Anwerbeversuche des Inlandsgeheimdienstes in Freiburg

Wenn sie wieder wen anquatschen...

Von März bis Juli 2011 versuchte der Inlandsgeheimdienst in Freiburg mindestens vier Menschen als sogenannte „V-Personen“ anzuwerben. Eine Person wurde zwei Mal angesprochen, so dass insgesamt fünf Anwerbeversuche in vier Monaten bekannt wurden. Ziel der Ausforschung sollten antifaschistische, autonome und allgemeine linke Strukturen in Freiburg und anderen Orten sein. Das „V“ in „V-Personen“ steht dabei nach offizieller Lesart für „Verbindung“ oder gar „Vertrauen“, dabei ist die Aufgabe der „V-Personen“ doch im Gegenteil der Missbrauch von Vertrauen, ihre Aufgabe ist der Verrat. Denn die „V-Personen“ sollen Informationen über ihr Lebensumfeld beschaffen, also ihre FreundInnen, GenossInnen und WG-MitbewohnerInnen verraten. Bei den aktuellen Anwerbeversuchen gehörten sogar enge Familienangehörige zu den auszuforschenden Zielpersonen.

 

„Denn nur der Tod ist umsonst!“

(Geheimdienstler „Henry Bratsche“, Freiburg, 1. Juni 2011)


Die von den Anwerbeversuchen Betroffenen wurden meist an ihren Meldeadressen von zwei in zivil gekleideten Geheimdienstlern aufgesucht. Es wurde um ein Gespräch an einem ungestörten Ort gebeten, am liebsten in den Privaträumen der Linken. Dies wurde jedoch von den Betroffenen abgelehnt. Einer der beiden Geheimdienstler übernahm die Gesprächsführung, während der Zweite auffallend still den Gesprächsverlauf beobachtete. Der Gesprächsführer stellte Fragen und wich Gegenfragen geschickt aus. Erfahrungsgemäß ist es für die Betroffenen unmöglich, bei Anwerbeversuchen Informationen über den Geheimdienst zu gewinnen. Es passiert aber sehr leicht, dass Informationen ungewollt preisgegeben werden.

 

Der Geheimdienst muss zuvor Persönlichkeitsprofile der Betroffenen angelegt haben, denn bei den Anwerbeversuchen wurden Details des näheren Umfelds, der Lebensumstände und der politischen Aktivitäten ebenso erwähnt wie die Teilnahme an Demonstrationen, die Mitarbeit in Gremien und zurückliegende Polizeikontrollen. In den Anwerbegesprächen wurde diese Informationshierarchie, die zahlenmäßige Überlegenheit der Geheimdienstler und das Überraschungsmoment vom Inlandsgeheimdienst ausgenutzt, um zu jedem Zeitpunkt die Kontrolle über die Situation zu behalten.

 

Der Geheimdienst wandte in den Gesprächen unterschiedliche Strategien an, um für Verrat zu werben. Mehrmals wurde eine Spaltungstaktik benutzt, um bezahlte MitarbeiterInnen zu gewinnen. So wurde beispielsweise betont, dass die von den Anwerbeversuchen Betroffenen nicht Teil der Zielgruppe seien und andere Überzeugungen als die Zielpersonen hätten. Insbesondere wurde versucht, die linke Szene in einen gewaltbereiten und einen friedfertigen Teil zu spalten, wobei die Angesprochenen dem friedfertigen Teil zugeordnet wurden. Daneben wurden finanzielle Anreize wie eine steuerfreie Bezahlung bis hin zu einem Angebot von 2.500 Euro Monatsgehalt für die kommenden zwei Jahre und einer anschließenden Übernahme in den Staatsdienst in Aussicht gestellt.

 

„Anna und Arthur halten’s Maul!“


Was bedeutet eigentlich die altbekannte Losung? Der Inlandsgeheimdienst ist ein wichtiger Teil des staatlichen Unterdrückungsapparates. Eine zentrale Aufgabe des „Verfassungsschutzes“ ist die Diskreditierung, Kontrolle und Manipulation sozialer Bewegungen sowie die Gleichsetzung von linken und faschistischen Gruppen. Auch wenn bei Anwerbeversuchen das Gegenteil suggeriert wird: der „Verfassungsschutz“ kann niemals ein Bündnispartner sein.

 

Anwerbegespräche sind so angelegt, dass die Betroffenen sich in einer Defensivposition befinden und der Geheimdienst zu jedem Zeitpunkt die Kontrolle über die Situation behält. Es ist daher illusorisch, dass durch ein taktisches Eingehen auf das Gespräch mehr Informationen gewonnen werden könnten, als der Geheimdienst bereit ist preiszugeben. Andersherum ist die Gefahr groß, dass der „Verfassungsschutz“ an noch unbekannte Informationen gelangt, denn die Anwerbegespräche sind sorgfältig geplant und gezielt zur Informationsbeschaffung konzipiert. Selbst wenn keine „harten Fakten“ zur Sprache kommen, können die GeheimdienstlerInnen im Falle eines Gesprächs ihr Persönlichkeitsprofil der Betroffenen erweitern.

 

Eine Gesprächsverweigerung ist nicht nur legal, denn der „Verfassungsschutz“ hat keinerlei Exekutivbefugnisse, sondern sinnvoll. Die GeheimdienstlerInnen dürfen keine Wohnung durchsuchen, nichts beschlagnahmen, niemanden vernehmen oder gar festnehmen. Ihnen kann also ohne Probleme die Tür vor der Nase zugeschlagen werden, auch wenn sie noch so freundlich um Einlass bitten. Mit einer Verweigerung des Gesprächs und einer anschließenden Veröffentlichung können weitere Anwerbeversuche fast immer verhindert werden.

 

Die fehlenden Exekutivbefugnisse der Geheimdienste gehen zurück auf das Trennungsgebot von Polizei- und Geheimdienstbehörden. Das Trennungsgebot wurde aufgrund der fatalen Machtfülle der „Geheimen Staatspolizei“ (Gestapo) während des Nationalsozialismus eingeführt. Doch in den letzten Jahren wird es beispielsweise durch gemeinsam verwendete Datenbanken zunehmend ausgehöhlt. Bestehende Informationsgesetze erlauben manchmal einen Einblick in eben jene Datenbanken, deshalb sollte auch nach einem Anwerbegespräch ein Informationsersuchen bei den verschiedenen Repressionsbehörden gestellt werden.

 

Angriff ist die beste Verteidigung


Eine andere Möglichkeit auf einen Anwerbeversuchen zu reagieren ist es, WG-MitbewohnerInnen oder NachbarInnen um Unterstützung zu bitten oder handlungsbereite GenossInnen von außerhalb zu involvieren. Wenn Hilfe oder eine Kamera geholt wird, sollte die Tür zugemacht werden, da die GeheimdienstlerInnen ansonsten die Situation ausnutzen und in die Wohnung eindringen könnten.

 

Um im Anschluss ein Gedächtnisprotokoll erstellen zu können, sollten bereits während des Anwerbeversuchs Details wie Dialekt, Größe, Alter, Haare, Bart, Muttermale, Brille, Kleidung, Schuhe, etc. der GeheimdienstlerInnen in Gedanken notiert werden. Direkt nach dem Anwerbeversuch sollten diese Details stichpunktartig festgehalten und später an linke Antirepressions-Gruppen übermittelt werden. Darüber hinaus sollte der Anwerbeversuch mit GenossInnen und in politischen Gruppen diskutiert und anschließend öffentlich gemacht werden.

 

Eine Veröffentlichung hilft den Betroffenen, denn der Geheimdienst scheut die Öffentlichkeit und unternimmt nach einer Veröffentlichung nur selten einen weiteren Anwerbeversuch. Eine Veröffentlichung und Gespräche über den Anwerbeversuch helfen zudem bei der persönlichen Auseinandersetzung mit der häufig verunsichernden Situation. Darüber hinaus werden andere Menschen auf den Inlandsgeheimdienst aufmerksam, was oft zu einer Sensibilisierung und zu einer verstärkten Auseinandersetzung mit der spaltenden Arbeit des „Verfassungsschutzes“ führt. Außerdem erkennen viele nach einer solchen Beschäftigung mit dem Thema Überwachung die Notwendigkeit sicherer Kommunikation und werden insgesamt aufmerksamer gegenüber staatlichen Infiltrationsversuchen.

 

Spitzel sind das Allerletzte


Neben angeworbenen „V-Personen“ setzt der Geheimdienst auch eingeschleuste Spitzel ein. Bei der Innenministerkonferenz 2011 wurde eine weitere Intensivierung der Anwerbe- und Spitzelaktivitäten gegen die linke Szene beschlossen. Doch nicht nur der „Verfassungsschutz“ setzt Spitzel ein, auch die Polizei benutzt geheimdienstliche Methoden. Beispielhaft hierfür ist die die Einschleusung des Polizeispitzels Simon Bromma in die Heidelberger studentische Linke, die zum Jahreswechsel 2010/2011 mit der Veröffentlichung seiner Klaridentität endete. Der Fall Simon Bromma steht zudem exemplarisch für eine erweiterte Zusammenarbeit europäischer Repressionsbehörden. Aber nicht nur die Polizei wendet Gewalt an, auch der Verfassungsschutz macht Sprengstoffanschläge, um Linken zu schaden. Und letztendlich unterstehen sowohl Polizei als auch Inlandsgeheimdienste den Innenministerien.

 

Weg mit den Repressionsbehörden!

 

Autonome Antifa Freiburg

Communiqué vom 31.07.2011

Zeige Kommentare: ausgeklappt | moderiert

Radio Dreyeckland Interview mit einem Betroffenen