Repression gegen GelöbnisgegnerInnen

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Am 30. Juli 2010 hat auf dem Stuttgarter Schlossplatz ein „öffentliches Gelöbnis“ der Bundeswehr stattgefunden. Bereits im Vorhinein versuchten die städtischen Behörden den Widerstand dagegen klein zu halten. So wurden mehrere Kundgebungsanmelder als „ungeeignet“ abgelehnt.

 

Am 30. Juli selbst wurde von vornherein der Ort des Gelöbnisses weitläufig abgesperrt und Demonstranten in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Eine friedliche Sitzblockade vor der St. Eberhardskirche -in der ein Gottesdienst für die Rekruten stattfinden sollte- wurde gewaltsam geräumt und über 70 Kriegsgegner in Gewahrsam genommen. Zwischenzeitlich  hat das Amt für Öffentliche Ordnung Befragungsbögen an die Betroffenen geschickt, in denen Stellung zum Vorwurf der Ordnungswidrigkeit des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz bezogen werden soll, und in Einzelfällen wurde Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben.
Im folgenden möchten wir einige wichtige Hinweise zum Umgang mit diesen Kriminalisierungsversuchen geben.

 

Ordnungswidrigkeit, Bußgeldbescheid, Widerspruch...
Den zugestellten Befragungsbogen auszufüllen bringt keinen Vorteil für die Betroffenen. Ganz im Gegenteil geht es dem Ordnungsamt sicherlich nicht darum deine Unschuld festzustellen. Es gilt auf jeden Fall die Aussage zu verweigern!

In der Regel erhalten die Betroffenen nach einigen Wochen einen Bußgeldbescheid, der sich meist auf 50 bis 500 Euro beläuft. Ein Bußgeld ist keine Vorstrafe und wird nicht im Bundeszentralregister gespeichert! Gegen einen Bußgeldbescheid kann und muss innerhalb von 14 Tagen Widerspruch eingelegt werden. Im Gegensatz zu einem Strafverfahren (bspw. beim Widerspruch gegen einen Strafbefehl) hat hierbei der Amtsrichter weitreichende Möglichkeiten die Verhandlung zu gestalten und kann das Bußgeld beliebig herabsetzen oder das Verfahren einstellen – allerdings darf er hierbei nicht zu deinem Nachteil von der im Bußgeldbescheid festgestellten Geldbuße abweichen!

Abgeschlossene Rechtsschutzversicherungen (bspw. über die Gewerkschaftsmitgliedschaft) übernehmen oftmals die Verfahrenskosten. Außerdem besteht die Möglichkeit über die Rote Hilfe Prozesskostenhilfe zu beantragen!

 

...Strafverfahren, Gerichtsverhandlungen etc.
Falls du einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift bekommen hast, solltest du auf jeden Fall Kontakt zu uns aufnehmen. Bei einem Strafbefehl solltest du erst einmal Einspruch einlegen. Dieser muss innerhalb der Frist von 14 Tagen formlos erfolgen und kann bis zum Verhandlungsbeginn zurückgezogen werden. Eine entsprechende Vorlage lässt sich im Internet finden u.a. unter www.rote-hilfe.de (http://www.rote-hilfe.de/static/infos-hilfe/infos-zu-strafbefehlen.html).

 

Repression ins leere laufen lassen, Solidarität organisieren!
Auch in diesem Fall halten wir es für wichtig, die Betroffenen mit ihren Bußgeldern, Strafbefehlen und Gerichtsverfahren nicht alleine zu lassen. Auch wenn „nur“ einzelne betroffen sind – so zielen Stadt und Justiz ganz klar auf den gesamten Widerstand gegen Krieg und Militarisierung. Die Kriminalisierung soll ein einschüchterndes Signal an alle senden, die sich an politisch unliebsamen Protestveranstaltungen beteiligen.Lassen wir diesen Versuch ins leere laufen! Solidarität ist unsere Waffe!

Als Ortsgruppe der Roten Hilfe beraten wir Betroffene gerne und vermitteln Anwälte, die Erfahrung in solchen Verfahren haben.

Wenn ihr durch einen Bußgeldbescheid, einen Strafbefehl oder einem Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit den Protesten gegen das Gelöbnis am 30. Juli 2010 betroffen seid, meldet euch bitte bei uns.

Wir treffen uns jeden ersten Dienstag im Linken Zentrum Lilo Herrmann
(Böblinger Straße 105, 70199 Stuttgart) um 20 Uhr.

Ihr könnt uns auch per Mail unter stuttgart(at)rote-hilfe.de erreichen.

Weitere Infos findet ihr unter:

 

http://www.versammlungsrecht.info | www.rote-hilfe.de | www.rote-hilfe-stuttgart.de.vu

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... wieso benennt ihr keine aktiven Frauen?

weil die in der männlichen form enthalten sind. wörter in der mehrzahl lassen nicht ohne weiteres auf das geschlecht schliessen. zudem ist in diesem falls ja überhaupt nicht bekannt, ob auch frauen dabei waren. insofern ist die gewählte form in jedem fall richtig, während das gendergedöns unter umständen sogar unzutreffend wäre. außerdem kriegt man (ja, man!) von diesem genderunsinn augenkrebs.

DemonstrantInnen, KriegsgegnerInnen...

da waren Frauen dabei.

was ist so schwer daran zu verstehen, daß der plural nur dem klangbild nach dem der mönnlichen einzahl entspricht, seiner bedeutung nach aber ohne das hinzutreten weiterer unstände keine aussage über das geschlecht der bezeichneten trifft, sondern geschlechtsneutral ist? das ist wirklich völlig unstreitig und kann in jedem duden nachgelesen werden. es ist insofern völlig gleichgültig, ob in diesem konkreten fall frauen dabei waren, was im übrigen ja auch nucr eine unbelegte behauptung deinerseits ist.

Ein für alle Mal: die einzig mögliche Form zugeschriebene Geschlechter formal-korrekt auszudrücken ist die mit dem Unterstrich, meinetwegen auch mit dem Sternchen. Demonstrant_Innen, und alles ist okay. Und wenn man das mal hinter sich hat, könnte man auch gleich darüber nachdenken dass Sprache nur Spiegel bereits vorhandener gesellschaftlicher Zustände ist, das ergo im Rückschluss, Sprache die Verhältnisse nicht verändern kann, ganz egal wie sehr man sich um das formale Gendern von Texten kümmert. Nichts desto trotz: Das mit dem Unterstrich ist eine nette Sache, die man meinetwegen auch bis zur Revolution machen kann, im Kommunismus muss sowieso einiges umgebastelt werden. Wieder im Rückschluss bedeutet das natürlich dass einige Unschönheiten im formalen Sprachgebrauch geändert werden müssen, rekurrierend auf die - nun dann hoffentlich - kommunistischen Verhältnisse.