(B) Repression gegen Freundeskreis von Denis

Dennis

Vorgeschichte
Am 31.12.2008 tötete ein Berliner Polizeibeamter in Zusammenarbeit mit seinen 2 Kollegen im brandenburgischen Schönfließ Dennis. Die Familie, der Freundeskreis und auch die UnterstützerInnengruppe „No Justice – No Peace“ organisierten in den folgenden Jahren eine Gegenöffentlichkeit, um die Notwehrtheorie der Polizei zum Einsturz zu bringen. Dies gelang teilweise recht erfolgreich, so dass sich die Berliner Polizisten vor dem Landgericht in Neuruppin wiederfanden, wo gegen sie das Verfahren eröffnet wurde. Am 03. Juli 2010 kam es dann zum Urteil. Reinhard R. wurde wegen Totschlags in einem minderschweren Fall zu zwei Jahren Haft verurteilt. Dies wurde zur Bewährung ausgesetzt. Seine beiden Mitangeklagten erhielten Geldstrafen wegen „Strafvereitelung im Amt“. Die Familie, der Freundeskreis und auch die anderen UnterstützerInnen waren entsetzt über das milde Urteil und äußerten lautstarken Protest. Daraufhin schritt die Polizei ein und nahm 2 Freunde von Dennis fest. Gegen sie wird jetzt in Neuruppin wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ verhandelt. 

 

Der Prozess gegen M.

Dieser erfolgte im März 2011 vor dem Amtsgericht in Neuruppin und endete mit einer Geldstrafe gegen M.. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass M. einem gegen ihn ausgesprochenen Platzverweis nicht nachkam und deshalb festgenommen werden musste. Zahlreichen Fragen, z.B. ob es jemals diesen Platzverweis gab, wurde vom Gericht bewusst nicht nachgegangen. M. legte gegen das Urteil Berufung ein und nun wird vor dem Landgericht neu verhandelt.

Der Prozess gegen W.

Bei dem Prozess gegen W. stellte seine Anwältin erst einmal einen Nichteröffnungsantrag, da es weder Beweise noch Zeugenvernehmungen gab, lediglich eine Aktennotiz sollte ausreichen, um den hinreichenden Tatverdacht zu begründen. Das störte die Richterin, welche dieselbe wie beim Prozess gegen M. ist, allerdings nicht und sie eröffnete im Mai 2011 die Verhandlung ohne vorherige Beweiserhebung. Dass trotz der Nichtermittlung der Staatsanwaltschaft und ohne Beweise die Richterin davon ausgeht, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch, spricht klar für eine Vorverurteilung und eine Befangenheit der Richterin.

1. Verhandlungstag

Es waren mehrere Polizisten als Zeugen geladen, sowohl die Cops, die die Festnahmen direkt durchführten, als auch deren Vorgesetzter. Die Cops, welche die Festnahme durchführten, erklärten, sie hätten von dem Festnahmebefehl durch ihren Vorgesetzten erfahren. Dieser gab allerdings bei seiner Zeugenvernehmung an nichts von diesem gewusst zu haben. In der Anklageschrift taucht ein Platzverweis als Grund auf, dieser wurde jedoch von keinem Beamten erwähnt.


Nun stellte sich also die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Ordnungshüter eigentlich handelten? Bezeichnend auch die Antwort auf die Frage, warum gerade W. festgenommen wurde: der Cop sagte sinngemäß aus „Er stand dort am nächsten und war am einfachsten festzunehmen“. Während der Vernehmung versuchte die Richterin mehrmals die Polizeibeamten in eine bestimmte Richtung zu drängen, so dass sie beispielsweise nach klaren Verneinungen von Fragen nachbohrte, ob es nicht doch so oder so gewesen sein könnte, oder gewesen sein müsste.

2., Verhandlungstag

Rechtsstaatliche Verfahren nur für Polizisten?

Am 31.05.11 begann die Richterin mit einer Neuterminierung den Prozess. Dabei räumte sie der Verteidigerin keine Zeit ein sich mit ihrer Kanzlei zu verständigen, um die neu festgelegten Termine abzuklären. Auch lagen 2 der Termine in der Urlaubszeit der Verteidigerin, welche schon im Vorfeld dem Gericht bekannt war. Die Richterin sagte dann sinngemäß, dass es ihr egal sei, ob die Verteidigung anwesend sei. Nachdem in einer Folge auch der Antrag der Verteidigerin auf Beiordnung abgelehnt worden war, stellte die Anwältin einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Die Stimmung war recht hitzig im Gerichtssaal. Über einen Antrag vom 1.Verhandlungstag zur Beiziehung von ungeschnittenem Material des RBB, der im Juni 2010 über die Urteilsverkündung berichtet hatte und das entsprechend wertvolle Informationen über die damalige Situation, die zur Festnahme von M. und W. geführt hatte, beinhalten könnte, gab es keine Entscheidung.

3. Verhandlungstag

Der 3. Prozesstag begann mit der Fragestellung, ob die geladenen ZeugInnen alle anwesend seien. Die Verteidigerin unterbrach das mit der Frage, was denn mit ihren Ablehnungsantragantrag sei. Nun bekam die Verteidigerin die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft ausgehändigt, nachdem der Antrag bereits abgelehnt worden war. Darauf folgte ein 2. Ablehnungsantrag der Verteidigung. In der Frage nach der Beiziehung des Materials vom RBB kam es wohl zu einigen Missverständnissen oder Unvermögen seitens der Staatsanwaltschaft und so sah sich die Anwältin gezwungen, nochmals den Unterschied zwischen einem nichtchronologischen und zusammengeschnittenen Fernsehbericht und einem ungeschnittenen Rohmaterial zu erklären. Der Staatsanwaltschaft fiel dann plötzlich ein, dass das Landgericht im Berufungsverfahren gegen M. das Material auch beantragt hätte. Die Stimmung selbst war nicht mehr so gereizt wie am Prozesstag zuvor, allerdings ist von einem starken Verurteilungswillen der Richterin auszugehen.

Wie geht’s weiter?

Die Verhandlung ist erst einmal bis zum 14.06.11 ausgesetzt, dann soll auch über den Befangenheitsantrag der Anwältin gegen die Richterin entschieden werden. Der Freundeskreis und die Familie sind über das Verhalten am Amtsgericht empört, aber lassen sich dadurch nicht einschüchtern. Gemeinsam mit „No Justice No Peace“ haben wir alle viel in den letzten Jahren gelernt, vor allem, dass es sich zu kämpfen lohnt. Deshalb sei hier auch an eine Aussage eines Familienmitgliedes erinnert „Ohne Gerechtigkeit werden wir niemals Ruhe geben“. Es ist dabei egal, ob es um schießwütige PolizistInnen geht, oder um RichterInnen, die trotz aller Beweise unschuldige Menschen nicht freisprechen wollen.

No Justice - No Peace / Juni 2011

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Klingt heftig was da abgeht.

Wünsche euch viel Kraft und dass dem Befangenheitsantrag statt gegeben wird...