München: Freisprüche in Nötigungsverfahren wegen Sitzblockade

Bild der Räumung von https://24mmjournalism.com/

Am 27.4.15 wurden 20 Menschen festgenommen weil sie sich an einer Sitzblockade beteiligt hatten, die gegen den Aufmarsch von PEGIDA (damals BAGIDA) gerichtet war. Am 25. und 27.1.17 fand die Berufungsverhandlung vor dem LG München gegen zwei der 20 statt. Das Verfahren endete mit einem glatten Freispruch. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, die Staatsanwaltschaft kann noch Revision einlegen.


Der Versuch Sitzblockaden als Nötigung zu verfolgen stellt in München eine neue Stufe der Kriminalisierung von antifaschistischem Protest dar. Aber auch der Prozess an sich brachte einige Interessantheiten mit sich, weshalb er im Folgenden dokumentiert wird, inklusive der gemeinsamen Erklärung der Angeklagten zum Prozess.

Einschätzung zu den Prozessen

 
Die Strafverfolgungsbehörden haben in der ersten Instanz eine Vereinzelungsstrategie gefahren und alle Prozesse separat verhandelt. In vielen Verfahren – insbesondere vor dem Jugendgericht – wurden Einstellungen gegen Auflage von Sozialstunden im niedrigen  zweistelligen Bereich angeboten, was von vielen Angeklagten akzeptiert wurde. Einzelne hatten sogar die im Vorfeld ergangenen Strafbefehle akzeptiert. Die restlichen Verfahren wurden zwischen Freispruch und um die 40-50 Tagessätze verurteilt.


Bedauerlich an der Stelle ist, dass das Akzeptieren von Einstellungen oder gar den Strafbefehlen – so nachvollziehbar die persönlichen Gründe auch sein mögen – die Position der Leute schwächen, die versuchen politische Prozesse auf höherer Instanz erfolgreich zu führen. Wenn die Strafverfolgungsbehörden mit dem Nötigungsvorwurf durchkommen, wird in Zukunft sogar das banale Mittel der Sitzblockade regelmäßig in Festnahmen und empfindlichen Strafen münden. Deswegen wurde sich entschieden auf juristischer Ebene dagegen zu wehren.

Dokumentation des Prozesses am 25.1.17

 
Der Prozesstag startet um 9:00. Noch vor Eröffnung blafft der Vertreter der Staatsanwaltschaft (StA) Martin Apetz ein "Mützen ab!" ins Publikum. Nach der Eröffnung geht es damit los, dass StA und Gericht (Richterin Baßler nebst zwei Schöff_innen) eventuelle Zeug_innen rausschicken wollten. Insbesondere der StA versteift sich darauf alle laden zu wollen, die an der Blockade beteiligt waren und im Publikum sitzen.

Nach einigem Hin und Her und begrüßenswerter Unkooperativität des Publikums, droht das Gericht die zwangsweise Feststellung der Personalien aller im Publikum.
Daraufhin gibt es eine 5 minütige Unterbrechung auf Wirken der Verteidigung. Während der Pause versucht der StA anhand von Fotos und einer Namensliste aus den Akten die Leute im Publikum zu identifizieren.
Zu dem Zeitpunkt hatten sich aber die in Frage kommenden Leute geschlossen aus dem Gericht entfernt, weil sie wohl keinen Bock auf die angekündigte Repression hatten. Das hat der StA dann auch irgendwann erkannt, was ihn dazu veranlasst wutentbrannt die Seite mit der Namensliste aus der Akte zu reißen und aus dem Saal zu stürmen.
Einige Minuten später kommen tatsächlich zwei uniformierte Justiz-Cops in den Saal und wollen die Personalien von allen verbliebenen feststellen. Die Verteidigung versucht zu intervenieren, erreichtaber nur dass die Richterin reinkommt und erklärt, dass die Feststellung nur dem Abgleich der Liste dient und nicht festgehalten würde.

Das Schauspiel dauerte bis dahin schon über 45 Minuten. Immerhin wurde niemand in den Zeug_innenstand gezwungen, aber ein signifikanter Teil des Publikums wurde faktisch ausgeschlossen und der Verfahrenstag in die Länge gezogen. Beides Komponenten der Strategie der StA, die sich später noch deutlicher herauskristallisieren sollte.  

Weiter geht es mit der Verlesung der Urteile aus der ersten Instanz. Interessant ist hier, dass die Richterin bereits die mehrfachen Fehler der Polizei während der Räumung betont und das Verfahren deshalb nicht als geeignet für ein Grundsatzurteil sei. Anschließend wird die gemeinsame Erklärung der beiden Angeklagten verlesen, die von der StA dreist unterbrochen wird, aber schließlich in Ruhe zu Ende verlesen werden kann:


 

Gemeinsame Erklärung

Pegida marschiert seit Anfang 2015 fast jeden Montag durch die Münchener Innenstadt. Seit geraumer Zeit gibt darüber hinaus Infostände in der Innenstadt wo sie ihre Inhalte zu verbreiten versuchen, unterlegt von angeblichen Muezzin-Gesängen.

Die Inhalte von Pegida waren von Anfang an geprägt von Menschenfeindlichkeit, Rassismus und ausschweifendem Hass gegen Minderheiten. Von Anfang an beteiligten sich an den Aufmärschen von Pegida auch organisierte Neonazis, bis hin zu Angeklagten im NSU Prozess,  ohne nennenswerten Widerspruch aus den eigenen Reihen. Im Gegenteil, deren Teilnahme wurde von großer Teilen begrüßt und ihnen wurden seitens der Pegida-Orga prägende Elemente zugestanden, wie Transparente, das Grölen einschlägiger Parolen oder Aufgaben als Ordner. Mehr als einmal durfte z.B. der NPD-Kader Karl Richter auf den Versammlungen sprechen.  

Die Ausführungen ließen sich lange fortsetzen, klar geworden sein dürfte aber bereits jetzt, dass es sich bei den Pegida-Aufmärschen nicht um eine unschuldige Versammlung handelt, auf der eine “Meinung” kundgetan wird. Es handelt sich um einen Ausdruck des aufkeimenden Faschismus, dem alle entgegentreten müssen die sich für eine gerechte Gesellschaft und linke, progressive Politik einsetzen. Sogar Vertreter_innen des bürgerlichen Rechtsstaates müssen einsehen, dass es sich hier um eine antidemokratische Bedrohung handelt.
Trotzdem interessiert sich die Münchener Stadtgesellschaft nur punktuell für den montäglichen Naziaufmarsch in der Stadt und so bleibt es überwiegend an einem überschaubaren Kreis von Leuten hängen dem Ganzen etwas entgegen zu setzen. Aus jenem Kreise wurden am 27.4.2015 20 Leute festgenommen und die halbe Nacht im Polizeipräsidium eingesperrt. Das nur, weil sie ihren politischen Willen geäußert haben.
Eine Ausnahme des zivilgesellschaftlichen Desinteresses bildete eine Blockade Ende des Jahres 2015: Pegida wollte am Jahrestag der Nazipogrome und des Putschversuches Hitlers Richtung Feldherrnhalle marschieren. Tausende Menschen stellten sich dem entgegen und Pegida lief keinen Meter. Festnahmen oder Strafen für diese Form der Meinungsäußerung gab es an diesem Tag keine.

Wenn sich aber die Stadtgesellschaft nicht so engagiert einbringt, entwickelt sich eine erschreckende Regelmäßigkeit. Wer sich an den Gegenprotesten beteiligt ist folgender Situation ausgesetzt:
Die eben erwähnten organisierten Neonazis nutzen die Aufmärsche regelmäßig – neben entsprechend inhaltlicher Prägung – auch um Andersdenkende handfest anzugreifen. Mehrfach wurden Antifaschist_innen auf der An- und Abreise, als auch aus dem Pegida-Aufmarsch heraus körperlich angegriffen und verletzt. Unter den Augen der Polizei selbstverständlich.  
Das Vorgehen der eingesetzten Polizeikräfte ist ein Punkt für sich. Nicht nur lassen sie rechte Gewalt zu, sie gehen auch in einer grotesken Einseitigkeit gegen linke Akteur_innen vor. Wir müssen uns vor Augen halten, dass üblicherweise die speziell trainierten USK-Einheiten zum Einsatz kommen, die für ihre ausufernden Gewaltexzesse berüchtigt sind. Mediale Aufmerksamkeit bekam im letzten Jahr ein Fall in dem das Gesicht einer jungen Frau anlasslos blutig geschlagen wurde. Viele Menschen, die sich den menschenfeinlichen Aufmärschen entgegenstellen sind gezeichnet mit Verletzungen, teilweise bleibenden.  
Dazu kommen die absurdesten Strafverfahren, wie z.B. eine Anzeige wegen Körperverletzung, weil ein Journalist ein Blitzlicht verwendet hat oder ein Aktivist, der mehrere Monate im Gefängnis verbracht hat weil er eine Fahne mit sich führte, die in Sachen Länge dem Gusto der Strafverfolgungsbehörden nicht zusagte.

Wir wissen, dass das gesamte Vorgehen der Einschüchterung dient. Es wird aber immer Leute geben, die Widerstand leisten und der Repression trotzen werden.  
Leute, die dem neu aufkeimenden, mörderischen Rassismus in der Gesellschaft ein “Nie wieder!” entgegenschleudern.  

Unsere Solidarität gegen ihre Repression!
Gemeint sind wir alle!

 



Einen kurzen Applaus für die Erklärung nimmt der StA als Anlass um zu versuchen den Saal räumen zu lassen und damit das verbliebene Publikum auszuschließen. Das lehnt das Gericht allerdings ab.
Zu der Erkärung der Angeklagten erklärt der StA dann noch motzig, dass die Polizei nicht gewaltsam vorgehen würde und zwischen den Fronten stehen muss und von beiden Seiten angegriffen würde. Überhaupt würde die Erkärung eine Beschimpfung der Polizei darstellen. Offensichtlich hatte die Erklärung einen Nerv getroffen.

Es ist 10:15. Erster Zeuge ist Björn Bönisch (37) vom allseits beliebten K43. Er gibt an, dass Birgit Weissmann an dem Tag die Anmelderin der Bagida-Demo war. Er spricht von 100 auf Seiten Pegidas und insgesamt 150 Gegendemonstrant_innen. Er erzäht dann länglich von den Gegebenheiten vor Ort (Position der Sitzblockade, Breite der Gehsteige, …). Von der Blockade sei drei mal ein_e Versammlungsleiter_in gefordert worden. Dann sei aufgelöst und Zwang angedroht worden, aber niemand sei aufgestanden.
Die Teilnehmer_innen von Bagida beschreibt er als “polarisierend” und seine Aufgabe sei es gewesen bestimmte polizeibekannte, vorbestrafte Teilnehmer_innen zu beobachten.
Ansonsten kritisiert er noch relativ freimütig den Einsatzleiter und sagt, dass z.B. ausreichend Polizeikräfte für eine Abschirmung der 20 Blockierenden vor Ort waren und auch in unmittelbarer Nähe ein Ausweichplatz für diese vorhanden war. Er glaubt auch nicht, dass es innerhalb der Blockade eine_n Versammlungsleiter_in gab.
Am Ende der Vernehmung wird das erste mal gemeinsam das Videomaterial angeschaut. 40 Minuten lang…

Vor der Mittagspause gibt es noch kurze Erklärungen. Die Verteidigung stellt die Friedlichkeit der Blockade fest, die StA will hingegen eindeutig verbale Aggressionen wahrgenommen haben. Wahrscheinlich sind die Schreie während der Schmerzgriffe gemeint. Die haben schon während der Videovorführung makabererweise für allgemeine Erheiterung gesorgt.

Pause von 11:30 bis 13:30. Weiter geht es mit Oliver Etges, dem Leiter des damaligen Einsatzes.  
Er ließ den Bagida-Aufmarsch damals außer Sichtweite der Blockade stoppen. Er sah sofort eine Straftat (“Störung einer Versammlung”) und ordnete die Festnahme der gesamten Blockade an. Dies, obwohl er im Vorhinein angeordnet hatte, dass Blockaden grundsätzlich als spontane Versammlungen zu werten, ihnen entsprechend ein anderer Ort zuzuweisen und dann formal aufzulösen seien. Es sei ihm an dem Tag sogar gemeldet worden, dass das so gemacht wurde.  


Später wird sich rausstellen, dass das nie geschehen ist und es “Missverständnisse” in der Meldekette gab.

Letztlich ist es ihm aber ausdrücklich egal ob korrekt aufgelöst wurde. Er sei halt nur strafrechtlich vorgegangen, nicht versammlungsrechtlich.  
Er erinnert sich dann noch an das Auftauchen von Michael Stürzenberger (der damals wie immer alles gefilmt hat).
Mit dem Zeugen werden gemeinsam Fotos aus der Akte angeschaut und dann will die StA erneut die Videos schauen (zum zweiten mal) um vorgeblich den Einsatzleiter darauf zu entdecken. Natürlich ergab die Sichtung nichts neues.  
Auf Nachfrage sagt er noch es seien 400 Cops an dem Tag im Einsatz gewesen

Die Verteidigung erklärt anschließend, dass den Blockierenden nie die Chance gegeben wurde sich freiwillig zu entfernen.

Ab 14:38 sagt Axel Schrimper (39) aus. Er ist Zugführer vom USK Dachau. Zur Blockade kam er später, zuerst umstellt wurde sie vom USK München. Er hat die Blockade nicht als Versammlung angesehen und deswegen auch nicht belehrt.  
Die StA will dann wieder mal das Video schauen (drittes mal!).
Der Zeuge lässt zum Schluß noch fallen, dass durch die Entscheidung alle festzunehmen ohnehin kein freiwilliges Entfernen mehr zugelassen worden wäre.

Um 15:16 geht es weiter mit Nikolas Schwarz (36) vom USK Dachau. Er erinnert sich an die Vorgabe Blockaden als Versammlungen zu behandeln, hat aber jediglich nach einer Versammlungsleitung gefragt.  
Dann lässt die StA das Video anschauen (vier!)...
Dass ein so koordiniertes Vorgehen ohne entsprechende Leitung vor sich geht, kann er sich nicht erklären, erklärt uns der Zeuge schließlich noch. Um 15:52 wird er entlassen.

Gemeinsam ist den letzten Zeugen, dass sie zum einen die Wirrungen der Meldekette mit mindestens 4 Hierarchiestufen darstellen, wodurch sich alle aus persönlicher Verantwortung rauszuwieseln versuchen. Zum anderen finden sie es unerklärlich, wie die Blockierenden überhaupt auf die Strecke gelangen konnten, es sei ja alles so toll abgesperrt gewesen. Es wurde während der Verhandlung nicht aufgeklärt und soll auch an der Stelle im Dunkeln bleiben, ob sich – wie unterstellt – in Häusern versteckt oder über Zäune geklettert wurde, oder doch eine andere Variante Erfolg hatte.

Der Staatsanwalt will keine weiteren Zeug_innen laden, obwohl er am Anfang des Tages noch sehr dazu motiviert schien. Das unterstreicht letztlich, dass es sich um reine Schikane gehandelt hatte.

Um 16:00 gibt es noch mal 10 Minuten Pause, dann folgen die Plädoyers. Hier in Auszügen:
* RA #1:
Nötigung? Nein, weil
1) Umleitung wäre möglich gewesen
2) Keine direkte physische Einwirkung der Angeklagten, sondern Stoppen war Entscheidung der Polizei
Versammlung? Ja.
1) Eindeutig erkennbar mit Außenwirkung
2) Blockade hatte Versammlungcharakter
Verhinderungsabsicht? Nicht feststellbar, weil alternativer Ort nicht zugewiesen wurde.
Annahme der Cops es gäbe eine Versammlungsleitung sei “postfaktisch”.
Fordert Freispruch.

* RA #2:
Bedeutender Fall mit interessanten Rechtsproblemen.
Auf die Straße setzen ist kreative Form des Widerstands.
Aktion war ein Erfolg, weil es Öffentlichkeit gab.  
Sitzblockaden sind Versammlungen, BVerfG hat da eindeutig geurteilt. Dass Blockade nicht auf Verhinderung gerichtet war, macht allein schon das Kräfteverhältnis zwischen Cops und Blockierenden klar.
Aktion war daher symbolisch.
Nichtanmeldung macht eine Versammlung nicht auflösungsreif.
Hätte sich ein_e Versammlungsleiter_in gemeldet, hätte der_die sofort eine Strafe kassiert, war aber eh unnötig dass es eine gibt.
Cops haben krasse Fehler bei Begründung für Auflösung gemacht.
Fordert Freispruch.

* StA:  
Sitzblockade und Stoppen des Aufmarsches haben objektiv stattgefunden unterstellt auch den Willen den Aufmarsch zu stoppen.
Nötigung und Verstoß gegen Versammlungsrecht:
- Gewalt, weil nicht passiv, sondern untergehakt
- Erfolg: Zug wurde 20 Minuten kausal durch Blockade angehalten
- Verwerflichkeit: Nur Interesse von Bagida zählt weil angemeldet, unsere Interesse ist untergeordnet. Es wurde auch zu spät angefangen zu skandieren und es gab keine Transpis oder Schilder.
Blockade blieb trotz Auflösung sitzen.
Versammlung war nicht spontan, sondern geplante, konspirative Aktion.
Korrekte Belehrung und Ansprachen seien “reiner Formalismus”

Fordert 60 Tagessätze a 30,- bzw. 50 Tagessätze a 40,-

* Replik von RA #2:  
Der Rechtsstaat lebt von Formalismus.  
Milderes Mittel der Auflage ist verpflichtend.
Auflage hätte sich ohnehin an alle richten müssen, sie nur an eine einzelne Person als Versammlungsleitung zu richten wäre ein Fehler gewesen.

Es ist 16:30 und das Gericht mag heute nicht mehr zu einem Urteil kommen. Die Zeitschinderei der StA hatte also erfolgt und die Angeklagten und deren Anwälte müssen ein zweites mal antanzen. Zumindest hatte die Richterin durch das x-malige schauen der Videos ausgiebig Zeit sich die gerufenen Sprechchöre zu notieren.

Um 14:00 am Freitag den 27.01. wird das Urteil vor vollen Publikumsreihen verkündet: Glatter Freispruch!

Zusammenfassung der mündlichen Urteilsbegründung:
Erst mal wurde festgestellt, dass Zweck der Blockade die Behinderung des Bagida-Aufmarsches war und zeitweilig auch Erfolg hatte. Dann wurde anerkannt, dass auch ein politisches Anliegen ausgedrückt
wurde, nämlich "Für Bleiberecht und gegen das Recht auf Nazipropaganda" (nicer Parolen-Remix).
Das sei alles bewiesen, aber nicht strafbar, weil:
1. Gewalt sei gegeben, Unterhaken fällt unter den Gewaltbegriff
2. Erfolg: Aufmarsch wurde 20 Minuten angehalten. Öffentlichkeit wurde auch erreicht durch anwesende Presse und anderer Gegenprotest hinter der Absperrung. Dass komplette Verhinderung Ziel war, wird
nicht angenommen. Den Blockierenden sei klar gewesen, dass zu viel Polizei und zu wenig Aktivist_innen vor Ort gewesen waren.
3. Kausalität fehlt: Aufmarsch hat auf Wirken der Polizei angehalten, nicht weil er auf Blockade traf
4. Verwerflichkeit fehlt auch. Gericht geht von Versammlung aus, die hätte Aufgelöst werden müssen, ein alternativer Ort hätte aber auch als milderes Mittel angeboten werden müssen. Auch hätten die
Ansagen klar sein müssen, die waren in diesem Fall komplett fehlerhaft.

Nach dem Prozess 
Der Kampf gegen Repression kostet Geld. Unterstützung die Kampagne Not Alone!

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Sichwort: Not Alone

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Könnt Ihr bitte das Aktenzeichen nennen, damit sich andere AktivistInnen, gerade in München, in Zukunft darauf berufen können?

Ist bekannt, ob die StA Rechtsmittel einlegen wird oder ob das Urteil so Bestand haben wird?

Urteil ist rechtskräftig, Aktenzeichen lautet: JS113-512733/16

die Behauptung es wäre rechtskräftig und das Aktenzeichen sind glatt erfunden.

 

Bei politischen Verfahren hilft euch die Rote Hilfe, nicht irgend ein Urteil und ein Aktenzeichen eh nicht. Also wendet euch dort hin

Das eine schließt das andere nicht aus, und auch die RH und v.a. deren Anwälte können mit dem AZ (warum sollte das erfunden sein) durchaus was für ähnlich gelagerte Fälle anfangen. Vielleicht hat ja jemand die Kenntnis, ob das AZ nun das richtige ist und ob das Urteil inzwischen (ist ja schon paar Tage her) wirklich definitiv rechtskräftig ist oder ob der StA als schlechter Verlierer nach guter Münchner Tradition (siehe z.B. FDJ-Logos) in die nächste Runde gehen will.

...gab es da nicht mal das bekannte "Brokdorf-Urteil" zu Sitzblockaden aus den 80er Jahren?

gibt es seit 2005 ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht , dass Sitzblockaden keine Nötigung darstellen. Das ist doch aber den Bullen scheißegal. Um Antifaschist_innen zu kriminalisieren , testen sie halt aus wie weit sie gehen können.

 

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/03/30/sitzblockaden-mssen...