Schlägerei bei Bennewitz: Freispruch für mutmaßliches Mitglied der „Terrorcrew Muldental“

Erstveröffentlicht: 
04.01.2017

Nach nicht einmal zwei Stunden war der Berufungsprozess vorzeitig beendet. Carsten P. (26), mutmaßliches Mitglied der rechten „Terrorcrew Muldental“, ging straffrei aus der Verhandlung. Damit bleibt eine brutale Schlägerei im Jahr 2013 bei Bennewitz juristisch wohl für immer unaufgearbeitet – nicht zuletzt, weil sich Beteiligte an nichts erinnern wollen.

 

Laut Anklage soll Carsten P. aus Naunhof Aggressor und Wortführer einer etwa 20 Mann starken Gruppierung gewesen sein, die vier junge Männer am 9. Mai 2013 auf dem Waldweg zum Forsthaus „Waidmannsheil“ bei Bennewitz angriff. Gemeinsam mit Kumpanen habe Carsten P. an jenem Himmelfahrtstag seine Opfer geschlagen, getreten und gewürgt. Der erste Prozess vor dem Amtsgericht Grimma endete im September 2016 mit einem Freispruch, da die Belastungszeugen plötzlich Erinnerungslücken geltend machten. Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Doch auch am Mittwoch gaben sich die Zeugen, die gegenüber der Polizei noch klare Angaben zum Tatgeschehen gemacht hatten, nicht auskunftsfreudiger als in erster Instanz. „Ich bin im Krankenhaus aufgewacht, an mehr kann ich mich nicht erinnern“, so Philipp K. (28). Den Angeklagten kenne er nicht. Ähnlich äußerte sich Marcel L. (31). Er sei erst zu der Prügelei gestoßen, als sie schon vorbei war, erklärte er der Vorsitzenden Richterin Karen Aust. Die hielt ihm daraufhin den Wortlaut seiner Vernehmung bei der Kripo vor, wo er Carsten P. noch eindeutig als Täter identifiziert hatte. „Ich merke mir das Gesicht nicht über Jahre, es ist zu lange her. Ich habe damit abgeschlossen, gar nicht mehr daran gedacht.“ Lediglich ein Faustschlag sei ihm noch im Gedächtnis geblieben, nicht aber dessen Verursacher.

Schon nach dem ersten Prozess waren gegen mehrere Zeugen Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, weil der Verdacht auf Falschaussage bestand. Um sich nicht selbst zu belasten, verweigerte einer am Mittwoch die Aussage komplett, während der letzte aus dem Quartett ähnlich einsilbig wie seine Vorgänger antwortete. „Wir hatten richtig viel getrunken, ich kann Ihnen dazu nichts sagen“, behauptete Andreas A. (32).

Oberstaatsanwalt Lutz Lehmann wollte das nicht unkommentiert lassen. Wie könne es sein, dass Andreas A. der Polizei noch am Tattag zwei Stunden lang alle Details geschildert habe und danach rein gar nichts mehr wisse? „Wenn ich einen rosa Elefanten sehe, erinnere ich mich drei Jahre später noch an den Elefanten“, zeigte sich der Ankläger überzeugt.

Doch auch diese Intervention nützte nichts. Lehmann sah das Fundament der Anklage in sich zusammenfallen und lenkte rechtzeitig ein, indem er die Berufung zurücknahm. Carsten P. und sein Anwalt Lars Gieseke nahmen das dankend an.

Der Freispruch aus erster Instanz ist damit rechtskräftig. Zu der naheliegenden Frage nach möglichen Einschüchterungen der Zeugen aus dem rechten Milieu äußerte sich Oberstaatsanwalt Lehmann zurückhaltend. Aber: „Mit Erinnerungslücken zu erklären ist es auf jeden Fall nicht“, so der Jurist gegenüber L-IZ.de.

Nach Ansicht der Behörden stammen Carsten P. und seine mutmaßlichen Komplizen direkt aus der „Terrorcrew Muldental“ (TCM) oder deren nahem Umfeld. Mehrere Mitglieder des rechten Netzwerks sollen sich im Oktober 2009 an einem äußerst brutalen Überfall auf Fans des Fußballvereins Roter Stern Leipzig e.V. in Brandis beteiligt haben. In der Vergangenheit kam es bereits zu diversen Razzien gegen die TCM, bei der die Ermittler unter anderem Kameras, Laptops, Pyrotechnik, Sturmhauben und Waffen konfiszierten. Ein Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung wurde allerdings mangels hinreichender Beweise eingestellt.

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Bei Carsten P. dürfte es sich um Carsten Poitz handeln.