S21 Gegner_innen vor Gericht – Ein Urteil bleibt noch aus

Aktivistin im Baum

Die Hauptverhandlung im Prozess gegen Cécile und Arne wurde heute nach 5 Stunden unterbrochen und als Fortsetzungstermin wurde der 10. Mai, 10:30 Uhr anberaumt. Den Kletteraktivist_innen wird Hausfriedensbruch aufgrund der Besetzung eines Baggers vorgeworfen. Die Aktion hatte im September 2010 die Abrissarbeiten am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs um zwei Stunden verzögert.

 

Die Blockade erfolgte als Teil der Massenproteste gegen das umstrittene Stuttgart 21 Projekt und auch der heute begonnene Prozess ist eines von hunderten Verfahren gegen friedliche Aktivist_innen. Schon vor Beginn der Verhandlung hing zwischen den Bäumen vor dem Amtsgericht ein Transparent mit der Erinnerung und Mahnung: „Wir lassen unseren Widerstand nicht kriminalisieren“. Kletteraktionen wie diese kurz vor Beginn der Verhandlung sind eine der Hauptaktionsformen der angeklagten Aktivist_innen, die sich mit kreativen Aktionen gegen Atomstaat, Militarismus, Gentechnik und größenwahnsinnige Bahnhofsprojekte wehren.

 

Zu dem Prozess kamen so viele Zuschauer_innen, dass nicht einmal der größte Gerichtssaal reichte, um allen Interessierten Platz zu bieten.

Die Verhandlung verlief Schlag auf Schlag und nachdem der Antrag auf eine Laienverteidigung abgelehnt wurde, verteidigten sich die beiden Angeklagten mit Biss und sehr guten Rechtskenntnissen selbst. Sie ließen keine juristische Möglichkeit aus, um sich zu verteidigen und so konnte sich die Richterin nicht vor der Flut der Anträge retten, die sie schlagfertig stellten. Die zunehmend angestrengte Richterin Probst bestand sehr genau auf ihre Gewalt über den Ablauf, doch das mit den Angeklagten solidarische Publikum trug wie auch die Aktivist_innen selbst dazu bei, dass dies zu keiner leichten Aufgabe wurde.

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"Die Blockade erfolgte als Teil der Massenproteste gegen das umstrittene Stuttgart 21 Projekt und auch der heute begonnene Prozess ist eines von hunderten Verfahren gegen friedliche Aktivist_innen."

 

Entschuldigen Sie, aber diesen Satz kann man so nicht stehen lassen. Proteste und Demonstrationen mögen für viele Bürger gerechtfertigt sein, dies ist legitim und das Recht der Bürger. Es ist jedoch kein Recht fremdes Eigentum zu besetzen, ggf. zu beschädigen oder zu zerstören. Jeder wirklich friedlicher Demonstrant weiß das und sollte sich von solchen Aktionen distanzieren. Sie schädigen den Ruf der Demonstrationen und sind bei beistem Willen nicht mehr "friedlich". Nur weil keine aktive Gewalt angewendet wird, heißt das nicht das man sich friedlich verhält. Solche aktionen dürfen nicht toleriert werden uns müssen, um den Eigenschutz der Bürger zu wahren, bestraft werden. Stellen Sie sich nur vor, jede Gruppierung die etwas nicht gut findet dürfte Baumaschinen, Gebäude etc. besetzen....

Mfg

Im Text gibt es einen Fehler: am 10. Mai geht es um 15:30 weiter, nicht um 10:30 Uhr!

Hier gibt es einen weiteren Bericht zum Prozess:

Ungewöhnlicher Prozessauftakt : Bagger-Prozess gegen S21 GegnerInnen

- Prozess nach 5-stündiger juristischer Schlagabtausch auf dem 10. Mai vertagt

- Richterin interessiert sich nicht für entlastende Tatsachen.

- Polizeioberrat hat wenig Ahnung von Versammlungsrecht.



Am 3.5. 2011, den ersten Prozesstag gegen zwei Robin Wood AktivistInnen, die letzten Sommer aus Protest gegen Stuttgart 21 kletternd protestierten, ging es hart zur Sache. Die Verhandlung wurde nach 5 Stunden heftigen juristischen Schlagabtauschs zwischen Richterin und Angeklagten auf dem 10. Mai vertagt.

Eigentlich hätte es für das stuttgarter Amtsgericht heute ein leichtes Spiel werden sollen: Zwei Angeklagten ohne juristische Ausbildung und ohne Anwalt und der in Prozessen gegen S21-GegnerInnen inzwischen übliche Vorwurf "Hausfriedensbruch". Doch, dass Urteile wie am Fließband gesprochen werden und Angeklagten elementare strafprozessuale Rechte nicht zugestanden werden, wollten die beiden AktivistInnen nicht einfach hinnehmen.


Für Unverständnis im zahlreich erschienenen Publikum sorgte zu Beginn die unbegründete Ablehnung zweier Rechtsbeistände, gegen deren Zulassung nicht mal die Staatsanwaltschaft Bedenken äußerte.

Selbst ihre vorbereitete Einlassung zur Sache durfte eine Angeklagte nicht zu ende vorlesen. "Die Richterin hat sich lediglich für eine belastende Äußerung interessiert. Meine Ausführungen zu den Umständen der Aktion wollte sie nicht ein mal hören. Hinsichtlich der Klärung der Tatbestandsvoraussetzungen wie Vorsatz oder der Rechtsgüterabwägung zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und Eigentum solche Fakten aber von Bedeutung - dies bestätigte neulich das Bundesverfassungsgericht im so genannten Flughafenurteil. Dies sind offensichtlich entlastende Tatsachen!", begründete Cécile Lecomte ihren Eindruck, Richterin Probst habe sich bereits auf die Schuld der Angeklagten festgelegt ohne wesentliche Tatsachen klären zu wollen. Um den Zeugen ihre Fragen stellen zu dürfen, mussten die Angeklagten ebenfalls kämpfen. Ausgerechnet diese Fragen erwiesen sich als für die Verteidigung von besonderer Relevanz. Im Zeugenstand zeigte Polizeioberrat Feß wie wenig Ahnung er von Versammlungsrecht hat: eine nicht Aufgelöste Versammlung ließ er mit der Gewalt eines Sondereinsatzkomandos sprengen.

"Die Verhandlungsführung werde ich mir nicht aus der Hand nehmen lassen", wiederholte mehrfach, die von die Schlagfertigkeit und juritisch sachliche präzise Argumentation der Angeklagten überraschte Richterin. " Die Richterin konnte sich nicht vor der Flut der Anträge Retten, die sie schlagfertig stellten", kommentierte eine Zuschauerin.

Gegen 18:30 wurde die Verhandlung geschlossen. Am 10. Mai geht es um 15:30 Uhrmit der Vernehmung zweier weiteren Polizeizeugen und Beweisanträge der Verteidigung weiter. Justiztheater Akte II im Saal 1. Akte II am 24.5. um 13:30 Uhr.

 http://www.robinwood.de/blog/aktion/2010/08/s21-abrissbagger-besetzt/
  http:// http://blog.eichhoernchen.fr/
In den Stuttgarter nachrichten gibt es einen Bericht: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.s-21-aktivisten-vor-gericht...