"Sheriff spielen" kann auch ins Auge gehen - Landgericht Freiburg

freund-und-helfer.jpg

Es kann auch mal ins Auge gehen:

Das Landgericht Freiburg hat am 27. Juli 2009 zwei Polizisten verurteilt, weil sie Ende 2005 einen Mann aus Montenegro grundlos zusammengeschlagen hatten. Das Amtsgericht hatte die beiden noch freigesprochen. Die Polizeiführung hatte damals mit Genugtuung auf dies Urteil reagiert. Und jetzt?


Das nächste Urteil gegen Polizeibeamte - wurde schon durch das Amtsgericht in Breisach ein Urteil gegen die Polizei rechtskräftig, weil sich einen Migranten drangsaliert hatten, so ist auch dieses Urteil - ein paar Monate auf Bewährung mit Geldauflagen - immerhin ein Teilerfolg gegen schlägernde Polizisten, auch wenn sie besoffen und in zivil sind. "Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung im Amt" lautete am 27.7.09 im Landgericht Freiburg die Entscheidung.

 

Ein Blick zurück:

"Unsere Polizisten sind bestens ausgebildet", sagt der Freiburger Polizei-Chef Heiner Amann.

Galt bisher die traditionelle und nicht unberechtigte Devise, man äußere sich nicht zu laufenden Ermittlungen, möchte fortan der Freiburger Polizei-Chef nicht immer ein Blatt vor den Mund nehmen: "Es stellt sich heraus, dass das ein Fehler war."

"Straftäter haben in den Reihen der Polizei nichts verloren", sagte Heiner Amann. Verstöße gegen Gesetze, Körperverletzungen sowie fremdenfeindliche Übergriffe und Äußerungen würden innerhalb der Polizei konsequent geahndet.

Auch Dieter Salomon teilt Amanns Auffassung, "dass viele dieser öffentlichen Äußerungen von Unsachlichkeit, Misstrauen und Voreingenommenheit geprägt waren, die für die Polizei und ihre Arbeit in hohem Maße belastend sind". Daran habe sich das Bürgermeisteramt nie beteiligt. Denn: "Aus unserer täglichen Arbeit prägt uns das Vertrauen in das rechtsstaatliche Verhalten der Polizei In unserer Stadt." Zitate aus Presseveröffentlichungen (Juli 2007)

 

Es ist seitens der Polizei seltsam still geworden um diese Themen. Bereits in einem anderen Verfahren waren zwei Polizisten schuldig gesprochen worden, erst vom Amtsgericht Breisach. Auf ihre Berufung hin kündigte das Landgericht eine höhere Strafe als Möglichkeit an – da wurde die Berufung zurück genommen. Von einer Kommentierung dieser Dienstvergehen durch die Polizei (oder gar einer Entfernung aus dem Dienst) ist nichts bekannt.

 

Auch in diesem Fall wurde ein Mann als „Scheiß-Albaner“ diskriminiert und in der Stadt zusammen geschlagen. Die beiden Polizisten – ehemals aus einer Festnahmeeinheit – waren nach einer Weihnachtsfeier noch "durch die Stadt gezogen", dabei lief ihnen dieser Mann über den Weg. Ergebnis: blutende Wunde an der Stirn, blaues Auge und endlose Alpträume.

Von disziplinarischen Maßnahmen ist bislang nicht viel zu hören gewesen. "Straftäter in den Reihen der Polizei haben nichts zu suchen"? – der eine ist nie suspendiert worden, er ist heute wieder beim Revier Süd aktiv. Der andere wurde – nicht wegen dieser Straftat, sondern wegen Trunkenheit am Steuer – vorläufig suspendiert.

 

Ein Einzelfall? Die Übertretung des rechtlich Zulässigen, Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung durch PolizeibeamtInnen sind auch in Deutschland keine Seltenheit. In der Praxis bleiben Gewalt anwendende PolizeibeamtInnen meist straffrei, die Betroffenen erhalten dagegen, wie auch hier, Gegenanzeigen. Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international beklagen seit Jahren die Zustände innerhalb der Polizei und die unzureichende Strafverfolgung von Polizeigewalt in Deutschland.

Zeige Kommentare: ausgeklappt | moderiert

typisch für euch linken, politisch völlig verblendet und immun gegen jegliche sachlichkeit!

ein objektivloser/unsachgemässer/inhaltlich falscher bericht..

jeder der den prozess, die akten, und vor allem die fakten (gerichtsmediziner) tatsächlich verfolgt hatte kommt zu einem gänzlich anderem ergebnis.

und: rastoder = opfer > lächerlich (organisierte kriminalität, etc.) ..prozessverzögerung über ein halbes jahr wg. "kartoffelernte in montenegro", wie blöd kann ein rechtsstaat, in diesem falle verkörpert durch den vors. richter, eigentlich sein??

schmidt-weihrich: das urteil war von vornherein so gewollt und entgegen aller objektiven fakten durchgezogen worden - absolut beschämend und schändlich!!

richter leiphold, ag fr, 1. instanz: offensichtlich ein richter welcher sich politisch nicht beeinflussen lässt, und sachlich und objektiv in der lage ist ein gerechtes urteil zu fällen, frei von vorurteilen, an den fakten/tatsachen orientiert: freispruch - klar, eindeutig!!

es bleibt abzuwarten was das revisionsgericht zu der (eher politischen) angelegenheit zu sagen hat.

schön?? (an)zu sehen ist, wie sich das linke volk (inmitten stets vertreten der schreiber kirk der renomierten?? badischen zeitung - respekt an dieser stelle an die unabhängige?? badische zeitung) barfuss, richter schmidt-weihrich im lg entgegenstreckend, ihrer stumpfen ideologie erfreut.. und richter schmidt-weihrich.... den stört es offensichtlich nicht, während der verhandlung die dreckigen füsse der vorstehend gennanten personen zu mustern... bezeichnend...