Gelöbnis in Stuttgart: Gedruckte Lügen

Gelöbnix in Stuttgart
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Am 30. Juli möchte die Bundeswehr in Stuttgart ein öffentliches Gelöbnis abhalten. Das Ordnungsamt der Stadt versucht mit allen Mitteln, den Widerstand dagegen auszubremsen. Nachdem bereits Anfang Juli vier Kundgebungsanmelder als Versammlungsleiter abgelehnt wurden, lügt ein Sprecher des Amtes in der aktuellen Ausgabe der Stuttgarter Zeitung vom 24. Juli nun wie gedruckt.

 

So wird kurzerhand behauptet, gegen die abgelehnten Versammlungsleiter werde „wegen gemeinschaftlicher, schwerer Körperverletzung ermittelt“. Hierbei handelt es sich um eine frei erfundene Behauptung, in keiner der Ablehnungsmitteilung war je die Rede von diesen Vorwürfen. Uwe Czier geht aber noch weiter und erklärtÖ: „Wir haben den Veranstaltern die Gründe dargelegt, sie haben nicht reagiert“. Abgesehen davon, dass alle vier Anmelder Widerspruch gegen diese Ablehnung eingelegt haben, wurde mehrfach Nachgefragt, auf welche „Erkenntnisse“ sich die Ablehnung stütze.


Seine „rechtstaatlichen“ Kompetenzen stellt Uwe Czier mit seinen Ausführungen zur Versammlungsfreiheit unter Beweis:Es gebe keine Anzeichen für einen unfriedlichen Verlauf - nur dann könne die Stadt den Antrag ablehnen.“ Dass Kundgebungen nicht einfach verboten werden können, weil mit einem „unfriedlichen Verlauf“ zu rechnen ist, ist die eine Sache, die Tatsache, dass das Ordnungsamt sich in der Position sieht, Versammlungen kurzerhand „ablehnen“ zu können, ist allerdings ein Skandal.


Es ist darauf zu hoffen, dass das Bündnis GelöbNix in Stuttgart seinen Worten Taten folgen lässt und juristisch gegen die Praxis des Ordnungsamtes vorgeht.