Am Montag den 18.1.2016 versammelten sich gegen 18:00 Uhr etwa 400 Teilnehmer unter dem Motto „Dresden, ist gut, mensch.“ auf dem Theaterplatz. Begleitet wurden die guten Menschen von einer Sambagruppe.
Bereits vor Beginn der Demonstration, lehnte der diensthabende Polizeibeamte eine Person als Ordner ab, die der Polizei durch ihre körperliche Behinderung als nicht geeignet erschien. Wir erachten dies als eine ungeheuerliche Diskriminierung gegen körperlich eingeschränkte Personen und raten dem Betroffenen, entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.
Die Route führte am „Haus der Presse“ mit einer Zwischenkundgebung auf den Postplatz.
Am Postplatz entfernten sich die meisten Demonstranten von der Versammlung um die anderen als Kundgebung angemeldeten Orte in Dresden unterstützen zu können.
Die verbliebenen 20 Gepida-Demonstranten zogen daraufhin weiter zur Endkundgebung auf den Theaterplatz und lösten die Versammlung dort umgehend auf.
In Folge war absehbar, dass die Mahnwache an der Seestrasse 7, den meisten Zulauf erhielt, da dort lauter Protest an der Strecke der rassistischen und antidemokratischen Pegida-Bewegung möglich war. Kritisch betrachtet und nachgefragt werden, muss an dieser Stelle die Identitätsfeststellung einer Teilnehmerin durch die Polizei, die damit begründet wurde, die Person führe einen Kinderwagen mit sich. Wir können hier keinen relevanten Anfangsverdacht erkennen und raten auch dieser Person, die Möglichkeiten des Rechtsweges auszuschöpfen.
Nachdem der faschistische Aufmarsch des Pegida Förderverein e.V. vorbei gezogen war, wurde von den verbliebenen Teilnehmern an der gleichen Stelle eine Spontandemonstration in die Dresdner Neustadt bei der Kontaktperson der Polizei angezeigt.
Die Beamten vor Ort gaben an, darüber entscheiden zu können und verwiesen auf die Versammlungsbehörde Dresden. Diese war über 20 Minuten lang nicht mehr erreichbar und lies sich als „nicht mehr im Dienst“ entschuldigen.
Zuständig für ein Versammlungsgeschehen in der Innenstadt sei nun, so die Beamten vor Ort, der Leiter der Polizeidirektion Dresden, Rainer Seidlitz. Dieser ließ von den Kontaktbeamten vor Ort ausrichten, er „untersage“ eine weitere Demonstration.
„Eine rechtliche Begründung gab es nicht, lediglich die Information seitens der Polizei, man könne dagegen schriftlich Beschwerde einlegen.“, so die Anmelderin der Spontandemonstration. „Es ist sehr offensichtlich, dass die Versammlungsfreiheit in Dresden ein wenig anders definiert wird. Wir werden jetzt sehr gründlich prüfen müssen, wie wir rechtlich damit umgehen. Demonstrationen bedürfen keiner ‚Genehmigung‘ durch die Polizei. Sie sind ein Grundrecht.“
Nach längerer Diskussion erklärten sich die Polizeibeamten bereit, die verbliebenen etwa 180 Teilnehmer, auf dem Gehweg laufend in die Neustadt zu begleiten. Unter Gesängen von „Ich geh mit meiner Laterne...“ und „Es tanzt ein BiBaButzemann...“, ging dieser Spaziergang dann über die Augustusbrücke in die Neustadt, was dazu führte, dass im Bereich des Residenzschlosses für kurze Zeit die Abreisewege von Pegida gesperrt werden mussten und diese bereits zum zweiten mal an diesem Tag andere Wege gehen mussten. „Das wiederum freut uns natürlich“ so ein Teilnehmer, „Auch wenn das so gefährlich gar nicht hätte werden müssen.“
Kinderwagen
Bei der ID-Feststellung der Person mit dem Kinderwagen ging es darum, dass die Polizei gerne das Jugendamt wegen einer vermeintlichen Kindeswohlgefährdung informieren will. Worin diese bestehen soll ist unklar: gegen Kälte und Lautstärke war das Kleinkind dem Vernehmen nach gut geschützt - aber vielleicht wird in Sachsen eine gefährliche Kontamination mit demokratischen Grundrechten befürchtet...