Überfall von 40 Rechtsextremen auf Mai-Kundgebung - Prozess eingestellt

Erstveröffentlicht: 
02.05.2017

Dem Überfall von 40 Rechtsextremen auf eine Mai-Kundgebung 2015 in Weimar folgte jetzt ein sehr kurzer Prozess. Gegen Geldauflagen wurde das Verfahren eingestellt. Linke-Politikerin Renner sieht darin ein fatales Signal.

 

Weimar. Zwei Jahre nach dem rechtsextremen Überfall auf eine DGB-Maikundgebung ist das Verfahren gegen fünf junge Männer eingestellt worden. Die Angeklagten im Alter von jetzt 20 bis 22 Jahren aus Sachsen und Hessen müssen Geldauflagen in Höhe von 350 bis 650 Euro an das Kinderhospiz im thüringischen Tambach-Dietharz zahlen. Außerdem verfügte der Jugendrichter am Weimarer Amtsgericht am Dienstag die Zahlung von jeweils 100 Euro an den Nebenkläger. Er war bei dem Übergriff durch Faustschläge auf den Kopf verletzt worden.

 

Am 1. Mai 2015 hatten etwa 40 Rechtsextreme, überwiegend aus Sachsen und Brandenburg, die Mai-Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf dem Marktplatz in Weimar gestürmt und mehrere Menschen attackiert. Es gab drei Leichtverletzte. Laut Staatsanwaltschaft war es ein Aufzug der „Jungen Nationaldemokraten“; der Jugendorganisation der rechtsextremen NPD. Die Störer hatten dem SPD-Bundestagsabgeordneten Carsten Schneider das Mikro entrissen, um selbst eine Ansprache zu halten.

 

Bezahlen die jungen Männer ihre Geldauflagen, gelten sie als nicht vorbestraft. Sie standen wegen gemeinschaftlicher Störung von Versammlungen und Aufzügen vor dem Jugendrichter, da sie zum Tatzeitpunkt noch als Heranwachsende galten. Auf die Einstellung des Verfahrens hatten sich die Verteidiger und der Staatsanwalt in einem Rechtsgespräch mit dem Richter geeinigt. Das Verfahren gegen einen 6. Angeklagten war zuvor abgetrennt worden, da der 21-Jährige aus dem brandenburgischen Zossen nicht zum Prozessauftakt am Dienstag erschienen war. 

 

Linken-Politikerin: „absolut unverständlich


Die Verfahren gegen die erwachsenen Störer sind noch in der Schwebe. Die von der Staatsanwaltschaft gegen 28 Erwachsene beantragten Strafbefehle waren vom Weimarer Amtsgericht abgelehnt worden. Dagegen hatte die Anklagebehörde Beschwerde eingelegt.

 

Die Linke-Bundestagsabgeordnete Martina Renner kritisierte die Einstellung des Prozesses gegen die fünf jungen Männer als „absolut unverständlich“ und als „fatales Signal“. Das Gericht habe aus Gründen der Verfahrensökonomie bewusste die Möglichkeit ausgeschlagen, in einer Beweisaufnahme zu klären, wer organisatorisch für diesen Neonazi-Angriff verantwortlich sei.

 

Der politische Hintergrund habe gar keine Rolle gespielt. Renner sprach von einer „bewussten Choreographie der Tat, die darauf angelegt war, Parallelen zum 1. Mai 1933 zu ziehen“. Der Nebenkläger, ein Rentner aus Weimar, sagte im Zeugenstand, der Aufmarsch habe ihn an einen SA-Sturmtrupp erinnert.

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Hier ein Bericht mit Fotos von damals: https://linksunten.indymedia.org/de/node/142027