[BI] DNA-Abnahme angeordnet / Erkenntnisse zu anderen Verfahren

Oury Jalloh

Anfang Juli haben zwei Personen aus Bielefeld einen richterlichen Beschluss zur DNA-Abnahme erhalten. Dieser steht im Zusammenhang mit einem Verfahren, welches im Januar 2015 in Berlin eröffnet wurde. Gegen den Beschluss wurde Widerspruch eingelegt und eine Entscheidung vom Landgericht steht noch aus, weshalb die Vollstreckung zur Zeit ausgesetzt ist.

 

Zum Hintergrund:

Anfang Januar 2015 fand anlässlich des 10. Todestages Oury Jallohs in Berlin Neukölln gegen Abend eine wilde Demo statt, in deren Verlauf das Rathaus Neukölln und das Amtsgericht mit Farbe und Steinen angegriffen, sowie einige Schaufensterscheiben, unter anderem die zweier Banken, sowie die Heckscheibe einer Securitas-Streife zerstört wurden. Zudem wurden Flugblätter hinterlassen, in denen der gewalttätige rassistische Normalzustand der BRD thematisiert wird. Im weiteren Verlauf der Nacht gab es vier Festnahmen. Bei zwei der damals vorübergehend Festgenommenen handelt es sich um die Beiden aus Bielefeld, die nun – eineinhalb Jahre später - ihre DNA abgeben sollen.

 

In den Straßen Neuköllns, rund um den Ort des Geschehens, haben die Bullen noch in der Nacht zahllose vermeintliche Beweismittel eingesammelt: Kleidungsstücke, Stoffbeutel, Plastikbeutel, Schraubglasdeckel und ohne Ende Pflastersteine. An diversen dieser Fundstücke haben sie DNA feststellen können und versuchen diese zuzuordnen.

Wichtig dabei zu erwähnen ist, dass es bei der DNA-Analyse Übereinstimmungen mit bereits in der BKA-Datenbank gespeicherten unbekannten Funden gibt, also DNA-Datensätze denen bisher keine Person(en) zugeordnet werden konnten. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren wegen Vorbereitung zur Einsatzmittel- / Wehrmittelsabotage inklusive Hausfriedensbruch am Gefechtsübungszentrum der Bundeswehr in Sachsen-Anhalt und um ein Verfahren aus Berlin, in dem es um Brandanschläge an Deutsche Bahn Fahrzeugen geht.

 

Auch das aktuelle Verfahren zeigt, dass es zur Praxis der Verfolgungsbehörden gehört einfach alles Mögliche an jeweiligen Tatorten einzusammeln, um es einer DNA-Analyse zu unterziehen. Diese Methode erfährt seitens der Justiz immer mehr Zuspruch und Glaubwürdigkeit. Eine Entwicklung, die selbst den Bereich der sogenannten Kleinkriminalität mit einschließt. Das hat zur Folge, dass eine weitreichende Katalogisierung der Gesellschaft und von vermeintlich Kriminellen anhand von DNA-Profilen stattfindet. Dieser Logik und dem zu Folge auch der angeordneten DNA-Abnahme werden sich die Beiden verweigern.

 

Was immer die Ermittlungen der Bullen und der Justiz ergeben werden, es sollte nicht darum gehen, ob sie mit ihrer DNA-Analyse eine Schuld oder Unschuld zuweisen können. Das worum es gehen sollte, ist das was in der Nacht des 07. Januars 2005 stattgefunden hat: Rassistische Bullen haben Oury Jalloh bei lebendigen Leib und ans Bett gefesselt in einer Dessauer Polizeizelle verbrennen lassen. 10 Jahre später haben Menschen beschlossen über den Mord nicht zu schweigen, sondern ihre Wut auf die Straße zu tragen.

 

Ob Fotos, Fingerabdrücke oder DNA – Verweigert euch der Sammelpraxis der Bullen!

Zeigt euch solidarisch mit den von Repression Betroffenen!

Gegen den rassistischen Normalzustand!

 

Oury Jalloh das war Mord!

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falls bekannt, von welchem datum sind die beiden genannten anderen verfahren mit dna-übereinstimmung denn jeweils? kommen ja verschiedene daten bzw jahre in frage.