Am 22.05.2013 fanden in acht Wohnungen, einem Arbeitsplatz, einer Garage und einem Buchladen in Berlin Razzien statt. Zudem gab es Durchsuchungen in Magdeburg und Stuttgart. In mehreren Fällen stürmten maskierte Spezialkräfte um 6 Uhr früh die Objekte, zerstörten Eingangstüren, fesselten die Betroffenen und durchsuchten die Räume mit Hilfe eines Sprengstoffspürhundes. Im Zuge der Razzien in Berlin, durchgeführt von Beamten des BKA (Bundeskriminalamt) und LKA (Landeskriminalamt) und angeordnet vom Generalbundesanwalt, wurden u. a. Bücher, Speichermedien, PCs, Handys und Unterlagen beschlagnahmt. Im Anschluss wurden die Betroffenen einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen.
Im Zuge der Durchsuchungen wurde einer der Betroffenen, der sich im Zusammenhang mit einer früheren Verurteilung im offenen Vollzug befand, in die JVA Berlin Tegel und somit in den geschlossenen Vollzug verlegt. Laut der Durchsuchungsbeschlüsse stehen die Razzien im Zusammenhang mit Ermittlungen in einem bundesweiten § 129 Verfahren (Bildung einer kriminellen Vereinigung), wonach hauptsächlich gegen die „Revolutionären Aktionszellen“ und die Zeitschrift „radikal“ ermittelt wird. Die Durchsuchungen vom 22.05.2013 reihen sich in die lange Kette staatlicher Repressionsmaßnahmen ein, die der Einschüchterung und Ausforschung linker Strukturen dienen. Dabei stellen die Schnüffelparagrafen 129, 129 a, 129 b StPO für die staatlichen Behörden ein willkommenes Werkzeug dar.
Als Betroffene der Razzien in Berlin möchten wir unterstreichen, dass wir uns von staatlicher Repression nicht einschüchtern lassen!!
Gleichzeitig übermitteln wir hiermit solidarische Grüße an die GenossInnnen in Magdeburg, Stuttgart und natürlich in die JVA Berlin Tegel!
Linke Politik verteidigen!!
Fünf Finger sind ne Faust
Die Betroffenen des § 129 Verfahrens in Berlin
DEMONSTRATION
am Freitag, dem 24.5.13, um 20.00 Uhr, Berlin-Kottbusser Tor zum Bundeskriminalamt am Treptower Park
offenes Solidaritäts-Vernetzungstreffen
am Sonntag, dem 26.5.13, um 17.00 Uhr, im Cafe Commune
Kleine Korrektur
Es geht natürlich um die §§ 129, 129 a und 129 b StGB (Strafgesetzbuch), nicht StPO (Strafprozessordnung).
RDL Interview zu den Hausdurchsuchungen
und dem Paragraph 129 mit der Roten Hilfe: Wir sind alle 129. Reaktionen auf bundesweite Hausdurchsuchungen gegen linke Zusammenhänge.