BGH hebt Freispruch gegen Ortenauer Neonazi auf

Erstveröffentlicht: 
25.04.2013

Revisionsverfahren

 

Ein Offenburger Neonazi muss sich erneut wegen versuchter Tötung politischer Gegner vor Gericht verantworten. Das Landgericht Freiburg hatte ihn im Juli 2012 freigesprochen. Das Bundesgerichtshof hob den Freispruch auf.

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) beanstandete am Donnerstag den Freiburger Freispruch. Das Landgericht habe nicht geprüft, ob der Angeklagte sich überhaupt verteidigen wollte. Denn wenige Tage vor dem Vorfall hatte er auf Facebook Gewaltphantasien gegen Linke geäußert. Das Landgericht muss den Fall nun neu verhandeln.

Der Neonazi war wegen versuchten Totschlags in drei Fällen angeklagt. Eine Straftat könne nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, begründete das Freiburger Landgericht damals den Freispruch. Daraufhin gingen die Staatsanwaltschaft, die 3 Jahre Haft gefordert hatte, und die Vertreter der Nebenkläger in Revision. Der Bundesgerichtshof hob das Freiburger Urteil nun am Donnerstag auf.

Der Angeklagte war am Rande einer rechtsextremen Veranstaltung am 1. Oktober 2011 bei Riegel mit seinem Auto auf Gegner aus der linken Szene zugerast. Eines seiner drei Opfer, ein 22-Jähriger, war vom Auto erfasst und schwer verletzt worden. Der Vorfall hatte sich auf einem Parkplatz in Riegel ereignet. Der Angeklagte verteidigte sich später vor Gericht damit, dass er in Notwehr gehandelt habe.