Zahl der Funkzellenabfragen steigt drastisch

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Anders als noch vor fünf Jahren, als es im Zuge des Demonstrationsgeschehens am 19. Februar in Dresden zu einer deutlichen Kritik an einer durch die Dresdner Staatsanwaltschaft im Nachgang veranlassten massenhaften Funkzellenabfrage (FZA) kam, ist das Instrument mittlerweile zu einer Standardermittlungsmethode der Sächsischen Polizei geworden. Das zumindest geht aus den Antworten des Sächsischen Justizministers Sebastian Gemkow (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann hervor. Danach wurden allein im vergangenen Jahr in 360 Verfahren die Verkehrsdaten „sämtlicher Kommunikationsvorgänge erfasst, die innerhalb eines konkreten Zeitraums aus einer oder mehreren bestimmten Funkzellen geführt wurden“.

 

Im Vergleich zum Vorjahr (2014: 257) stieg die Zahl der Ermittlungsverfahren, in denen mindestens eine Funkzellenabfrage angeordnete wurde, um fast 30% (2013: 284). Neben Dresden (97) und Leipzig (102) lag der Schwerpunkt der Verfahren bei der Staatsanwaltschaft in Zwickau (105). Die Zahl der Beschlüsse erreichte 2015 jedoch mit 335 in Leipzig den Höchstwert.

 

Insgesamt wurden im letzten Jahr an ca. 480 Tatorten die Verkehrsdaten aus ca. 19.000 konkret benannten Funkzellen erhoben. Im Ergebnis übermittelten die drei großen Netzbetreiber 2015 rund 19.000 Verkehrsdatendateien an die Ermittlungsbehörden. Dazu kamen noch einmal 1.440 Verkehrsdatendateien, bei denen die in einem zeitlich festgelegten Erhebungszeitraum durchgeführten Telekommunikationsvorgänge gleich mehrere Funkzellen umfassten.

 

Von der Antwort nicht erfasst wurden Funkzellenabfragen, in denen die polizeilichen Ermittlungen von der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt oder dem Hauptzollamt durchgeführt wurden. Dazu kommen die Verfahren, in denen die so gewonnenen Daten bereits wieder gelöscht wurden. Das gilt etwa dann, wenn sie für die Strafverfolgung und die gerichtliche Überprüfung der Maßnahme nicht mehr benötigt worden sind.

 

Im Unterschied zu 2011, als anhand von Rufnummern, der Gesprächsdauer und dem Standort die Daten von etwa 40.000 Personen ermittelt worden waren, wurden im zurückliegenden Jahr weder in Zusammenhang mit den rechten Ausschreitungen in Heidenau, noch am Rande des Jahrestages von PEGIDA in Dresden oder am 12. Dezember 2015 in Leipzig Funkzellenabfragen durchgeführt.

 

Der Parlamentarier der Grünen bezeichnete die Ausmaße der Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als „im höchsten Maße bedenklich“. Obwohl eine Funkzellenabfrage gesetzlich nur dann angeordnet werden darf, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre, zeigen die Zahlen, dass Sachsens Ermittlungsbehörden inzwischen standardmäßig auf dieses Instrument zurückgreifen: „Mittelschwere Delikte mittels Funkzellenabfragen aufklären zu wollen, ist mit Blick auf die große Anzahl unschuldig Betroffener vollkommen unverhältnismäßig. Diese Praxis muss endlich beendet werden.“ Zugleich appellierte Lippmann an Justizminister Gemkow, davon „mit der gebotenen Zurückhaltung“ Gebrauch zu machen und in Zukunft die Betroffenen über diese Maßnahme zu informieren.

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