Absetzbewegung oder Brückenbau?

Keine Profite mit der Miete

Die Linke Berlin veröffentlicht ein „Wohnungspolitisches Handlungkonzept“(*)

Zur Zeit ist es um den Mietenvolksentscheid (MVE) nach der Ablehnung des Gesetzentwurfs über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (GE) durch den Innensenator wegen gesetzesinkompatibler Nachbesserungen ein wenig still geworden. Dafür finden schließlich Geheimverhandlungen über den GE zwischen dem Senat und MVE-Initiative statt. Senator Geisel gibt sich laut Presse zuversichtlich, dass es „zu einer Einigung kommt“. Dazu müssten die Verhandlungen bis Ende 2015 August beendet sein, damit das Abgeordnetenhaus einen Gesetzentwurf verabschieden kann, mit dem auch die MVE-Initiator*innen einverstanden sind und den Volksentscheid ablasen.

 

Geisels Zuversicht kommt nicht von ungefähr, sind doch die beiden Oppositionsparteien Linke und Grüne durch Max Manthey und Jan Kuhnert in der Frührungscrew der Initiative vertreten, und diese sind wiederum bei ihren Geheimverhandlungen nicht durch Beschlüsse von Mieter*innengruppen gebunden.

 

In diesem informativen Vakuum veröffentlichte die Linke Berlin ein „Wohnungspolitisches Handlungkonzept“ - 22 Seiten inklusive Präambel. Auf den ersten Blick liest sich das Papier wie der Versuch, sich von der Linie des GE abzusetzen, indem folgende Punkte anders oder prägnanter als im GE angesprochen werden.

 

So zum Beispiel, wenn die sechs städtischen Wohnungbaugesellschaften ihre jetzige privatkapitalistische Unternehmensformen (AG, GmbH) beibehalten sollen, um den bisherigen betrieblichen Einfluss der Gewerkschaften zu erhalten. Mitspracherechte der Mieter*innen werden folglich strukturell von unten nach oben gedacht und sukzessive nach oben ausgedünnt. Oder wenn die Objektförderung im sozialen Wohnungsbau durch Subjektförderung abgelöst werden soll, flankiert durch Richtsatzmieten mit rechtlich fixierten Minimalrenditen. Tatsächlich neu im Vergleich zum GE sind die Überlegungen zur Bodenpolitik und zu einem Berichtswesen über Wohnungsversorgung.

 

Schlussendlich jedoch bewegt sich dieses „Handlungskonzept“ konzeptionell – wie könnte es anders sein – auf den Grundprinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wo der Schutz der kapitalistischen Produktions- und Verwertungformen Vorrang vor individueller Wohlfahrt geniest. Um Zwangumszüge zu vermeiden, wird daher im „Handlungskonzepts“ nicht das Verfassungrecht auf Wohnraum zur Anwendung gebracht – was Beschlagnahme und Enteignung zur Folge haben könnte – sondern das bürgerliche Gesetzbuch: Zukünftig soll das Wohnungsmietvertrag auf seine vertragliche Validität durch Beweislastumkehr zugunsten der Mieter*innen geprüft werden.

 

Ausgehend von der berechtigten Annahme, immerhin liest sich der GE streckenweise wie die Stellenbeschreibung eines Staatssekretärs für Stadtentwicklung und Wohnen, dass das eigentliche politische Ziel des MVE die Ablösung der Großen Koalition in Berlin durch „Rot-Rot“-Grün ist, lässt die Veröffentlichung des „Handlungskonzepts“ als einen taktischen Schachzug erscheinen, den in eine formale Sackgasse geratenen MVE mit neuen Argumenten anzureichern, falls nun auch noch die Geheimverhandlungen scheitern.

 

Ganz gleich wie – die sozialemanzipatorischen Kräfte in dieser Stadt werden nicht umhin kommen, sich mit dem angeblich linken Projekt MVE (und seinen Ergänzungen) kritisch , d.h. auf antikapitalistischer Grundlage auseinanderzusetzen.

 

Wir empfehlen dazu zwei Veranstaltungen in Berlin:

 

Bauherrensubventionierung oder Mieterschutz

Mietpreisentwicklung und Mietenvolksentscheid

18.08.2015 | 19:00 Uhr | jW-Ladengalerie | Torstraße 6 |10119 Berlin
https://www.jungewelt.de/termine/index.php?id=18399

 

"Für die Armen gedacht, für die Reichen wie gemacht."

Vortrag mit Diskussion zum Mietenvolksentscheid

25. 8. 2015 | 19.00 Uhr | Lunte | Weisestr. 53 | 12049 Berlin
http://www.trend.infopartisan.net/trd0815/VeranstMVE.html

 

*) http://www.linksfraktion-berlin.de/politik/themen/sozial_wohnen/strategi...

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Das sind schwere Anschuldigungen. In eurem/deinem Statement kommen aber leider nur sehr wenige Belege dafür.

 

Insbesondere das Argument, dass die Rechtsform einer Genossenschaft weniger kapitalistisch wäre als eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist schon sehr skurril.

 

Beides sind rechtlich klar strukturierte Gesellschaftsformen, bei gleich stark verankert in der FDGO. Die Tatsache allein, das Genossenschaft so toll alternativ klingt sagt nichts über ihren emanzipatorischen Charakter aus. Das ist doch sprachliche Augenwischerei.

 

Wer sich das Wirken der einen oder anderen kommunalen Wohnungsbaugenossenschaft anguckt weiß wovon ich spreche.

Als Gegenspiel arbeitet das Mietshäusersyndikat beispielsweise mit der Rechtsform der GmbH.

 

Nur mal so zum Nachdenken.