Ermittlungsstand im Kotti-Verfahren Seit dem letzten Update vom August 2015 sind folgende Erkenntnisse zum Vorgehen des LKA bekannt geworden.... Der Staatsschutz ermittelt wegen schwerer Brandstiftung am 1. Mai 2015 bei der versuchten Besetzung eines ehemaligen Kaufhauses in Neukölln. Hier soll angeblich eine DNA Spur gesichert worden sein, die auch angeblich nach dem Vorfall vom 7. Juni 2013 am Kottbusser Tor gesichert wurde.
Eine Ermittlungsgruppe Nord hat die
Ergebnisse der Auswertung von Funkzellenverbindungsdaten aus dem
Kotti-Verfahren mit den Funkzellenverbindungsdaten von dreizehn
Anschlägen verglichen.
Warum ausgerechnet diese Anschläge einer
Kreuztrefferanalyse unterzogen wurden, ist nicht ersichtlich. Im
Einzelnen handelt es sich um Brandstiftungen am 29.01.2013 gegen das
Ordnungsamt Mitte, am 28.11.2013 gegen Vodafone Sendemast, am
01.01.2014 gegen Türkische Botschaft, am 28.05.2014 gegen
Polizeiabschnitt 55, am 02.06.2014 gegen Bosch, am 15.06.2014 gegen
Gegenbauer, am 17.06.2014 gegen Sodexo, am 19.06.2014 gegen Bürgeramt
Pankow, am 27.06.2014 gegen Amtsgericht Kreuzberg und am 09.07.2014
gegen Mercedes Autohäuser.
Die einzig sichtbare Gemeinsamkeit
ist, dass alle diese Verfahren unter UJs Aktenzeichen geführt
werden, also gegen Unbekannt. Ein weiteres Verfahren fällt aus
diesem Rahmen, die Brandstiftung gegen den Polizeiabschnitt 16 am
23.05.2014. Dieses Verfahren läuft Anfangs auch unter UJs, wechselt
aber dann zu einem Js Verfahren, was bedeutet, dass gegen mindestens
eine Person konkret ermittelt wird.
In diesem Verfahren wurden
nicht nur Funkzellendaten zum Tatzeitpunkt und Tatort erfasst,
sondern auch drei Tage vor der versuchten Brandstiftung. Der Grund
hierfür könnte in dem Bekennerschreiben liegen, welches von einer
Gruppo Informale im Internet veröffentlicht wurde. Dieses nimmt
Bezug auf einen Protest von Flüchtlingen an der Gedächtniskirche am
20. Mai. Das LKA hat anscheinend auch für diese Kundgebung die
Funkzellendaten erfasst und mit den gesammelten Telefonnummern der
anderen Ermittlungskomplexe verglichen.
Daraus folgert, dass es
keinen harmlosen Verlust von DNA und keine ungefährliche Benutzung
des Handys geben kann, denn das LKA sammelt diese Daten um daraus
neue Ermittlungsansätze zu konstruieren, auch wenn diese nicht zu
einer Verurteilung reichen. In diesem Verfahren sind damit über
Tausend Telefonnummern erfasst worden und es ist nicht absehbar
welche Konsequenzen das für die Betroffenen hat.
Wie dieser Ermittlungsaufwand im
Kontext des Verfahrens zu rechtfertigen sein soll ist uns ein Rätsel.
Wir dürfen gespannt sein wie diese massivsten Eingriffe in die
Grungrechte der Beschuldigten und hunderter anderer Menschen vom
Gericht bewertet werden wird.
Inzwischen ist gegen zwei
Beschuldigte im Kotti-Verfahren Anklage wegen Landfriedensbruch
erhoben worden.
Interessierte Leute können sich 08.04.2016 um 10:40h im Saal D113 des Amtsgerichts Tiergarten (Eingang Wilsnacker Strasse 4) einfinden um den Prozess zu begleiten.
Raumänderung!
ACHTUNG! der Raum hat sich spontan geändert.
jetzt: Raum B143