Die „Ein Prozent“-Nationalisten

Erstveröffentlicht: 
31.12.2015

Seit einigen Wochen wird ein Projekt unter dem Namen „Ein Prozent für unser Land“ vorangetrieben. Dahinter stecken bekannte Namen aus der Neuen Rechten.

 

Von Horst Freires

 

Als würde der außerparlamentarische Protest gegen die angebliche Islamisierung des Abendlandes und auch der sich inhaltlich als bereits vorhandener oder anstrebender parlamentarische Arm dieser Bewegung, quasi nämlich die AfD, nicht mehr ausreichen, wird im Internet und bei Demonstrationen auf der Straße nun ein neues rechtsnationales Gebilde propagiert. Dahinter stecken bekannte Namen, die darauf bedacht sind, ein gewisses rhetorisches Niveau nicht zu unterschreiten. Plumpe Parolen wie „Ausländer raus“ oder „Nein zum Heim“ wird man vergeblich suchen.

 

Vielleicht wollen die Akteure auch gar nicht mehr so gerne im Dunstkreis von Pegida & Co. gesehen werden, nach deren zunehmend ramponiertem Ruf in der Öffentlichkeit.  Aber gerade auch, weil die sich elitär gebarende „Identitäre Bewegung“ im Gegensatz zu Frankreich und Österreich in Deutschland nur eine marginale Rolle am rechten Rand spielt, sind die „Ein Prozent“-Macher auf der Suche nach einer neuen Dachmarke für ihre intellektuelle Positionierung rechten Gedankenguts. Vornehmlich bedient man sich des Flüchtlingsthemas als Türöffner, möchte aber eigentlich wesentlich elementarere gesellschaftliche Inhalte transportieren. Die national gesinnte burschenschaftliche Szene als Zielgruppe ist dabei jedenfalls viel zu bedeutungslos, zumindest zahlenmäßig. Zu beobachten ist, dass auf Vernetzung gesetzt wird mit Kontakten in die Reichsideologen-Ecke, zu Querfront-Strategen, zu Vordenkern in Sachen Rechtspopulismus und zu Führungsfiguren der Straßenproteste. Der Begriff „ein Prozent“ soll symbolisieren, dass man ein Prozent der Bevölkerung als Widerstandsbewegung mobilisieren möchte.

 

Rittergut Schnellroda als Kontaktadresse

 

Auf der Homepage von „Ein Prozent für unser Land“ heißt es im Impressum, dass es sich um einen nicht eingetragenen Verein handele, gleichzeitig taucht aber der Vermerk „vertreten durch den Vorstand“ auf. Als Leiter wird  Philip Stein benannt, als Kontaktperson und -adresse Götz Kubitschek und dessen Rittergut Schnellroda in Sachsen Anhalt. Bei Anfragen könne man sich aber auch an eine Adresse im kleinen sächsischen Ort Oybin wenden, hinter der der Garten- und Landschaftsbauer Helge Hilse anzutreffen ist. Ferner schmückt sich das „Ein Prozent“-Projekt mit dem Staatsrechtler und Euro-Gegner, Professor Karl Albrecht Schachtschneider, dem Islamwissenschaftler und AfD-Rechtsaußen Hans-Thomas Tillschneider (Vorsitzender „Patriotische Plattform“) und der Chef-Feder des Compact-Magazins Jürgen Elsässer. Strippenzieher des Vorhabens ist offenkundig Verleger und Publizist (Antaios Verlag, „Sezession“) Kubitschek, der auch das Institut für Staatspolitik ins Leben gerufen hat, das auf seinem Rittergut residiert.

 

Philip Stein gehört zum engen Kreis des neurechten Jugendheftes „Blaue Narzisse“ und ist aktiv in der Marburger Burschenschaft Germania. Im April war er Referent auf einem neurechten Kongress in Paris, bei der auch Vertreter des rechtsintellektuellen „Casa Pound“ aus Italien dabei waren. Von Anfang an wird auf der „Ein Prozent“-Internetseite um Spenden geworben. Laut Kubitschek hat man die „Identitäre Bewegung Österreich“ bereits mit 10 000 Euro unterstützt. Nachzulesen sind auch Mobilisierungen und Teilnahmen durch „Ein Prozent“-Aktivisten bei Demonstrationen in Bayern, Niedersachsen, Sachsen und Brandenburg.

 

Einladung von rechtslastigem Bürgermeister

 

Aktuell verweisen die „Ein-Prozenter“ darauf, dass sie kurz vor Weihnachten auf einem zweitägigen internationalen Treffen in dem kleinen südungarischen Ort Asotthalom vertreten waren. Eingeladen hatte der dortige Bürgermeister Laszlo Toroczkai, der sich an dem errichteten Grenzzaun und all den anderen Sicherungsmaßnahmen zum nahe gelegenen Serbien erfreut. Der 37-jährige Toroczkai setzt auf strenge Flüchtlingskontrollen, spontane Gerichtsverfahren bei vermeintlichen Einreisevergehen und dann meist folgenden schnellen Ausweisungen. 2013 wurde er zwar als parteiloser Kandidat gewählt. Es war jedoch ein offenes Geheimnis, dass unter anderem die rechtsextreme Jobbik-Partei Toroczkai unterstützte. In der Vergangenheit war er in rechtsradikalen Kreisen Ungarns anzutreffen, pflegte Kontakte zu Ultranationalen in Polen und traf sich beispielsweise auch mit Italiens Forza Nuova-Kopf Roberto Fiore. Im November wurde Toroczkai von dem belgischen Vlaams Belang-Führungskader Filip Dewinter besucht.

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Amtliche Bekanntmachung

Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 533 IN 1103/16

Az.: 533/543 IN 1103/16

 

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Helge Hilse, geb. 16.07.1963, Töpferstraße 12, 02797 Kurort Oybin


Geschäftszweig: Landschaftsgärtner

- wurde am 16.08.2016 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Insolvenzverwalterin ist:

Rechtsanwältin Kerstin Rendant-Kühne, Königsbrücker Straße 61, 01099 DresdenTelefax: 0351 81406 89 Telefon geschäftlich: 0351 81406 0

 

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 04.10.2016 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

 

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Leistungen an den Schuldner haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

 

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

die Beibehaltung der mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalterin

die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin

die Wahl eines Gläubigerausschusses

die Frage der Unterhaltsgewährung für den Schuldner und dessen Familie aus der Insolvenzmasse

Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)

Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149  Abs. 2 InsO)

Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

Verzicht auf Rechnungslegungstermin bei § 207 InsO

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, den Schuldner und die Gläubiger bis zum 15.11.2016 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.

 

 

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

 

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

 

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

 

Es wird auf die Veröffentlichung zur Restschuldbefreiung vom heutigen Tage hingewiesen.

 

533 IN 1103/16 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 17.08.2016