Verwaltungsgericht lehnt NPD-Antrag aus formalen Gründen ab

Erstveröffentlicht: 
27.04.2012

Karlsruhe/Mannheim: Vorerst darf eine angekündigte Demonstration der NPD am 1. Mai in Mannheim nicht stattfinden. Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hat am Nachmittag einen Eilantrag der Partei gegen eine Verfügung der Stadt Mannheim aus formalen Gründen abgelehnt. Die Kommune hatte am 24. April die Veranstaltung auf ihrem Gebiet verboten, der Antrag der NPD gegen diese Verfügung war jedoch nicht zulässig, weil, so die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts, der Antragsteller nicht befugt gewesen ist.

Zeige Kommentare: ausgeklappt | moderiert

Wissenschaftliche Untersuchungen an 200 Nazis haben nun  bewießen, Nazis sind dümmer als die Polizei erlaubt.

So wollen eine Demonstration in Mannheim druchführen, wissen aber nicht wie.

Aber nun zu den neuesten Erkenntnissen. Die NPD Demo wurde verboten, die Verbotsverfügung ging an die Bundes NPD und die Rhein Neckar NPD hat Widerspruch eingelegt, das aber geht nicht.

Und so hat die NPD am Freitag abend fluchs eine neue Demo in Mannheim angemeldet, und genauso schnell wurde auch diese von der Stadt

verboten.

Nun muss die NPD erneut die Gerichte bemühen.

Liebe Nazis ich hätte da mal eine große Bitte an Euch.

Macht`s wie Euer Führer - bringt Euch um!!!!!!!!!!!!!!!!!