als „Mister X“ einführte, dem sie angeblich den von ihr gekauften Wecker übergab. Diese vermutlich zunächst als trickreich angesehene Einlassung führte bei den Ermittlungsbehörden zu Spekulationen über X und belastete eine männliche Person.

 

Die Darstellung des Rechtsanwalts folgte offensichtlich dem Interesse, Einlassungen zu legitimieren. Zwar sind RechtsanwältInnen von ihrer Funktion her keine RevolutionärInnen, trotzdem könnte man von einem linken Anwalt erwarten, dass er die Interessen einer Bewegung und ihrer Kollektive im Auge behält und Aussagen vor Bullen und Justiz erst einmal als Distanzierung von der Bewegung bewertet, statt sie als Strategie zu rechtfertigen, weils dem individuellen Interesse eines Mandanten entspricht.

 

Wenn die VeranstalterInnen ein ernsthaftes Interesse an einer politischen Diskussion gehabt hätten, dann hätten sie die Fallstricke einer Einlassung bzw. eines Deals benannt und möglicherweise auf die konkreten Hintergründe und Erfahrungen verwiesen, die einmal zu der Entstehung der Formulierung „Anna und Arthur haltens Maul“ geführt hatten. Mit keinem Wort wurde jedoch auf die Gefahren oder Risiken von Einlassungen und Deals aufmerksam gemacht oder diese problematisiert.

 

Im Anschluss an die Podiumsbeiträge erhielt Kram vom Moderator das Wort erteilt. Er hielt den bis dahin längsten Beitrag, legte seine Beweggründe für die Rückkehr nach 19 Jahren Exil und für seine Einlassungen bei der BAW dar und erklärte sein Verhalten u.a. mit dem Ende der Geschichte der RZ.

 

Zu allerletzt sprach Taufer und entlarvte mit seinem Beitrag das Veranstaltungskonzept. Er sagte, dass er nichts zu aktuellen politischen Debatten der radikalen Linken in Deutschland beitragen könne, da es nicht (mehr) seine Geschichte sei, aber zum Thema der Veranstaltung fügte er hinzu, dass auch er eine Einlassung gemacht habe, um nach 17 Jahren aus dem Knast entlassen zu werden. Und Taufer behauptete auch, dass dies auch alle anderen Gefangenen aus der RAF mit lebenslänglichen Haftstrafen getan hätten, um den Knast verlassen zu können. Doch das von vielen Gefangenen im Zuge ihres Entlassungsgesuchs geleistete Abschwören vom bewaffneten Kampf ist keine Einlassung vor Gericht. Es wurden keine Informationen preisgegeben. Mit seiner Behauptung stellte Taufer zudem einige Menschen in ein falsches Licht, die bewusst eine andere Haltung  praktiziert haben.

 

T. Kram und sein Deal

T. Kram war bei den Revolutionären Zellen, ist 1987 untergetaucht und nach 19 Jahren wieder aufgetaucht. Zusammen mit einer Frau der Roten Zora hat er sich Ende 2006 „der Bundesanwaltschaft gestellt“, wie der Spiegel  berichtete. Und: „Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe sorgte im vergangenen Dezember [2006] dafür, dass die beiden [...] Abgetauchten gegen Auflagen Haftverschonung bekamen.“

 

Kram hat über einen Anwalt aus der Illegalität Verhandlungen mit der Bundesanwaltschaft (BAW) aufgenommen, um nach seiner freiwilligen Rückkehr der Untersuchungshaft zu entgehen. Mit Erfolg: Er wurde von U-Haft verschont. Als der Prozess vor dem Stuttgarter Staatsschutzsenat lief, sah die Bundesanwaltschaft seine bisherigen Aussagen für eine Bewährungsstrafe nicht als ausreichend an. So kam es zu einer Einlassung von Thomas Kram  während des laufenden Prozesses, in der er u.a. Aussagen zu einem „Treffen mehrerer Revolutionärer Zellen unter Einbeziehung aktiver Militanter aus der Gründerzeit“ machte. Mit dieser Aussage bestätigte er u.a. die Behauptung des Kronzeugen Tarek Mousli aus dem Berliner RZ-Prozess 2001, dass es einen bundesweiten Austausch der RZ-Gruppen gegeben hätte. Derartige Aussagen zu Strukturen haben bei Organisationen gegen die mit dem Paragraphen §129 (a,b) ermittelt wird eine besondere Bedeutung, da sie juristisch die Konstruktion eines „gemeinschaftlichen Tatplanes“ und damit die Ermittlung und ggf. Verurteilung gegen Einzelne ohne konkreten individuellen Tatnachweis ermöglichen.

 

Kram hatte damals die Einschätzung: „Es wird keinen weiteren RZ-Prozess mehr geben“, womit er seine Einlassung zu legitimieren versuchte. Doch er hatte sich getäuscht. Im September 2011 wurden Sonja Suder und Christian Gauger von Frankreich an die BRD ausgeliefert. Ein Jahr später begann in Frankfurt am Main der Prozess u.a. mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der RZ gegen beide.

 

Nach wie vor sind nicht alle RZ-Aktionen verjährt. So hat es auch noch nach der Einlassung von Kram ZeugInnenvorladungen bei der BAW wg. des Mordes an Heinz-Herbert Karry  gegeben. Es ist der Staat, der entscheidet, wann  die Akten geschlossen werden.

 

Auf der Veranstaltung wurde die politische Dimension und die öffentliche Kritik an der Aussage von Kram nicht transparent gemacht. Einige entpolitisierten die Kritik sogar als „Mobbing“. So konnte das Versprechen der Einladung – eine politische Diskussion zu führen – gar nicht eingelöst werden.

 

Einlassungen, Deals und die Ehrlichkeit mit sich selbst

Wer einen politischen Prozess führen will, wird vor Gericht auch eine politische Erklärung abgeben. Ein Deal, wie ihn beispielsweise Kram eingefädelt hat, unterscheidet sich davon. Oft werden Deals schon vor Prozessbeginn abgesprochen. Ein Deal bedingt ein Geben und Nehmen. Man sagt etwas aus, was Staatsanwaltschaft oder Gericht hören wollen, dafür gibt es eine Gegenleistung. Man muss dazu beispielsweise Strukturen verraten oder Konstrukte bestätigen. Lässt sich ein Angeklagter oder eine Angeklagte auf einen Deal ein, hat er/sie die Sache nicht mehr in der eigenen Hand. Es ist eine Illusion, wenn er/sie glaubt, die Sache noch im Griff zu haben.

 

Die Repressionsorgane sind auch nach Jahren dankbar, wenn sie Informationen über illegale Strukturen erhalten und ihnen damit auch die Deutungshoheit gegeben wird, als Sieger Geschichte zu schreiben.

 

Deals werden in der Regel im Eröffnungsbeschluss des Gerichts und im Urteil bei der Strafzumessung festgehalten. Der Staat kennt den Eröffnungsbeschluss und das schriftliche Urteil von Kram. Einer politischen Diskussion würde es dienen beides öffentlich zu machen. Kram hat auf der Veranstaltung einen „sträflichen Fehler“ eingestandenen, nämlich den kompletten Wortlaut seiner Einlassung nicht sofort veröffentlicht zu haben. Sein Fehler setzt sich fort, solange er Eröffnungsbeschluss und Urteil vorenthält.

 

Kram hat sich bewusst gegen einen politischen Prozess entschieden. Er setzte nicht auf politische Mobilisierung und Solidarität. Er hat sich vom Kollektiv(gedanken) verabschiedet und einen individuellen Weg eingeschlagen. Er wurde dabei von einigen Freunden unterstützt. Sie haben sich zumindest in diesem Punkt von der Konfrontation mit dem Staat abgewandt.

 

Nach dem Ende des Prozesses geschah aber nicht das Naheliegende. Kram hat nämlich nicht gesagt „Ich bin Rentner. Ich will Ruhe“. Stattdessen wollte er offensichtlich seine Identität des Revolutionärs in die Gegenwart retten. Mit dieser Einstellung stellte er Antrag auf finanzielle Prozesskostenunterstützung bei der Roten Hilfe. Daraufhin wurde sein Verhalten kritisiert und ein Streit in der Roten Hilfe über die Stoßrichtung der Kampagne für Aussageverweigerung und über den Zweck der Roten-Hilfe-Unterstützungsleistung ausgelöst.

 

Kram hat seine Identität als Revolutionär und damit auch seine Geschichte aufgegeben. Dafür kann es Gründe geben, die uns nicht bekannt sind. Was aber reitet die Veranstalter, dieses Verhalten auf Grundlage einer unkritischen Auseinandersetzung zu erklären und zu rechtfertigen?

 

Entscheidungen und ihre Konsequenzen

Die RZ stehen nach wie vor im Fokus der Ermittler, die Akten sind nicht geschlossen. Insofern stimmen die auf der Veranstaltung geäußerten Einschätzungen nicht: Es ist nicht das Ende der Geschichte. Es ist nicht vorbei.

 

Dies berührt auch Fragen einer radikalen Praxis politischer Kämpfe und wie man mit den jeweiligen Konsequenzen umgeht. Nicht jeder Mensch muss jeden denkbaren Schritt des Kampfes gehen wollen. Es gibt unterschiedliche Formen politisch aktiv zu sein und mit bewussten Entscheidungen, kann das Risiko mit Repression und Knast konfrontiert zu sein reduziert, aber auch nicht ausgeschlossen werden. Wer sich für eine politische Praxis entschieden hat, sollte sich auch mit den Konsequenzen auseinander gesetzt haben, dies gilt insbesondere für den bewaffneten Kampf, bei dem die Konsequenz Repression, Knast oder Tod sein kann. Es klingt hart, aber er/sie hat dann eine historische und praktische Verantwortung bis zum Lebensende.

 

Krams Konsequenz war 19 Jahre Untergrund. Er hat sich dann für seine Rückkehr entschieden. Was auf der Veranstaltung nicht gesagt wurde: Es ging bei ihm damals um maximal drei Jahre Knast.

 

Schlussfolgerungen

Auf der Veranstaltung wurde die Position vertreten, dass Aussagen möglich sind, wenn dem Angeklagten der Arsch auf Grundeis geht. Wiederholt kam von den Veranstaltern und aus Teilen des Publikums, der Vorschlag zum Konsens, über den die Anwesenden sich doch einig seien: „Vor Bullen und Staatsanwälten sagen wir nichts. Vor Gericht überlegen wir es uns.“

 

Eine Einlassung (mit dem Ziel der Strafmilderung) bedeutet immer eine Weitergabe von Informationen an die staatlichen Repressionsorgane und eine politische Niederlage, egal ob diese Aussage vor Bullen oder vor Gericht gemacht wird. Diese auf der Veranstaltung aufgemachte Unterscheidung ist unter diesem Aspekt völlig irrelevant.

 

Mit der Veranstaltung und ihren oben ausgeführten Statements wurde versucht, Orientierungspunkte zu verschieben und neue Maßstäbe zu setzen. Wenn Aussagen vor Gericht Gang und Gäbe werden, hat das fatale Konsequenzen. Mit Aussagen vor Gericht werden Tür und Tor auch für anderes aufgemacht: Wenn die nächste Zeugenvorladung mit Androhung von Beugehaft kommt, heißt es dann auch, dass man doch ein bisschen aussagen dürfe, um der maximal sechsmonatigen Beugehaft zu entgehen? Dem klaren „Nein!“ der Roten Hilfe  schließen wir uns an.

 

Es geht um die Konsequenz im eigenen Handeln und um die Ehrlichkeit mit sich selbst.

 

Leute zu verpfeifen, Strukturen zu verraten, Konstrukte der Ermittlungsbehörden zu bestätigen, all das kann einen unabsehbaren Rattenschwanz nach sich ziehen und neue Ermittlungen und Repression lostreten. Jeder trägt Verantwortung gegenüber seiner eigenen politischen Geschichte und der Gegenwart, gegenüber GenossInnen und sich selbst. Da passt kein Bereuen „ich tu‘s nie wieder“! oder ein Distanzieren von militanten Aktionsformen.

 

Solidarisches, revolutionäres Verhalten zeichnet sich aus durch einen Abstand zu staatlichen Organisationen, aus taktischen Gründen, aber auch aufgrund der Geschichte und Funktion staatlicher Behörden. Ergebnis einer konsequenten Haltung ist Aussageverweigerung. Wenn die politische Haltung schwindet, dann kommt es zu Aussagen.

 

Der Repression begegnet man mit Solidarität. Natürlich sind auch wir dabei gefragt. Wir dürfen die Betroffenen nicht allein lassen und müssen jedes mal überlegen, wie die Leute, die von Knast oder Beugehaft bedroht sind, unterstützt werden können. Dass das auch bei einer Anklage wegen Jahrzehnte zurückliegender Anschläge der RZ geht, hat der Prozess gegen Sonja Suder und Christian Gauger in Frankfurt am Main bewiesen. Beide hatten doch einiges zu befürchten, immerhin gab es eine Mordanklage. In der Solidaritätsarbeit engagierten sich alte Antiimps genauso wie junge GenossInnen, gerade weil Sonja Suder und Christian Gauger sowie Sibylle S., die dafür fünf Monate Beugehaft kassiert und abgesessen hat, konsequent die Fresse gehalten haben.

 

Gravierend ist es, wenn Grundsätze wie das Prinzip der Aussageverweigerung in Frage gestellt werden, um einen Freund vor politischer Kritik in Schutz zu nehmen.

Der politische Skandal der Berliner Veranstaltung ist zudem, dass Institutionen wie der Berliner Ermittlungsschuss (EA)  und die Zeitung „Interim“ die Veranstaltungsankündigung kritik- und kommentarlos online gestellt bzw. abgedruckt haben. Beide haben damit die Versuche einer Koordinatenverschiebung mitgetragen. Von einem EA erwarten wir die Aussage: „Schnauze halten!“

 

„Anna und Arthur halten’s Maul“ halten wir für ein zeitloses Prinzip und verbindliche Richtlinie .Die Koordinaten sind und bleiben klar gesteckt: keine Aussagen bei Bullen, Staatsanwaltschaft und Gericht. Aus einem einfachen Grund: Aussageverweigerung ist der beste Schutz. Für andere und für sich selbst. Es gibt keine Alternative für eine revolutionäre Linke.

Eine umfassende Kritik an Thomas Kram liefert auch das Buch "Legenden um Entebbe" aus dem Unrast-Verlag, S. 303-337. Dort wird Thomas Kram als Autor eines RZ-Papieres kritisiert, das mit Falschaussagen gespickt war und die Linke in den 1990ern gespalten hat. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass Absicht dahinter steckte.

Mir fällt dazu Hans Schwert ein, der sagte: „… vor dem Feind keine Aussagen zu machen, über die Organisation, ihre Arbeit und die Genossen. Das war für mich die wichtigste Sache.“

Inzwischen hat sich die Sache beruhigt und die Veranstalter haben in Gesprächen eingeräumt, dass die Veranstaltung ein Fehler war bzw. sie eine solche Veranstaltung heute nicht mehr machen würden.