Freispruch gegen den Faschisten Florian Stech aufgehoben!

Demoanmelder Florian Stech am 23.10.2010 in Offenburg

Heute, am 25. April 2013, fand vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die mündliche, nicht öffentliche Verhandlung über die Revision des Verfahrens gegen den Faschisten Florian Stech statt. Stech hatte am 01.10.2011 auf einem Park&Ride Parkplatz im südbadischen Riegel versucht eine Gruppe von AntifaschistInnen mit seinem Auto umzubringen, indem er ungebremst in diese hineinrase. Einen dieser AntifaschistInnen erfasste er frontal; er wurde über das Auto geschleudert und erlitt schwere Kopfverletzungen, welche sich noch lange Zeit nach dem Vorfall in Spätfolgen bemerkbar machen. Die anderen AntifaschistInnen konnten nur durch Glück vor dem Fahrzeug wegspringen und entkamen so nur knapp schweren Verletzungen oder gar dem Tod.

 

Das Landgericht Freiburg befand im Sommer letzten Jahres, dass der Faschist in Notwehr handelte und sprach ihn frei. Die AnwältInnen der Opfer des Tötungsversuches legten daraufhin Revision gegen dieses skandalöse Urteil ein. Auch die Staatsanwaltschaft und die Bundesanwaltschaft (BAW) zogen mit eigenen Revisionsbegründungen in Revision.

Der BGH entschied nun am Mittag des 25. Aprils, der Revision des Verfahrens stattzugeben. Somit wurde der Freispruch für Stech aufgehoben und der Fall wird in der zweiten Hälfte dieses Jahres vor einer anderen Kammer des Landgerichts in Freiburg erneut verhandelt werden.

Eine andere Sichtweise...

Die AnwältInnen der Opfer und die BAW brachte im Verlauf der mündlichen Verhandlung am BGH heute Morgen eine andere Sichtweise auf die Tat vor, welche die Richter des Landgerichts Freiburg im Sommer letzten Jahres als eher nebensächlich abgetan hatten. Dabei dreht es sich um die Äußerungen des Faschisten Stech, welche dieser nur wenige Tage vor der Tat auf Facebook getätigt hatte. In diesen phantasiert er von seinem Traum von politischen Gegnern angegriffen zu werden, diese dann "die Klinge fressen lassen" zu können und so eine Tötung auch noch mit Notwehr rechtfertigen zu können.
Das BGH kam daraufhin zu dem Entschluss, dass es erst zu klären ist, ob Neonazis, die zuvor derartige Äußerungen tätigten, überhaupt eine Verteidigungsintention haben können oder ob ihre Handlungen generell nicht als Verteidigungstat gewertet werden können.

Ein Rückblick: Das Urteil im Sommer 2012
Die Urteilsbegründung des Schwurgerichts in Freiburg, die 45 Seiten umfasst, beinhaltete unhaltbare Ausführungen, die allesamt dem Faschisten Stech seine "Version" des Geschehens glaubte und sich mehr gegen die AntifaschistInnen richtete und das Verhalten Stechs quasi rechtfertigte bzw. als in gewisser Weise nachvollziehbar ansah.

Im Verfahren stellte sich zweifelsfrei heraus, dass Stech einen anderen Weg für seine angebliche "Flucht" vor den AntifaschistInnen hätte wählen können. In ersten Vernehmungen bei der Polizei versuchte er die Entscheidung für den Weg auf die AntifaschistInnen mit einem angeblichen Radfahrer auf dem anderen Weg zu rechtfertigen. Allerdings behauptete er habe aus Panik den Weg gewählt, auf dem sich die AntifaschistInnen befanden, als die Beweislage dahingehend geklärt war, dass sich dort kein Radfahrer befand.

Auch wurde im Urteil behauptet, der vom Auto Stechs erfasste Antifaschist hätte sich ebenfalls durch einen Sprung zur Seite retten können, sei aber aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht zur Seite gesprungen sondern dem Auto, welches mit bis zu 30 km/h auf ihn zu fuhr, absichtlich auf die Motorhaube gesprungen. Dass die Behauptung einer derartigen Aktion des Opfers allein schon aus instinktivem Überlebenswillen als komplett unhaltbar zu bewerten ist, sahen die Richter nicht ein; vielmehr ließe sich vermuten, die Kammer hätte in ihrer Freizeit zu viele Actionfilme gesehen.

Wie es weitergeht
Das Revisionsverfahren wird wahrscheinlich noch dieses Jahr stattfinden. Wir werden den Prozess angemessen begleiten, um den Opfern beizustehen und eine breite Öffentlichkeit für das Problem faschistischer Gewalt zu schaffen. Dafür ist dieser kommende Prozess ein guter Aufhänger und eine Chance in weite Teile der Gesellschaft wirken zu können.

Selbstverständlich sind bürgerliche Gerichte nicht jene Instanzen, die über Recht oder Unrecht entscheiden, sondern sind vielmehr Spiegel aktueller Interessen, die sich in diesem Fall mit einem, wegen des "NSU"-Komplexes gesteigerten, öffentlichen Interesse an faschistischer Gewalt erklären ließe.

Dementsprechend wäre es falsch sich auf die bürgerliche Justiz zu verlassen, ihr irgendeine Objektivität zuzugestehen und deren Urteile blind hinzunehmen. Diese Gerichte verfolgen seit je her die Praxis linke und antifaschistische AktivistInnen mit aller Härte zu verfolgen und in Indizienprozessen zu massiven Strafen zu verurteilen. Der Fall von Deniz K. - ein antifaschistischer und kommunistischer Aktivist aus Stuttgart, dem vorgeworfen wurde im Rahmen einer Demonstration gegen den "NSU" mehrere Polizisten in Vollköperpanzerung mit einem Holzstock zu töten versucht zu haben und deswegen nun für mehrere Jahre in Haft sitzt– ist nur eines von unzähligen aktuellen Beispielen.

Parallel dazu wird es beispielsweise nicht einmal für nötig befunden Unterstützer des "NSU", welche ab Anfang Mai in München vor Gericht stehen werden, in Untersuchungshaft zu nehmen; diejenigen Unterstützer, die Waffen und Infrastruktur für zehn Morde der rechten Terrorzelle zur Verfügung stellten. Auch hier ließe sich die Liste beliebig lange fortsetzen.

Daraus bleibt nur die Konsequenz, den Antifaschismus in die eigenen Hände zu nehmen und den Nazis auf allen Ebenen klar zu machen, dass sie sich weder auf der Straße, in den Parlamenten oder vor Gericht frei bewegen und ihre abscheuliche Ideologie vertreten können, ohne auf antifaschistische Gegenwehr zu stoßen.

 

In diesem Sinne: Antifa heißt selber machen!

Achtet auf weitere Ankündigungen und kommt zu der Prozessbeobachtung und
den Aktionen rund um den Revisionsprozess Ende dieses Jahres im Freiburger Landgericht!

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Ich will eure Arbeit in dieser unglaublich wichtigen Sache keinesfalls angreifen, aber: Bitte lasst eure Texte in Zukunft Korrektur lesen. Sowohl Rechtschreibung als auch Satzbau sind hier ziemlich grauenhaft. Schreibt kürzere Sätze. Guckt ob ihr auch alle Wörter benutzt habt, die man braucht um einen vollständigen Satz zu bilden. Und vorallem schaut bitte, dass das was ihr schreibt auch inhaltlich Sinn ergibt. Ein Beispiel:

Selbstverständlich sind bürgerliche Gerichte nicht jene Instanzen, die über Recht oder Unrecht entscheiden, sondern sind vielmehr Spiegel aktueller Interessen, die sich in diesem Fall mit einem, wegen des "NSU"-Komplexes gesteigerten, öffentlichen Interesse an faschistischer Gewalt erklären ließe.

Die Interessen lassen sich mit dem öffentlichen Interesse an faschistischer Gewalt erklären? Und die Gerichte sind Spiegel dessen? Ich glaube ich weiß was ihr ausdrücken wollt aber ihr sagt es eben nicht. "Einfacher" schreiben.

Wenn ihr die Arbeit rund um den Prozess richtig macht, dann ist euch eine breite Öffentlichkeit sicher. Dieser Text war dafür aber ein schlechter Anfang.