[Münster/Detmold]: Die rechten Anwälte Schneider und Schnelle

Stop Racism

Rechte Anwälte in Münster und Detmold aktiv

Seit einiger Zeit müssen sich Geflüchtete, ihre Unterstützer*innen und auch Journalist*innen im Münsterland mit Strafanzeigen auseinandersetzen. Darin wird Ihnen „Asylrechtsmißbrauch“ bzw. Beihilfe dazu unterstellt – ein fast immer haltloser Vorwurf, der selbst durch die Staatsanwaltschaften nicht Ernst genommen wird. Die Verfahren werden in der Regel schnell eingestellt, was bleibt ist eine Verunsicherung bei den Betroffenen. Urheber der Anzeigen ist in einem erheblichen Teil der Fälle der Rechtsanwalt René Schneider aus Münster. Er arbeitet eng mit dem Rechtsanwalt Hendrik Schnelle aus Detmold zusammen. Beides keine Unbekannten in der extremen Rechten in NRW:

 

Wenn's mal wieder länger dauert: René Schneider


Der 58-jährige René Schneider brachte es vor einigen Jahren zu bundesweiter Bekanntheit. Nachdem er 40 Semester an der Universität Münster als Jurastudent eingeschrieben war, fing er an, den „linken“ AStA mit Klagen zu überziehen. 4 Semester später wurde er nach einem Rechtsstreit wegen „missbräuchlicher Einschreibung“ zwangsexmatrikuliert [1]. Schneider selbst war auch schon früher in rechten Splitterparteien wie der “Schill-Partei” und der “Offensive D” aktiv. [2]

 

Wird man ja wohl noch... - nein darf man nicht: Hendrik Schnelle


Die Dienste von Hendrik Schnelle als Anwalt werden in der rechten Szene gerne in Anspruch genommen. Er selbst wurde 2002 wegen Volksverhetzung verurteilt. Im „Salze Kurier“ heißt es dazu: „Am 23. Januar 2002 wurde Schnelle, damals stellvertretender Vorsitzender der Jungen Union Detmold, im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Detmold wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und der Ableistung von 60 Sozialstunden verurteilt, rechtskräftig ist das Urteil seit dem 14. Mai 2002 (Verwerfung der Revision durch das Oberlandesgericht Hamm). Die Berufungskammer hielt es für erwiesen, dass Schnelle 1998 in einer Detmolder Gaststätte gegenüber einer Jungsozialistin erklärt habe, man müsse “alle Schwulen vergasen wie damals die Juden”. [3]

 

Auch eine weitere Äußerung von Schnelle wurde in dem Prozess behandelt. „Hiergeblieben“ berichtet: „Bezüglich der Äußerung des Herrn Schnelle, man müsse sich mit einem Gewehr auf das Dach legen und alle Ausländer abknallen, fehlt es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft an der für die Annahme der Volksverhetzung erforderlichen Öffentlichkeit dieser Äußerung.“ [4]

 

Old habits die hard: Klagewelle gegen Geflüchtete


Nachdem er den AStA nicht mehr verklagen darf, hat René Schneider nun anscheinend ein neues Hobby gefunden: Mit Strafanzeigen Angst und Schrecken bei Geflüchteten zu verbreiten. Seine Methode ist dabei denkbar einfach: Sobald eine Zeitung - zumeist aus dem Münsterland - über Geflüchtete und ihre Helfer*innen berichtet, zeigt er diese bei Polizei oder Staatsanwaltschaft mit vorbereiteten Schriftsätzen z.B. wegen „Asyl-Betrugs“ oder zur Beihilfe zum „Asylmissbrauch“ an. Teilweise stellte er selbst gegen Journalist*innen wegen deren angeblich zu wohlgesonnener Berichterstattung wegen „psychischer Beihilfe zum Asylmissbrauch“ an. Mittlerweile berichten einige lokale Medien kritisch über diese Klagen. [5]

 

Die Strafanzeigen haben wenig bis gar keine Aussicht auf Erfolg: So ist z.B. die den Angezeigten unterstellte arglistige Täuschung bei der Angabe des Herkunftslandes von Schneider als Anzeigensteller selbst gar nicht überprüfbar. Uns ist bislang nicht bekannt, dass eine der Klagen Erfolg gehabt hätte. Dennoch lösen sie verständlicherweise Verunsicherung bei den Betroffen aus.

 

Die Anzeigen veröffentlicht René Schneider auf der Internetseite „pest-oder-cholera.de“ [6], welche er mit einem Zitat von sich selbst eröffnet: „Ich weiß nicht, was schlimmer ist: der Asylrechtsmißbrauch durch illegale Einreise ohne gesetzlichen Fluchtgrund und illegaler Aufenthalt statt pflichtschuldiger Ausreise, – oder die Duldung und Förderung dieser Straftaten durch die dummen Deutschen, die damit ihren Rechtsstaat und seine Verfassungsgrundsätze verraten statt verteidigen? Beides ist illegal, beide Seiten sind kriminell.“

 

Ein Kessel Braunes: Die sonstigen Aktivitäten von Schnelle und Schneider


Schnelle betreibt eine Kanzlei in Detmold (Krumme Straße 26) und ist Fachanwalt für Strafrecht. [7] Schneider veranstaltet Fachanwaltsseminare in Münster [8]. Ob er dabei neben anderen Jurist*innen auch selbst als Dozent auftritt oder nur die Organisation übernimmt, ist unklar. Zudem weist Schneider sein Fortbildungsinstitut als Zweigstelle der Kanzlei von Schnelle in Münster (Am Breul 16) aus. [9]

 

Ferner betreibt bzw. betreut Schneider diverse Internetseiten und „Institute“, darunter:

  • justizkritik.de
  • regimekritik.de
  • verteidigerpost.de
  • mit-sicherheit-kernkraft.de
  • schneider-institute.de
  • familienrecht-in-muenster.de
  • muenster-seminare.de

Hervor sticht insbesondere das „Institut für Völkerrecht“ [10], welches Schneider als „Geschäftsführender Direktor“ leitet und Schnelle als Rechtsanwalt unterstützt. Dieses verfasst vor allem Pressemitteilungen und Texte, in denen die Kriegsschuld der Deutschen relativiert und die Alliierten als die eigentlichen Kriegsverbrecher dargestellt werden. So veröffentlichte Schneider als Reaktion auf die Rede des Bundespräsidenten zum 08. Mai 2015 eine abgewandelte Version, bei der die Wörter „Deutsche“ und „Alliierte“ vertauscht werden und ergänzte: „Diese Verbrechen lasten heute nicht nur auf den Sowjets, sondern auch auf unseren Partnern in der „westlichen Wertegemeinschaft“: Die Toten der „Rheinwiesenlager“ gehören zu den am meisten verharmlosten und verschwiegenen alliierten Kriegsverbrechen in der Endphase des Zweiten Weltkrieges!“ [11].

 

Revisionist*innen und Rassist*innen aus der Deckung holen! Es gibt kein ruhiges Hinterland!

 

Quellen:


[1] http://www.spiegel.de/spiegel/unispiegel/d-15610350.html
[2] http://www.hiergeblieben.de/pages/textanzeige.php?limit=50&order=datum&r...
[3] http://www.salzekurier.de/Berichte_13/130205_Nazi_verurteilt.html
[4] http://www.hiergeblieben.de/pages/textanzeige.php?id=29
[5] http://www.westline.de/westfalen/warendorf/nachr/ln/Dauerklaeger-nimmt-F...
[6] pest-oder-cholera.de
[7] schnelle-verteidigung.de
[8] muenster-seminare.de
[9] muenster-seminare.de/zweigstelle.htm
[10] schneider-institute.de
[11] schneider-institute.de/1945.htm

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Im Zusammenhang mit der Holocaust- Leugnung von Jeanne D, siehe Verweis unten, war Herr Lober aus Köln aktiv. Inzwischen lässt sich die ehemalige Vorsitzende von der Frauenhaus- Anwältin aus Rheine vertreten. Berührungsängste? Fehlanzeige!

 

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Di., 10.06.2014

39-jährige Grevenerin: 900 Euro Strafe für Volksverhetzung

 

Greven - Wegen Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen aus der Zeit des Nationalsozialismus im Jahr 2011 verurteilte das Schöffengericht in Rheine gestern die frühere Ortsverbandsvorsitzende der NPD in Rheine und heute 39-jährige arbeitslose Mutter von zwei Kindern aus Greven zu einer Geldstrafe von 900 Euro bei 90 Tagessätzen.

 

Von Monika Koch

 

Wegen Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen aus der Zeit des Nationalsozialismus im Jahr 2011 verurteilte das Schöffengericht in Rheine gestern die frühere Ortsverbandsvorsitzende der NPD in Rheine und heute 39-jährige arbeitslose Mutter von zwei Kindern aus Greven zu einer Geldstrafe von 900 Euro bei 90 Tagessätzen. Die Staatsanwältin hatte ein Jahr und sechs Monate mit Bewährung beantragt mit dem Erlass von drei Monaten wegen der langen Verfahrensdauer. Der Verteidiger hatte zuvor vergeblich eine Einstellung angeregt, als Strafmaß Freispruch oder Geldstrafe bis 90 Tagessätze beantragt.

 

Laut Anklage soll die 39-Jährige Links auf ihrer Webseite „eingebettet“ haben, die den Holocaust negierten und die Holocaust-Leugner Germar Rudolf und Kevin Käther in ihrem Lebenslauf hervorhoben, sinngemäß zu Märtyrern wegen der Rechtsfolgen machten. Ein anderer Link soll auf ein Porträt von Adolf Hitler mit Hakenkreuz und dem Hinweis auf den Film „Mein Kampf“ zum Herunterladen gezeigt haben.

 

Die Angeklagte räumte die Website zwar ein, behauptete aber, die Links nicht in Einzelheiten gekannt zu haben. „Es ging mir immer nur um Dokumentation und Recherche“, sagte sie. Das nahm ihr die Staatsanwaltschaft allein deswegen nicht ab, weil sie sich in ihren eigenen Texten auf deren Inhalte bezogen habe. Die 39-Jährige betonte, dass es ihr um das Prinzip der freien Meinungsäußerung gegangen sei.

 

Von ganz links sei sie über die CDU nach ganz rechts gekommen und habe gehofft, ihre Ziele der Meinungsfreiheit in der NPD strukturieren und etablieren zu können. „Den Arm habe ich bei Demonstrationen nie gehoben“, sagte sie. Dennoch kritisierte sie auch in der Gerichtsverhandlung das deutsche Prinzip der Meinungseinschränkung bezüglich der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus.

 

Sie selbst habe sich seit 2009 aus der politischen Szene zurückgezogen. „Es hat mir beruflich das Genick gebrochen, Sozialarbeit war meine Berufung, und da lässt man mich nicht mehr rein“, sagte sie wörtlich.

Die Frau Anwältin ohne Vorbehalte gegenüber der Holocaustleugnerin Niemeyer ist Gudrun Rottman- Viefhues, Rheine.

Was beide vereint ist der Hass auf irgendwas diffuses, abstraktes...

René Schneider hat sein Jura-Studium m.W. nie beendet. Nachdem er irgendwann in den frühen 1990er Jahren zwangsexmatrikuliert wurde, hat er sich auf Physik (wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht) eingeschrieben, um weiter den AStA verklagen zu können. Das hat mit der sozialdemokratischen Einführung von Langzeitstudiengebühren (die trotzdem Scheiße waren) aufgehört.

 

Sollte René Schneider tatsächlich selber Fachanwaltseminare geben, könnte man ihn wahrscheinlich verklagen...

Es verdichten sich die Anzeichen, dass René Schneider kein Jurist ist. Er nennt sich auf seiner Seite oder in Schreiben "Freiberuflicher Rechtswissenschaftler" eine Bezeichnung, die nach meinem Kenntnisstand keine geschützte Bezeichnung ist. Durch Kombination mit anderen "Partnern" lässt er vorliegend den Eindruck entstehen, dass er selbst Jurist sei. Interessant an dieser Stelle ist auch, seine Dozentenliste bei den von ihm organisierten Fachanwaltsseminaren, die zum Teil sehr namenhafte Akteure der Rechtswissenschaft aufzeigen. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass alle aufgezeigten Dozenten wissen, dass Sie in dieser Liste als "Referenz" aufgeführt sind.

Schneiderchen verkauft gerade seine Domains... wer ob er die überzogenen Werte in seinen Steuererklärung angegeben hatte???

 

Lustig wäre es auch mal eine Stellungnahme vom Veranstaltungshotel zu seiner rechten Gesinnung zu bekommen???

 

Die ganzen Dozenten, Richter a. D., Rechtsanwälte, "Referenzen", die duch die Unterstützung seiner Fortbildung für Fachanwälte auch ihn und seine Gesinnung indirekt, monitär unterstützen sollte man mal fragen ob das richtig ist?

 

Leider hat ihn auch noch nie ein Kollege abgemahnt wegen der irreführenden Kombination mit anderen "Partnern" und dem Eindruck der entsteht, dass er selbst Jurist sei.

 

Tut was, Ideen gibt es genug...

Fachanwaltslehrgänge kann auch ein Dachdecker veranstalten, man kann ihn deswegen nicht verklagen.

Höchstens Mitbwerber wegen Irreführung und Täuschung über die Größe des Geschäfts, nach UWG.

 

Er war doch nur eingeschrieben weil ihm das Essen so geschmeckt hat ;-)

...als Rechtsanwalt müsste er im amtlichen Verzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer verzeichnet sein. Ist er nicht.