[DD] Knapp zwei Jahre ohne Bewaehrung - Tatwaffe Megafon

Das Amtsgericht Dresden hat einen Teilnehmer der Anti-Naziproteste am 19. Februar 2011 zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dem 36-Jährigen wurde vorgeworfen, per Megafon zum Durchbrechen von Polizeiabsperrungen aufgerufen zu haben. Ihm wurde deshalb ein besonders schwerer Fall von Landfriedensbruch vorgeworfen, bei dem er als „Rädelsführer“ agiert habe. Zudem wird er mitverantwortlich gemacht für Verletzungen, die Polizisten erlitten. Die Verteidigung sah es nicht als erwiesen an, dass der Angeklagte mit der Person identisch ist, die auf Videos zu sehen ist.


Am 19. Februar 2011 hatten Tausende Gegendemonstranten versucht, die alljährlichen Naziaufmärsche anlässlich des Jahrestags der Zerstörung von Dresden zu verhindern. Dabei war es zu Ausschreitungen in der Südvorstand gekommen. Die Polizei hatte Rechtsextreme und Gegendemonstranten weiträumig auf beiden Seiten der Elbe trennen wollen, war mit diesem Ansatz aber gescheitert.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/810100.html



Vermutl. dieses Verfahren:
Ueber eine Hausdurchsuchung im laufenden Verfahren  berichtete die TAZ:
http://www.taz.de/!79928/


Unsere Solidaritaet gegen Ihre Repression!

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Antinazi-Proteste in Dresden 2011

 

Linken-Mitarbeiter hart verurteilt

 

Ein angeblicher Aufwiegler wird zu 22 Monaten Haft verurteilt. Nach Ansicht der Verteidigung soll das Urteil vor allem abschreckende Wirkung haben.

 

DRESDEN taz | Wegen Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruchs und Beleidigung hat das Amtsgericht Dresden einen Teilnehmer der Anti-Nazi-Demonstrationen im Februar 2011 zu einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Richter Hans-Joachim Hlavka, Vorsitzender des Schöffengerichts, sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Tim H. am 19. Februar in der Dresdner Südvorstadt mit einem Megafon zum Durchbrechen einer Polizeisperre aufgerufen hatte.


Bei den Auseinandersetzungen waren vier Polizisten verletzt worden, einer wurde als „Nazischwein“ beschimpft. 2011 war es Demonstranten verschiedenster Herkunft zwar gelungen, einen Aufmarsch von Neonazis zum Gedenken an die Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg zu verhindern. Besonders in der Südvorstadt kam es dabei aber auch zu zahlreichen Gewaltexzessen.

 

Der Prozess gegen Tim H. ist der erste gegen einen angeblichen Rädelsführer dieser Krawalle, nachdem Verfahren gegen friedliche Blockierer weitgehend ins Leere liefen. Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft ihm vor, den Durchbruch durch eine Polizeisperre an der Bamberger/Bernhardstraße mit Megafon-Ansagen regelrecht organisiert und koordiniert zu haben. Durch seine Körpergröße und andere Indizien sei er hinreichend identifiziert.

 

Verteidiger Sven Richwin aus Berlin bezweifelt jedoch die eindeutige Erkennbarkeit seines Mandanten auf den Bildbeweisen in bekannter Polizeivideoqualität. Aufrufe, „nach vorn“ zu kommen, könnten nicht als Aufforderungen zur Gewalt interpretiert werden. Weil es keine Beweise für Tätlichkeiten von H. selbst gebe, sei auch die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafverschärfung unangebracht. Sie hatte auf zweieinhalb Jahre Freiheitsentzug plädiert.

 

„Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen“, sagte hingegen der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung.

 

Ein milderes Urteil wäre möglich gewesen, wenn der Angeklagte nicht geschwiegen, sondern sich zu seinen Beweggründen geäußert hätte. Die politischen Implikationen des Falls brachte die Staatsanwaltschaft selbst ins Spiel, als sie die „gerechte Sache“ von Demonstrationen gegen „sogenannte Naziaufmärsche“ nur als Deckmantel für Attacken auf Polizisten bezeichnete. Der Fall ist auch deshalb von einiger Brisanz, weil H. inzwischen Angestellter der Bundesgeschäftsstelle der Linken ist.

 

Verteidiger Richwin bezeichnete das vergleichsweise sehr harte Urteil als ein Exempel, das mit Blick auf das in vier Wochen erneut anstehende Dresden-Gedenken abschreckende Wirkung entfalten solle. Mit größter Wahrscheinlichkeit wird er Berufung einlegen. „Wir hatten unsere Hoffnungen ohnehin nicht in die erste Instanz gesetzt“, sagte er der taz.

 

Quelle: https://www.taz.de/!109141/

Mit Transparenz kann der Eingangsartikel wenig strotzen, denn erst in den Kommentaren wird deutlich, was der Mann noch alles gemacht hat.

Die verschiedenden angelasteten Straftaten stehen auch im ND-Artikel, wie immerhin, wenn auch nur verlinkt.

Der kurze Text passt auch zur Überschrift, der kein ehrliches Bild abgibt.

Bzgl. Anstachelung: Anonym im Internet: Ja, aber nur dort. Wörter wie Durchbrechen gehören aber mmn nicht dazu
Oder Wechselgesang: Nazidemo? Andere: Blockieren! (Wdh.)
3x Nazidemo 3x Blockieren

Was geht denn? Spinnen die jetzt völlig? Kann da noch was gemacht werden?

wie immer gibt es mehrere instanzen die durchlaufen werden können.

sogenannte Beufung, dann geht das vor die nächst höhere Gerichtsebene. In diesem Falle könnte man bis vor den Bundesgerichtshof ziehen wenn mensch das geld für die klagen aufbringt und die kosten decken kann.

ich glaube (bin mir nicht ganz sichr) das es so geht: Amtsgericht-> Landgericht-> Oberlandesgericht-> Bundesgerichtshof. Vllt könnte man auch verfassungsklage einreichen weil es gegen irgendein gesetz verstößt das der mensch dieser straftat bezichtigt wird.... auch in diesem falle sollte mensch etwas mehr geld haben oder solidarische menschen um sich rum die das mit tragen

nach dem Landgerischt gibt es keine Berufung mehr, nur noch eine Revision. Dieser wird nur stattgegeben wenn sog. Verfahrensfehler zu erkennen sind.

Dabei gilt aber oft " Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus",  will sagen es wird schwer. Eine Verfassungsklage kommt wohl in diesem Fall nicht in Betracht, es geht hier um Strafrecht!

o

zum bundesgerichtshof zu gehen hat aber nix mit verfassungsklagen zu tun. die werden vor dem bundesverfassungs(!)gericht verhandelt. der bundesgerichtshof verhandelt durchaus strafrechtssachen - verweist diese aber häufig an die ursprüngliche instanz "zur neuverhandlung" zurück.

http://www.addn.me/antifa/gefaengnisstrafe-fuer-angebliche-megafondurchs...

(Quellen im Orginal)

Antifa

Gefängnisstrafe für angebliche Megafondurchsagen

Am heutigen Mittwoch wurde ein Berliner Antifaschist zu einem Jahr und 10 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Der 36jährige soll nach Einschätzung des Dresdner Amtsgerichts am 19. Februar 2011 mit einem Megafon eine Menschenmenge aufgewiegelt und zum Durchbrechen einer Polizeisperre aufgefordert haben. Der für das Verfahren zuständige Richter Hans-Joachim Hlavka war mit dem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben, die für den Angeklagten in ihrem Schlussplädoyer wegen Körperverletzung, besonders schwerem Landfriedensbruch und Beleidigung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert hatte. Bei dem Durchbruch im Vorfeld der erfolgreichen Massenblockaden von zehntausend Menschen gegen mehrere von Nazis geplante Aufmärsche waren vier Einsatzkräfte verletzt worden.  

Während der vier Verhandlungstage konnte die Staatsanwaltschaft Dresden weder eine allgemeine Tatbeteiligung noch konkrete Taten des Angeklagten nachweisen. Bereits am ersten Verhandlungstag hatte der Hauptbelastungszeuge den Angeklagten nicht als die Person identifizieren können, die mit einem Megafon die Menge zu einem Durchbruch aufgerufen haben soll. Auch vier der am Einsatz beteiligten Polizisten konnten vor Gericht keine Angaben zum Täter machen. Als am dritten Verhandlungstag der Arbeitgeber des Mannes in den Zeugenstand musste, versuchte der Richter immer wieder, dessen Parteizugehörigkeit mit dem Durchbruch in Verbindung zu bringen. Dies sorgte schließlich dafür, dass sich der ursprünglich als Zeuge vorgeladene Arbeitgeber von der Partei Die Linke politisch verteidigen musste. Ein weiteres im Prozess verwendetes Beweismittel war ein Polizeivideo. Auf diesem war der Durchbruch einer Menschenmenge durch eine Polizeikette an der Bamberger Straße Ecke Bernhardstraße in der Dresdner Südvorstadt zu sehen. In dem Video waren etliche gescheiterte Versuche zu sehen gewesen, die durch eine Polizeieinheit aus Nordrhein-Westfalen abgesperrte Straßenkreuzung zu durchbrechen. Direkt im Anschluss an einen erfolgreichen Durchbruch zeigten die Aufnahmen sogar die Person, die mit dem Megafon die Ansage “nach vorne” gerufen haben soll. Dennoch konnte diese Sequenz wenig zur Aufklärung beitragen, da das Gesicht der Person auf dem Video nicht zu erkennen gewesen war.

Dem Staatsanwalt und dem Gericht reichte die Vermutung, dass es sich hierbei um den durch seine Körpergröße und andere Indizien hinreichend identifizierten Angeklagten gehandelt habe jedoch aus. Obwohl dem Angeklagten selbst keine einzige Straftat vorgeworfen werden konnte, konstruierte die Staatsanwaltschaft eine Rädelsführerschaft auf Grund der auch auf dem Video durch die Polizei festgehaltenen Durchsage und machten ihn gleichzeitig für alle am Ort des Geschehens stattgefundenen Straftaten verantwortlich. In seinem mündlichen Urteilsspruch stellte der Vorsitzende des Schöffengerichts abschließend noch einmal klar, dass die Dresdner Bevölkerung solche Krawalltouristen satt habe und verurteilte den Angestellten der Bundesgeschäftsstelle der Linken trotz einer positiven Sozialprognose zu einer knapp zweijährigen Haftstrafe. Der Richter kritisierte in seinem Urteil den Angeklagten nicht nur dafür, sich während des Prozesses nicht entschuldigt zu haben, sondern zeigte sich empört darüber, dass dieser trotz des Urteils gegen die massenhafte Funkzellenabfrage am 19. Februar Rechtsmittel eingelegt hatte.

Sein Berliner Verteidiger Sven Richwin bezeichnete das Urteil gegenüber der taz im Hinblick auf die bevorstehenden Proteste am 13. Februar in diesem Jahr als Exempel mit abschreckender Wirkung. Zugleich kündigte er an, gegen das noch nicht rechtskräftig gewordene Urteil in Berufung zu gehen. “Wir hatten unsere Hoffnungen ohnehin nicht in die erste Instanz gesetzt“, so der Verteidiger in seinem Fazit nach dem harten Urteil.

Weiterer Artikel: Haft für den Mann am Megafon (17.01.2013)

Video vom erfolgreichen Durchbruch: