Fortsetzung folgt ! Prozess gegen zwei Antifaschisten, die Anfang des Jahres gegen die NPD in Northeim demonstrierten

NPD-Kundgebung in Northeim

Vergangenen Dienstag (29.10.2013) wurde in Northeim der Prozess gegen zwei Antifaschisten begonnen, die beide am 09. Januar 2013 während der Proteste gegen die dortige NPD-Wahlkundgebung ohne vorherige Ankündigungen seitens der Polizeibeamten willkürlich festgenommen wurden. Einem der beiden wird vorgeworfen, er habe bei seiner Festnahme Widerstand geleistet und dabei (auf dem Bauch liegend mit den Armen unter dem Oberkörper!) einen Polizeibeamten schwer verletzt. Dem anderen wird eine "versuchte Gefangenenbefreiung" zu Last gelegt, obwohl einer der Polizisten, der kurz nach der Festnahme ausgesagt hatte, er habe die angeklagte Person als den « Gefangenenbefreier » erkannt, dies im Prozess revidierte und angab, dass er die Person nicht erkannt habe.

 

In der bisherigen Verhandlung dieses Falls stechen besonders die vielen Widersprüche in den Aussagen der beiden Polizeibeamten hervor und die Tatsache, dass allgemein schon mehrere Polizisten ihre schwer anklagenden Aussagen gegen Antifaschist_innen plötzlich revidierten als klar wurde, dass es Videoaufnahmen gibt, die eine Falschaussage enttarnen können. Aufgrund dieser Tatsachen wurde bereits ein anderer Angeklagter, der in derselben Situation wie die beiden aktuell Angeklagten festgenommen wurde, Ende Juni 2013 freigesprochen.

Doch es scheint als würde die Staatsanwaltschaft einen solchen Ausgang bei diesem Prozess um jeden Preis verhindern wollen. Denn obwohl der Richter keine Anlass darin sah einen weiteren, in der Situation beteiligten Polizeibeamten, zu vernehmen, bestand die Staatsanwaltschaft darauf den Prozess zu vertagen, wahrscheinlich in der Hoffnung dieser weitere Beamte würde seine Aussage nicht, wie seine teilweise zur Vernunft gekommen Kollegen, revidieren.

Die beiden Polizeibeamten schilderten wie bereits erwähnt den Tathergang sehr unterschiedlich. So schilderte der eine Polizist die Gruppe in der sich die beiden Angeklagten befanden, sei sofort stehen geblieben, als sie auf die Polizisten trafen und diese sie zum Anhalten aufforderten, der andere betonte, dass die Gruppe die Polizisten weitgehend ignoriert hätte und mindestens zwei Personen einfach weitergegangen wären. Des Weiteren können sich beide Polizisten genau daran erinnern, dass sich einige Personen der Gruppe vermummt hätten, jedoch fehlte dann die Erinnerung daran, ob die beiden Angeklagten zu irgendeinem Zeitpunkt der angeblichen Taten vermummt gewesen waren, was eine Identifizierung der beiden durch die Polizeibeamten zumindest bis zur Festnahme ausschließen würde.

Sogar der Richter stellte während der Befragung des einen Polizisten fest, dass es sich unwahrscheinlich anhöre, dass ein auf dem Boden liegender Mensch, der die Arme vor dem Oberkörper verschränkt hat, sodass die beiden Polizisten ihn nicht aufrichten konnten, es zustande bringt, den hinter ihm knienden Polizisten so am Arm zu zerren, dass dieser sich schwer verletzt. Doch auch die Aussage beider Polizisten, dass der Angeklagt bäuchlings auf dem Boden lag, steht im Wiederspruch zu den Videoaufnahmen, die den Angeklagten eindeutig im Sitzen auf dem Boden zeigen.

Der angebliche « Gefangenenbefreier », der von dem einen Polizisten nun doch nicht identifiziert wurde, ist Brillenträger. Der Polizist, der ihn angeblich erkannte haben soll, sagte aus, dass sich während er dieser Person ins Gesicht gefasst hat, um ihn wegzuschieben, keine Brille in dem Gesicht befand. Trotz einer durch diesen Polizisten als nur sehr kurz beschrieben Interaktion mit diesem Angeklagten, während er wie gesagt, dass Gesicht durch seine eigene Hand in dessen Gesicht halb verdeckte, will er den Angeklagten zweifelsfrei erkannt haben.

Man sollte annehmen, dass die vielen Widersprüche in den Aussagen der Polizeibeamten, die Revidierung von vorher als Tatsachen dargestellten Anklagen und das Unvermögen sich an möglichweise entlastende Details der Situation zu erinnern während belastende Vorgehensweisen sowie fachspezifische Details zu der angeblichen Verletzung des einen Polizeibeamten detailliert dargestellt werden können, ausreichen sollten, um wie es so schön heißt « im Zweifelsfall für den Angeklagten » zu entscheiden. Wir würden uns freuen, wenn bei der Fortsetzung der Verhandlung so viele Leute wie möglich dabei sind, denn angeklagt sind zwei, gemeint sind wir alle!

Also am Donnerstag, den 14.11.2013 um 13.30 Uhr nach Northeim! Zugabfahrt ist um 12:48 ab Göttingen !

Gegen polizeiliche Willkür und Staatsrepression!

Solidarität muss praktisch werden!

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